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Vectra B, Bj.98, 1.6 - Probleme mit Klima

Opel
Themenstarteram 9. August 2005 um 17:02

Hallo zusammen,

ich habe mich vor etwa zwei Wochen einen Vectra B Caravan Bj. 98 gekauft.

Die Klimaanlage funktionierte eine Woche tadellos, aber jetzt kommt nur noch warme Luft, wärmer als die Aussentemperatur heraus.

Lt. Vorbesitzer wäre es frisch befüllt.

Hat jemand eine Idee woran das liegen könnte.

Aus dem Motorraum kommt beim Kaltstart ein Geräusch, vom Motor, gleich am Kotflügel, neben dem Wischwasserbehälter. Dieser Geräusch (wie wenn man das Wischwasser betätigt) kommt nur beim Kaltstart. Nach etwas 30-50 Sekunden hört es auf.

Kann es vielleicht damit zusammenhängen, oder ist das beim Vectra ein normales Betriebsgeräusch.

Ich danke vielmals für Eure Antworten.

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23 Antworten

.

 

Hi,

hmm also wenn bei Klimabetrieb nur lauwarme Luft rauskommt dann ist wirklich etwas nicht I.O...

Wann soll den die letzte Klimawartung gewesen sein wenn ja gibt es Unterlagen wie z.b Rechnung,Klebeschild im Motorraum u.s.w...

Desweitern funzt die Klimaanlage bei einer bestimmten Temp. nicht mehr, soll heissen der "Klimakompressor" springt gar nicht mehr an.Ist dann aber Normal....;)

(Ist ja vielleicht in den letzten Tagen nicht ganz so unwichtig bei uns hier ist es Nachts so bei 10Grad KALT.....*br*)

Ansonsten würde ich nochmal zu einer Werklstatt fahren und die Anlage checken lassen...

Lalelubär

PS.Aber der Kompressor schaltet sich noch an oder wie...?

Themenstarteram 9. August 2005 um 19:01

ich weiss nicht ob es der kompressor ist, es ist gleich das gerät neben der einfullöffnung des wischwassers.

 

die klimaanlange wäre frisch befüllt gewesen, er hat mir aber ausser tüv und au bericht überhaupt nichts mitgegeben. es ist nichts im motorraum auch kein ölwechselschild, kein wartungsheft nichts, km-stand 90000km.

Das kurzzeitige Summen ist das Sekundärluft-Gebläse. Das ist ganz normal und hat mit der Klima nichts zu tun.

Mit Sicherheit ist Deine Anlage undicht. Der Vorbesitzer hat sie noch schnell befüllt und Dir eine funktionierende Anlage vorzugaukeln. Und jetzt nach einer Woche ist sie eben leer.

Ich würde mal beim Boschdienst oder Klimaservice vorbeifahren.

Apropos: Du hast ein Auto ohne jeden km-Nachweis, kein Wartungsheft, kein Ölwechselschild usw gekauft? Und mit für das Alter so schön niedriger km-Leistung. Klingelts da nicht irgendwo bei Dir??

 

Gruß Wolfgang

Themenstarteram 9. August 2005 um 19:43

da hast du ziemlich recht.

ich habe dem verkäufer vertraut und jetzt lehnt er alles ab.

kann man dem km stand nicht irgendwie feststellen lassen?

es ist aber schon beruhigend, dass wenigstens das summen normal ist.

es hat wirklich super funktioniert und sehr gut gekühlt, wie gesagt nur eine woche, und jetzt das.

kann ich den verkäufer nicht irgendwie gesetzlich zur reparatur zwingen?

Irgendwie auslesen kann man den Stand nicht, soweit ich weiß. Wenn das Auto schon vorher seinen Standort in Deiner Nähe hatte, könntest Du höchstens versuchen, die Werkstatt zu finden, wo er das Áuto zum KD hatte - wenn das überhaupt der Fall war. In Opel-Werkstätten werden die km-Stände bei jedem KD - auch bei sonst. Reparaturen - gespeichert.

Wenn es ein kauf von Privat war und falls er das Gewährleistungsausschluss-Sprüchlein im Kaufvertrag hat, ist nichts zu machen. Wenn er die Klausel vergessen hat oder Du nachweisen kannst, dass er Dir die defekte Klima wissentlich untergejubelt hat, evtl. schon. Wenn Du einen manipulierten km Stand nachweisen kannst, kannst Du den Kauf immer rückgängig machen.

Wie gesagt - fahr am besten mal bei Bosch vorbei, um die Klima prüfen zu lassen.

Gruß Wolfgang

Hallo!

Zu Kilometerstand:

ich habe bei meinem einfach über www.das-oertliche.de mit den Daten aus dem Fahrzeugbrief, den Vorbesitzer ausfindig gemacht und mit ihm über das Auto geredet. (z.B. Km-Stand, Wartung, Scheckheft, Zahnriehmen...)

also einfach mal versuchen, im Brief steht ja Ort und Name des Vorbesitzers und das müsste reichen.

Gruß Björn

Was stehen denn für Kilometerstände in den HU und AU-Dokumenten? Hat er HU/AU erst neu machen lassen, dann würde er es im Fall des Kilometerstand-Betruges schon clever angestellt haben (also erst Manipulation, dann HU/AU neu).

Versuche mal herauszufinden, wo er das Auto in Reparatur und Wartung gab. Evtl. helfen Dir dann die Werkstätten weiter.

Hat er im Kaufvertrag die Gewährleistungsausschlussklausel drinn, dann hast Du erstmal schlechte Karten. Ist es ein Händler, dann hat man als Kunde und zugleich Privatperson immer (!) Gewährleistungsanspruch. Ohne Gewährl. kann ein Händler an eine Privatperson kein Auto verkaufen, ganz egal was im Kaufvertrag drinne steht. Ist es eine Privatperson, die Dir das Auto verkaufte, dann ist das alles ohne Gewährl. möglich.

Du musst im Grunde dem Verkäufer den Vorsatz nachweisen, also dass er Dich vorsätzlich betrogen hat. (Also dass er von dem Schaden wusste und Dir diesen beim Verkauf verheimlicht hat).

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann Anwalt aktivieren. Oder auf eigene Faust einen Anwalt nehmen. Musst Du abwägen was günstiger für Dich ist: auf eigene Faust reparieren lassen oder auf Risiko einen Anwalt nehmen. Hängt davon ab, ob noch weitere Dinge an dem Deal faul sind.

Dass keine Schildchen im Motorraum sind, wann Ölwechsel gemacht wurde, oder Klimacheck, oder Zahnriemenwechsel, deutet schon ein bissl daraufhin, dass hier was nicht stimmt.

Bist Du ADAC Mitglied? Die haben in den letzten Monaten ziemlich stark publik gemacht, dass KilometerstandsManipulationen strafbar sind. Sicherlich können die Dir (auch als ggf. Nichtmitglied) weiterhelfen, wie man so etwas nachweisen kann.

Vielleicht hat ja Dein Vorbesitzer das Auto gar nicht so lange gehabt, dann gibt`s sicherlich noch einen Besitzer zuvor. Dann den mal kontaktieren und fragen was sein letzter Kilometerstand war.

.

 

Moin,

erstmal Juhu der 1000ste Beitrag ich gebe einen aus PROST....:D

 

Zum Thema:

Wenn er nartürlich "Erstbesitzer" war, dann ist es nartürlich schwierig da was nachzuweisen...

Zum Thema "Gewährleistungsgarantie" oder auch als "Sachmängelhaftung" bezeichnet,ist da schon fast alles Richtig wie es oben erklärt wird/wurde...

Allerdings noch mit dem Zusatz das die "Sachmängelhaftung" wenn es ein Händler ist nur 6Mon. gilt.

(Sachmängelhaftung und ne Garantie sind zwei verschiedene paar Schuhe bitte nicht verwechseln...;) )

Danach ist es leider "Asche"...

Es sei den du kanst ihm wirklich eine groben "Sachmangel" bei Besitzübergabe nachweise und das wird schwierig wenn du keine Unterlagen von ihm bekommen hast...

Befindet sich auch nicht das Scheckheft, unten im Beifahrefussraum an der Seitenwand...?

Ist ja Merkwürdig, wie schaut es mit dem Betriebshandbuch oder dem Radiobuch für das Fahrzeug aus...?

Wenn du eine Kilometerstand von 90TKm hast dann müsste aber doch schon mal der ZR gewechselt worden sein...(Bei Opel alle 4j oder alle 60TKM)

Das mit dem Fahrzeugbrief und den Daten ist ne gute Idee von boss545...;)

solltest du nachweisen können, dass der kilometerstand zurückgedreht wurde (wie siehe die ersten postings) solltest du auf jeden fall strafanzeige stellen. das ist vorsätzlicher betrug, der auch entsprechend geahndet wird. den verkäufer schützt dann auch kein verkauf wie gesehen oder kein garantieauschluss weil privat. das der typ dir dann dein geld zurück gibt oder wenigstens einen teil - wenn du das kfz behältst - ist dabei noch sein geringstes problem.

Themenstarteram 10. August 2005 um 21:43

ich danke vielmals für die zahlreichen antworten.

ich habe den wagen bei ebay gesehen unter folgendem link

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4565088930

ich bin 350km gefahren, da ich dem verkäufer ein angebot gemacht habe und er das fahrzeug mir vorzeitig verkauft hat.

wir haben einen vertrag abgeschlossen, der bei adac.de als mustervertrag hinterlegt ist, wo auch keine Garantie und keine Sachmängelhaftung gegebenwird.

Er hat mir einiges verschwiegen, die ich dort vor Ort wegen sehr starkem Regen gar nicht feststellen konnte.

ich habe ihm dann die folgende Liste geschickt:

1.) Höhenverstellbares Lenkrad hat der Wagen nicht, steht aber in Deiner Beschreibung, genauso wie Klimaautomatik.

2.) Ein Schlüssel hat gar keine Funktion, auch nicht mit einer neuen Batterie, die ich heute in der Tankstelle gekauft habe. Ich muss einen neuen Zweitschlüssel für meine Frau kaufen.

3.) Die Heckscheibe ist halbkreisförmig zerkratzt, genau da wo der Wischer entlanggeht. Ich hielt es für verschmutz, aber es sind definitiv dicke Kratzer, die sehr stören und nicht entfernt werden können. Folglich muss ich die Heckscheibe austauschen lassen.

4.) Der Wischwassermotor ist defekt. Es kommt weder vorne nach hinten Wasser aus den Düsen. Ich habe das Wasser nachgefüllt und die Düsen gereinigt, trotzdem ohne Funktion. Ich müsste in der Werkstatt vorfahren.

5.) Keine Bedienungsanleitung vorhanden. Muss eine neue besorgen.

6.) Die vordere Stossstange hat eine ca. 10cm großen Riß unterhalb des linken Scheinwerfes, der zum Zeitpunkt der Bilder anscheinend nicht existierte, weil er auf keinem Bild zu sehen ist.

7.) Die linke hintere Tür hat auf der unteren Seite eine andere Farbe, als auf der oberen Seite. Genauso wie oberhalb auf dem linken Hinterrad. Der Lack dort ist in einem Zustand, den ich auf alle Fälle nachlackieren lassen muss, da es das Gesamtbild des Autos erheblich verschlechtert und an einigen Stellen schon kleine Rostflecken zu sehen sind, evtl. Unfallschaden, der nicht fachmännisch behoben wurde?

8.) Das der Wagen ein EU-Wagen ist, hast Du ebenfalls nicht in deiner Beschreibung stehen, obwohl es hierfür ein Extra-Feld gibt. Ich musste entsetzt feststellen, dass Du im Kaufvertrag "ja" angekreuzt hast.

Warum hast Du mir das denn nicht auch vorgelesen, als Du den Kaufvertrag vorgelesen hast. Ich habe wieder den gleichen Fehler gemacht und ohne alles zu lesen blind unterschrieben.

Folgende Antwort habe ich von ihm bekommen:

- die Fotos bei ebay sind aktuell

- der Tacho wurde nicht manipuliert

- die Stossstange hatte bei mir keine Beschädigung

- Ja, es ist ein EU-Wagen - wie es auch im Kaufvertrag steht

- Ja, der Vorbesitzer hat die hintere Tür nach lackiert

- Das Wischwasser hat das letzte mal als ich es benutzt habe funktioniert

- Ja, die Heckscheibe hat einen Kratzer - was mich und den TÜV nicht gestört hat - und Du bei der Übergabe sehen konntest

- Eine Bedienungsanleitung habe ich auch nicht zu dem Wagen bekommen, konnte aber trotzdem damit fahren

- Die Schlüssel haben beide bei der Übergabe funktioniert, da ich es nochmals getestet habe

 

Die Schlüssel muss ich zugeben, waren doch einwandfrei. Konnte ich dann später programmieren, so dass nun beide funktionieren.

Ich habe nur einen Tüv und Au Bericht zu dem Fahrzeug bekommen, bei dem der km-stand etwa 100km vor dem Verkauf war. Ansonsten habe ich keinerlei (gar nichts) zu dem Wagen, der etwas über den km-stand aussagt.

Ich konnte mit allem leben, dass der Wagen kleinere Mängel hat, dass die 8fach Bereifung alle samt aus M+S Reifen bestehen, die ca. 7 Jahre alt sind, davon 3 völlig abgefahren, etliche optische Mängel im Innenraum usw. Aber das mit der Klima nervt mich jetzt dermaßen, Ihr könnt es gar nicht glauben.

Ich bin verzweifelt und weiss nicht, was zu machen ist. Wie würdet Ihr da denn vorgehen? Ich habe nur die ADAC Verkehrsrechtsschutz.

Zitat:

Ich habe nur einen Tüv und Au Bericht zu dem Fahrzeug bekommen, bei dem der km-stand etwa 100km vor dem Verkauf war

Und Du hast den Vectra mit 89TKM oder 90 TKM gekauft. Der Kilometerstand im HU und AU Bericht ist aber höher als 90 TKM? Klingelt`s? Wieviel Zeit ist von der HU bis zum Verkauf vergangen?

Ich weiß nicht ob die Verkehrsrechtsschutz des ADAC dafür einspringt. Aber frage ruhig dort mal nach.

Ansonsten kannst Du versuchen, die Sache so zu lösen: Biete dem Verkäufer an, dass er das Auto zum vollen Preis zurückkauft, oder dass er Dir einen Teil des Verkaufspreises (Betrag festlegen) zurückerstattet (und Du dann natürlich das Auto behältst). Im Gegenzug siehst Du dann von weiteren Maßnahmen gegen ihn ab, also Du stellst keine Strafanzeige wegen Betrug und wirst ihn auch nicht verklagen. Das ganze ist dann aber natürlich schon knapp Nötigung (oder Erpressung). Von daher dieses Angebot dem Verkäufer schriftlich unterbreiten und durch einen Anwalt formulieren lassen. Dass das Geld kostet weiß ich, aber so wollen es auch einige Rechtsschutzversicherungen zu Beginn. Weil so erstmal die Kosten für die geringer gehalten werden.

Aber sag uns hier am besten nochmal, wie der KM-Stand auf dem HU/AU ist, von wann die HU ist, wann Du den Vectra gekauft hast und wieviel KM er da hatte (und welcher KM Stand im Kaufvertrag steht).

Wahrscheinlich hat er Dir den Vectra auch so schnell verkauft, weil er ihn wirklich loswerden wollte und kaum eine Chance sah dafür mehr Geld zu bekommen. (In aller Regel verkaufen die Leute ja nicht ein Auto bei ebay mit einem Startpreis von 1 EUR. Zuvor haben die ganz bestimmt noch andere Wege ausprobiert)

.

 

Moin,

also ich würde folgendes machen...

Da es ja aus deiner Beschreibung eindeutig hervorgeht, daß der oder die Verkäufer (wenn auch Privat) dir die "Mängel" bei Besitzübegabe verschwiegen haben,würde ich sowas unbedingt über eine Anwalt laufen lassen...

Der ADAC Rechtschutz müsste sowas auf jeden Fall abdecken...(Der ACE tut es voll, da ich selber gerade so einen Streitfall durchziehe.Habe letztes Jahr ein Auto allerdings bei einem Händler gekauft was mit Mängel behaftet war/ist.Naja lange rede kurzer Sinn da der Händler sich nicht auf eine Rücknahme oder Vergleich einigen wollte war vor ca. 3Wochen der Gerichtstermin.Das Urteil wird heute gesprochen.Mal schauen:D )

Zurück zum eigendlichen Thema...

Ich würde das an deiner Stelle auf jeden Fall über meinen Anwalt laufen lassen,da sich dieser sehr gut und genau damit auskennt....

Ruf mal bei deinem "Rechtsverdreher" an und lass dich beraten, dies ist meist kostenlos...(Wenigstends beim

ersten Gespräch, um abzuwägen ob sich das auch alles lohnt)

Dann siehste kannst du ja weitersehen.Er wird dich dann auch mit Sicherheit fragen, warum du dir den Kaufvetrag nicht durchgelesen hast aber das ist ja auf Grund der "Umstände" die da waren, erstmal "Nebensächlich"...

Fakt ist aber nunmal auch,daß er dich beim Kauf des Fahrezeugs "Arklistig" getäuscht hat und nur das zählt erstmal für dich...

Allerdings ist ein Kaufvertrag auch eine gültige "Urkunde" und diese wiegt "unterschrieben" schwer...

Also wie oben schon mehrmals erwähnt,geh zu einem Anwalt und ab gehts.Denn alleine wirst du mit Sicherheit nicht viel erreichen,zumal du es ja auch schon versucht hast....;)

Lalelubär

Zitat:

Original geschrieben von superplayoff

1.) Höhenverstellbares Lenkrad hat der Wagen nicht, steht aber in Deiner Beschreibung, genauso wie Klimaautomatik.

2.) Ein Schlüssel hat gar keine Funktion, auch nicht mit einer neuen Batterie, die ich heute in der Tankstelle gekauft habe. Ich muss einen neuen Zweitschlüssel für meine Frau kaufen.

3.) Die Heckscheibe ist halbkreisförmig zerkratzt, genau da wo der Wischer entlanggeht. Ich hielt es für verschmutz, aber es sind definitiv dicke Kratzer, die sehr stören und nicht entfernt werden können. Folglich muss ich die Heckscheibe austauschen lassen.

4.) Der Wischwassermotor ist defekt. Es kommt weder vorne nach hinten Wasser aus den Düsen. Ich habe das Wasser nachgefüllt und die Düsen gereinigt, trotzdem ohne Funktion. Ich müsste in der Werkstatt vorfahren.

5.) Keine Bedienungsanleitung vorhanden. Muss eine neue besorgen.

6.) Die vordere Stossstange hat eine ca. 10cm großen Riß unterhalb des linken Scheinwerfes, der zum Zeitpunkt der Bilder anscheinend nicht existierte, weil er auf keinem Bild zu sehen ist.

7.) Die linke hintere Tür hat auf der unteren Seite eine andere Farbe, als auf der oberen Seite. Genauso wie oberhalb auf dem linken Hinterrad. Der Lack dort ist in einem Zustand, den ich auf alle Fälle nachlackieren lassen muss, da es das Gesamtbild des Autos erheblich verschlechtert und an einigen Stellen schon kleine Rostflecken zu sehen sind, evtl. Unfallschaden, der nicht fachmännisch behoben wurde?

8.) Das der Wagen ein EU-Wagen ist, hast Du ebenfalls nicht in deiner Beschreibung stehen, obwohl es hierfür ein Extra-Feld gibt. Ich musste entsetzt feststellen, dass Du im Kaufvertrag "ja" angekreuzt hast.

Warum hast Du mir das denn nicht auch vorgelesen, als Du den Kaufvertrag vorgelesen hast. Ich habe wieder den gleichen Fehler gemacht und ohne alles zu lesen blind unterschrieben.

Es ist NICHT EIN EINZIGER Punkt dabei, den man bei der Übergabe nicht hätte sehen können !!!! Selbst wenn es geregnet hat (man kan wohl in Kauf nehmen, etwas nass zu werden, wenn man so einen Kauf macht).

Über den nicht gelesenen Kaufvertrag sage ich jetzt mal nichts...

...muß ich Alexx leider zustimmen, das einzige, was dir noch als chance bleibt, ist der kilometerstand!

gruß, heiko

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