Verkaufter BMW / Nicht zugelassener Eisenmann Auspuff, aber eingetragen / Polizei
Ich habe heute von einem Rechtsanwalt ein Schreiben erhalten, dass ich 690 Euro Schadenersatz zahlen sollte. Diese Summe ist für einen neuen Auspuff + Montage.
Ich hatte 2003 meinen BMW an einen Händler verkauft, der diesen wiederum weiterverkauft hatte. Dieser Käufer hat nun ein Schreiben von der Polizei bekommen, dass es sich um einen Exportauspuff handelt, der in Deutschland nicht zugelassen ist. Er wurde aber damals vom Tüv im KFZ-Schein eingetragen.
Nun fordert mich der Rechtsanwalt auf, dass ich diese 690 Euro für einen neuen Auspuff bezahlen soll. Leider weiss ich nicht mehr genau, wo der Auspuff gekauft worden ist, da dies schon ca. 4 Jahre her ist. Wenn es sich um einen Exportauspuff handelt, der eingetragen ist, ist es dann mein Problem.
Was soll ich nun tun?
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51 Antworten
Soll sich an den letzten Verkäufer wenden...und nicht an dich. Wer weiss, was der Händler da noch angebaut hat...oder der Sohn vom Händler...oder Cousin
Was du tun sollst?
Auf keinen Fall bezahlen!
Da du das Auto verkauft hast, bist du in dem Fall aus dem Schneider. Der Händler hat dir das Auto abgekauft bzw du hast es in in einem Verkehrstauglichen Zustand Verkauft.
Wenn den dieser jemand einen "Schadensersatz" geltend machen will dann doch bitteschön bei dem von den er das Auto gekauft hat... und das bist ja nicht du, fertig.
MfG
Christian
ich gehe mal davon aus das es uU um sog. Raubanwalt handelt, es gibt solche "Anwälte" die deren Geld aus solchen Aktionen vedienen.
Bloß nicht zahlen!
Zitat:
Original geschrieben von denni_lo
ich gehe mal davon aus das es uU um sog. Raubanwalt handelt, es gibt solche "Anwälte" die deren Geld aus solchen Aktionen vedienen.
Von solchen Arschlochadvokaten gibt es genug, tummeln sich gern im Internet wenn es um Serienabmahnungen geht
Würde auch nicht zahelne,aber zusätzlich zum Rechsanwalt gehn und mir rat holen!
Die sollen sich an den Händler wenden und nicht an den Vorbesitzer des Händlers....
Wer weiß was die getrieben haben, und Du sagtest ja, dass er eingetragen wurde, also können Sie Dir gar nix....
Geh lieber zu einem Anwalt und lass den das klären.
Zahlen würd ich das auf keinen Fall.
MFG Schnecke25
Re: Verkaufter BMW / Nicht zugelassener Eisenmann Auspuff, aber eingetragen / Polizei
Zitat:
Original geschrieben von A.Kordis
Was soll ich nun tun?
N I X ! ! !
Dir kann keiner was; also gib kein Geld zusätzlich aus.
Sogar eine Briefmarke wäre zu viel an Investition.
Gruß Jochen
den anwalt anrufen und auslachen
da fällt mir nur ein:
Zeugenaussage vor Gericht:
F: ist der Anwalt, A: ein Arzt
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
A: Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.
(das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört ... aber ...)
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie die Atmung geprüft?
A: Nein.
F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?
A: Nein.
F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?
A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.
(...diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung eingebracht.
Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt ...
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
den anwalt anrufen und auslachen
da fällt mir nur ein:
Zeugenaussage vor Gericht:
F: ist der Anwalt, A: ein Arzt
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
A: Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.
(das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört ... aber ...)
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie die Atmung geprüft?
A: Nein.
F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?
A: Nein.
F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?
A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.
(...diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung eingebracht.
Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt ...
Real oder Geschichte?!
laut aussage real.
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
den anwalt anrufen und auslachen
bringt vielleicht Genugtuung, würde aber auch Geld kosten.
Schnelle Ablage = Altpapier
und das war´s dann auch schon. Das Ganze ist doch ein einziger Witz und Beschiss und es soll sogar Leute geben, die vor lauter Schiss das auch noch zahlen.
Gruß Jochen
Wie schon gesagt:
Ablage P oder auch Ablage Rundordner
Der neue Besitzer des Autos muss eventuelle Ansprüche beim Autohaus geltend machen und selbst wenn die dich belangen dürften, müsstest du sicherlich keine 690 EUR für nen Auspuff bezahlen - da kannste ach nen Serienpott nehmen und der kostet "etwas" weniger.
Gruß
Simon
Was ich witzig finde,das die nach 3 Jahren erst ankommen
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Was ich witzig finde,das die nach 3 Jahren erst ankommen
wieso verwunderlich?
So lassen sich vielleicht Anwaltskosten und Zinsen und Gebühren etc. auch noch draufschlagen.
Gruß Jochen