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Vandalismus in Hannover-Anderten, Spiegel abgetreten

Themenstarteram 4. März 2006 um 11:03

Hallo,

ich will euch mal von meinem Pech mit meinem Ver erzählen. Bei meinem Wagen ist heute Nacht auf der Straße der Spiegel abgetreten worden. Bin sogar von dem Geräusch aufgewacht, weil es gleich fast vor der Haustür passierte. Leider konnte ich nichts sehen, als ich aus dem Fenster schaute, sodass ich zunächst weiterschlief. Als ich morgens an den Wagen kam, lag der Beifahrerspiegel auf dem Boden.

Und ich dem Herzinfarkt nahe.

Vom Spiegel selbst ist außer dem Glas nichts mehr verwendbar, alles zerstört.

 

Ein Nachbar kam heraus, er hatte es gehört und gesehen und die Polizei verständigt, die haben einen der beiden Randalierer gefasst, den, auf den auch die Beschreibung des Nachbarn passte. Der Typ hat in der Nachbarschaft über 10 Fahrzeuge beschädigt. Die hatten einen ganzen Block mit aufgenommenen Schäden. Während ich da war, rief der nächste Geschädigte gerade an.

War heute in der Werkstatt, ein Auftrag für den Spiegel ist geschrieben. Leider hat auch die Tür was abgekommen, nämlich 3 Dellen und der vordere Kotflügel ein paar kleine Kratzer.

Ich habe Vollkasko, werde aber natürlich hochgestuft, wenn ich den Schaden darüber abrechne. Da ja der Täter gefasst ist, ich habe auch von der Polizei die Unterlagen dazu, wundere ich mich, ob die Versicherung den Täter in Regress nimmt, anstelle mich hochzustufen, oder habe ich da gar keine Aussichten.

Ich würde mich freuen, wenn ein paar hilfreiche Antworten kämen.

Lieber Gruß und schönes WE,

Lobinho!

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22 Antworten
am 4. März 2006 um 11:14

Erstmal herzliches Beileid!

Aber warum sollte der Schaden überhaupt über DEINE Versicherung abgerechnet werden, der Verursacher wurde doch geschnappt!

Und wenn doch, wird die Versicherung mit Sicherheit ihn zur Kasse bitten und Du daher keinen Nachteil von der Einstufung her haben...

Also nochmal Glück im Unglück :)

(So sehe ich das)

Gruß

Hi,

schöne Scheiße...immer diese Idioten!

Normal muß doch der Randalierer dafür aufkommen...sei froh das sie ihn geschnappt haben!

Ansonsten vielleicht mal vom Anwalt (falls du Rechtschutz versichert bist) beraten lassen!

Grüße und viel Erfolg

MO

Themenstarteram 4. März 2006 um 11:21

Na zunächst muss ich ja zumindest den Spiegel erst mal ersetzen lassen, die Beschädigung im Lack erst später. Nun bleiben 2 Möglichkeiten, entweder ich zahle den Spiegel selbst, oder nehme die Vollkasko. Der Spiegel kostet ungefähr 360 Euro mit Material. Da die SB 300 Euro beträgt, kann ich es fast selbst bezahlen. Da allerdings noch die Beulen in der Tür auszubessern sind (ca. 300 Euro) ist der Schadenswert dann doch noch größer.

Ich weiß halt nicht, wie die Versicherungen in so einem Fall entscheiden.

L.

am 4. März 2006 um 11:45

Sei froh, dass es nur der Spiegel ist und dir der Typ nicht von vorne bis hinten einen tiefen Kratzer mit dem Schlüssel ran gemacht hat.

@Lobinho

Auf jeden Fall wirst du den Schaden ja wohl vom Randalierer bezahlt kriegen. Das steht ja wohl außer Frage.

Die Reparatur kannst du zuerst selber bezahlen. Das ist eigentlich der einfachste Weg.

am 4. März 2006 um 11:49

auch von mir Beileid

es kommt jetzt darauf an, ob bei dem Randalierer überhaupt etwas zu holen ist...

aber soweit ich weiß, kannst Du ja die Summer erst einmal aus der privaten Tasche zahlen und hinterher (gibt zwar eine Frist, weiß die aber aktuell nicht) immer noch bei Bedarf die Versicherung in Anspruch nehmen

ansonsten sollte es wie folgt laufen: Kostenvoranschlag für die Beseitigung des gesamten Schadens und dann soll der Vogel erst einmal zahlen, wenn er denn Geld hat

ist ja auch immer so eine Sache mit dem Recht haben und es dann auch aber bekommen

am 4. März 2006 um 12:15

Zitat:

Original geschrieben von kaputer

@Lobinho

Auf jeden Fall wirst du den Schaden ja wohl vom Randalierer bezahlt kriegen. Das steht ja wohl außer Frage.

Hallo,

das der Randalierer freiwillig zahlt glaube ich kaum. Solche Typen haben meist keinen Cent in der Tasche, und gehen aus puren Neid auf das Eigentum anderer los.

Lobinho wird wohl eher die Reparaturkosten per Gericht einklagen müßen. Aber wie schon geschrieben wurde, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe, leider.

 

Gruß Markie

auch von mir beileid.

hey, aber eins habt ihr vergessen: was wenn der randalierer unter 14 ist -> nicht strafmündig, wenn bei ihm nix zu holen ist?

Im Normalfall kommt der Täter dafür auf

Oh bitte - lieber Gott - lass mich so ein A.... nie inflagranti erwischen ... dann hab ich danach ne Anzeige.

Tut mir leid was Dir passiert ist ...

Gruß

Stefan

am 4. März 2006 um 14:40

Hallo,

ich würde an deiner Stelle "gleichzeitig" einen Anwalt zu Rate ziehen (evtl.

Rechschutz oder falls du beim ADAC bist, dort einen Anwalt anrufen) und mit deiner Versicherung in Verbindung setzen, die haben ja auch ihre Anwälte, die dich beraten können !

Ansonsten hast du ja Vollkasko, jedoch mit SB und Höherstufung, falls bei diesem "Arschl...." nichts zu holen ist.

Gruß GL 63

Ich weiß nicht wie hoch der Schaden an Tür und Kotflügel ausfällt. Vielleicht kannst Du damit leben und das stärkste mit Politur oder Schleifpaste beseitigen.

Der Spiegel wird auf jeden Fall fällig, den würde ich auch sofort reparieren lassen, aber mehr nicht.

Wenn du Geld bekommst, kauf Dir für den Rest des Geldes etwas schönes, freust du Dich bestimmt mehr drüber ;)

Zahlt nicht die Haftpflicht des Verursachers, wenn er eine hat? Weiß natürlich nicht wie das bei Vorsatz aussieht. Das zahlt sie glaube ich trotzdem und holt es sich von demjenigen zurück.

Die Vollkasko lohnt sich auf gar keinen Fall, du darfst nicht nur die SB von 300 Euro sehen, sondern auch die Jährlichen Mehrkosten durch die Hochstufung, da kommt man über die Jahre sehr schnell auf 1000 Euro und mehr Mindestschadenssumme, bevor es sich lohnt.

Wen es interessiert, dem kann ich eine Exeltabelle schicken, die das berechnet. Man muß natürlich die eigenen Versicherungsbedingungen aus den AGB's übernehmen.

Ist eine sehr simple Sachen.

Und bei Versicherungen läuft heute ohne Gericht gar nichts, ein Rechtsanwalt alleine bringt auch nichts. Die zahlen ohne Urteil nicht. Habe es gerade hinter mir und dan hat dieser Wixer mir auch noch eine Teilschuld angehängt. (War mein altes Auto, aber die Geschichte ist ja bekannt.)

Viel Erfolg!

Themenstarteram 4. März 2006 um 15:32

Da ich die Versicherung von meinem Vater habe (30 % mit 29 schadensfreien Jahren) werde ich wahrscheinlich trotzdem die Versicherung erst mal dafür verwenden. Die Rückstufung erfolgt für nur 1 jahr auf 35 % und danach bin ich wieder au den 30% von vorher. Wenn ich es mir anders überlege, kann ich ja den schaden immer noch selbst bezahlen.

Da mich die Beulen stören (bin ziemlich penibel), möchte ich sie auch gerne entfernen lassen. Na zunächst kommt erst mal der Spiegel wieder ran, das andere entscheide ich etwas später.

Ich werde mich erst einmal informieren, wer / wie alt der / die Täter war(en) und ob es da was zu holen gibt. Leider hab ich keine Rechtsschutzversicherung, die wäre jetzt recht hilfreich.

 

Ich halte euch auf dem Laufenden. Ein Pic wird noch folgen.

Lobinho!

Du kannst innerhalb eines Jahres der Vollkasko mitteilen, daß du den Schaden doch lieber selbst zahlen willst (bzw. in deinem Fall der Verursacher einspringt).

Ich würde die Vollkasko für so eine Bagatelle nicht ein benutzen. Aber das sieht jeder anders. Wenn du jetzt wirklich einen Unfall in der nächsten Zeit hast wird es eben dann richtig teuer. Da du deinen "ersten Ausrutscher" den die Versicherung nach so vielen schadenfreien Jahren gewährt dann für so eine Lapalie geopfert wird.

Naja, ist deine Sache. Aber rechne genau nach!

am 4. März 2006 um 16:38

ohne Rechtschutzversicherung kann es mit einem Anwalt ein teurer Spaß werden. Kannst ja mal bei einem vorbei schauen, und dir die Gebühren für diesen Fall ausrechnen lassen, die auf dich zukommen würden, wenn der Typ zahlungsunfähig ist.

Evtl. kannst du dich ja mit den anderen Absprechen, bei denen ebenfalls randaliert wurde, und ihr könnt gemeinsam etwas gegen den Typ unternehmen

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