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Verkehrsbeeinflussungsanlagen ohne Geschwindigkeitsanzeige
Auf manchen BAB existieren Verkehrsbeeinflussungsanlage, welche über Anzeigetafeln Tempolimits anzeigen (können). Wie aber ist eine solche Anzeigetafel zu werten, die im Moment keine Anzeige oder nur eine nicht Geschwindigkeit bezoge Anzeige (z.B. Überholverbot für LKW) besitzt. Ist diese Anzeigetafel als "nicht vorhanden" zu werten, oder gilt sie als Aufhebungszeichen?
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18 Antworten
Moin,
ich denke mal nach üblichem Verfahren hat das zuletzt gezeigte Zeichen immer noch Gültigkeit.
Vermutlich meinst Du die Verfahrensweise bei diesen Anlagen die teilweie auf der BAB 2 abgewendet wir wo teilweise nur auf jeder 2. Tafel die Geschweindigkeit vorgegeben wird...
Oder liege ich falsch?
Gruss
Marcus
Das Problem trat auf der A61 auf. In Richtung Mönchengladbach werden die Tempolimits auf jeder Tafel aufgeführt, während in Richtung Speyer, insbesondere hinter dem Kreuz Meckenheim die Tempolimits nicht immer wiederholt werden.
Wenn sich zwischen 2 Anlagen keine Aus-/Auffahrt ist, gilt die Anzeige der vorherigen Tafel. Befindet sich jedoch eine Aus-/Auffahrt zwischen 2 Anlagen, so ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Grund: Der Auffahrende muss über die zHg informiert werden! Gibt es keine Hinweisschilder oder -anlagen, so ist die Bahn freigegeben.
Rastplätze zählen natürlich nicht (!) als Aus-/Auffahrt.
Zitat:
Original geschrieben von morf
Wenn sich zwischen 2 Anlagen keine Aus-/Auffahrt ist, gilt die Anzeige der vorherigen Tafel. Befindet sich jedoch eine Aus-/Auffahrt zwischen 2 Anlagen, so ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Grund: Der Auffahrende muss über die zHg informiert werden! Gibt es keine Hinweisschilder oder -anlagen, so ist die Bahn freigegeben.
Rastplätze zählen natürlich nicht (!) als Aus-/Auffahrt.
Moin,
woher beziehst Du dieses Wissen? D würde mich doch mal die Quelle interessieren....
Ich bin bei Recherchen auf folgendes gestossen:
Streckenverbot und Gefahrzeichen(Wann endet eine Tempo-Begrenzung?)
Ist ein Deeplink in ein anderes Forum, passt aber zum Thema, oder?
Gruss
Marcus
Das ist eine einfache Schlussfolgerung aus dem Beigebrachten in der Fahrschule. Wenn du auf einer Landstrasse 70 fahren darfst (zHg), an einen Kreisel kommst und dann die erste wieder rausfährst, dann ist 70 aufgehoben und es gilt das nächste Schild. Wenn keins vorhanden ist, dann die zHg für Landstrassen. Ausnahmen sind natürlich, wenn sich der Kreisverkehr in einem Ort o.ä. befindet. Außerhalb ist jedoch so zu verfahren, wie von mir beschrieben!
Und auf der BAB sieht das nicht anders aus. Wenn du auf die Autobahn fährst, musst du auf die zHg hingewiesen werden. Gibt es kein Schild, handelt es sich um eine freie Autobahn.
Moin,
hast Du Dir mal die Mühe gemacht Dich in den Link einzulesen?
Ich finde die Erklärungen dort schon sehr schlüssig und vor allem durch die jeweiligen §§ begründet... und ohne Dich angreifen zu wollen.... Einfache Schlussfolgerungen müssen nicht unbedingt richtig sein... Daher meine Frage nach einer Quelle...
Gruss
Marcus
Moin,
Alleine aus der Tatsache, dass diese Anlagen auch Aufhebungszeichen anzeigen können und häufig auch tun, würde ich schon schließen, dass eine schwarzgeschaltete Anlage als "nicht vorhanden" zu werten ist.
Das mit den Auffahrten ist ein anderes Thema, das aber IMHO nicht so einfach zu lösen ist.
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Moin,
Alleine aus der Tatsache, dass diese Anlagen auch Aufhebungszeichen anzeigen können und häufig auch tun, würde ich schon schließen, dass eine schwarzgeschaltete Anlage als "nicht vorhanden" zu werten ist.
Das mit den Auffahrten ist ein anderes Thema, das aber IMHO nicht so einfach zu lösen ist.
MfG, HeRo
Eine schwarzgeschaltete Anlage ist keine Aufhebung. Somit auf Zeichen ??? warten. Allerdings kommt irgendwann eh das "Hardware" Schild.
Auffahrten sind klar geregelt. Streckenverbote enden nicht an Kreuzungen und Einmündungen. also gilt es weiter. Der Einbiegende kann sich aber (bei Ortsunkentnnis) auf Nichtwissen-Können berufen.
An Kreisverkehren endet die Strecke und somit auch das Verbot. Insofern auch wieder eine andere Situation.
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Eine schwarzgeschaltete Anlage ist keine Aufhebung. Somit auf Zeichen ??? warten. Allerdings kommt irgendwann eh das "Hardware" Schild.
Alex
Hmm, bist du dir da sicher. Ich habe hier auf der A3 bei Wuerzburg schon haeufiger erlebt, dass das Zeichen 'Aufheben aller Streckenverbote' kurz erschien und anschliessend die Anzeige ausging. Von der Logik her haette ich auch gedacht, dass bei einer abgeschaltenen Anlage die Vorgabe von der vorherigen noch gueltig waere. Nur wenn man sowas sieht, weiss man echt nicht mehr wie eine dunkelgeschaltete Anzeige zu bewerten ist. Ich der die Aufhebung der streckenverbote noch kurz gesehen habe ist die Sache eindeutig. Derjenige, der spaeter kommt steht im wahrsten Sinne des Wortes im Dunkeln. Kann nun ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein.
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von C2P
Nur wenn man sowas sieht, weiss man echt nicht mehr wie eine dunkelgeschaltete Anzeige zu bewerten ist. Ich der die Aufhebung der streckenverbote noch kurz gesehen habe ist die Sache eindeutig. Derjenige, der spaeter kommt steht im wahrsten Sinne des Wortes im Dunkeln. Kann nun ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein.
Der hat das Aufhebungszeichen vielleicht schon eine Brücke früher gesehen, an der du schon vorbei warst, als das Limit abgestellt wurde? Zumindest wäre das im Sinne des Erfinders - ich glaube aber auch gerne, dass die Software dahinter nicht immer richtig funktioniert. (Seitdem ich mal ein Jahr in der Firmware-Entwicklung - ganz anderer Bereich - gearbeitet habe, glaube ich da fast alles)
MfG, HeRo
Ich glaube auch das die manchmal eine Macke haben. Auf der bereits benannte A2 zwischen Hannover und Magdeburg habe ich es schon oft erlebt das Schild 1 Überholverbot angezeigt hat, Schild 2 Auflösung, Schild 3 dann wieder Überholverbot und Schild 4 war aus. Bis Magdeburg quer durch den Gemüsegarten. Oder das mitten in der Nacht, 2-3 Autos gesamt auf der Fahrbahn plötzlich Überholverbot. In Berlin haben sich letztens die Schilder mit 60 km/h und 80 km/h abgewechselt. Gott sei dank haben die Behörden dann die jewiligen 60iger Schilder zugeklebt.
Aber interessieren würde es mich schon ob eine ausgeschaltete Schilderbrücke nun wirklich keine Aussage hat. Ich könnte mich täuschen aber so eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss nach xxx km wiederholt werden sonst löst sie sich selber wieder auf oder binn ich da auf dem Holzweg? Man könnte davon ausgehen das der Abstand der Schilderbrücken dieser Strecke entspricht oder?
Grüße vom Tonmann
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
hast Du Dir mal die Mühe gemacht Dich in den Link einzulesen?
Ja, die Mühe habe ich mir gemacht.

Ich habe mal ein Bildchen gemalt, um eine fiktive Situation zu erklären. Die erste Anzeigentafel zeigt 120km/h als zHg, die zweite ist schwarzgeschaltet, also "aus". Wie verhält sich Fahrzeug 1 (blau) und wie Fahrzeug 2 (grün)?
Moin,
wenn ich mich an das geltende Recht halte und die StVO richtig interpretiere hat Fahrzeug Blau eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h bis das Streckengebot aufgehoben wird. Fahrzeug Grün hat eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h bis ein Zeichen etwas anderes behauptet...
So ist die rechtliche Lage. Aber wer weiss denn wann wer wo auf die Bahn gefahren ist und welches Schild gesehen haben kann/muss.... Bis auf den Videowagen hinter Dir natürlich....
Gruss
Marcus
Wo wird das Streckengebot denn aufgehoben? Die zweite Anlage ist ja nicht an, es wird kein "Geschwidindigkeitsaufhebungszeichen" gezeigt. Ich als Fahrer vom grünen Auto würde Vollgas geben, es gibt ja kein Schild was mich auf eine zHg hinweist. Und wie ich es in der Fahrschule gelernt habe, habe ich dadurch freie Fahrt und kann bis an die Grenze des Tachos gehen. Aber was macht jetzt das blaue Auto? Vollgas oder weiterhin 120km/h? Die 120 wurden ja nicht explizit aufgehoben?!