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Verkäufer tritt zurück Autoanhänger
Hallo zusammen
Ich habe ein kleines Problem
Ich habe ein Autoanhänger über die Verkauf Plattform Willhaben gekauft.
Nach ein paar Telefonate haben wir uns auf den Preis geeinigt.
50% Anzahlung (Überwiesen ) und 50% Bar bei Abholung.
Alles fest gehalten via WhatsApp.
Jetzt schreibt mir der Verkäufer das er den Anhänger nicht mehr verkaufen möchte. ( warum auch immer,wahrscheinlich besseres Angebot bekommen)
So,ein paar mal hin und her geschrieben und telefoniert
Keine Chance er möchte den Anhänger nicht mehr verkaufen.
Daraufhin bin ich zum Anwalt um mich beraten zu lassen.
Laut Anwalt hab ich den Anhänger gekauft ohne wenn und aber.
Ich habe dann den Verkäufer mitgeteilt was mein Anwalt zu mir gesagt hat.
Original Zitat von Verkäufer:
Ich kann sachen verkaufen wenn ich will und was ich will und ich habe keinen Vertrag mit dir und deswegen ist mir egal wenn mann so etwas schreibt will ich so jemanden gar nichts mehr verkaufen lg danke und wir sind fertig
Es geht um ein Anhänger Neupreis ca, 4200€
Wir haben uns geeinigt auf 2400€
Der Anhänger ist absolut neuwertig
Was würde ihr machen??
Danke für euren Ratschläge
Mit freundlichen Grüßen
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56 Antworten
Zitat:
@a-v-p schrieb am 8. August 2021 um 14:27:25 Uhr:
Was würde ihr machen??
Auf Vertragserfüllung oder alternativ Schadenersatz klagen.
Der Verkäufer hat hier def. Unrecht...!
Aber eigentlich hätte Dir doch Dein Anwalt die nächsten Schritte näher bringen müssen, oder?
Was hat dir denn dein Anwalt nun konkret vorgeschlagen bezüglich der weiteren Vorgehensweise?
Ja: mein Anwalt meinte,ich soll nochmals in ruhe versuchen mit dem Verkäufer zu sprechen. Aber keine Chance
Hast du dem Verkäufer denn glaubhaft vermittelt, daß du im Falle einer Nichteinigung bereit bist, die volle Bandbreite der rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung deiner Interessen einzusetzen?
Habt ihr denn ein schriftliches Kaufvertrag abgeschlossen, wo Käufer- Verkäuferpersonalien, Gegenstand, Kaufsumme, Anzahlungshöhe, Übergabedatum aufgeführt sind!?
Das Schriftverkehr in WhatsApp ist für den Arsch und nichts offizielles.
„Was interessiert mich das Geschwätz von gestern“
Ohne einen offiziellen Kaufvertrag aufgesetzt zu haben, wird es schwierig etwas nachzuweisen.
Auch über WhatsApp kann ein Kaufvertrag zustande kommen. Der Kaufvertrag ist nur die Übereinkunft über Ware und Preis und an "keine", wie auch immer geartete besondere Form gebunden. Schriftform wird immer nur empfohlen, zwecks Beweisführung bei Problemen.
Zitat:
@Romandin84 schrieb am 8. August 2021 um 14:55:57 Uhr:
Das Schriftverkehr in WhatsApp ist für den Arsch und nichts offizielles.
Mitnichten. In Deutschland gilt immer noch Vertragsfreiheit und bei einem Kaufvertrag ist noch nicht einmal die Schriftform vorgeschrieben - hier bietet sogar schon WhatsApp einen Vorteil für den TE als Geschädigtem.
Davon abgesehen - der Schriftverehr in WhatsApp bezog sich explizit auf den Anhänger und auf nichts Anderes.
Hat er die Anzahlung denn zurück überwiesen?
Selbst wenn - damit allein kommt er nicht aus dem geschlossenen Kaufvertrag 'raus.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 8. August 2021 um 15:02:30 Uhr:
Zitat:
@Romandin84 schrieb am 8. August 2021 um 14:55:57 Uhr:
Das Schriftverkehr in WhatsApp ist für den Arsch und nichts offizielles.
Mitnichten. In Deutschland gilt immer noch Vertragsfreiheit und bei einem Kaufvertrag ist noch nicht einmal die Schriftform vorgeschrieben - hier bietet sogar schon WhatsApp einen Vorteil für den TE als Geschädigtem.
Davon abgesehen - der Schriftverehr in WhatsApp bezog sich explizit auf den Anhänger und auf nichts Anderes.
Zu einem Kaufvertrag gehört Datum, Ort und ganz wichtig die Unterschriften zweier Parteien.
Das letztere wird bei einem WhatsApp Schriftverkehr sicherlich fehlen. Ohne diese ist es kein rechtskräftiger Dokument bzw. Vertag.
Ich sehe da keine Chancen auf dem Rechtsweg die Ansprüche vom TE durchzusetzen.
Anzahlung zurückverlangen und weitersuchen. Alles andere wird nur Zeit, Nerven und vor allem Geld für Anwalt, Prozesse kosten.
@Romandin84 Erzählst Du immer solche abstrusen Romane?!!?
Zitat:
@Romandin84 schrieb am 8. August 2021 um 16:27:53 Uhr:
Zu einem Kaufvertrag gehört Datum, Ort und ganz wichtig die Unterschriften zweier Parteien.
Das letztere wird bei einem WhatsApp Schriftverkehr sicherlich fehlen. Ohne diese ist es kein rechtskräftiger Dokument bzw. Vertag.
Ich sehe da keine Chancen auf dem Rechtsweg die Ansprüche vom TE durchzusetzen.
Anzahlung zurückverlangen und weitersuchen. Alles andere wird nur Zeit, Nerven und vor allem Geld für Anwalt, Prozesse kosten.
Gib doch bitte keine "Tipps", wenn du von Tuten und Blasen keine Ahnung hast...
Bringst du beim Kaufen von Brot auch immer einen schriftlichen Vertrag mit, damit auch alles "rechtskräftig" ist?
Bislang habe ich Amazon-Lieferungen auch immer ohne vorherige Unterschriften von Jeff Bezos und mir bekommen.
Und natürlich gelten auch mündliche Kaufverträge und erst recht solche, die per Chatverlauf belegbar sind. Siehe: zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Ob es sinnvoll ist, den Anhänger vor Gericht zu erstreiten, um ihn dann am Ende noch im postapokalyptischen Zustand zuerhalten, steht auf einem anderen Blatt.