1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vandalismus (Reifen): Zahlt die TK?

Vandalismus (Reifen): Zahlt die TK?

Themenstarteram 18. Juni 2005 um 10:15

Hallo!

Ich habe das Glück, eines der zwei Autos in dieser Straße zu besitzen, bei denen heute Nacht Reifen zerstochen wurden :mad:.

Beide Reifen auf der Beifahrerseite sind platt.

Anzeige ist gemacht, wie sieht das jetzt mit der Versicherung aus?

Habe TK mit 150€ SB. Ist das ein nicht gedeckter Vandalismusschaden? Falls nein: Was bräuchte ich für Nachweise um wenigstens etwas Geld zurückzubekommen? Werkstattrechnung? Kostenvoranschlag?

Sorry, Versicherungsfragen zählen nicht zu den Sachen, mit denen ich mich gut auskenne :)

Danke!

Ähnliche Themen
33 Antworten
am 18. Juni 2005 um 10:48

Hi,

Vandalismus leider nur in der Vollkasko.

In dem Fall aber eh nicht lohnenswert.

Findest du den Verursacher nicht, wirst du auf den Kosten sitzenbleiben.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 18. Juni 2005 um 11:45

Hallo und danke!

*grmpf*, dann bleibt der arme Student wohl auf seinen Kosten sitzen :(.

Hab gestern erst nen neuen Hinterreifen für´s Motorrad montieren lassen, da kann ich (mindestens) zwei neue Autoreifen diesen Monat nicht auch noch gebrauchen.

Naja, Vandalismus ist hier leider nicht selten, hatte schon drei kaputte Aussenspiegel udn eine Antenne habe ich schon lange nicht mehr. Dabei ist das eigentlich keine schlechte Gegend. Nur leider viel Gesindel unterwegs (Bahnhofsnähe). :mad:

Irgendwann erwisch ich mal einen.

am 18. Juni 2005 um 19:50

Kopf hoch - wir Studis müssen mit sowas härter leben :)

Bei uns in der Gegend werden die Autos allerdings zur Zeit auch sehr gern angezündet - das wär n Zacken schlimmer.

Und Garage wäre arg zu teuer, gell?

Ärgerlich allemal...

Hoffe, dass es wenigstens zwei gleiche (Modell) waren?

Grüße

Studi Schreddi

Themenstarteram 18. Juni 2005 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hoffe, dass es wenigstens zwei gleiche (Modell) waren?

Hallo!

Zwei gleiche betroffene Automodelle oder zwei gleiche Reifenmodelle?

Sind sogar mindestens drei betroffene Autos; habe gesehen, dass eine Nachbarin auch nen Reservereifen auf ihrem Auto hat und hab mal geklingelt: war heute morgen auch platt.

Die Reifen kosten zum Glück nur ca. 35€ das Stück, hab ich jetzt festgestellt. Geht ja noch, muss mir nur 2 Ersatzräder besorgen sonst krieg ich die Karre hier nicht weg.

Naja alles nicht so wild, aber schon ärgerlich irgendwo.

Ich hoff, dass mal jemanden in flagranti erwische :mad:.

Hi!

Wenn bei der Tat des Reifenzerstechens auch noch etwas anderes demoliert wird ( z.B. Auto wird aufgebrochen => versicherte Gefahr in der TK ) dann wird auch der zerstochene Reifen bezahlt!

So kurios es klingt, aber ist tatsächlich so!

Gruss,

Mfg MICHA

Andersherum stimmt es.

Zitat:

Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.

Kleiner aber entscheidender Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Andersherum stimmt es. Kleiner aber entscheidender Unterschied.

Moin!

Kann sein dass ich grad auf dem Schlauch stehe, aber ist das nicht dasselbe was ich geschrieben habe?!??!

Ist noch früh am morgen, also lasse mich gerne eines Besseren belehren!

Gruss,

Mfg MICHA

 

P.S.: Reifen wird zerstochen, dann wird noch eingebrochen, dann wird der Reifen ersetzt? Oder nicht oder wie?!?

am 21. Juni 2005 um 8:11

Ganz einfach.

Es muss zuerst der andere Kasko-Fall vorliegen.

Als nächstes muss der Reifen bei eben jenem Tatbestand ausgelöst worden sein - nicht erst danach oder gar vorher.

Also es bringt nix, wenn einer ankommt, dne Reifen zersticht und "bei der Gelegenheit" mal eben die Scheibe zerschlägt.

Dann isses Vandalismus, die Teilkasko wird aber nur den Glasbruch bezahlen.

Anders sieht es aus, wenn der Dieb einsteigt, dazu das Glas zerbricht und irgendwie de Reifen putt geht ()wie das gehen soll ist mir im Moment auch nicht klar ;)).

Also...

So kenn ich es und hab es verstanden - mal schaun, ob der Kollege Madcruiser das so meinte :)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Ganz einfach.

Es muss zuerst der andere Kasko-Fall vorliegen.

Als nächstes muss der Reifen bei eben jenem Tatbestand ausgelöst worden sein - nicht erst danach oder gar vorher.

Also es bringt nix, wenn einer ankommt, dne Reifen zersticht und "bei der Gelegenheit" mal eben die Scheibe zerschlägt.

Dann isses Vandalismus, die Teilkasko wird aber nur den Glasbruch bezahlen.

Anders sieht es aus, wenn der Dieb einsteigt, dazu das Glas zerbricht und irgendwie de Reifen putt geht ()wie das gehen soll ist mir im Moment auch nicht klar ;)).

Also...

So kenn ich es und hab es verstanden - mal schaun, ob der Kollege Madcruiser das so meinte :)

Grüße

Schreddi

Aber wenn jemand Scheibe zerschlägt und Reifen zersticht, müsste doch auch beides bezahlt werden, oder? Ich meine, weil Glasbruch ja auch eine versicherte Gefahr in der TK ist und somit im gleichen Tatbestand auch der Reifen zertsochen wird... oder?!?

Gruss,

Mfg MICHA (leicht verwirrt)

am 21. Juni 2005 um 8:38

Nö warum - beides Vandalismus.

Aber es ist eben kein Reifenstich versichert sondern der Glasburch.

Dieser wiederum unabhängig vom Hergang, daher fällt in dem Fall das Vandalismus-Argument raus :)

Grüße

Schreddu

Vandalismus wird nur durch die Vollkasko ersetzt.

Wird also am Auto "gewütet" und bei der Gelegenheit auch noch die Reifen zerstochen, so zahlt das eben nur die Vollkasko.

Der Glasschaden ist unabhängig von der Ursache ein Teilkaskoschaden. Er löst aber nicht eine Pflicht der TK für sonstige Vandalismusschäden aus.

Nicht einfach zu verstehen, aber warum sollte der Reifen da besser gestellt sein, als der Rest des Autos?

Letztlich geht es doch darum, dass die Versicherungswirtschaft ansonsten eine Menge platter Reifen zu zahlen hätte, ein großer Teil der Kundschaft ist schließlich nicht dumm und würde den Reifenwechsel dann quer finanzieren ...

.. denkt nur an den einen oder anderen Scheinwerferthread.

Stiehlt jemand die Felgen mit den Reifen, dann sind die Reifen auch im Rahmen der Teilkasko mitversichert.

Eine TK-fähigen Versicherungsfall könnte ich mir z.B. vorstellen, wenn jemand versucht das Felgenschloss zu knacken und dabei den Reifen beschädigt und anschließend ergebnislos abbricht.

Bei zwei bis vier platten Reifen geht es genauso wie bei mehreren zerschlagenen Scheiben (man braucht nur eine um das Auto zu öffnen) nicht um einen Diebstahlversuch.

Alles klar?

Ich habe es auf einem Schaden-Seminar so gelernt, dass z. B. der gescheiterte Versuch des Einbruches mit anschliessendem Reifen-Zerstechens im Rahmen der TK reguliert wird ( Aufbrruchspuren beseitigen, sowie Reifen bezahlen )

Weil der Reifen, infolge einer versicherten Gefahr zerstochen wurde....

Ist das nun falsch?!?

Gruss,

Mfg MICHA

Nein,

das ist richtig (daher mein Felgenbeispiel).

In der Praxis wird aber - sofern kein Diebstahl oder erkennbarer Diebstahlversuch vorliegt - der Schaden als Vandalismus einzuordnen sein.

Jemand der ein Radio klaut, hat doch kein Interesse die Reifen zu zerstechen.

Er wird die Scheibe einhauen (Glas. Lackschäden) und auch das Armaturenbrett und die Verkabelung beschädigen, aber das sind Taten zur Erlangung der Beute und kein Vandalismus.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Nein,

das ist richtig (daher mein Felgenbeispiel).

In der Praxis wird aber - sofern kein Diebstahl oder erkennbarer Diebstahlversuch vorliegt - der Schaden als Vandalismus einzuordnen sein.

Jemand der ein Radio klaut, hat doch kein Interesse die Reifen zu zerstechen.

Er wird die Scheibe einhauen (Glas. Lackschäden) und auch das Armaturenbrett und die Verkabelung beschädigen, aber das sind Taten zur Erlangung der Beute und kein Vandalismus.

Ja, ist kalr, der hat kein Interesse den Reifen zu zerstechen um an seine Beute zu kommen, das leuchtet mir schon ein!

Aber mein Beispiel, sagst du ja selber, ist korrekt und versichert => das Beispiel des gescheiterten Einbruchversuches mit anschliessendem Reifenzerstechen!

Da hat das Reifenzerstechen doch auch nix mit dem Erlangen der Beute zu tun....... ist aber, sowie du jetzt auch sagst, versichert!!??

Wasn nun?!?!

Gruss,

Mfg MICHA ( mittlerweile absolut verwirrt )

Deine Antwort
Ähnliche Themen