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Verkäufer sprach von 170 PS bei 320i auf Vertrag steht 150 Ps
Hallo,
ich habe ein Angebot für einen E90 320i von meinem Händler bekommen. Laut Verkäufer handelt es sich um die 170 PS Version mit Efficent Dynamics, auf dem Angebot standen leider keine Daten nur 320i. Da das Angebot eigentlich sehr gut war, unterschrieb ich den Vertrag für ein Leasing. Erst im nachhinein sah ich leider, dass bei dem Fahrzeug 110KW = 150 PS stand. Soll man vom Vertrag zurücktreten?? Verkäufer sprach auch bei der Vertragsunterzeichnung ständig von 170 PS. Weiters ist mir aufgefallen, dass am Angebot als Typ der VA71 steht, aber auf dem Leasingantrag steht VF91. Irgendwie stimmt hier nichts so richtig.
Was soll man in diesem Fall machen?? Bessere Rate raushandeln, wenn hier nichts geht, vom Vertrag zurücktreten? Wenn er nämlich nicht von der 170 PS Variante gesprochen hätte, hätte ich Ihn nicht genommen.
Beste Antwort im Thema
Bleibt doch alle mal auf dem Boden.
Möglicherweise ist der Verkäufer auch nur ein mensch und hat einfach falsche Daten im vertrag stehen.
Also erstmal sachlich und vernünftig den Verkäufer drauf ansprechen.
Vielleicht ist ja danach schon alles geklärt.
Wenn es aber doch so ist wie alle hier meinen, dann kann man natürlich über Rücktritt oder sonstiges nachdenken.
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15 Antworten
Was war das wie ein Händler? Richtig kurscher ist das nicht gerade. War das ein Wald und Wiesen Händler??
Gruss
Also ich würd sagen, wenn auf dem Angebot was anderes steht als im Vertrag (Motorkennung), dann ist man im Recht und hat dementsprechend Verhandlungsspielraum - ich würd immer den Stärkeren wählen...
Ciao
Zitat:
Original geschrieben von Fruchtzwerg0250
Was war das wie ein Händler? Richtig kurscher ist das nicht gerade. War das ein Wald und Wiesen Händler??
Gruss
Hi, du meinst sicher koscher, oder ?
Grüße
Michael
Hallo,
ich bin kein Jurist, aber wenn 170 PS im Angebot stehen, dann ist das m.E. eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du dich bei den Verhandlungen daraufbezogen hast, solltest Du vom Vertrag zurücktreten können.
Wenn Du jetzt schon sagst, dass Du den Wagen nie geholt hättest ohne Efficent Dynamics (macht absolut Sinn) und in der schwächeren Motorisierung, dann solltest Du das tun, und zwar sofort. Achte darauf, dass Du dem Händler nicht signalisierst, dass Dir die Diskrepanz bekannt ist und Du "irgendwie damit leben kannst". Dann ist unter Umständen nämlich nix mehr mit Rücktritt wegen Sachmangels.
Noch ein Tip- eine Beratung beim Rechtsanwalt kostet etwa € 150,00. Das ist nicht die Welt und spart Dir ggf. eine Menge Frust. Der kann Dir genau sagen, was Sache ist.
Grüße
KWMBonn
Zitat:
Original geschrieben von 330i_SMG
Zitat:
Original geschrieben von Fruchtzwerg0250
Was war das wie ein Händler? Richtig kurscher ist das nicht gerade. War das ein Wald und Wiesen Händler??
Gruss
Hi, du meinst sicher koscher, oder ?
Grüße
Michael
Du hast recht
leider stand auf dem Angebot keine PS Anzahl sonder nur 320i, der Vekäufer sprach immer von 170 PS. Händler ist die BMW Niederlassung München Frankfurter Ring, sprich Hauptbetrieb. Ich glaube dem Verkäufer viel das genauswenig wie mir auf. Ich werde morgen mal mit ihm sprechen, was sich machen lässt. Habe mich schon so auf das Fahrzeug gefreut und jetzt das.
Ausstattung laut Angebot wäre wie folgt:
Erstzulassung: September 2007
Vorführwagen
Typ VA71
sparkling graphit metallic
ALAT Stoff Fluid
Doppelspeiche 154
Lederlenkrad
Multifunktion fuer Lenkrad
Modellschriftzugentfall
Armauflage vorn verschiebbar
Glasdach
Fussmatten Velours
Innenspiegel autom. abblendend
Raucherpaket
Durchlade inkl. Skisack
Ablagepaket
Sitzheizung Fahrer Beifaher
Fondstützen klappbar
PDC hinten
Nebelscheinwerfer
Regensensor mit Fahrlichtautomatik
Klimaautomatik
Geschwindigkeitsregulierung
Radio Professional
Anscheinend wurde der Wagen aber bereits im Sommer oder so gebaut und deshalb hat er die Änderungen zu 09/07 nicht dabei. Eigentlich wollte ich mir ja einen 118i kaufen, da der 3er vom Preis her ähnlich war, habe ich mich jetzt für den 3er entschieden, wegen der 170 PS
Das mit der Erstzulassung ist eine beliebte Falle- da bist Du nicht der Erste, der da unter falschen Annahmen einen Kauf getätigt hat. Hast Du den bei den Verhandlungen mit dem Verkäufer jemanden dabei gehabt, der bezeugen kann, dass Dir die 170 PS zugesichert wurden?
Andernfalls wirst Du möglicherweise nur auf Kulanz rauskommen. Du solltest Dir genau überlegen, wie Du argumentierst (ggf. verhandelst Du über Neuabschluss 118i und zahlst Abschlag für die gefahrenen KM beim 320i).
Egal wie- ich bin der Meinung, Du musst die Sache jetzt durchkämpfen, wenn es Dich nervt. Das Gefühl wird nämlich vermutlich nicht besser werden, wenn Du Dich morgens in das "falsche" Auto setzt...
Wünsche Dir viel Glück.
Danke für die Tipps,
ich habe den Vertrag erst heute unterschrieben, und den Wagen noch gar nicht bekommen, gesetzlich müsste ich ja eigentlich 14 Tage Rücktrittrecht haben oder??? Bin schon gespannt wie er sich da morgen rauswinden wird. Mein Glück könnte sein, dass die Angaben auf dem Vertrag der zur BMW Bank geht, abweicht von dem Kaufvertrag. Werde auf alle Fälle informieren, wie die Sache ausgegangen ist.
Zitat:
Original geschrieben von KWMBonn
Das mit der Erstzulassung ist eine beliebte Falle- da bist Du nicht der Erste, der da unter falschen Annahmen einen Kauf getätigt hat. Hast Du den bei den Verhandlungen mit dem Verkäufer jemanden dabei gehabt, der bezeugen kann, dass Dir die 170 PS zugesichert wurden?
Andernfalls wirst Du möglicherweise nur auf Kulanz rauskommen. Du solltest Dir genau überlegen, wie Du argumentierst (ggf. verhandelst Du über Neuabschluss 118i und zahlst Abschlag für die gefahrenen KM beim 320i).
Egal wie- ich bin der Meinung, Du musst die Sache jetzt durchkämpfen, wenn es Dich nervt. Das Gefühl wird nämlich vermutlich nicht besser werden, wenn Du Dich morgens in das "falsche" Auto setzt...
Wünsche Dir viel Glück.
Bei Kreditverträgen hat man doch eh ein 14tägiges Widerrufsrecht als Privatperson. Dürfte also kein Problem sein vom Leasingvertrag zurück zutreten.
Gruß, Marc
Zitat:
Original geschrieben von 2iyn
ich habe den Vertrag erst heute unterschrieben, und den Wagen noch gar nicht bekommen, gesetzlich müsste ich ja eigentlich 14 Tage Rücktrittrecht haben oder???
Die hast Du zu 100%.
Wenn es die 150 PS Version ist, auf jeden Fall zurücktreten. Der Motor ist sehr zäh!
Nun ich habe zurzeit einen 150 PSigen E39, vermute der dürfte noch zäher sein, oder verhält sich der E90 hier ähnlich?? Leider hat mein Händler keinen anderen um diesen Preis im Angebot, es täte Ihm leid, könnte nur einen 318i mit 143 PS und Efficent Dynamics stattdessen nehmen, soll man diesen nehmen? Oder doch lieber bei dem 320i bleiben??
Bleibt doch alle mal auf dem Boden.
Möglicherweise ist der Verkäufer auch nur ein mensch und hat einfach falsche Daten im vertrag stehen.
Also erstmal sachlich und vernünftig den Verkäufer drauf ansprechen.
Vielleicht ist ja danach schon alles geklärt.
Wenn es aber doch so ist wie alle hier meinen, dann kann man natürlich über Rücktritt oder sonstiges nachdenken.
nochmal zur bestärkung:
du hast 14 tage rückgaberecht, egal ob leasing, smartbuy oder finanzierung - oder wie das bei bmw heißt