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Verkäufer vergisst Überführungskosten und will nachträglich Bezahlung!
Hallo Zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!
Ich habe letzten Freitag einen neuen Polo über eine Finanzierung gekauft! Lief auch alles super und ich war zufrieden. Heute bekam ich einen Anruf in dem es hieß das der Verkäufer vergessen hat die Überführungskosten zu berechnen. Über Überführungskosten wurde auch niemals gesprochen.
Die Überführungskosten belaufen sich auf 750€ (was mir sehr viel vorkommt).
Er meinte er kann mir die Zulassung (160€) erlassen und statt 750€ Überführungskosten würde er es mir für 500€ berechnen! Wenn ich es nicht wolle kann er ja auch vom Vertrag zurücktreten und den Vertrag "Zerreissen"! Ich habe das Auto nicht falls das noch wichtig sein sollte, es war geplant für diese Woche!
Wie würdet Ihr euch verhalten? Ist er selber Schuld und muss selbst dafür Sorgen das das Auto in Ihr Autohaus kommt und die Kosten übernehmen? Kann er vom Vertrag einfach zurücktreten?
Ich freue mich über eure Antworten und Danke euch!!!
Liebe Grüße Manu
Beste Antwort im Thema
Gausi, erzähl doch mal bitte, was ist denn nun geworden, aus den Überführungskosten...?
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19 Antworten
Wenn der Verkäufer etwas vergisst, dann ist es sein Problem. Vertrag ist Vertrag. Wenn du vergisst, dass du ja gar kein Auto möchtest, dann wäre es ja auch dein Problem.
Du kannst auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Eine zusätzliche Überführungsgebühr darf dir nicht ohne dein Einverständnis berechnet werden.
Lass dich am besten von einem Anwalt beraten. Das sollte die Verkehrsrechtschutz übernehmen.
Hallo,
danke für deine schnelle Antwort!
Hast du vielleicht einen § oder sonstiges auf das ich mich stützen kann?
Danke und liebe Grüße
Ein Vertrag ist die Übereinkunft zweier Willenserklärungen, schriftlich fixiert, an die sich jeder Vertragspartner halten muss, außer gravierender Fehler, z.B. der Wagen kostet statt 18.000,00 nur 1.800,00 Euro laut Vertrag. Das nicht-Auflisten der Überführungskosten fällt darunter nicht, schließlich könnte es im Vorfeld als Zugabe des Händlers abgemacht worden sein und daher nicht gelistet im Vertrag.
Kurz: Du machst gar nichts und bestehst auf Erfüllung - Punkt.
Das klingt schon mal super
Aber wie sieht es mit seinem Widerrufsrecht aus? Kann er vom Vertrag zurücktreten oder MUSS er Ihn erfüllen ohne Wenn und Aber?
Handelt es sich um ein Lagerfahrzeug ? Hört sich so an
Du hast da gekauft wo der Wagen steht.Wer den Transport dort hin bezahlt sollte in disem Fall für dich keine Rolle spielen.Für dich ist der Wagen ja nicht überführt worden.Du hast dort gekauft wo er steht
Ob das Rechtlich wirklich so ist kann ich nicht sagen.Anwalt fragen
Was steht denn genau im Kaufvertrag ?
Bei einem Bestellfahrzeug wäre der Vertrag erst vom Händler angenommen wenn er diesen innerhalb von (ich meine) 4 Wochen schriftlich bestätigt hat
Ja es handelt sich um ein Lagerfahrzeug! Das Auto steht in Weilheim und ich habe es i Augsburg ( 80 km entfernt) gekauft!
Im Kaufvertrag steht nichts da er einfach vergessen hat zu berechnen bzw. überhaupt anzusprechen!
Er sagt er hat keinen Spielraum mehr um den Betrag zu erlassen. Und wenn ich eben nicht akzeptiere wird er vom Vertrag zurücktreten!
Wenn er ein "Netter" ist und das Gesamtpaket Dir stimmig erscheint, könntet ihr euch den Schaden doch teilen. Juristisch im Recht zu sein, muß ja nicht bedeuten, dass Du dieses auch in vollem Umfang einforderst.
Ein Lagerfahrzeug mit vergessenen 750 € Überführungskosten klingt für mich nach "Pfingstbonus" für den Verkäufer!
Ich würd ihn nicht nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Gausl
Er sagt er hat keinen Spielraum mehr um den Betrag zu erlassen. Und wenn ich eben nicht akzeptiere wird er vom Vertrag zurücktreten!
Da würde ich es aber drauf ankommen lassen, ob er tatsächlich wegen 500 Euro das Geschäft platzen lässt. Darüber hinaus würde ich mich schon gar nicht erpressen lassen.
Alternativ könntest du bei der Entfernung den Wagen auch selbst abholen. Dann wären die 500 Euro ja hinfällig und günstiger als 500 Euro sollte das wohl sein.
Zitat:
Original geschrieben von Gausl
Er sagt er hat keinen Spielraum mehr um den Betrag zu erlassen. Und wenn ich eben nicht akzeptiere wird er vom Vertrag zurücktreten!
Poste doch mal die Hauptseite des Vertrags und schwärze persönliche Daten.
Ansonsten stochern wir hier nur im Dunkeln herum und Vermutungen bringen
dich leider nicht weiter.
Hast du eine Auftragsbestätigung bekommen?
Wenn nein, kann der Händler das Geschäft verweigern, da kein Vertrag zustande gekommen ist.
Erst wenn du eine Auftragsbestätigung erhälst ist der Vertrag binden.
Der "Vertrag" den du unterschreibst ist nur ein Angebot des Händlers.
Ich kann mir übrigens gut vorstellen das "die 500€" wie hier gesagt wurde das Geschäft zu einem Minusgeschäft werden lässt.
Vergesst bitte nicht das der Händler für einen Polo ~500 EUR an Transportkosten an VW zahlen muss. Dazu kommt die Übergabeinspektion, die Endreinigung und noch ein paar Kleinigkeiten.
Da bleibt bei 750€ "Überführungskosten" wirklich nicht viel übrig.
Zitat:
Original geschrieben von Esprit ATP Tour
Ein Vertrag ist die Übereinkunft zweier Willenserklärungen, schriftlich fixiert, an die sich jeder Vertragspartner halten muss, außer gravierender Fehler, z.B. der Wagen kostet statt 18.000,00 nur 1.800,00 Euro laut Vertrag.(...)
Kurz: Du machst gar nichts und bestehst auf Erfüllung - Punkt.
.... außer bei bestimmten Formen des Irrtums. Ob dies hier evtl gilt, da wäre ich nicht sicher.
Bei einem Lagerfahrzeug bekommt man keine Auftragsbestätigung.
Da sollte es nur einen Kaufvertrag geben
Wenn der Kaufvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist kann der Verkäufer nicht von diesem zurücktreten.Wenn der Verkäufer noch nicht unterschrieben hat
Ich weiß nicht ob ein mündlicher Kaufvertag nicht auch Gültigkeit hat
Ich bezweifel mal das der Händler 500.- für den Transport an VW bezahlt.Kann man das nachlesen ?
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Zitat:
Original geschrieben von Esprit ATP Tour
Ein Vertrag ist die Übereinkunft zweier Willenserklärungen, schriftlich fixiert, an die sich jeder Vertragspartner halten muss, außer gravierender Fehler, z.B. der Wagen kostet statt 18.000,00 nur 1.800,00 Euro laut Vertrag.(...)
Kurz: Du machst gar nichts und bestehst auf Erfüllung - Punkt.
.... außer bei bestimmten Formen des Irrtums. Ob dies hier evtl gilt, da wäre ich nicht sicher.
Stimmt, doch was wenn der Käufer mit der Aussage" Das wurde mündlich bereits zugesichert, in der Folge im Vertrag auch nicht aufgeführt" kontert?
Ebenso könnte der Sprit eines vollgetankten Neuwagens nachträglich nicht mehr vom Autohaus dem Kunden berechnet werden.
Hier geht es nicht um eine signifikante Änderung des Kaufobjekts z.B. 2 statt 4 Türen, sondern um eine Nebenleistung. Und die ist eben verhandelbar. Hier: Verzicht der Überführungskosten.
Trotzdem; die beste Variante wird eine 50/50 Regelung sein. 375 Euro zahlt Käufer, 375 der Händler.
Damit könnten mMn beide gut leben.