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Verkauf von Privatperson an Händler ohne Kaufvertrag
Hallo zusammen,
ich habe als Privatperson mein Auto an einen Händler verkauft, ohne Kaufvertrag. Das Auto habe ich direkt selber abgemeldet, und für den Verkauf an sich auch einen Zeugen. Kann da jetzt dennoch noch etwas auf mich zukommen? Abgemeldet ist das Auto ja mit Zeitstempel(?).
Probleme mit der Abmeldung des Versicherungsschutzes dürfte es dann ja auch nicht geben oder? Das dürfte damit ja an sich nichts zu tun haben.
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39 Antworten
Das war keine gute Idee. Kein Gewährleistungsausschluss u.a. belegbar. Wenn der Käufer kein seriöser Exporteur ist, könnte das noch lustig werden. Steuer und Versicherung sind unproblematisch.
Je nach Seriosität des Händlers kommt da nichts, wenn deine Angaben zum Fahrzeug stimmen und du nichts vergessen hast, zu erwähnen.
Frag mich allerdings, wie man solche elementaren Sachen unterlässt. Alle wichtigen Daten des Fahrzeugs, km-Stand, etwaige Unfallschäden, Gewährleistungsausschluss - alles durch den Zeugen dann belegen?
Aber inwiefern dann? Also was kann mir dabei jetzt passieren? Und müsste der Händler nicht der "Experte" sein & sollte im Fall der Fälle der schlechter gestellte sein?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. November 2021 um 20:03:48 Uhr:
Je nach Seriosität des Händlers kommt da nichts, wenn deine Angaben zum Fahrzeug stimmen und du nichts vergessen hast, zu erwähnen.
Frag mich allerdings, wie man solche elementaren Sachen unterlässt. Alle wichtigen Daten des Fahrzeugs, km-Stand, etwaige Unfallschäden, Gewährleistungsausschluss - alles durch den Zeugen dann belegen?
Ja der Händler hat sich das Auto angeguckt, Fehler ausgelesen etc. Der Händler wurde mir vom TÜV Prüfer empfohlen, weil der öfter Autos ohne TüV da kauft.
Ohne Ausschluss der Sachmängelhaafttung im Kaufvertrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann, haftet der Privatverkäufer 2 Jahre für Sachmängel des verkauften PKW gemäß den gesetzlichen Regelungen;
Mit einem schriftlichen Kaufvertrag hätte man sich den ganzen Thread hier sparen können!
Zitat:
@ennienns schrieb am 17. November 2021 um 20:05:24 Uhr:
Aber inwiefern dann? Also was kann mir dabei jetzt passieren? Und müsste der Händler nicht der "Experte" sein & sollte im Fall der Fälle der schlechter gestellte sein?
Nicht zwingend, auch der Händler muss sich auf deine Angaben verlassen können. Ich kenne zwar ein OLG-Urteil, welches von einem stillschweigenden Gewährleistungsausschluss ausgeht, betraf aber die Inzahlungnahme eines ungeprüften Gebrauchten.
Wenn deine Auto ohne gültige HU ist, vermutlich dann auch ein/zwei Tage älter und die Einfahrphase ist auch schon länger vorbei, dann dürften viele Mängel normaler Verschleiß sein.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 17. November 2021 um 20:14:07 Uhr:
Ohne Ausschluss der Sachmängelhaafttung im Kaufvertrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann, haftet der Privatverkäufer 2 Jahre für Sachmängel des verkauften PKW gemäß den gesetzlichen Regelungen;
Was ich nicht ganz verstehe, in dem Link heißt es doch, dass die Rechte erst bestehen, wenn ein Kaufvertrag vorhanden sei?
Und dürfte der Händler im schlimmsten Fall nicht "nur" behaupten, dass an dem Auto ein Mangel ist, von dem er von mir nicht aufgeklärt wurde und darf dann auf Nachbesserung oder Rücktritt vom Kauf pochen?
Zitat:
@ennienns schrieb am 17. November 2021 um 19:57:51 Uhr:
ich habe als Privatperson mein Auto an einen Händler verkauft, ohne Kaufvertrag. Das Auto habe ich direkt selber abgemeldet, und für den Verkauf an sich auch einen Zeugen.
Habt ihr bei eurer Verkaufsverhandlung die Sachmängelhaftung mündlich ausgeschlossen?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. November 2021 um 20:21:16 Uhr:
Zitat:
@ennienns schrieb am 17. November 2021 um 20:05:24 Uhr:
Aber inwiefern dann? Also was kann mir dabei jetzt passieren? Und müsste der Händler nicht der "Experte" sein & sollte im Fall der Fälle der schlechter gestellte sein?
Nicht zwingen, auch der Händler muss sich auf deine Angaben verlassen können. Ich kenne zwar ein OLG-Urteil, welches von einem stillschweigenden Gewährleistungsausschluss ausgeht, betraf aber die Inzahlungnahme eines ungeprüften Gebrauchten.
Wenn deine Auto ohne gültige HU ist, vermutlich dann auch ein/zwei Tage älter und die Einfahrphase ist auch schon länger vorbei, dann dürften viele Mängel normaler Verschleiß sein.
Ja das Auto hat keinen TÜV mehr (was dem Käufer bewusst ist) und auch die sonstigen Punkte, wie km-Stand und anderen Mängel sind dem Käufer vor einem Zeugen (TÜV-Prüfer) mitgeteilt worden.
Zitat:
@ennienns schrieb am 17. November 2021 um 20:21:17 Uhr:
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 17. November 2021 um 20:14:07 Uhr:
Ohne Ausschluss der Sachmängelhaafttung im Kaufvertrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann, haftet der Privatverkäufer 2 Jahre für Sachmängel des verkauften PKW gemäß den gesetzlichen Regelungen;
Was ich nicht ganz verstehe, in dem Link heißt es doch, dass die Rechte erst bestehen, wenn ein Kaufvertrag vorhanden sei?
Und dürfte der Händler im schlimmsten Fall nicht "nur" behaupten, dass an dem Auto ein Mangel ist, von dem er von mir nicht aufgeklärt wurde und darf dann auf Nachbesserung oder Rücktritt vom Kauf pochen?
Ein Kaufvertrag ist ja vorhanden, nur eben kein schriftlicher.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 17. November 2021 um 20:22:08 Uhr:
Zitat:
@ennienns schrieb am 17. November 2021 um 19:57:51 Uhr:
ich habe als Privatperson mein Auto an einen Händler verkauft, ohne Kaufvertrag. Das Auto habe ich direkt selber abgemeldet, und für den Verkauf an sich auch einen Zeugen.
Habt ihr bei eurer Verkaufsverhandlung die Sachmängelhaftung mündlich ausgeschlossen?
Ja im Prinzip schon, also es wurde gesagt, dass das Auto so gekauft wird wie gesehen.
Zitat:
Ein Kaufvertrag ist ja vorhanden, nur eben kein schriftlicher.
Ja stimmt auch. Ändern kann ich es jetzt ja eh nicht mehr, hoffe dadurch, dass ich einen Zeugen habe, dass ich im Notfall auf der sicheren Seite bin. Wenn der Händler den Wagen jetzt aber verkauft, dann hab ich damit doch aber nichts mehr zu tun oder? Nicht, dass sich der neue Käufer dann an mich wenden kann.
Dem Zeugen würde ich empfehlen, sich Notizen zum Verkauf zu machen.
Wenn das Auto weiterverkauft wird, wird zum einen der Händler selbst gewährleistungspflichtig (falls er das nicht wirksam ausschließt), zum anderen kann er etwaige Gewährleistungsansprüche, die er dir gegenüber haben könnte, auch an den Käufer abtreten.
Aber wie schon geschrieben, normaler Verschleiß unterliegt nicht der Gewährleistung.