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Verbleibkennzeichen
Guten Abend.
Ein KFZ soll (online) abgemeldet werden. Das vorhandene Kennzeichen soll aber "reserviert" werden, für eine spätere Wiederanmeldung. Man nennt das, glaube ich, Verbleibkennzeichen. Soweit so gut.
Ist dieses Verbleibkennzeichen an den Halter gebunden? Mit anderen Worten, was passiert, wenn die Wiederzulassung auf einen anderen Halter, aber mit dem "alten"/"reservierten" Kennzeichen, erfolgen soll? Geht das?
Danke sehr.
6 Antworten
War bei mir immer unproblematisch. Musste nur den Reservierungscode mitteilen.
Aha. Nur gibt es den Reservierungscode beim Verbleibkennzeichen ja gar nicht. Den gibt es, afaik, nur beim Wunschkennzeichen.
Hmhh, ...
Deshalb war mir der Begriff "Verbleibkennzeichen" wohl unbekannt. Sollte aber auch dabei funktionieren.
Ich will halt nicht, daß das bei Abmeldung reservierte Kennzeichen (=Verbleibkennzeichen) dann später, bei Wiederanmeldung auf einen anderen Halter (Familie), nicht benutzt werden darf - mit der Begründung "es ist ja ein anderer Halter" ...
Es handelt sich beim Verbleibkennzeichen nur um eine andere Reservierungsmethode. Man kann damit länger reservieren, aber die Wiederzulassung muss auf denselben Halter erfolgen. Der Halter darf dabei noch nicht mal umgezogen sein.
Aber ich meine, dass es bei der Außerbetriebsetzung auch möglich ist, die übliche Methode "Wunschkennzeichen" zu wählen. Vielleicht kann man damit nach Rücksprache auch längere Zeit reservieren. Hängt vermutlich auch vom Landkreis ab...
Bei unserem Landkreis reserviere ich das Kennzeichen einfach am Tag des Ablaufs oder am Folgetag erneut.