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Verkäufer hält sich nicht an Vertragsvereinbarung

Themenstarteram 4. August 2014 um 22:50

Hallo, ich weis nicht genau ob das hier der richtige Bereich ist. Ggf bitte verschieben.

Folgende Situation: Ich habe vor ca 2 Monaten einen Passat gekauft von Privat. Laut Vorbesitzer (Verkäufer) wurde u.a. in den letzten 3 Jahren Kupplung und Zahnriemen erneuert was das Auto für mich attraktiv gemacht hat. Er sagte das die Rep in einer Werkstatt gemacht wurden, er konnte die Rechnungen allerdings nicht finden. Wir haben dann im Kaufvertrag unter "sonstige Vereinbarungen" festgehalten dass er mir die Rechnungen nachsendet.

Bisher habe ich keine Rechnungen erhalten obwohl ich den Verkäufer schon mehrmals per SMS darauf hingewiesen habe.

Wie ist es nun? Ist er verpflichtet mir die Rechnungen zuzuschicken? Was kann ich weiter tun? Hätte ich (nur mal rein interessehalber) das Recht vom Kauf zurückzutreten?

Gruß CGTi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Und.... die normale Rechtsschutz ist dafür nicht zuständig.

ach ja? Und warum nicht?

Seit wann macht es einen Unterschied, ob ich eine Waschmaschine, einen Plasma-Fernseher (wo in beiden Fällen wohl die private Rechtsschutz-VS greifen würde - oder etwa nicht?), oder wie hier ein Auto kaufe und Streitigkeiten mit dem Verkäufer habe?

Und zu deinen tollen Vertragsbedingungen: zufällig kombinierte Privat/KFZ-Rechtsschutz-VS?

Natürlich deckt die dann alles ab.

So, nochmal Bedingungen - nur für Dich:

Privatrechtsschutz (nicht bei allen Versicherern die gleichen §)

Zitat (Advocard §21)

(5) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung

rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter,

Leasingnehmer oder Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande,

zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.

Zitat Ende

Zitat (Roland §23)

(4) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher

Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer

und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der

Luft sowie Anhängers.

Zitat Ende

Zitat (ARAG §25)

(4) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher

Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer

und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder

in der Luft sowie Anhängers.

Zitat Ende

Wenn Du willst, kann ich Dir noch mehr Bedingungen raussuchen :D :rolleyes:.

Du kannst auch gerne meine Behauptungen widerlegen :D.

Ein Motorfahrzeug zu Lande ist übrigens u.a. ein Auto :).

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Wurde eine Frist gesetzt? Ansonsten dies jetzt per Einschreiben nachholen. Kommt dann nichts vom Verkäufer, könntest du den Wagen zurückgeben.

Kann es sein, dass deine ganzen SMSen ins Leere laufen, weil der Verkäufer ein Prepaid-Handy benutzt?

Hi,

ob fehlen der Rechnungen ausreicht um vom Vertrag zurückzutreten ist fraglich.

Was anderes wäre es wenn der wechsel der Teile innherhalb der letzten 3 Jahre zugesichert wurde und das nicht der Wahrheit entspricht.

Gruß tobias

Wenn die Nachreichung vertraglich festgelegt wurde und die Reparaturen ein Kaufkriterium waren, dann kann man natürlich was daran machen. Einigung ob Preisminderung oder Rückgabe.

Themenstarteram 5. August 2014 um 22:22

auf die erste sms hat er geantwortet. daher hat er meine nr und ich auch seine (richtige). nun antwortet er nicht mehr.

ich bin mit dem auto mittlerweile auch schon ca 3000km gefahren und hab eine kleine lack rep am radlauf vorgenommen.

weis echt nicht so ganz was ich nun machen soll. die rep und die zusicherung das diese in einer werkstatt gemacht wurden und das es belege gibt hat für mich den preis gerechtfertigt. sonst wäre mein max preis auf jedenfall geringer gewesen.

was meinst du mit "per einschreiben" ? schriftlich eine frist setzen und bei nicht erfüllen mit rücktritt vom kauf drohen?

gruß

Ja schriftlich, aber eben per Einschreiben.

Schreib deinen Brief, setze eine Frist, geh damit zur Post und versende "per (Übergabe)-Einschreiben".

Dann muss der Empfänger, bzw. Zusteller die Überstellung des Briefes dokumentieren.

Das ist nicht generell rechtssicher, erhöht jedoch die Hemmschwelle angeblich keinen Brief bekommen zu haben enorm.

am 6. August 2014 um 8:34

Zitat:

Original geschrieben von CGTi

Hallo, ich weis nicht genau ob das hier der richtige Bereich ist. Ggf bitte verschieben.

Folgende Situation: Ich habe vor ca 2 Monaten einen Passat gekauft von Privat. Laut Vorbesitzer (Verkäufer) wurde u.a. in den letzten 3 Jahren Kupplung und Zahnriemen erneuert was das Auto für mich attraktiv gemacht hat. Er sagte das die Rep in einer Werkstatt gemacht wurden, er konnte die Rechnungen allerdings nicht finden.

Gruß CGTi

Spätestens dann würden bei mir alle Alarmglocken klingeln. Alternativ hättest du ihn sofort nach dem Händler/Autohaus/Werkstatt fragen sollen, in der er angeblich diese Reparaturen hat durchführen lassen, ein kurzer Anruf bei eben dieser hätte Gewissheit gegeben, ob der Verkäufer die Wahrheit sagt oder lügt.

Ich verstehe so manche Leute nicht, da kaufen sie sich einen nicht eben billigen Gegenstand, vertrauen aber voll und ganz wildfremden Leuten und lassen sich alles erzählen.

Man sollte schon mit ein wenig mehr Realitätssinn durchs Leben gehen, sonst wird man angeschissen, wenn man auf den äußeren Eindruck eines nicht bekannten Menschen vertraut.

Jetzt, nachdem du bereits damit 3.000 Kilometer gefahren hast, der Verkäufer nicht mehr reagiert (warum wohl?) ist es zu spät für erfolgreiche Maßnahmen, anstatt jetzt noch sinnlos Geld für Anwälte und Gerichtskosten zu investieren, solltest du das als Lehrgeld abbuchen.

Ich würde ja diesen Zahnriemen mal von einem Werkstattmeister begutachten lassen, ebenso die Kupplung, eventuell wurden die ja ausgetauscht? Mit größter Wahrscheinlichkeit aber eben nicht, dann lass es machen, bevor Folgeschäden auftreten.

Grüße

Udo

Wenn eine Verkehrs-RS besteht, ab zum Anwalt, soll er sich darum kümmern.

am 6. August 2014 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Ja schriftlich, aber eben per Einschreiben.

Schreib deinen Brief, setze eine Frist, geh damit zur Post und versende "per (Übergabe)-Einschreiben".

Dann muss der Empfänger, bzw. Zusteller die Überstellung des Briefes dokumentieren.

Schlechte Idee, das mit dem Übergabeeinschreiben, die Annahme kann der Empfänger nämlich verweigern ....... und dann? hat man nix erreicht.

Besser ein sogenanntes Einwurfeinschreiben machen, da muss der Empfänger nicht unterschreiben, sondern der Postbote unterschreibt, dass er das Schreiben eingeworfen hat, dann gilt der Brief damit als zugestellt.

Aber, wie gesagt, ich würde da nix mehr machen, viel zu spät dafür und wenn sich der Verkäufer stur stellt, müsste man letztlich den Klageweg beschreiten. Bei einem Verfahren wird jedoch die erste Frage des Richters lauten, wieso denn der Kläger nicht direkt wegen der angeblich nicht gleich auffindbaren Belege misstrauisch geworden ist und wieso er nicht weiter nachgeforscht hatte, indem er sich die Werkstätten hat nennen lassen, um da selber mal nachzufragen.

Der Richter wird dem Kläger eine gewisse "Mitschuld" aufgrund bodenloser Leichtgläubigkeit und Naivität anrechnen, so dass ein erfolgreicher Ausgang im Sinne des Fragestellers hier mehr als fraglich erscheint.

Und auch, wenn abschließend er Recht bekäme ........... was nützt ihm das, wenn der Beklagte nicht zahlt, weil er nicht kann? (Hartz-IV).

 

Abhaken unter Lehrgeld und gut is.

 

Grüße

Udo

am 6. August 2014 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wenn eine Verkehrs-RS besteht, ab zum Anwalt, soll er sich darum kümmern.

Ganz dummer Rat, denn eine Verkehrs-Rechtsschutz deckt diese Vertragsstreitigkeiten NICHT ab!

 

Grüße

Udo

Doch, der KFZ Vertrags - RS (gilt für alle Verträge rund um das KFZ).

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Doch, der KFZ Vertrags - RS (gilt für alle Verträge rund um das KFZ).

eine KFZ Vertrag RS ...

soso...:D

hat die jemand? Ich nicht, kenne auch sonst niemanden, der die hat. Hör ich zum ersten Mal.

Es gibt KFZ-Rechtschutzversicherungen (vulgo "Verkehrs-Rechtschutz"), die im Falle eines Unfalls mit dem KFZ einspringen, bei Vertragsstreitigkeiten aber garantiert nicht. Dafür zuständig ist gegebenenfalls die "normale" Rechtschutzversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Doch, der KFZ Vertrags - RS (gilt für alle Verträge rund um das KFZ).

eine KFZ Vertrag RS ...

soso...:D

hat die jemand? Ich nicht, kenne auch sonst niemanden, der die hat. Hör ich zum ersten Mal.

Es gibt KFZ-Rechtschutzversicherungen (vulgo "Verkehrs-Rechtschutz"), die im Falle eines Unfalls mit dem KFZ einspringen, in diesem Fall aber garantiert nicht. Dafür zuständig ist allenfalls die "normale" Rechtschutzversicherung.

Da kennt sich ja jemand richtig gut aus. Wenn Du die nicht hast, hast Du entweder überhaupt keinen Rechtsschutz oder evtl. einen Vertrag aus den 50er Jahren :D.

Solltest Du eine Verkehrs-Rechtsschutz haben, schau mal in den Bedingungen unter §2, Leistungsarten nach.

Zitat

Punkt d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die

Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen

Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten,

soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten

a), b) oder c) enthalten ist;

Solltest Du allerdings den Verkehrs-Rechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug haben (mit beim Versicherer angegebenem Kennzeichen) so bezieht sich dieser nur auf eben dieses fahrzeug und nicht auf ein Fahrzeug welches Du später kaufst.

Deshalb ist es ratsam, den Verkehrs-Rechtsschutz immer für "alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers" abzuschließen.

Und.... die normale Rechtsschutz ist dafür nicht zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Und.... die normale Rechtsschutz ist dafür nicht zuständig.

ach ja? Und warum nicht?

Seit wann macht es einen Unterschied, ob ich eine Waschmaschine, einen Plasma-Fernseher (wo in beiden Fällen wohl die private Rechtsschutz-VS greifen würde - oder etwa nicht?), oder wie hier ein Auto kaufe und Streitigkeiten mit dem Verkäufer habe?

Und zu deinen tollen Vertragsbedingungen: zufällig kombinierte Privat/KFZ-Rechtsschutz-VS?

Natürlich deckt die dann alles ab.

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Schlechte Idee, das mit dem Übergabeeinschreiben, die Annahme kann der Empfänger nämlich verweigern ....... und dann? hat man nix erreicht.

Besser ein sogenanntes Einwurfeinschreiben machen, da muss der Empfänger nicht unterschreiben, sondern der Postbote unterschreibt, dass er das Schreiben eingeworfen hat, dann gilt der Brief damit als zugestellt.

Wäre schön wenns so einfach wäre. Ists wie so oft aber nicht.

Lies dich da gerne ein, ein Einwurfeinschreiben ist leider nicht das was man davon erwartet.

"Rechtssicher" im eigentlichen Sinn kann kein Einschreiben sein.

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