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Vectra c kupplung rupft opel nichts dran machen

Opel Vectra C
Themenstarteram 25. Februar 2016 um 15:16

Hallo

Ich habe ein vectra c 1.8 140 PS Bj 2006 54000 km

Ich habe den Wagen am 13 Januar gekauft und am 14 Januar habe ich vor Ort das Problem geschildert, dass der Wagen im kaltzustand kräftig ruckelt .

Daraufhin habe ich ein Termin bekommen am 25 Januar .

Da wurde nichts festgestellt .

Am Mittwoch den 24 Februar habe ich den Wagen wieder zum prüfen hingestellt,und habe heute die Bestätigung erhalten, das die Kupplung rupft.(Feldabhilfe 2119)

Nun sagt die Geschäftsleitung die bauen keine neue Kupplung ein .

Was sind jetzt meine rechte ?

LG

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19 Antworten

Dein recht ist es, Geld in die Hand zu nehmen und dir ne neue Kupplung einbauen lassen.

Was erwartest du von seitens opel?

Was besagt denn die Feldabhilfe?

Hast du denn den Auftrag erteilt die Feldabhilfe 2119 durchzuführen ?

Die Feldabhilfe besteht ja darin eine geänderte Kupplungsversion zu verbauen.

Ich habs gefunden. Aber ist das nun ne Sache die der Kunde tragen muß oder is das Kulanz von Opel? Oder muß es der Händler zahlen?

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=532119

am 25. Februar 2016 um 15:46

Zitat:

@maik150 schrieb am 25. Februar 2016 um 16:35:05 Uhr:

Dein recht ist es, Geld in die Hand zu nehmen und dir ne neue Kupplung einbauen lassen.

Was erwartest du von seitens opel?

Vielleicht sollte hier erst einmal die Gewährleistung geklärt werden, die vom Verkäufer erbracht werden muss. Gruss Peter

Moin,

 

wenn der Wagen direkt vom Händler gekauft wurde greift die Gewährleistung.

Wurde er "im Auftrag" über den Händler gekauft ist es persönliches Pech. Erinnere den guten Menschen an seine vertragliche Pflicht und wenn er der nicht nachkommen will, geh zum Anwalt...

 

 

Gruß

Andre

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 15:58

Mit der feldabhilfe wollte ich nur das Problem beschreiben

Naja aber es kann doch nicht sein das mir eine defekte Kupplung verkauft wird

Die vom ersten Tag an rupft das der ganze Wagen klappert

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 15:59

Der Wagen ist direkt von Opel

Nichts mit irgendwelchen Aufträgen

Zitat:

@tchibomann schrieb am 25. Februar 2016 um 16:55:32 Uhr:

wenn der Wagen direkt vom Händler gekauft wurde greift die Gewährleistung.

So würde ich es auch sehen.

Ich habe letztens im Fernsehn ne ganz fiese Masche gesehen.

Da haben se beim Gebrauchtwagenkauf im Büro ganz normal den Kaufvertrag aufgesetzt, nur hatte der Händer ohne was zu sagen seine Privatadresse reingeschrieben (glaube ein Haus weiter, oder darüber?!).

Erst als nen Gewährleistungsfall eintrat sagte er "nö, ist ein Privatverkauf mit mir persönlich als Verkäufer!"...wirste nur verarscht heute..

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 16:01

Ne die Rechnung ist direkt vom Autohaus,

Ja und die sagen "bauen wir nicht ein" und dann...wirste da stehen gelassen?

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 16:05

Im Moment warte ich das der Chef zurückruft

Ähm Entschuldigung:

Dem ist aber nicht so. Wird ein Auto bei einem Händler verkauft auch wenn es ein "Privatmann" ist dem der Wagen gehört ist der Händler Haftbar.

Das wurde schon mehrfach in Gerichtsurteilen und nebenbei bei Auto-Motor-Sport berichtet.

Das gilt als Vortäuschen von Vertragsverhältnissen. Allerdings weiss ich nicht wie einfach es ist dann die Reparatur zu verlangen. Die Rechtssprechung sagt aber das es ein Verkauf eines Händlers darstellt.

Es gibt aber auch nur noch selten Händler die das versuchen.. da man damit sehr auf die Schnauze fällt!

Dies hatte auch ein Bekannter von mir.. Auto gekauft beim HÄndler und dann war es angeblich Privat.

Hat zwar ein halbes Jahr gedauert aber dann wurde die Reparatur durchgeführt... Durch einen Rechtsanwalt und GEricht eingeklagt

Zitat:

@schreiner_aus_ob schrieb am 25. Februar 2016 um 16:46:46 Uhr:

Zitat:

@maik150 schrieb am 25. Februar 2016 um 16:35:05 Uhr:

Dein recht ist es, Geld in die Hand zu nehmen und dir ne neue Kupplung einbauen lassen.

Was erwartest du von seitens opel?

Vielleicht sollte hier erst einmal die Gewährleistung geklärt werden, die vom Verkäufer erbracht werden muss. Gruss Peter

Sorry es stand nicht bei ob Privatkauf oder vom Händler. Somit bin ich von privatkauf ausgegangen!

Wenn das Auto beim Händler gekauft wurde sollte die gebrauchtwagengarantie greifen.

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