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Verkauf über ebay...

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 11:15

Hallo, überlege, ein Fahrzeug über ebay zu verkaufen...

Wer hat das schon einmal gemacht?

Habt ihr die Übergabe dann lediglich quittiert?

Oder habt ihr "zusätzlich" einen Kaufvertrag mit dem Käufer geschlossen?

Ist das überhaupt rechtsgültig?

Denn eigentlich wird mit der Auktion ja schon der "Kaufvertrag" hergestellt?

so viele Fragen :)

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19 Antworten
am 5. Mai 2009 um 11:25

habe es noch nicht gemacht, aber trotzdem würde ich sagen:

unbedingt einen Kaufvertrag aufsetzen

jeder seriöse Käufer oder Verkäufer wir nix dagegen haben

Unbedingt Kaufvertrag!

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 12:04

tja die Frage ist ja, hat der überhaupt Gültigkeit, wenn zuvor bevor ein Kaufvertrag

durch die Auktion zustande gekommen ist....

am 5. Mai 2009 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

tja die Frage ist ja, hat der überhaupt Gültigkeit, wenn zuvor bevor ein Kaufvertrag durch die Auktion zustande gekommen ist....

solange die angaben wie "verlkauf unter ausschluss jeglicher gewährleistung/garantie" usw. übereinstimmen, ists egal was am ende (eines rechtsstreits) zählt...........

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 12:36

hm.

gutes Argument irgendwie :)

am 5. Mai 2009 um 23:14

ja, so richtig rechtskräftig ist das beim eBay wohl nicht, legendlich kann man den Käufer/Verkäufer legendlich bei eBay anzeigen das da jemand sich nicht so an die "Spielregeln" hält. Es hat zwar schon Gerichtsverhandlungen gegeben da bei/mit eBay ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist, und der Verkäufer musste dann das Fahrzeug für 1 Euro aushändigen.

Aber ich habe wiederum gehört das sämtliche im Internet abgeschlossenen Verträge ohne Unterschrift kaum rechtskräftig sind...

Ich habe es oft erlebt das sogenannte "Spassbieter" bei mir Sachen kaufen, und dann nicht Bezahlen, und ich bleibe auf meinen Kram sitzen, und seitens der eBay ist da auch kaum Interesse da was zu machen, dessen Kundenservice ist irgendwie nicht erreichbar.

Also empfehle ich dann wie die ganzen Kollegen hier mach dann zusätzlich den Kaufvertrag.

am 6. Mai 2009 um 3:28

hab da mal 3 motorræder im laufe der jahre verkauft. wir haben immer einen kaufvertrag gemacht. und ne proberunde haben auch alle nach kauf noch gemacht. hinter her gabs nie gezicke wegen den motorrædern. aber das ist bekanntlich eh bei den bikern net so das hinter her mit anwalt und sonst was gedroht wird und auf rueckabwicklung gedrængt wird. bei autos ist es ja schon fast zum volksport geworden.

 

gruss

am 6. Mai 2009 um 4:36

Wenn die Angaben bei ebay mit den Angaben im Kaufvertrag übereinstimmen, sollte es kein Problem geben. In dem Angebot halt schon alles aufführen, einschließlich der Ausschlüsse. :D (Gewährleistung etc.).

Gruß

Frank, der noch kein Auto über ebay versteigert/ersteigert hat.

Da auf den Standard-Vordrucken für Gebraucht-Kfz. auch so wichtige Felder wie FIN (Fahrgestell-Nummer). Kfz.-Brief-Nummer und Übergabezeitpunkt enthalten sind, diese jedoch nicht aus einer Auktionsbeschreibung hervorgehen, ist ein Vertrag unabdingbar.

Ausserdem werden die Angebote bei eBay in der Regel nach 90 Tagen gelöscht und der Nachweis im Streitfall, dass die ausgedruckte Beschreibung auch dem Original entspricht, kann schwierig werden.

Beispiel Verkauf angemeldetes Fahrzeug (auch Kurzzeit-Kennzeichen):

Ohne Nachweis des Übergabetages und der Uhrzeit werden alle anfallenden Dinge erst einmal dem letzten aktenkundigen Halter angelastet.

Das reicht von Parkknöllchen bis zu eventueller Unfallflucht.

Beispiel abgemeldetes Fahrzeug:

Ohne Nachweis des Verbleibes des Fahrzeuges kann im Falle der "wilden Entsorgung" oder des Abstellens mit nacholgender Entsorgung im Auftrag der Behörde der Verkäufer nicht so einfach nachweisen, dass er dafür nicht (mehr) verantwortlich ist.

 

Fred, der schon Autos über eBay ge- und verkauft hat.

(Und dank Vertrag nie anschliessende Probleme hatte ...)

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 9:18

Vielen Dank für eure Posts, ich denke, ich werde es auch so handhaben, dass ich den

Vertragstext (in Bezug auf Mängel u.s.w.) mit dem Auktionstext identisch halte (bzw. um Fgst.nr. etc. ergänze)

Das Fahrzeug wird auf jeden Fall vorher abgemeldet und auch als "Bastlerfahrzeug" mit Mängeln

verkauft.

am 6. Mai 2009 um 11:07

ich hab im Kaufvertrag immer auch Verkauf über e-bay (alles ausgedruckt und dazugeheftet) reingeschrieben

Ich habe bereits mehrere Fahrzeuge über ebay verkauft.#

 

Wichtig ist der genau abgestimmte Text mit Ausschluss der Gewährleistung. Alle Mängel sollten detailliert und ehrlich beschrieben sein. Es besteht auch die Möglichkeit zum Mindestgebot von nur 1 EUR  aber mit einem relativ hohen nicht sichtbaren Mindestpreis einzustellen. Das hat dann möglicherweise die Folge, dass das Fahrzeug nicht ersteigert wird. Bei mir waren allerdings Sekunden nach Auktionsende Angebote von Interessenten im Postfach, was dann trotzdem zum Verkauf geführt hat.

Themenstarteram 7. Mai 2009 um 7:41

Ja genau, das mit dem Mindestpreis habe ich auch angedacht...

Da es sich um ein für Export interessantes Fahrzeug handelt, hoffe auch auf viele

Angebote von Händlern, solche Fahrzeuge gehen dort meiner Beobachtung nach oft

zu brauchbaren Preisen weg.

Bleibt das Risiko von Spassbietern und Möchtegernnachverhandlern.

Gibt es eigentlich irgendwelche ""offiziellen"" Bestimmungen, innerhalb welcher Zeit

sich ein Bieter mit dem Verkäufer in Verbindung setzen muss bzw. sollte ich das selbst in der

Auktion festlegen(3 Tage...)?

Sollte ich einem Spassbieter aufsitzen, möchte ich das Fahrzeug schliesslich schnellstmöglich

anderweitig veräussern, ohne nachher -vom verspätet doch noch reagierenden Bieter- wegen

"entgangenen Gewinns" (wenn Händler) o. ä. verklagt zu werden...

Setze einfach in die Beschreibung:

Das Fahrzeug muß vom Höchstbieter innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende gegen Barzahlung abgeholt werden, anderenfalls erfolgt entweder Neueinstellung oder Angebot an Zweitbieter.

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