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Vandalismus, Täter bekannt. Wie vorgehen?

Themenstarteram 24. Oktober 2022 um 12:32

Moin. Auf ein Auto aus der Familie wurden Gegenstände geworfen, es sind nun größere Beulen im Dach und an der Seite des Fahrzeuges vorhanden. Der Täter ist der Polizei bekannt, von der Stadt kam eine Strafanzeige per Post bevor der Schaden überhaupt bemerkt wurde. Ob der sich selbst angezeigt hat oder ob ihn jemand bei der Tat beobachtet hat ist unbekannt.

Die Polizei sagt, wir müssen uns einen Anwalt nehmen um an die Daten des Verursachers zu kommen oder den Fall unserer KFZ Versicherung melden und die kümmern sich darum. Das Fahrzeug ist nur Teilkaso- und Haftpflichtversicherung versichert, da hat die KFZ Versicherung doch kein Interesse sich um den Fall zu kümmern? Nehmen wir uns selbst einen Anwalt und beim Gegner ist nachher nichts zu holen, bleiben wir nicht nur auf dem Schaden sitzen sondern auch noch auf den Kosten für den Anwalt. Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, aber mit Selbstbeteiligung und da in diesem Jahr bereits ein Fall gemeldet wurde, den wir aber auch nicht zu vertreten hatten, könnte beim zweiten Fall natürlich die Kündigung ins Haus stehen.

Das Auto ist 15 Jahre alt und eher im günstigen Bereich angesiedelt, da wird eine Reparatur vermutlich den Restwert übersteigen und es soll eh demnächst verkauft werden. Wie würdet ihr vorgehen, macht es Sinn das Geld für den Anwalt in die Hand zu nehmen mit dem Risiko am Ende weniger in der Tasche zu haben oder verzichtet man besser drauf?

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22 Antworten

Warum sollte man direkt davon ausgehen, daß vom Schädiger nichts zu holen ist?

 

Wenn er euch genannt wurde, und er macht wirklich diesen Eindruck, kann man die weitere Durchsetzung der Ansprüche ja sein lassen.

Zitat:

@jewensch schrieb am 24. Okt. 2022 um 14:32:44 Uhr:

Polizei sagt, wir müssen uns einen Anwalt nehmen um an die Daten des Verursachers zu kommen

Ist das denn wirklich so?

Das Kostenrisiko kann Dir ohne Rechtsschutzversicherung keiner nehmen. Ebenso, wie Nogel es erwähnte, weiß niemand, ob dort etwas oder eben nichts zu holen ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Oktober 2022 um 14:42:45 Uhr:

Zitat:

@jewensch schrieb am 24. Okt. 2022 um 14:32:44 Uhr:

Polizei sagt, wir müssen uns einen Anwalt nehmen um an die Daten des Verursachers zu kommen

Ist das denn wirklich so?

Ja, denn nur ein Anwalt bekommt die ID vom Täter.

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Oktober 2022 um 14:42:45 Uhr:

Zitat:

@jewensch schrieb am 24. Okt. 2022 um 14:32:44 Uhr:

Polizei sagt, wir müssen uns einen Anwalt nehmen um an die Daten des Verursachers zu kommen

Ist das denn wirklich so?

Für Akteneinsicht, ja. Bei uns müssen alle Anfragen nach Akteneinsicht über unseren Firmenanwalt in der Zentrale laufen. Der kann dann Akteneinsicht beantragen.

am 24. Oktober 2022 um 13:47

Nach meiner Kenntnis kann auch der Geschädigte selbst Akteneinsicht beantragen und nehmen.

Er bekommt die Akten jedoch nicht zugesandt, sondern kann sie unter Aufsicht bei einer geeigneten Dienststelle einsehen.

In meinem Falle war das das Dienstzimmer der Polizei im Gebäude der Gemeindeverwaltung, welches 2 x die Woche für 2 Std. besetzt ist.

Im Normalfall, also langjährig bestehende RS-Versicherung, kommt beim zweiten RS-Schadensfall im Jahr noch keine Kündigung. Bei mehreren großen Schäden wird ggf. angeboten, die SB für künftige Fälle zu erhöhen. Wie es im Einzelfall läuft kann man vorher aber nicht sagen, entscheidet es doch die RS-Versicherung individuell.

Nichts tun wäre für mich eine Option, wenn es unterm Strich nur einen kleinen Unterschied von 300,- bis 500,- € ausmacht oder absehbar ist, dass der Täter schuldunfähig ist. Lässt sich am Anfang eben nicht sicher sagen.

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Oktober 2022 um 14:42:45 Uhr:

Zitat:

@jewensch schrieb am 24. Okt. 2022 um 14:32:44 Uhr:

Polizei sagt, wir müssen uns einen Anwalt nehmen um an die Daten des Verursachers zu kommen

Ist das denn wirklich so?

Nein.

Zitat:

§147, Abs.4 StPO

Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.

Gruß Metalhead

am 24. Oktober 2022 um 15:33

Der TE ist ein Beschuldigter?

Das hat mir Google auch gezeigt, ich habe aber o. a. Link als zielführender angesehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2022 um 16:08:46 Uhr:

Im Normalfall, also langjährig bestehende RS-Versicherung, kommt beim zweiten RS-Schadensfall im Jahr noch keine Kündigung. Bei mehreren großen Schäden wird ggf. angeboten, die SB für künftige Fälle zu erhöhen. Wie es im Einzelfall läuft kann man vorher aber nicht sagen, entscheidet es doch die RS-Versicherung individuell.

Nichts tun wäre für mich eine Option, wenn es unterm Strich nur einen kleinen Unterschied von 300,- bis 500,- € ausmacht oder absehbar ist, dass der Täter schuldunfähig ist. Lässt sich am Anfang eben nicht sicher sagen.

Sehe ich auch so, Wenn man kein unbedingter Streithansel ist, wird einem eher nicht gekündigt und auch wird kein Vertragssanierungs-Angebot kommen.

Bei uns sind mal Jugendliche nächtens über geparkte Autos geklettert und von der Polizei erwischt worden, Bei einem unserer Fahrzeuge war die Motorhaube eingedrückt. Wir haben daraufhin Anzeige erstattet und wenig später wurde uns ein behördliches Schreiben der Amtsanwaltschaft mit den Daten der Beschuldigten zugesandt. Das ist zwar schon zwanzig Jahre her, aber da wird sich im Ablauf kaum etwas geändert haben, oder?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 24. Oktober 2022 um 18:51:58 Uhr:

Bei uns sind mal Jugendliche nächtens über geparkte Autos geklettert und von der Polizei erwischt worden, Bei einem unserer Fahrzeuge war die Motorhaube eingedrückt. Wir haben daraufhin Anzeige erstattet und wenig später wurde uns ein behördliches Schreiben der Amtsanwaltschaft mit den Daten der Beschuldigten zugesandt. Das ist zwar schon zwanzig Jahre her, aber da wird sich im Ablauf kaum etwas geändert haben, oder?

und, wurde dir dein Schaden ersetzt?

Vermutlich hat er keinen Anwalt eingeschaltet und die Jungs waren über die HUK versichert... *abtauch*

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