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Verkehr und Sicherheit - hier mal als völlig verschiedene Dinge
Möchte wissen, welche Verkehrsforscher sich diesen Unsinn haben einfallen lassen - siehe Fotos.
Intension ist wohl: Bevorzugung des Radverkehrs - aus einer Richtung. Wehe allerdings dem Radfahrenden, der nicht aus dem verkehrsberuhigten Bereich oder aus der Fußgängerzone (mit erlauben Radverkehr)kommt, sondern eine ganz normale Tempo 30-Zone entlangfährt. Der muss nun nämlich der Kollegin aus der Fußgängerzone oder dem verkehrsberuhigten Bereich Vorfahrt gewähren.
Resultat in der Praxis allerdings: Unsicherheit für alle, weil diese Regelung gegen jede Erfahrung und die übliche Regel ist. Während ich die Fotos mache, kreutzte beispielsweise ein Paketdienst mit satten 45 km/h (geschätzt).
Beste Antwort im Thema
Ich bin gerade zu doof, ich verstehe das Problem nicht, ich finde die Beschilderung, im Zusammenhang mit der Straßenbemahlung, eindeutig.
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27 Antworten
...naja, rein theoretisch kann/darf man die Straße mitm Rad ja von beiden Seiten mit 30km/h queren. Von der Spielstraßenseite aus muss man es halt schaffen, innerhalb ~2 m von 5 auf 30 km/h zu beschleunigen.
In jedem Fall: Das schreit ja nach Verletzten, oder gar Toten... :-/ :-(
Ich zitiere mal einen schlauen Spruch zum Thema.
Zitat:
Wenn der Bürgermeister einen Zebrastreifen haben will, der Verkehrssachverständige diesen aber nicht genehmigt, pinselt ein Typ vom Bauhof halt mit roter Farbe auf der Fahrbahn herum.
Das fällt zumindest auf, hat aber keine rechtliche Bedeutung und fällt daher unter Artikel vier der österreichischen Realverfassung: "Hilft’s nix, schad‘s nix". Ob das alle Fußgänger und Radfahrer auch wissen, ist freilich eine andere Frage …
Zitat:
@v8.lover schrieb am 11. Januar 2020 um 20:26:23 Uhr:
...naja, rein theoretisch kann/darf man die Straße mitm Rad ja von beiden Seiten mit 30km/h queren. Von der Spielstraßenseite aus muss man es halt schaffen, innerhalb ~2 m von 5 auf 30 km/h zu beschleunigen.
In jedem Fall: Das schreit ja nach Verletzten, oder gar Toten... :-/ :-(
Du musst doch nicht mit 30 überqueren.
Die 30 gilt wenn du nach rechts oder links fährst.
Nun, die Regelung ist hier eindeutig. Im Bild 2 ist links ein Schild Vorfahrt gewähren zu sehen. Das gleiche Schild sollte auf der anderen Seite auch vorhanden sein. Also ist doch alles klar geregelt. Da haben sich alle dran zu halten.
Zitat:
@BGattermann schrieb am 11. Januar 2020 um 20:52:32 Uhr:
Nun, die Regelung ist hier eindeutig. Im Bild 2 ist links ein Schild Vorfahrt gewähren zu sehen. Das gleiche Schild sollte auf der anderen Seite auch vorhanden sein. Also ist doch alles klar geregelt. Da haben sich alle dran zu halten.
Das Schild muss nicht vorhanden sein. Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich fährt hat keine vorfahrt.
EDIT: Falsch gelesen, sorry..
Meine ausssge stimmt zwar im allgemeinen, aber in diesem Fall ist eine Sonderreglung ausgeschildert.
Ich bin gerade zu doof, ich verstehe das Problem nicht, ich finde die Beschilderung, im Zusammenhang mit der Straßenbemahlung, eindeutig.
Ich denke der rote bereich ist für die Fußgänger, die von der Fußgängerzone in den verkehrsberuhigten bereich wollen. Sie würden auf der Straße laufen, wenn sie den markierten Radweg benutzen.
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Januar 2020 um 20:54:44 Uhr:
Zitat:
@BGattermann schrieb am 11. Januar 2020 um 20:52:32 Uhr:
Nun, die Regelung ist hier eindeutig. Im Bild 2 ist links ein Schild Vorfahrt gewähren zu sehen. Das gleiche Schild sollte auf der anderen Seite auch vorhanden sein. Also ist doch alles klar geregelt. Da haben sich alle dran zu halten.
Das Schild muss nicht vorhanden sein. Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich fährt hat keine vorfahrt.
Man müsste hier die Beschilderung der Querenden Straße sehen. Auf den Bildern ist zwar das Ende derer beruhigten Zone angezeigt, gleichzeitig aber auch der Vorrang zur Querstraße.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Januar 2020 um 20:57:56 Uhr:
Man müsste hier die Beschilderung der Querenden Straße sehen. Auf den Bildern ist zwar das Ende derer beruhigten Zone angezeigt, gleichzeitig aber auch der Vorrang zur Querstraße.
Dann muss dort ein Schild stehen, was auf die geänderte Vorfahrtsreglung hindeutet.
Laut Beitrag des TE müsste es ein Vorfahrt gewähren Schild sein.
EDIT: Das Schild wurde von BGattermann bereits erkannt...
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Januar 2020 um 21:01:07 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Januar 2020 um 20:57:56 Uhr:
Man müsste hier die Beschilderung der Querenden Straße sehen. Auf den Bildern ist zwar das Ende derer beruhigten Zone angezeigt, gleichzeitig aber auch der Vorrang zur Querstraße.
Dann muss dort ein Schild stehen, was auf die geänderte Vorfahrtsreglung hindeutet.
Schau mal was rechts für ein Schild steht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:02:01 Uhr:
Schau mal was rechts für ein Schild steht.
Jedenfalls nicht: Vorsicht, Vorfahrt geändert.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2020 um 21:03:00 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:02:01 Uhr:
Schau mal was rechts für ein Schild steht.
Jedenfalls nicht: Vorsicht, Vorfahrt geändert.
Da steht das man Vorfahrt hat. Erstes Bild.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:04:14 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2020 um 21:03:00 Uhr:
Jedenfalls nicht: Vorsicht, Vorfahrt geändert.
Da steht das man Vorfahrt hat. Erstes Bild.
Eben.
Bei geänderter Vorfahrt muss aber ein Schild auf die geänderte Vorfahrt hinweisen, wie MvM gesagt hat, zumindest auf der Strassenseite.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Januar 2020 um 21:03:00 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:02:01 Uhr:
Schau mal was rechts für ein Schild steht.
Jedenfalls nicht: Vorsicht, Vorfahrt geändert.
Auf dem zweiten Bild links sieht man die Rückseite des vorfahrt gewähren Schildes.
Dies gilt für die Fahrer der 30er Zone.
Wer aus der Fußgängeruone, bzw dem verkehrsberuhigtem Bereich fährt, hat vorfahrt.
Die rote Markierung auf der Straße signalisiert nur einen Radweg.
Der TE hat reht, bis man geschnallt hat, was der Schilderwald bedeutet vergeht manchmal einige Zeit. Ich würde da anhalten, und mich wundern, dass man mich vorlässt...