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Verkauf nur an Händler oder Export ??

Themenstarteram 25. Dezember 2007 um 17:55

Hallo und frohe Weihnachten.

Habe bei Mobile und Autoscout ein paar Interessante Autos gefunden..

Preislich gesehen sind die Top!

Nur dann dann steht unten dass das Auto nur an Händler verkauft wird oder nur zum Export.

Hat das was auf sich?? Gibt es da irgendwelche Mängel oder wie soll ich das verstehen?

Wäre euch dankbar für die Antworten

MfG

Cihan

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17 Antworten

wird gemacht um die gesetzliche Gewährleistung ausschließen zu können, evtl. zusätzlich noch im zusammenhang wg. MWST.

Themenstarteram 25. Dezember 2007 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von torjan

wird gemacht um die gesetzliche Gewährleistung ausschließen zu können,

Vielen Dank das ging ja schnell.

Ein bekannter ist Händler also würde es das Auto kaufen und mir das Fahrzeug in dem Sinne dann VERkaufen quasi ?

 

prob dann muß ER (dein bekannter) gewährleistung geben ;)

am 25. Dezember 2007 um 19:52

Du kannst das Auto auch kaufen. Nur halt ohne Gewährleistung.

und wenn der händler dir das auto "ohne" gewährleistung verkauft, ist er selber schuld.

denn rein rechtlich kann sich ein händler bei einem privatverkauf nich vor der gl drücken.

Themenstarteram 25. Dezember 2007 um 21:05

hmmm

Also ich glaube nicht dass das "nur" Gewährleistungstechnisch ist , sondern dass diese Fahrzeuge irgendwelche großen Macken gehabt haben oder auch haben ( Meine Meinung).

Aber Händler MÜSSEN ja Gewährleistung geben rein Rechtlich gesehen oder? Ansonsten würden die das Fahrzeug ja auch unter einem Freund von einem Händler Privat verkaufen können und das OHNE Gewährleistung ( ? )

Hier mal ein Bspiel Vectra GTS

am 25. Dezember 2007 um 22:42

Es ist eine Lücke im Gesetz, und natürlich wird sie schamlos ausgenutzt. Ist auch gut so, sonst würde ich mir meine Winterautos nicht mehr leisten können.

Es ist keine Gesetzeslücke, sondern verhindert, daß der Endkunde mit Garantieansprüchen von einer Stelle zur nächsten geschickt wird. Ich fände es allerdings auch gut, wenn die Händler auch an Endkunden ohne Garantie verkaufen dürften, wenn es gut sichtbar deklariert und von beiden Seiten einvernehmlich unterschrieben wäre.

Gruß

Achim

Wenn dort steht, daß nur an Händler oder Export verkauft wird, dann darfst Du als Privatmann das Fahrzeug nur von diesem Verkäufer kaufen, wenn Du es ins Ausland schaffst. In der Regel verlangt der Verkäufer darüber einen Nachweis.

Ich hatte auch mal bei zwei solcher Angebote angerufen, beide haben mir genau diese Antwort gegeben.

Wenn Du einen Händler hast, der den Wagen erwirbt und an Dich verkauft, dann muß er die gesetzlichen Regelungen über Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwagen beachten. Ich würde das nur machen, wenn ordentlich Gewinn dabei rausspringt.

am 26. Dezember 2007 um 8:57

Hi,

bei meinem Arbeitgeber ist es auch so, dass er unsere VW-Busse (der Rest ist eh geleast) nur an Händler verkauft, genau wg. der Garantie/GL. Als ich mal nachfragte sagte er, ich könne über zB meinen Foh ein Angebot abgeben lassen.

Gruß

RH

Kann man nicht Fahrzeuge als Ersatzteilspender (offiziell im Kaufvertrag) kaufen und dann doch nicht schlachten sondern weiterfahren? Bei uns wird sowas bei Winterautos (< 1.500 Euro) gemacht ... keine Ahnung, ob das rechtssicher ist.

Aber solche Winterautos zu bekommen, ist wohl auch immer schwerer, weil der Euro die Autos teuer gemacht hat (früher 1.000 DM = heute 500 EUR ... dafür findet man aber keine Autos mehr) und die fliegenden Export-Händler mit nicht-deutscher Abstammung meist viel schneller sind ;)

am 26. Dezember 2007 um 14:05

Genau diese Export-Händler machen ja die Autos teuer. Es ist einfach nix mehr billig zu bekommen, weil alles exportiert wird.

Dieses Jahr war es entspannter. Ihr hättet mal letztes Jahr ein Winterauto kaufen sollen. Die Rumänen haben für jeden Schrott richtig Geld bezahlt.

Hi & fröhliche Feiertage allen hier...

Ich kaufe nun seit 4 Jahren nur solche Autos, die für den Export bzw. nur Händler käufe bestimmt sind. Der Hauptgrund für diesen Zusatz ist, wie auch schon hier genannt, die Sache mit der gesetzlichen Gewährleistung. Händler an Händler schließt diese bei Gebrauchtwagen aus, wobei natürlich die Garantieleistung des ursprünglichen Herstellers nicht berührt wird - z.B. verunfallter Vectra C Bj 1.2007 würde von Opel direkt weiterhin in der Gewährleistung laufen, solange die Reparatur fachmännisch nachweisbar ausgeführt wurde. Der Unfallwagenhändler hingegen hat damit nichts mehr zu tun...

Bei Händler an Privat läßt sich die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen, egal was im Vertrag nun geschrieben wird - Unfallauto, nicht fahrbereit, Bastlerfahrzeug...es zählt laut diesem Gesetz nicht! Kommt es vor Gericht, wird auf diese Gesetz verwiesen und alle Nebenabsprachen sind ungültig, womit der Händler erheblich auf die Schnauze fallen kann - ich sage kann, weil natürlich nicht jeder Private automatisch vors Gericht zieht, wenn er mit dem Händler so einen Vertrag geschlossen hat. Es gibt da rechtskräftige Urteile, bitte mal mit Goggle selbst suchen...

Das mit der MwSt. trifft nicht immer zu, auch Unfallwagenhändler verkaufen anderen Händlern eingekaufte (Unfall-)Privatwagen ohne MwSt. laut §25 (ohne berechtigten Vorsteuerabzug). Aber wie hier gesagt, wenn ein Auto ausdrücklich netto für den Export verkauft wird, wird ein Zahlungsempfänger im Ausland für den deutschen Fiskus verlangt, um alle restlichen steuerlichen Belange zu regeln.

Es gibt aber auch Fzg., die wirklich ausschließlich für den Export gedacht sind. Dies kann viele Gründe haben, entweder weil ein Hersteller die Verbreitung dieses einen Types nicht gestatten will, oder die Betriebserlaubnis für GER fehlt, und und und....Porsche ist ein nettes Beispiel, einfach mal bei Mobile.de nach der "Auto-GmbH" suchen...oder so als Adresse eingeben....

Man kann aber als Privater meistens bei diesen Händlern kaufen, wenn man als Käufer eine Firma angeben kann, und dann cash kauft. Preislich aber meistens aufgrund der MwSt., die man dann aber nicht abführen kann, unattraktiv...übrigens Achtung, die großen Unfallwagenhändler prüfen sofort online im Handelsregister den Firmennamen...

Ich selber verkaufe alte Firmenfahrzeuge auch nur an Händler, oder an ganz gute Bekannte, die mir später sicherlich nicht gegen den Wagen fahren...ist leider halt so eine Zeiterscheinung, wo jeder seinen Nachbarn so liebt & Rechtschutzversicherung pflegt ;)

So, schöne Feiertage noch!

Gruß

Johnathan

Zitat:

Original geschrieben von cihanffm

hmmm

Also ich glaube nicht dass das "nur" Gewährleistungstechnisch ist , sondern dass diese Fahrzeuge irgendwelche großen Macken gehabt haben oder auch haben ( Meine Meinung).

Das lässt sich doch leicht klären. Grad bei Gebrauchtwagen vom Händler dürfen diese ja nicht verschwiegen werden. Ruf einfach an und frag. Bei dem von Dir genannten Beispiel ists aber doch ziemlich deutlich ersichtlich. Rechne einfach die MWSt auf das Angebot, evtl. noch 500-1000 Euro für die Garantie/Gewährleistung und Du findest plötzlich vergleichbare Angebote.

Ist also keine Hexerei, sondern völlig normales, an die gegenwärtige Gesetzeslage angepasstes Geschäftsgebaren ;)

Gruß

Peter

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