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Verjährung gegen Ordnungswidrigkeit bei nicht angepass. Geschw. in Folge Unfall

Themenstarteram 17. September 2012 um 18:11

Hallo Leute,

ich hab eine ganz dringende Frage.

Ich hatte vor kurzem einen Unfall.

Nun ja war ich eines morgens mit überhöter Geschwindigkeit unterwegs und kam dann von der Strasse ab landete dann im Graben. Am Unfallort hat mich die Polizei vernommen wie es dazu kam. Ich sagte ihnen das ich mit ca. 30kmh zu schnell um die Kurve fahren wollte und das bei nasser Fahrbahn.

Darauf hin fragte mich der Polizist Aquaplaning, worauf ich ein einfach "Ja" antwortete.

Sie schrieben noch alle Personalien und meine Anschrift auf und machten sich wieder auf den Weg.

Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.

Deshalb verblieb ich ohne Kontakt. Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etc... Ich sollte nochmal Stellung dazu nehmen und mich somit für schuldig erklären.

Nun frage ich mich, da ich die genaue Gesetzeslage nicht kenne. Ob es iwie möglich ist, die mich erwartende Strafe abzuwenden. Oder wenn möglich sie iwie zu mindern.

Ich verstehe nicht ganz genau wie das mit der 3monatigen Verjährung funktioniert.

Solange ich ja "keinen Brief" bekomme, wird doch die Verjährung nicht unterbrochen, oder?

Soll ich es jetzt noch einen Monat hinziehen nicht zu antworten? Und was passiert wenn das Busgeldbescheid eingeht? Wenn ich es nicht bezahle weil ich es "evtl." nicht bekommen habe. Gillt dann immernoch die 3 monatige Verjährungsfirst, oder wird sie damit unterbrochen?

Bitte helft mir. Ich muss den Brief die nächsten Tage wegschicken oder wegwerfen. :S

 

MfG

Solid

Beste Antwort im Thema

Einer muss es ja tun :rolleyes:

Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.

Du hast das der Polizei bestätigt.

Bis dahin ehrenwert.

Warum jetzt dieses Rumgewinde?

73 weitere Antworten
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73 Antworten
am 17. September 2012 um 18:17

1. Fehler ist deine Aussage bei der Polizei das du mit 30 km/h zu viel die Kurve nehmen wolltest.

2. Fehler ist das du einen Brief bekommen hast ueber den du hier redest und von dem du jetzt um in die verjaehrung zu kommen nix wissen willst.

3. Fehler ist hier zu fragen anstatt einen Anwalt ;)

Geht es hier um die 35 € Verwarnungsgeld für die Unfallaufnahme? :eek:

Oder wird dir mehr vorgeworfen? :confused:

Wann war denn der Unfall und wie lange warst du im Urlaub? Auch wenn ich nicht denke, dass letzteres relevant ist. ;)

Themenstarteram 17. September 2012 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Geht es hier um die 35 € Verwarnungsgeld für die Unfallaufnahme? :eek:

Oder wird dir mehr vorgeworfen? :confused:

Wann war denn der Unfall und wie lange warst du im Urlaub? Auch wenn ich nicht denke, dass letzteres relevant ist. ;)

Ka ich denk schon das mehr auf mich zu kommt, wenn im Schrieb ausdrücklich steht das mir das abkommen von der Fahrbahn wegen nicht angepasster Geschwindigkeit vorgeworfen wird.

Die brauchen von mir nur das "Ja es war so" und schon hab ich gute 200€ am Hals hengen :S

PS: Ich bin Azubi :/

 

MfG

Solid

am 17. September 2012 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

 

Ka ich denk schon das mehr auf mich zu kommt, wenn im Schrieb ausdrücklich steht das mir das abkommen von der Fahrbahn wegen nicht angepasster Geschwindigkeit vorgeworfen wird.

Die brauchen von mir nur das "Ja es war so" und schon hab ich gute 200€ am Hals hengen :S

PS: Ich bin Azubi :/

 

MfG

Solid

Noch in der Probezeit beim Fuehrerschein denk ich ?

Themenstarteram 17. September 2012 um 18:28

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

 

Ka ich denk schon das mehr auf mich zu kommt, wenn im Schrieb ausdrücklich steht das mir das abkommen von der Fahrbahn wegen nicht angepasster Geschwindigkeit vorgeworfen wird.

Die brauchen von mir nur das "Ja es war so" und schon hab ich gute 200€ am Hals hengen :S

PS: Ich bin Azubi :/

 

MfG

Solid

Noch in der Probezeit beim Fuehrerschein denk ich ?

Nein Gott sei dank nicht mehr :S

am 17. September 2012 um 18:33

Dann gehts wirklich nur um die 35 euro, sofern du niemanden anderes geschadet hast. Mach deine Aussage zum Unfall, lass aber so spaesse wie z.b. 30 km/h zu viel weg.

Hallo, SolidBadboy,

nach Lage der Dinge wird Dir folgendes vorgeworfen:

Zitat:

103602

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 3 145,00

kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Es kam zum Unfall.

§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;

§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Hättest Du vor Ort keine Angaben gemacht oder hättest Du eine kurze Unachtsamkeit als Grund für den Unfall genannt, wäre Dir möglicherweise nur ein Verwarnungstatbestand als Unfallursache vorgeworfen worden.

Wenn Du vor Ort ordnungsgemäß belehrt und angehört wurdest, ist diese zweite Anhörung eigentlich unsinnig.

Sie hat jedoch den Vorteil, dass Du versuchen kannst, Deine Aussagen vor Ort zu revidieren und dass Du versuchen kannst, den Sachbearbeiter durch eine gut formulierte Aussage zu bewegen, doch nur eine Verwarnung zu erlassen.

Verlieren kannst Du im Grunde nichts.

Zur Verjährung:

Dies hat zu dem Zeitpunkt begonnen, als Du an der Unfallstelle belehrt worden bist und geht nun drei Monate.

Viele Grüße,

Uhu110

am 17. September 2012 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

1. Fehler ist deine Aussage bei der Polizei das du mit 30 km/h zu viel die Kurve nehmen wolltest.

So wie ich es sehe nicht mit 30km/h zuviel sondern 30km/h schnell.

Wenn der TE nicht reagiert gibts überhöhte Geschwindigkeit mit Unfallfolge, wenn er aussagt auch. Er muss sich nicht selber belasten, de facto ist er aber abgeflogen und das passiert nicht von nix. Zahlen und gut ist.

Amen

Unfall infolge unangepasster Geschwindigkeit kommt oft ein Bescheid über 200 bis 300 Euro und 3 Punkte gibt es als Beilage.

Du fragst wie Du die Strafe abwenden bzw. mildern kannst.

Rechtsberatung gibt es hier nicht.

Für einen Anwalt halte ich die Sache zu lapidar.

Themenstarteram 17. September 2012 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

Hallo, SolidBadboy,

nach Lage der Dinge wird Dir folgendes vorgeworfen:

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

Zitat:

103602

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 3 145,00

kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Es kam zum Unfall.

§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;

§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Hättest Du vor Ort keine Angaben gemacht oder hättest Du eine kurze Unachtsamkeit als Grund für den Unfall genannt, wäre Dir möglicherweise nur ein Verwarnungstatbestand als Unfallursache vorgeworfen worden.

Wenn Du vor Ort ordnungsgemäß belehrt und angehört wurdest, ist diese zweite Anhörung eigentlich unsinnig.

Sie hat jedoch den Vorteil, dass Du versuchen kannst, Deine Aussagen vor Ort zu revidieren und dass Du versuchen kannst, den Sachbearbeiter durch eine gut formulierte Aussage zu bewegen, doch nur eine Verwarnung zu erlassen.

Verlieren kannst Du im Grunde nichts.

Zur Verjährung:

Dies hat zu dem Zeitpunkt begonnen, als Du an der Unfallstelle belehrt worden bist und geht nun drei Monate.

Viele Grüße,

Uhu110

Also jetzt mal angenommen ich antworte nicht auf den 2 Brief von vorgestern.

Dann kommt das Busgeldbescheid nach Hause und dann...? Kann ich wieder so tun als ob ich auch diesen Brief nicht bekommen habe? Was passiert dann.

Also stimmt es wenn ich jetzt diese 3 monate so tuh als hätte ich keinen Brief bekomme. Also Bußgeldbescheid Anhörungsbogen etc... drauf nicht antworte, das die 3monatige Verjährung nicht unterbrochen wird und die mir dann nichts mehr machen können.

mfg

solid

am 17. September 2012 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

 

Also stimmt es wenn ich jetzt diese 3 monate so tuh als hätte ich keinen Brief bekomme.

..dann bekommst du rechtzeitig den Bescheid. Hilft nix, die vergessen Dich nicht.

Amen

Themenstarteram 17. September 2012 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

 

Also stimmt es wenn ich jetzt diese 3 monate so tuh als hätte ich keinen Brief bekomme.

..dann bekommst du rechtzeitig den Bescheid. Hilft nix, die vergessen Dich nicht.

Amen

und wenn ich darauf auch nicht antworte? :S

Themenstarteram 17. September 2012 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

 

Also stimmt es wenn ich jetzt diese 3 monate so tuh als hätte ich keinen Brief bekomme.

..dann bekommst du rechtzeitig den Bescheid. Hilft nix, die vergessen Dich nicht.

Amen

und wenn ich darauf auch nicht antworte? :S

das er anhanden gekommen ist...

Einer muss es ja tun :rolleyes:

Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.

Du hast das der Polizei bestätigt.

Bis dahin ehrenwert.

Warum jetzt dieses Rumgewinde?

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