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Verkauf ins Ausland

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 9. Juni 2006 um 7:15

Hallo liebe Leser,

ich hoffe, ich blamiere mich nicht, aber die Suchfunktion führte nicht zum Erfolg.

Mein 270 CDI steht aktuell zum Verkauf in "autoscout 24". Gestern erhalte ich einen Anruf aus Spanien. Der Interessent, wenn es denn tatsächlich einer war, bat um weitere Fotos. Alles lief in recht stümperhaftem Englisch ab (lag sicher auch an mir) und ich habe erst einmal etwas auf Zeit gespielt und die Fotos für irgendwann nächste Woche versprochen.

Nun meine Frage:

Sollte ich irgendwelche Bedenken bei einem Verkauf ins Ausland haben. Ist etwas zu beachten. Fahrzeug ist privat, Steuer nicht ausweisbar (falls dies von Belang ist).

Bis jetzt musste ein Käufer meiner Fahrzeuge immer bar bei meiner Hausbank einzahlen, erst dann gab's Fahrzeug und Papiere (wegen Blüten, Geldwäsche etc.)

Danke vorab für Tipps, Frank

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19 Antworten

Re: Verkauf ins Ausland

 

Zitat:

Original geschrieben von larrie93

Bis jetzt musste ein Käufer meiner Fahrzeuge immer bar bei meiner Hausbank einzahlen, erst dann gab's Fahrzeug und Papiere (wegen Blüten, Geldwäsche etc.)

Genau so würde ich es wieder machen,

der Rest ist doch egal, Hauptsache die Kiste ist weg und das Geld auf dem Konto.

wichtig ist noch das du das auto vor übergabe abmeldest. hatte vor 20 jahren mal n golf angemeldet an einen pizzabäcker verkauft der nach nem monat in D nicht mehr greifbar war und noch über ein jahr mit meiner nummer rumgefahren ist für deren kosten ich natürlich aufkommen durfte wie steuer und versicherung. glück im unglück war das der damit keinen scheiss gebaut hat und mich hier mit tickets gesegnet hat oder damit eine bank überfallen hat :-)

seit dem werden die kisten abgemeldet und gut ist. das mit der kohle mache ich bei höheren beträgen genauso. habe die letzten 4 kisten ins ausland verkauft und keine probs gehabt.

- Auto abmelden bei übergabe ( laß den net fahren mit

deinen Kennzeichen)

- Mit Käufer zur Bank Geld prüfen ( am besten Bargeld )

- Photos kannst du ruhig schicken

- MwSt kannst du nur als Firma ausweisen nicht bei Privat

Mein Neffe hat sein Auto auch nach Spanien verkauft.

Eine junge Frau hat sich auf das Inserat gemeldet und kam eine Woche später mit dem Bargeld und verschwand mit dem Auto. Sie hatten beide auch allerdings keine Ahnung mit den Formalitäten der Überfuhrung etc. ,die Zulassungsstelle half da aber ganz unproblematisch.

Übrigens meinte die Frau das die Autos in Spanien um ein vielfaches teurer sind als in Deutschland.

Trotzdem aufpassen es muß nicht immer alles so glatt laufen.

Karsten

Hallo,

lass den Spanier kommen,

geh mit Ihm zur Bank,

wenn er bezahlt hat ,

gibst Du Ihm das Auto...

Normal sind keine Probleme zu erwarten...

Gruss Silent

Themenstarteram 9. Juni 2006 um 8:37

Ihr seid ja superschnell, danke für eure prompten Antworten.

Der Tenor lautet:

Prozedere wie immer,

keine besonderen Risiken,

lediglich Auto vorher abmelden.

 

Nur, bei Abmeldung habe ich doch keine Kennzeichen mehr (muss ich die bei Abmeldung gleich auf dem KVA abgeben? Und wie fahre ich dann weiter?) Muss ich dem Spanier jetzt klar machen, dass er neben Bargeld noch ein Überführungskennzeichen mitbringen muss?

Danke für die Resonanz, Frank!

fahr mim kunden zur zulassungsstelle - du meldest ab und er besorgt sich da ein überführungskennzeichen. packages dafür gibts bei jedem schildermacher.

Zitat:

Original geschrieben von Dig555

fahr mim kunden zur zulassungsstelle - du meldest ab und er besorgt sich da ein überführungskennzeichen. packages dafür gibts bei jedem schildermacher.

Für das Überführungskennzeichen braucht er eine Ausfuhrversicherung, welche man mit den Autopapieren billig pauschal beim ADAC bekommt.

1. Geld bei Bank einzahlen

2. Wenn er selbst keine Kennzeichen hat, Versicherung beim ADAC holen

3. Mit ihm gemeinsam samt Auto zur Zulassungsstelle, die wissen wie das geht und da muss man eine Menge Zeugs nacheinander unterschreiben.

4. Deine Schilder werden entwertet

5.Käufer fährt mit neuen Schildern vom Hof und tschüß ...

am 9. Juni 2006 um 18:22

Mein Wagen ging nach ST. Petersburg ... der Russe kam mit Bargeld und Zollkennzeichen (der Benz war schon abgemeldet) zu meiner Bank und hat mich sogar noch zur Autovermietung gefahren ... absolut astreine Abwicklung.

Auf keinen fall irgendwelche ausländischen schecks annehmen ,

es ist da noch so eine mache mit überhöhten scheckts , =>bar / überweisungsausgleich -} geld und auto weg -} verlängerte vorlage und wiederrufsfrist , gutschrift mit vorbehalt bis zu 3 monaten möglich

Zitat:

Original geschrieben von panicman

Auf keinen fall irgendwelche ausländischen schecks annehmen...

Irgendwelche sollte man wirklich nicht annehmen. Zentralbankschecks sind aber durchaus sicher.

können aber trotzdem total fälschungen sein .

nur bares , oder eine unwiederruflich eingegangene überweisung, ist wahres

Das mit dem Verkauf ins Ausland ist kein Problem!!!

Ich habe vor kurzem meine E-Klasse nach Aserbeidschan(hoffentlich richtig geschrieben) verkauft und das ging ohne Probleme.

Da es sich aber bei der E-Klasse um ein Fhzg. handelt was mehr als 15.000€ kostet, solltest du es vorher anmelden, das du dann soviel Geld bei deiner Bank einzahlen wirst.

Dennl alles, was über 15.000€ ist, fällt unter das Geldwäschegesetz und muss angemeldet werden.

Wenn du das Geld dann vom Käufer annimmst, dann zahl es sofort in seinem beisein bei der Bank ein, so hast du Gewissheit das es kein Falschgeld ist, dannach würde ich erst die Papiere und Schlüssel übergeben.

Ansonsten noch den Kaufvertrag ganz normal abschließen und mit dem Käufer zusammen bei der Zulassungsstelle dein Auto abmelden und gleich ein Zollkennzeichen von ihm dranmachen lassen...dann gibts keine Probleme

Zitat:

Original geschrieben von sennini

Da es sich aber bei der E-Klasse um ein Fhzg. handelt was mehr als 15.000€ kostet, solltest du es vorher anmelden, das du dann soviel Geld bei deiner Bank einzahlen wirst.

Dennl alles, was über 15.000€ ist, fällt unter das Geldwäschegesetz und muss angemeldet werden.

???

Von einer Voranmeldung ist mir nichts bekannt.

 

Man muß lediglich bei der Einzahlung eine Herkunftserklärung mit dem entsprechenden Kleingedruckten zum Geldwäschegesetz unterschreiben.

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