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Verfällt die Wersgarantie, bei Freischaltung der Standheizung ?

Volvo S60 1 (R)
Themenstarteram 16. Dezember 2006 um 18:54

Hallo,

ich hole am Mittwoch meinen V70 ab. Könnte in diesem Zusammenhang über die Grenze nach Frankreich fahren um die Standheizung frei schalten zu lassen.

Könnte ich da Probleme wegen der Garantie bekommen ?

Gruß

 

Oliver

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17 Antworten

Re: Verfällt die Wersgarantie, bei Freischaltung der Standheizung ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Oliver B.

Hallo,

ich hole am Mittwoch meinen V70 ab. Könnte in diesem Zusammenhang über die Grenze nach Frankreich fahren um die Standheizung frei schalten zu lassen.

Könnte ich da Probleme wegen der Garantie bekommen ?

Gruß

 

Oliver

M.E. nein!

Schließlich finden keinerlei Veränderungen statt, es handelt sich doch nur um zusätzlich aufgespielte Software.

Außerdem schaltet doch ein Original :) die SH frei (wenn auch ein französischer).

Gruß

weflydus

Nein, da Volvo Orginalteil - das ist genau so wie wenn Du Dir vom :) einen Spoiler anschrauben laesst.

Viele Gruesse

Dirk

.. der jetzt seine dritte in Polen freigeschaltete SH faehrt

Zitat:

Original geschrieben von Saclant

Nein, da Volvo Orginalteil - das ist genau so wie wenn Du Dir vom :) einen Spoiler anschrauben laesst.

Viele Gruesse

Dirk

.. der jetzt seine dritte in Polen freigeschaltete SH faehrt

ICH WILL AUCH EINE STANDHEIZUNG!

´Tschuldigung, daß ich eben geschrien habe...

Gruß

weflydus

am 16. Dezember 2006 um 20:35

Zu deiner Frage:

a) Mit einem Original-"Teil" von Volvo kann die Gewährleistung oder Garantie nicht erlöschen.

b) Das Erlöschen von Gewährleistung oder Garantie, so wie es immer mal wieder ganz gerne von Herstellern angedroht wird, tritt gar nicht so leicht ein wie man meint. Ok, Chiptuning und Motor beschädigt könnte so ein Fall sein - SH freischalten sicherlich nicht.

Gruß

xc90er

...der meint, dass man auch einen Aufkleber am Wagen anbringen darf ohne die Garantie zu verlieren :)

Hi,

m.E.n. kommts noch viel besser: Da es ein Volvo-Originalteil ist und fachgerecht eingebaut ist, greift sogar dein Garantieanspruch auf die SH.

Hier gibt's doch einige, die schon Probleme mit der SH gehabt haben - wurden die auf Garantie erledigt bei freigeschalteten SHs?

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum

Hi,

m.E.n. kommts noch viel besser: Da es ein Volvo-Originalteil ist und fachgerecht eingebaut ist, greift sogar dein Garantieanspruch auf die SH.

Hier gibt's doch einige, die schon Probleme mit der SH gehabt haben - wurden die auf Garantie erledigt bei freigeschalteten SHs?

Gruß

Jürgen

no problems.

Passt hier nicht so ganz - aber doch auch ein bischen ;): mein :) hat darum gebeten, ihn vor einer Inspektion kurz darauf hinzuweisen, dass die SH-Software in Venlo eingespielt worden sei. Angeblich könnte es sonst schon mal passieren, dass die Software wieder aus dem System entfernt werden. Dabei hat er was von "die haben da ein paar Byte geändert" gemurmelt.

Ich gebe das mal wertfrei weiter...

Gruß

Frank

am 18. Dezember 2006 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von frank9-5

...Angeblich könnte es sonst schon mal passieren, dass die Software wieder aus dem System entfernt werden. Dabei hat er was von "die haben da ein paar Byte geändert" gemurmelt.

...

kann ich mir nicht vorstellen, da bei Volvo auch die Deaktivierung der Standheizungssoftware BESTELLT werden muss. Das passiert also nur, wenn jemand dies aktiv fordert.

Die SH ist schliesslich nicht auf dubiose Weise aktiviert, sondern ganz offiziell bei Volvo bestellt. Von wo auch immer ist unerheblich.

Torsten

Wenn die Venlo-ITler schon Volvo-Original-SW verticken, dann sollten sie vielleicht auch dafür sorgen, dass dieser update bei den Fahrzeugdaten im Volvo-Netz auftauchen.

Würde mich nicht wundern, falls bei einem Abgleich bei Inspektion und unterschiedlichen "Bytes" auf die registrierte Version zurück geführt würde.

Grüße

bkpaul

Zitat:

Original geschrieben von frank9-5

Dabei hat er was von "die haben da ein paar Byte geändert" gemurmelt.

Ich gebe das mal wertfrei weiter...

... das ist bestätigterweise der übliche Blödsinn, den einige :) erzählen, um sich doch noch die 750 Euro Umsatz zu sichern.

Originalteil, Originalregistrierung auf dem Server in Schweden.

Die :) können sich (glaube ich) eine Sicherung der Fahrzeugeinstellungen auf den eigenen Rechner legen - aber die sollte er nur nutzen, wenn er keine Online-Verbindung bekommt. Bedeutet aber: Den Händler ruhig über die SH informieren - die ist NICHTS ILLEGALES!!!

Gruß

Jürgen

am 18. Dezember 2006 um 17:39

Hallo,

mein :) hat mich gebeten, für seine Unterlagen die Rechnung aus Polen mitzubringen - nun fallen mir sinnvolle, aber auch ein paar niedere Beweggründe ein, diese Infos zu nutzen. Da er bisher stets wirklich :) war, zweifle ich nicht daran und er hat eine Kopie gekriegt.

Die SH ist auch nach einem Service mit Vadis-Verbindung noch aktiv, also alles ok.

Bei unautorisierter Veränderung der Software könnte Vadis technisch natürlich den Ursprungszustand zurückspielen - ob Volvo das veranlasst, ist eine andere Sache. Bei einem Vertragshändler mit Originalrechnung halte ich solcherlei Änderungen aber für ausgeschlossen.

Viele Grüße,

rawaho

Zitat:

Originalteil, Originalregistrierung auf dem Server in Schweden.

Genau danach habe ich mir erlaubt zu fragen.

In der holländischen Preisliste (sofern man diese überhaupt richtig verstehen kann) gibts die Standheizung ausschließlich "am Stück", also Hardware + Software. Bei uns gibts die Hardware inklusive und die SW ist separat erhältlich.

Wird der nicht gelistete SW-Update in Holland tatsächlich registriert, oder muss man diesen seinem eigenen Freundlichen zur Registrierung melden.

Würde die Verfahrensweise, die frank9-5 beschrieben hat, erklären. Was ich als Freundlicher nicht vom Schweden-Server gemeldet bekomme, gibts nicht, also wech damit.

Grüße

bkpaul

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul

Was ich als Freundlicher nicht vom Schweden-Server gemeldet bekomme, gibts nicht, also wech damit.

Von der Denkweise richtig - ABER: M.W.n. kann der :) die Software nur direkt mit Connect nach Schweden einspielen. Und er muss dazu die Fahrzeug-Ident-Nummer angeben bzw. sie wird vermutlich ausgelesen. In dem Zug geschieht die Regstrierung eh. :)

Auch daran zusehen, dass einige Italien-Freischalter wegen der fehlenden Onlineverbindung einen neuen Termin machen mussten.

Gruß

Jürgen

am 18. Dezember 2006 um 17:52

also das Programmieren auf den vorherigen Stand zweifle ich an. Soweit ich das verfolgt habe kann der :) nichts bewegen ohne die Verbindung nach Schweden. Das lokale Speichern funktioniert, bis die Option im Fahrzeug programmiert ist. Dann ist lokal keine Möglichkeit gegeben erneut zu programmieren also beliebig zu verändern.

Wie bereits beschrieben muss ich die Deaktivierung der SH bestellen, dann wiederum die Freischaltung erneut bezahlen obwohl das Fahrzeug diese zuvor programmiert hatte.

Torsten

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