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Verarscht vom TÜV

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 14:18

Hallo,

ich habe ein riesen Problem. Ich habe im Internet die Felgen HP Design Perfect 10 gefunden. Homepage HP Design

Ich habe mir das Festigkeitsgutachten und einen Fahrzeugschein in dem die Felgen eingetragen sind besorgt und bin damit zum Prüfer gegangen. Er meinte es wäre kein Problem also habe ich mir die Felgen gekauft. Dann bin ich ein zweites Mal zum Prüfer gegangen und habe mir einen Termin geben lassen, weil ich wollte, dass das Beziehen der Felgen nahe am TÜV Termin dran ist. Da hat er sich alles nochmal angeguckt und wieder gesagt, dass es ok ist. So nun habe ich meine Felgen beziehen und auswuchten lassen, fahre zum Prüfer und dieser sagt auf einmal er hat sich nochmal schlau gemacht und es geht doch nicht. :'(

Was soll ich nun machen. Ich habe für das Auswuchten 80€ , für die Montage 25€ und für den Schraubensatz 40€ bezahlt. (Und natürlich für die Felgen+ Reifen über 1000€) Jetzt soll alles umsonst gewesen sein ... was soll ich machen?!

Bin sehr Dankbar für jede Antwort.

Beste Antwort im Thema

Wenn das Festigkeitsgutachten der zu montierenden Felge keinen Nachweis über ein QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO bestätigt, ist eine Eintragung der Felgen auch nicht möglich.

 

Da nützt auch die Vorlage eines Fahrzeugscheines oder eines anderen Gutachten nichts, wo die Felgen schon drin stehen, solche Sachen dienen nur zur Vereinfachung der Eintragung mit VORHANDENEN und entsprechend gültigen Festigkeitsnachweis der zu montierenden Felge.

Es kommt letztendlich einzig und allein auf das Gutachten der Felge drauf an, wenn dies kein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9000 des Radherstellers bestätigt, ist eine Eintragung nicht möglich.

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Was steht denn in den Papieren?

Sonst hast Pech, hast ja nichts schriftliches vom TÜV.

Fahre zu einer anderen Prüfstelle.

felgen nehme und dem tüver über die rübe hauen.

Bringt dir zwar keine eintragung aber nen besseres gefühl :D

 

Und dann zu nem anderen Tüver fahren. Und zur sicherheit reifenfreigabe für die felgengröße besorgen und nen gutachten von einer felgen in der gleichen Größe für dein auto.

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Was steht denn in den Papieren?

Sonst hast Pech, hast ja nichts schriftliches vom TÜV.

Fahre zu einer anderen Prüfstelle.

In dem Fahrzeugschein ist die Felge auf einem VW Phaeton eingetragen und ich fahre einen Bora. Oo

Der wiegt fast doppelt so viel und die Prüfer haben das eingetragen.

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 14:40

Zitat:

Original geschrieben von sidt328

Und dann zu nem anderen Tüver fahren. Und zur sicherheit reifenfreigabe für die felgengröße besorgen und nen gutachten von einer felgen in der gleichen Größe für dein auto.

Meint ihr so eine Sonderabnahme ist überhaupt möglich? (Reifenfreigabe und das Gutachten einer anderne Felge für mein Auto in der gleichen Größe habe ich gerade besorgt)

ja ist es. wenn der tüver kein vollhorst ist.

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 15:14

Mal gucken was sich machen lässt.

Wenn das Festigkeitsgutachten der zu montierenden Felge keinen Nachweis über ein QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO bestätigt, ist eine Eintragung der Felgen auch nicht möglich.

 

Da nützt auch die Vorlage eines Fahrzeugscheines oder eines anderen Gutachten nichts, wo die Felgen schon drin stehen, solche Sachen dienen nur zur Vereinfachung der Eintragung mit VORHANDENEN und entsprechend gültigen Festigkeitsnachweis der zu montierenden Felge.

Es kommt letztendlich einzig und allein auf das Gutachten der Felge drauf an, wenn dies kein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9000 des Radherstellers bestätigt, ist eine Eintragung nicht möglich.

der Felgenhersteller scheint aus USA zu sein und nur dort zu vertreiben. Kein Hinweis über Export oder sonstige Auslandsvertretungen. Hab hier aber eine Seite gefunden auf der die Felgen vertrieben werden, steht auch dabei TÜV Teielegutachten ist vorhanden. Kannst ja da mal versucehn anzurufen oder dich mit denen in Kontakt setzen. Eventuell bekommst da ja Hilfe.

http://www.wheelscompany.com/2006/shop/shop04.php?&sucheFa=Suche nach Fahrzeugen&marke=Volkswagen&model=Bora&typ=1J&fagroesse=Alle Größen&design=Perfect-10&sid=b9cbb9a978e7d04fc4f9b1d19fedc534

hab eben auch das noch gefunden:

 

Zitat von vdat

Pressemitteilung 17.10.2008

 

VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin

Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig

Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert

Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten

Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben.

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von Daciageha

der Felgenhersteller scheint aus USA zu sein und nur dort zu vertreiben. Kein Hinweis über Export oder sonstige Auslandsvertretungen. Hab hier aber eine Seite gefunden auf der die Felgen vertrieben werden, steht auch dabei TÜV Teielegutachten ist vorhanden. Kannst ja da mal versucehn anzurufen oder dich mit denen in Kontakt setzen. Eventuell bekommst da ja Hilfe.

http://www.wheelscompany.com/2006/shop/shop04.php?&sucheFa=Suche nach Fahrzeugen&marke=Volkswagen&model=Bora&typ=1J&fagroesse=Alle Größen&design=Perfect-10&sid=b9cbb9a978e7d04fc4f9b1d19fedc534

Dort habe ich die Felgen auch erworben. Sie werden aber nur mit Festigkeitsgutachten geliefert. (verarsche?) Es steht dort aber nur TÜV Gutachten. Und das ist halt nicht definiert.

Die Pressemitteilung kenne ich auch, aber es ist doch alles quatsch. Natürlich sollte niemand mit billig Felgen ohne jegliche Kontrolle unterwegs sein , da dies lebensgefährlich sein kann. HP Perfect darf man aber auf der ganzen Welt an sein Auto schrauben, außer seid dem 17.10.08 in Deutschland.

Die Felgen haben alle möglichen Prüfsiegel aus dem Ausland und sind qualitativ 1A.

Zitat:

Original geschrieben von HPperfekt

HP Perfect darf man aber auf der ganzen Welt an sein Auto schrauben, außer seid dem 17.10.08 in Deutschland.

Die ganze Welt hat ein TL, Deutschland nicht.

Wende dich an den Verkäufer lass dir ein entsprechend gültiges Gutachten vom Verkäufer zukommen, kann er dies nicht gib die Räder zurück.

Grenzt an Betrug wenn die Räder mit Teilegutachten angeboten werden, und keins dabei ist.

Einen anderen legalen Weg die Räder einzutragen gibt es leider nicht.

Wenn du lediglich einen technichen Bericht von SAT Autosport Euskirchen haben solltest, ist dieser Bericht zwecks Eintragung nichts wert, dort ist nichtmal die eingeprägte Lastangabe überprüft, geschweige denn es wird ein QM System des Herstellers bestätigt.

(Siehe Anhang)

jo, sehe ich das dann auch so nicht der TÜV hat dich vera... sondern eher der Verkäufer. Wenn er dir auf der Seite ein Teilegutachten verspricht muss er dir dies auch liefern.

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 19:08

Der Verkäufer hat in meinem Fall drauf hingewiesen, dass es sich um ein Festigkeitsgutachten handelt. Der Prüfer hat mich in dem sinne verarscht , dass er 2 mal alle Unterlagen hatte und gesagt hat, das er es einträgt . Im nachhinein es aber doch nicht tut. Ich hätte mir die Felgen ja gar nicht gekauft wenn er nicht ja gesagt hätte.

Ist für dich extrem ärgerlich, aber selbst wenn der Prüfer 100 mal sagt es wäre möglich, ist eine legale Eintragung nicht möglich, vielleicht wusste der Prüfer bis zum letzten Augenblick nicht das dies nicht möglich ist, und hat dir die Zusage in dem festen Glauben gegeben das es machbar ist.

Selbst wenn du etwas schriftliches von dem Prüfer hättest, kannst du keine Eintragung einfordern welche nun mal anhand fehlender Nachweise der Felge nicht möglich ist.

Den Prüfer selbst kannst du auch nicht zur Verantwortung ziehen wegen seiner Aussage, da er dich zu 95% nicht absichtlich "verarscht" hat, sondern Unwissenheit war.

Dies probieren kannst du natürlich auf dem Rechtsweg, dies steht dir frei.

Versuch die Räder zurückzugeben, etwas anderes legales gibt es nicht.

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