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Verkauf nur an Gewerbe
Servus zusammen, ich habe ein Auto im Auge, das der Verkäufer nur an seinesgleichen verkaufen will. Wegen Gewährleistung und so weiter. Ist ja bekannt das Ganze.
Was mich interessiert, ist Folgendes. Welchen Nachweis wollen die Händler über ein vorhandenes Gewerbe haben oder reicht denen ein mündliches Zugeständnis?
Meine Eltern betreiben eine Landwirtschaft, also auch eine Art von "Gewerbe". Jedoch haben sie keinen Gewerbeschein.
Was denkt ihr? Kann mein Vater den Wagen trotzdem kaufen?
Ja, ich weiß, ich könnte auch einfach den Händler fragen. Ich würde nur gerne im Vorfeld schon Bescheid wissen.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ha-Pe-85570 schrieb am 9. November 2020 um 19:50:21 Uhr:
Zitat:
@gumajan schrieb am 09. Nov. 2020 um 18:15:53 Uhr:
Da verstehst du das Leben wenig - ein Mensch handelt nicht nach der Logik, sondern nach seinen Emotionen und seinen bis dato geformten Prinzipien
Sorry, falsch. Ich weiß, dass Emotionen das Leben bestimmen. Trotzdem verstehe ich nicht, dass man unbedingt eine problembehaftete Karre kaufen muss, wenn man eh nicht zig Tausender zu viel auf dem Konto hat. Da sollte wieder die Vernunft einsetzen. Mit einer Partnerschaft kann man das nicht vergleichen.
Erstmal vorweg: Ich will kein Auto kaufen, sondern habe nur nach Möglichkeiten gefragt.
Sorry, aber hier, also zB Auto, oder Partner, oder sonstiges was Freude bereitet, kauft man natürlich nach beiden, Emotion und Logik. Dummerweise ist aber bei sehr, sehr vielen keine Logik erkennbar. Darum trennt man sich oft von dem einen oder anderen, weil der nüchterne Alltag ein nicht vermeidbarer Faktor ist - in und mit allem. Wer also so ein Auto kaufen will, der hat einen Grund, sei er noch so unlogisch.
Wer sich da ausnimmt, der baut mit wackeligen Steinen...
Gruß Jörg.
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22 Antworten
Wird schon irgendeinen Nachweis verlangen - der Händler wäre ansonsten schön blöd und müsste dann evtl. doch Gewährleistung geben.
Vor Jahren hatten eher die Händler damit getrickst und versucht so die Gewährleistung zu umgehen. Verkauf erfolgte zwar an privat an Max Mustermann , aber im Vertrag stand Fa. Max Mustermann. Diese Praxis wurde aber m.W. schnell kassiert. Deshalb denke ich dass die meisten Händler da inzwischen vorsichtiger sind.
Gewerbeschein.
Aber - rede mal mit dem Händler. Bei meinem zuletzt erworbenen Fahrzeug war das auch so ausgewiesen. Im Gespräch meinte der Händler, er Preis an Privat wäre 1.500 höher. Letztlich ist alles eine Frage der Verhandlung. Es sei denn, er verkauft es wirklich nicht an Privatleute.
Normalerweise reicht es aus, wenn man im Kaufvertrag festhält, daß der Käufer das Fahrzeug in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender kauft.
Aber nur, wenn der Käufer auch tatsächlich Gewerbetreibender ist. Davon muss sich der VK im Zweifel überzeugen
https://www.motor-talk.de/.../...aendlers-in-ordnung-t5333624.html?...
Das Thema wurde dort bereits ausführlich diskutiert.
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 3. November 2020 um 08:13:36 Uhr:
Aber nur, wenn der Käufer auch tatsächlich Gewerbetreibender ist. Davon muss sich der VK im Zweifel überzeugen
Nein. Woher sollte diese Verpflichtung kommen?
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 3. November 2020 um 08:13:36 Uhr:
Aber nur, wenn der Käufer auch tatsächlich Gewerbetreibender ist. Davon muss sich der VK im Zweifel überzeugen
Ein Scheinunternehmer wird nicht wie ein Verbraucher behandelt. Wir befinden uns immer noch im Zivilrecht...
Zitat:
@molchhero schrieb am 4. November 2020 um 23:25:05 Uhr:
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 3. November 2020 um 08:13:36 Uhr:
Aber nur, wenn der Käufer auch tatsächlich Gewerbetreibender ist. Davon muss sich der VK im Zweifel überzeugen
Ein Scheinunternehmer wird nicht wie ein Verbraucher behandelt. Wir befinden uns immer noch im Zivilrecht...
Es geht darum, dass derjenige, der sich als Gewerbetreibender ausgibt, sich nachher nicht auf Verbraucherrechte berufen kann. Und damit ist der Verkäufer geschützt. Die betreffende BGH-Entscheidung ist im oben verlinkten Thread zu finden.
Ok, aber hat der Verkäufer (warum auch immer, kennt den Käufer etc.) davon Kenntnis, dass der Käufer gar kein Gewerbetreibender ist und sich nur so zum Schein ausgibt, ist dieser Verkäufer nicht mehr schutzbedürftig (so habe ich das aus dem BGH-Urteil heraus gelesen) und es gelten dann wieder die Gewährleistungsrechte...
Anyway..: Wenn die Käufer Landwirte sind, kann man hier nicht ggfs. ansetzen? Durchaus viele Landwirte sind auch Gewerbetreibende..., zum Teil(!) hängt das auch von Größe etc. ab...(etwas kompliziert)...
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 5. November 2020 um 07:21:56 Uhr:
Es geht darum, dass derjenige, der sich als Gewerbetreibender ausgibt, sich nachher nicht auf Verbraucherrechte berufen kann. Und damit ist der Verkäufer geschützt. Die betreffende BGH-Entscheidung ist im oben verlinkten Thread zu finden.
Das ist mit bewusst, nichts anderes habe ich von mir gegeben
Gewerbetreibender aber bitte durch Unternehmer ersetzen.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 5. November 2020 um 09:04:43 Uhr:
Ok, aber hat der Verkäufer (warum auch immer, kennt den Käufer etc.) davon Kenntnis, dass der Käufer gar kein Gewerbetreibender ist und sich nur so zum Schein ausgibt, ist dieser Verkäufer nicht mehr schutzbedürftig (so habe ich das aus dem BGH-Urteil heraus gelesen) und es gelten dann wieder die Gewährleistungsrechte...
Anyway..: Wenn die Käufer Landwirte sind, kann man hier nicht ggfs. ansetzen? Durchaus viele Landwirte sind auch Gewerbetreibende..., zum Teil(!) hängt das auch von Größe etc. ab...(etwas kompliziert)...
Das Wort "Gewerbetreibender" ist hier falsch. Es kommt darauf an, ob der Käufer "Unternehmer" iSd. § 14 BGB ist, also ob er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit auftritt. Auch gegenüber einem Freiberufler können Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden.
@molchero Das ist interessant, was du geschrieben hast. Welchen Nachweis kann ich dem Händler dann bieten, wenn meine Eltern keinen Gewerbeschein haben? Reicht eine Steuernummer oder eine Mitgliedskarte bei einer Berufsvereinigung? Oder denkt ihr, dass der Händler gar keinen Nachweis will?
Mal eine ganz andere Frage, ich kaufe von dem Händler den Wagen als Privatkäufer.
Man schreibt in den Kaufvertrag das Fahrzeug ist defekt meinetwegen Motor-Getriebe, Fahrwerk aufgrund des Alters nur als Teileträger.
Ich weis da ziehst dich als Käufer komplett aus, mir geht es nur darum wie es Rechtlich aussieht.
Wenn sich ein Händler überhaupt darauf einlässt!
Zitat:
@EnnisLedger schrieb am 5. November 2020 um 17:10:05 Uhr:
@molchero Das ist interessant, was du geschrieben hast. Welchen Nachweis kann ich dem Händler dann bieten, wenn meine Eltern keinen Gewerbeschein haben? Reicht eine Steuernummer oder eine Mitgliedskarte bei einer Berufsvereinigung? Oder denkt ihr, dass der Händler gar keinen Nachweis will?
Frage doch mal im Landwirtschaftsamt, Bauernverband oder Maschinenring nach. Am besten wo die Steuererklärung gemacht wird.
Irgendeinen Nachweis wird der Händler brauchen, es geht ja auch seine Steuer. Da kann er auch was gelten machen, sogar wenn ihr pauschaliert, sind aber keine großen Beträge möglich.
Aber dazu lass dich an kundiger Stelle beraten
Kann man schon was machen.
Danke, das werde ich machen.