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Vereiste Tiefgarageneinfahrt - Auto angefahren - wer zahlt ?

Hallo zusammen,

hoffe ich poste im richtigen Forum, ansonsten bitte verschieben.

Meine Frau wollte vorhin aus der Tiefgarage rausfahren (um 18:30 Uhr) und hat dabei ihr Auto angefahren.

Die TG-Ausfahrt ist eine fast-90-Grad-Kurve. Sie war bereits in der Mitte als das Auto seitlich zu rutschen begann, die Reifen keinen Halt mehr hatten & durchdrehten.

Nachdem die TG-Einfahrt recht eng ist, ist sie hinten gegen die Mauer gerutscht. Die ganze Fahrbahn war vereist (trotz Rillen im Beton) & es gab kein Halten.

Erst nachdem wir viel Salz gestreut haben und zig-mal superlangsam angefahren sind um von der Wand wegzukommen, ist es uns gelungen wieder rückwärts in die TG zu fahren. --> die Stoßstange hinten rechts & Kotflügel hinten rechts sind total zerkratzt.

Jetzt meine Frage: wer kommt für den Schaden auf? Hab ich ein Recht als Mieter, dass das die Gebäude-Haftpflicht übernimmt? Sind gleich 200 EUR Schaden auf dem man natürlich nicht sitzen bleiben will. Zeugen hätten wir auch genug - auch den Hausmeister.

Wie sollten wir jetzt vorgehen? Natürlich erstmal der Hausverwaltung melden und dann? Was wenn sie sagen man sei selbst Schuld..?

Wäre super, wenn ihr mit hier einige Tipps geben könntet.

Vielen Dank schonmal!

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von scome

was heißt hier anhängen??

Wenn die Hausverwaltung nicht ihren Pflichten nachkommt & die Ausfahrt total vereist ist, also nicht gestreut wurde, wieso soll ich dann für den Schaden zahlen??

Man kann doch nicht damit rechnen, dass man in der Mitte der Kurve/Ausfahrt auf eine Eisplatte kommt und seitlich/nach hinten wegrutscht.

Und ja...wir mussten aus der TG rausfahren!

Ok, nennen wir es: Einen anderen Schuldigen suchen.

Waren es wirklich die Pflichten des Hausmeisters? Oder vermutest Du das?

Doch, denke bei den Temperaturen musst Du mit Eis rechnen, warum auch nicht?

Du musstest nicht aus der TG rausfahren, gezwungen hat dich wohl keiner. Jetzt sag bitte nicht das Du zur Arbeit musstest, das musstest Du nicht, das wolltest Du !

Ich verstehe nicht warum einige nicht mal sagen können: "Mist habe ich Sch... gemacht". Stattdessen wird immer die Schuld bei anderen gesucht.

Nur mal so zum Nachdenken: Wenn das nachts um 4 passiert wäre, hättest Du da auch verlangt das der Hausmeister gestreut hätte? Soll er das 24h tun? Oder würdest Du dich um 4h nicht selber überzeugen? Warum nicht also auch um 18h???

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....ich würde mir nicht allzu grosse Hoffnung machen, dass Du da Kohle von der Haushaftpflicht bekommst.... Wenn Du Pech hast, macht die Hausverwaltung den evtl. existierenden Schaden an der TG-Wand bei Dir geltend....

Ich würde den Schaden als Lehrgeld verbuchen und froh sein, dass nicht mehr passiert ist!

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 8:20

na ja...wir zahlen jedoch für den Hausmeister/die Hausverwaltung.

Wenn es den ganzen Tag nicht schneit, kann ich doch um 18:30 davon ausgehen, dass die TG-Ausfahrt frei & sicher ist, oder?

Wer rechnet da mit einer Eisschicht?

am 1. Dezember 2010 um 8:21

Doppel

am 1. Dezember 2010 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von scome

....Wenn es den ganzen Tag nicht schneit, kann ich doch um 18:30 davon ausgehen, dass die TG-Ausfahrt frei & sicher ist, oder?

Wer rechnet da mit einer Eisschicht?

Vielleicht steht ja irgendwas in eurer Hausordnung über die Räum - und Streupflichten.

Auch die Frage, ob man denn die Glätte bei aller Sorgfaltspflicht nicht erkennen konnte - damit zu rechnen ist bei winterlichen Verhältnissen ja wohl immer. Hatten denn andere Nutzer der TG auch Probleme? Trotz der vorgeschriebenen Winterreifen (hat denn das Auto welche?).

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 8:46

die Räum-/Streupflicht liegt bei der Hausverwaltung. Die Mieter müssen hier nichts machen.

Winterreifen waren natürlich drauf, fast neu. Aber bei einer Eisdecke helfen diese auch nicht wirklich...

Ja, eine andere Mieterin hatte beim runterfahren Probleme/ist ins Rutschen gekommen, hat aber zu ihrem Glück die Wand nicht berührt.

Mit nem 5er oder A6 brauchst da gar nicht erst reinfahren, so eng ist das....

Zitat:

Original geschrieben von scome

na ja...wir zahlen jedoch für den Hausmeister/die Hausverwaltung.

Wenn es den ganzen Tag nicht schneit, kann ich doch um 18:30 davon ausgehen, dass die TG-Ausfahrt frei & sicher ist, oder?

Wer rechnet da mit einer Eisschicht?

....Du kannst schon schauen, was im Hausmeistervertrag geregelt ist... Meistens sind jedoch die Tiefgaragen selbst nicht von der Räum- und Streupflicht umfasst... Das ist das gleiche, wenn die Hausbewohner Schnee ins Treppenhaus tragen, dieser schmilzt und Du in der Pfütze ausrutschst... Da ich einige Hausverwaltungen betreue, habe ich genau diesen Fall ca. zweimal im Jahr... Es wurde auch schon mal bezahlt, öfter wurde aber ein Schaden beim "Unfallverursacher" geltend gemacht!

am 1. Dezember 2010 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von scome

die Räum-/Streupflicht liegt bei der Hausverwaltung.

Aber als Fahrer sollte man sich schon versichern, dass die Strecke die man fährt auch befahrbar ist.

Wenn die bei euch die Strasse aufbuddeln um neue Abwasserleitungen zu verlegen, fährst du ja auch nicht erst in das Loch und sagst dann, die Baufirma ist schuld weil die da gebuddelt haben.

Also ich sehe das folgendermaßen:

Erstmal hat dein Auto einen Schaden verursacht für den die KfZ-Haftpflicht eintritt. Ob diese sich hinterher das Geld von der Hausverwaltung bzw. dem zuständigen Räumdienst wiederholen kann, ist für dich erstmal unerheblich.

Was folgen wird, ist die Rückstufung in der SF-Klasse mit den damit verbunden Kosten.

Zu deinem Schaden. Das LG Bielefeld hat zu so einem Fall bereits ein Urteil gesprochen:

Zitat:

Eine Hausverwaltung muss dafür sorgen, dass die Zufahrt zu einer Tiefgarage in einem Wohnhaus rund um die Uhr befahrbar ist.

Ein Autofahrer darf allerdings nicht blind darauf vertrauen, dass die Tiefgaragenzufahrt schon geräumt sein wird. Im entschiedenen Fall musste der allzu sorglose Autofahrer sich eine Teilschuld anrechnen lassen und 40 Prozent seines Schadens selbst übernehmen.

Du wirst vermutlich einen Teil deines Schadens selber tragen müssen.

Ich würde dir empfehlen, bevor du jetzt bei der Hausverwaltung die Welle machst, dich mit der Verwaltung darauf zu einigen, dass jeder seinen Schaden selber trägt.

Die 120,- € die die Verwaltung dir ersetzen würde, stehen in keinem Verhältnis zu den höheren Beiträgen in der KfZ-Haftpflicht, wenn die Verwaltung den Schaden an der Mauer über deine Versicherung abrechnet.

MfG Zille

..Urteil vom AG München AZ:261C 11411/98

Zitat:bei gefrierendem Regen reicht es nicht aus,wenn eine Ausfahrtrampe einer Tiefgarage nur Split gestreut wird.Falls sich Glatteis gebildet hat,muss demnach auch Streusalz zum Auftauen verwendet werden.Noch klarer ist die Sachlage wenn gar nicht gestreut wurde.

Dem Hausmeister war zuzumuten,die Streuwirkung nach etwa 2 Stunden zu überprüfen.Nach Zeugenaussagen geschah das nicht.

Der Hausmeister musste den Schaden von 4000,00€ ersetzen.

Ähnliche Urteile des OLG Frankefurt AZ:3U 93/01

OLG Brandenburg AZ:4U 55/07

Es ist jedoch zu bemerken,das eine Verkehrssicherheitspflicht oft ein heisses Eisen bezgl. Richteransicht ist.

Ob sich die Sache des TE bei 200,00€ lohnt sei dahingestellt.

Gruß

....ich kann mich leider nicht auf Urteile berufen, aber sicher auf zehn ähnlich gelagerte Fälle aus meinem Kundenkreis und der Ausgang der einzelnen Fälle könnte wie gesagt unterschiedlicher nicht sein, mit der Tendenz, zum Nachteil des Autofahrers...

Es ist auch nicht geklärt, ob der Hausmeister die TG-Zufahrt räumen und streuen musste, da sich die entsprechenden Verträge häufig auf die Aussenanlage beschränken...

Je nachdem, wie stark die TG beschädigt ist, wird sich die Hausverwaltung vielleicht darauf einlassen, dass jeder seinen Schaden selber trägt und die Sache geht ohne kostentreibende Gerichtsverhandlung über die Bühne!

Nu ja...die TG hat an der Wand lediglich unsere Metallic-Lackierung abbekommen.

Das war's dann auch.

Ich schätzte den Smart-Repair-Schaden bei uns auf 200 EUR.

Nur will ich darauf nicht sitzen bleiben...

Oder läuft von euch jeder die TG-Ausfahrt erstmal hoch bzw. runter und checkt ob sich Eisplatten gebildet haben? Der Mist ist dass das eine recht enge und fast 90-Grad Ein-/Ausfahrt ist.

Nachdem der Hausmeister auch für die TG Innen und alle Parkplätze draussen sowie rund ums Haus zuständig ist, denke ich wird er das auch für die Zufahrt sein..

Zitat:

Original geschrieben von scome

Oder läuft von euch jeder die TG-Ausfahrt erstmal hoch bzw. runter und checkt ob sich Eisplatten gebildet haben? Der Mist ist dass das eine recht enge und fast 90-Grad Ein-/Ausfahrt ist.

Natürlich nicht, aber wenn ich sowas nicht mache versuche ich nicht das jemand anders anzuhängen.

was heißt hier anhängen??

Wenn die Hausverwaltung nicht ihren Pflichten nachkommt & die Ausfahrt total vereist ist, also nicht gestreut wurde, wieso soll ich dann für den Schaden zahlen??

Man kann doch nicht damit rechnen, dass man in der Mitte der Kurve/Ausfahrt auf eine Eisplatte kommt und seitlich/nach hinten wegrutscht.

Und ja...wir mussten aus der TG rausfahren!

Zitat:

Original geschrieben von scome

was heißt hier anhängen??

Wenn die Hausverwaltung nicht ihren Pflichten nachkommt & die Ausfahrt total vereist ist, also nicht gestreut wurde, wieso soll ich dann für den Schaden zahlen??

Man kann doch nicht damit rechnen, dass man in der Mitte der Kurve/Ausfahrt auf eine Eisplatte kommt und seitlich/nach hinten wegrutscht.

Und ja...wir mussten aus der TG rausfahren!

Ok, nennen wir es: Einen anderen Schuldigen suchen.

Waren es wirklich die Pflichten des Hausmeisters? Oder vermutest Du das?

Doch, denke bei den Temperaturen musst Du mit Eis rechnen, warum auch nicht?

Du musstest nicht aus der TG rausfahren, gezwungen hat dich wohl keiner. Jetzt sag bitte nicht das Du zur Arbeit musstest, das musstest Du nicht, das wolltest Du !

Ich verstehe nicht warum einige nicht mal sagen können: "Mist habe ich Sch... gemacht". Stattdessen wird immer die Schuld bei anderen gesucht.

Nur mal so zum Nachdenken: Wenn das nachts um 4 passiert wäre, hättest Du da auch verlangt das der Hausmeister gestreut hätte? Soll er das 24h tun? Oder würdest Du dich um 4h nicht selber überzeugen? Warum nicht also auch um 18h???

nun ja...so steht's im Mietvertrag...der Hausmeister ist auch zuständig für die TG..

Nein, meine Frau musste nicht in die Arbeit. Sie musste für unsere Tochter (1,6 Jaher alt) dringend bestellte Medikamente aus der Apotheke holen

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