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Verkauf ohne Kaufvertrag

Servus,
und zwar ich habe neulich mein altes, bereits abgemeldetes Auto (aber mit über 1 Jahr Rest TÜV) an einen Bekannten verkauft. Kaufpreis waren für die heutige Zeit schlappe 1300€.
Ich habe leichtsinniger Weise keinen Kaufvertrag gemacht sondern nur 2 Schlüssel, Brief und Schein übergeben und das Geld erhalten.
Das Auto war alt und hatte Mängel und mein Kollege will die Karre jetzt herrichten weil Schrauber. Er hat das Auto auch sogleich auf sich angemeldet.
Meine Frage kann ich jetzt irgendwann noch in Haftung genommen werden falls irgendwas mit dem Auto ist? Keine Ahnung, wenn er die Karre jetzt abmeldet und irgendwo stehen lässt.
Es ist nur ein Bekannter und kein Freund. Oder bin ich jetzt entgültig raus weil auf sich angemeldet / umgemeldet samt Versicherung. Ich glaube zwar nicht das noch etwas damit ist aber ich will auf Nummer Sicher gehen…
Danke

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37 Antworten

Warum das Ganze dann nicht noch nachträglich schriftlich fixieren???:cool:
Wenn es ein Bekannter ist, sehe ich da kein Problem.

Zitat:

@LCG schrieb am 23. Februar 2025 um 19:54:04 Uhr:


Warum das Ganze dann nicht noch nachträglich schriftlich fixieren???:cool:
Wenn es ein Bekannter ist, sehe ich da kein Problem.

Könnte ich natürlich machen aber ich will nicht dass er es in den falschen Hals kriegt nicht dass er meint ich würde ihm nicht vertrauen. Es ist eher eine hypothetische Frage.

Wenn das Fahrzeug jetzt auf den Käufer zugelassen ist, kann dir in der Beziehung nichts mehr passieren. Wenn er die Karre irgendwo im Nirgendwo entsorgen sollte, dann wird die zuständige Behörde sich an den letzten Halter wenden.
Andererseits frage ich mich, warum man in der heutigen Zeit ein Fahrzeug ohne Kaufvertrag verkauft. Negativbeispiele, das nicht zu tun, gibt es in diesem Forum genug.

Wenn der "Bekannte" dir nicht gut gesonnen sein sollte und kein Gewährleistungsausschluss für die Sachmängelhaftung vereinbart wurde, könnten noch Forderungen für am Fahrzeug vorhandene Mängel, die keinen Verschleiß darstellen, auf dich zukommen.

Mich wundert, dass der neue Besitzer das Auto auf sich ummelden kann, ohne Kaufvertrag.

Wo braucht man denn einen Kaufvertrag um ein Fahrzeug anzumelden? Das verkaufte Fahrzeug des TE wurde nicht umgemeldet.

Zitat:

@Heinmal schrieb am 23. Februar 2025 um 20:40:35 Uhr:


Mich wundert, dass der neue Besitzer das Auto auf sich ummelden kann, ohne Kaufvertrag.

Das ging, der war abgemeldet. Er hatte Brief und Schein bekommen von mir.

Auch ich habe schonmal ein gebrauchtes Auto von privat gekauft, mit den Schildern vom Vorbesitzer mitgenommen und dann erst auf mich umgemeldet bzw. mein altes gleich mit abgemeldet.

Kaufvertrag wollten die nicht sehen.

Zitat:

@Heinmal schrieb am 23. Februar 2025 um 20:40:35 Uhr:


Mich wundert, dass der neue Besitzer das Auto auf sich ummelden kann, ohne Kaufvertrag.

In der FZV spielt das Eigentum keine Rolle, die Verfügungsberechtigung genügt. Um die nachzuweisen reicht es die ZB vorzulegen und das Fzg wechselt den Halter, nicht den Eigentümer.

Auch wieder was gelernt, war vor Jahrzehnten aber noch anders.

Was Kfz-Steuer, Versicherung und illegale Entsorgung angeht, ist der Drops gelutscht. Nur bei der Gewährleistung könnte was lauern. Aber da würde ich mir dann jetzt auch keine weiteren Grdanken machen. Der Käufer hat sich bislang doch genauso wie vereinbart verhalten. Beim nächsten Verkauf macht mans gleich schriftlich und hat dann sowieso keine Sorgen damit.

Zitat:

@Heinmal schrieb am 23. Februar 2025 um 22:28:45 Uhr:


Auch wieder was gelernt, war vor Jahrzehnten aber noch anders.

Das müssen Jahrhunderte sein...fahre seit knapp 50 Jahren, hatte ca. 40 Autos...nie hat einer nach dem KV gefragt.

Kaufvertrag muss man vorlegen, wenn das Fahrzeug frisch aus dem Ausland kommt. Ist mir schon zweimal vorgekommen.
Ansonsten wäre sicher ein Kaufvertrag für beide Seiten die sichere Lösung gewesen. Im Nachhinein würde ich das nicht machen. Das wirft eher Argwohn auf. Auch ein Handschlagvertrag kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Zitat:

@Heinmal schrieb am 23. Februar 2025 um 22:28:45 Uhr:


Auch wieder was gelernt, war vor Jahrzehnten aber noch anders.

Wo war was schon mal anders?

Ich hab sicherlich an die 40 Autos auf mich angemeldet oder auch mal für Dritte.

Für Dritte hab ich eine Vollmacht gebraucht aber noch in keinem der Fälle einen KV vorlegen müssen.

Und das der Brief nur ein Halter- und kein Eigentümernachweis ist gilt solange ich denken kann.

Zitat:

@Ratbo schrieb am 24. Februar 2025 um 06:25:26 Uhr:


Das müssen Jahrhunderte sein...fahre seit knapp 50 Jahren, hatte ca. 40 Autos...nie hat einer nach dem KV gefragt.

Ohh, noch einer

:)
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