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Verkauf im Kundenauftrag - Händler steht im Vertrag - aber warum macht man das?

Themenstarteram 12. Januar 2018 um 10:53

Liebe community,

der Kauf ist abgeschlossen und vielleicht hätte ich hier schon früher nachfragen sollen.

Wir haben gestern einen Zweitwagen für knapp 6.000 EUR bei einem etwas größeren Autohaus/Werkstatt gekauft. Mich wunderte, warum der Verkäufer - obwohl er der Partner im Kaufvertrag ist - in das Angebot des Fahrzeugs (auf mobile.de) schreibt, dass er im Kundenauftrag verkauft. Am Telefon sagte er mir bereits, dass er aber der Vertragspartner ist und die gesetzliche Gewährleistung übernimmt. Dennoch frage ich mich, warum man so etwas macht. Jetzt habe ich gesehen, dass er einige Fahrzeuge im Bestand hat, bei denen dies in der Beschreibung steht.

Und noch eine Frage: Das Auto war nicht als unfallfrei bezeichnet. Auf meine Frage nach dem Grund, antwortete er, dass der Wagen einen Auffahrunfall hatte, weswegen die Stoßstange neu lackiert wurde. Die Rechnung hierfür lag leider nicht vor. Nachdem ich mich beim Kfz-Meister meines Vertrauens erkundigt habe und dieser meinte, dass das nicht weiter schlimm sei, wenn der Wagen vernünftig fährt und keine Nachbesserungen ersichtlich sind, maß ich dem auch keine weitere Bedeutung zu. Im KV steht: Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt: Heckschaden und Nachlackierung. Jetzt, zuhause, mache ich mir trotzdem darüber Gedanken.

Ich weiß, jetzt ist sowieso schon alles entschieden, trotzdem interessiert mich eure Meinung.

Das Fahrzeug ist innen und außen im absoluten top Zustand und fährt sich sehr gut. Bremsen, Lenkung, Spur erscheint beim Fahren einwandfrei.

Danke für eure Meinung :)

cappupat

Beste Antwort im Thema

Du meine Güte, was für ein Aufstand wegen nichts! Du hast doch keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass der Kiste irgendetwas fehlt. Und der Händler hat wahrheitsgemäß angegeben, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte. Wenn man manche Kommentare hier liest, sollte wahrscheinlich jedes Auto nach einem Parkrempler sofort eingestampft werden.....

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Hätte mir für 6000e sicher kein Unfall-Kleinwagen "im Kundenauftrag" andrehen lassen, damit ist Händler schön raus!

Und die Expertenmeinung die du bekommen hast ist ein Witz!

Würde vom VErtrag zurück treten und bei Interesse den Wagen unabhängig prüfen lassen.

Themenstarteram 12. Januar 2018 um 11:11

Puh, harte Worte ... Was kann denn im schlimmsten Fall sein?

Und warum ist der Händler "fein raus"? Wie gesagt, ist er der Vertragspartner.

Er hat doch nur als Mittelsmann ein Vertrag mit dir gemacht, Gewährleistungsansprüche wirst du sicher an den Vorbesitzer stellen müssen.

JA was kann im schlimmsten fall sein? Beim Unfallwagen alles, sofern nicht sauber dokumentiert!

Gab´s kein vergleichbares Fahrzeug wo anders?

Zitat:

@cappupat schrieb am 12. Januar 2018 um 11:53:04 Uhr:

..., warum der Verkäufer - obwohl er der Partner im Kaufvertrag ist - in das Angebot des Fahrzeugs (auf mobile.de) schreibt, dass er im Kundenauftrag verkauft. Am Telefon sagte er mir bereits, dass er aber der Vertragspartner ist und die gesetzliche Gewährleistung übernimmt. ...

Wesentlich wäre, was im Vertrag steht???

Warum man das macht?

Vielleicht, weil man wirklich im Kundenauftrag verkauft, gegen Provision. Und sich eben nicht um die Gewährleistung drücken will, damit man einen angemessenen Preis erzielt.

Wird bei mobile ab und zu angegeben um manche Fahrzeuge nicht bei gewissen Ämtern anzumelden.

Du hast ne ganz normale Gewährleistung, da der Händler der Vertragspartner ist.

Bzgl. Schaden...wenn alles in Ordnung scheint, sollte dies doch auch kein Problem darstellen.

Themenstarteram 12. Januar 2018 um 11:54

Bei allen angeschauten Wagen gab es etwas, was nicht passte. Leider sollte es ein bestimmtes Modell sein (Fahrzeug ist für meine Tochter, die sich jetzt schon unglaublich freut). Ich hatte dann das Vertrauen, weil der Händler recht renommiert ist.

Im Vertrag steht das Autohaus als Vertragspartner und es wird bestätigt, dass die Sachmängelhaftung 1 Jahr beträgt.

@cartuner

Das wäre zwar eine Erklärung, aber er meinte, dass sein Kunde den Wagen vor einigen Monaten bei der Erstbesitzerin gekauft hat. Bei dieser ist wohl der Schaden entstanden.

Kann es sein, dass er für einen "Kumpel-Händler" die Wagen verkauft?

@Deloman, womöglich ist das die Erkärung, aber warum dann mehrere Fahrzeuge?

Entscheidende Bedeutung kommt hierbei auch nach Auffassung des Senats der Frage zu, wie bei wirtschaftlicher Betrachtung die Chancen und Risiken des Gebrauchtwagenverkaufs zwischen dem bisherigen Eigentümer des Fahrzeugs und dem Fahrzeughändler verteilt sind (so insbesondere Faust,Matusche-Beckmann und May, jeweils aaO; S. Lorenz, aaO § 475 Rdnr. 30). Hat der Händler etwa ein Gebrauchtfahrzeug, das er “im Kundenauftrag” weiterveräußert, dergestalt in Zahlung genommen, daß er dem Eigentümer des Fahrzeugs einen bestimmten Mindestverkaufspreis für das Altfahrzeug garantiert und ihm beim Kauf eines Neuwagens den entsprechenden Teil des Kaufpreises für das Neufahrzeug gestundet hat, so ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise von einem Ankauf des Altfahrzeugs durch den Händler auszugehen mit der Folge, daß er beim Weiterverkauf des Gebrauchtwagens als dessen Verkäufer anzusehen ist und das gleichwohl gewählte Agenturgeschäft nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anerkennung finden kann. Hat dagegen der Neuwagenkäufer das Risiko des Weiterverkaufs seines bisherigen Fahrzeugs zu tragen, so ist das Agenturgeschäft auch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu akzeptieren; ein Umgehungstatbestand ist dann nicht anzunehmen.”

Weiterhin ist ein sehr sorgfältig begründetes Urteil des AG Halle zu erwähnen, AG Halle (Saale), Urteil vom 17. März 2011 – 93 C 230/10 –, juris

Themenstarteram 12. Januar 2018 um 12:13

@DerMeisterSpion: Das heißt, der Händler nimmt von einem Kunden das Auto in Zahlung unter der Option, dass er es weiterverkauft. In dem Moment tritt dann der Händler als Weiterverkäufer ein und er übernimmt die Gewährleistung. Richtig verstanden?

Wenn man wegen der Schädenbeseitigung ganz sicher gehen will sollte man 100.- für eine Begutachtung (TÜV, Dekra, usw) investieren.

Themenstarteram 12. Januar 2018 um 12:25

Ja, könnte ich machen. Das ist aber dann leider im Nachhinein. Habe ich denn ein Recht, wenn sich herausstellt, dass der Schaden nicht sachgemäß beseitigt wurde oder - keine Ahnung, ob das sein kann - die Achse dadurch verzogen ist?

Im KV steht, dass du ein Fahrzeug mit Unfallschaden gekauft hast. Damit ist die Sache erledigt.

Themenstarteram 12. Januar 2018 um 13:18

Dann kann ich mir den Bericht auch sparen. Was macht man da am besten? Es sieht ja sachgemäß repariert aus. Sind denn alle Verbrecher? Diesen Eindruck hat man.

Was man jetzt macht?

Am besten so etwas nie wieder ( nicht böse gemeint ).

Und mit dem Auto glücklich sein, sofern alles passt. Wenn du Gewährleistung hast passt das ja schon einmal.

Theoretisch kann man sich auch verrückt machen mit einem Auto das eigentlich einwandfrei funktioniert weil man sich eben Sachen einbildet die sein könnten weil mal etwas war. Du verstehst :)

Unfaller hin oder her, wenn's passt dann passt es.

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