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Verkehrskontrolle - Alkomattest

Themenstarteram 30. August 2005 um 6:30

Moin moin,

wie sieht denn die rechtliche Lage aus bei einer Verkehrskontrolle wenn der Polizist mich fragt ob ich Alkohol getrunken habe und dieses verneine und auch keine Fahne habe da ich nichts getrunken habe.

Aber der Polizist meint er riecht etwas und möchte dass ich einmal in das Röhrchen blase. Dann darf ich doch sagen dass ich das nicht möchte. Was für Möglichkeiten hat dann die Polizei?

Gruß Schulle

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52 Antworten
am 30. August 2005 um 6:33

Die können einen Bluttest anordnen, also lieber brav ins Röhrchen pusten :)

Themenstarteram 30. August 2005 um 6:35

Und wenn dieser negativ ausfällt wer kommt dann für die Kosten auf?

am 30. August 2005 um 6:40

Hi,

richtig - zunächst müssen sie dich auf die Freiwilligkeit hinweisen und protokollieren.

Verweigerst du, haben sie dies eben anzuordnen - dann musst du es tun - ne Blutentnahme allerdings.

Soweit ich weiß, ist dies aber länderspezifisch (da Polizei nunmal Ländersache ist) --> die jeweiligen Verfahrensordnungen für die Verkehrskontrollen schreiben dies wohl vore.

Hier in Sachsen jedenfalls und auch in BaWü wird so gemacht, kann aber eben auch Unterschiede geben.

Grüße

Schreddi

PS: Beim Negativausfall hat der Blasende keine Kosten zu tragen - das jedenfalls wäre mir neu.

Edit: Sorry - es kommt gleich ne BE in Frage bei der Weigerung.

am 30. August 2005 um 6:46

...aber am Einfachsten ists immer noch brav ins Röhrchen zu blasen :) Ist sicher der eindeutig schnellste Weg.

Hier gibts auch immer mal wieder Fälle dass sich die Leute mit Hand und Fuß (wirklich!) weigern zu blasen (also das kann ich mir nun gar nicht vorstellen *grins*). Die werden dann eben zur Blutentnahme gefahren. Nur hier sind das immer die Leute, die auch wirklich was getrunken haben... (ich wohne leider in einer Gemeinde wo es dazugehört was zu trinken... und dann ists genauso üblich noch heimzufahren, seufz!)

am 30. August 2005 um 6:54

Zitat:

Original geschrieben von A4Neuling

(..) weigern zu blasen (also das kann ich mir nun gar nicht vorstellen *grins*).(..)

*lol*

Achtung - noch nicht jugendfreie Zeit.

Aber du meinst sicher auch nur, immer der Polizeianordnung zu folgen ;)

Grüße

Schreddi

am 30. August 2005 um 6:57

Natürlich, was sonst? ;)

Die Sachsen sind ja die schlimmsten, stimmts? *zwinker*

am 30. August 2005 um 7:38

Jeah - wir sind böse ^^

Grüße

Schreddi

am 30. August 2005 um 7:44

Doch nicht böse ;o) In meinen Adern fließt doch auch sächsisches Blut ;) Und leider sind im Kopf noch einige sächsische Gedanken *lach*

Grüße ins Sachsenländle (stamme aus der Gegend um Chemnitz, bin auch hin und wieder mal da)

jep so ist es...

erst "kannst" du nur blasen (wenn du willst)

dann "musst" du blasen, bzw. stechen (egal ob du willst oder nicht..

verweigerst du dich auch dem, dann wir es teuer....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

erst "kannst" du nur blasen (wenn du willst)

dann "musst" du blasen, bzw. stechen (egal ob du willst oder nicht.

Also, nach einer Weigerung zum freiwilligen Atemtest kann man auf keinen Fall zu diesem gezwungen werden. Wäre auch fatal, zb bei manchen Asthmatikern. Lediglich die BE kann angeordnet werden und dieser kann man sich auch nicht entziehen (ganz seltene Ausnahmen mal ausgeschlossen).

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Beim Negativausfall hat der Blasende keine Kosten zu tragen - das jedenfalls wäre mir neu.

Ich nehme an, die Frage von JokerSchulle bezog sich darauf, wer bei einer negativen BE für die Kosten der Aufwandsentschädigung für den zu unrecht beschuldigten Fahrer aufkommt.

Joker,

das Problem dürfte sein, dass ein Polizist alleine keine Verkehrskontrolle durchführt.

Sind die Damen und Herren der Rennleitung der Auffassung, dass sie Alkohol riechen, so wirst Du später nur schwer das Gegenteil beweisen können.

Selbst wenn Du Recht hast.

Außer der Staatsanwalt, ein Richter oder ein ähnlich glaubwürdiger Beamter sitzt mit Dir im Auto.

Du kannst auf einer Blutprobe bestehen und den Arzt bitten entsprechende Vermerke über fehlende äußerliche Alkoholanzeichen in seinem Protokoll festzuhalten.

Insgesamt dürfte es am einfachsten sein, in das Röhrchen zu blasen und die Fahrt mit 0,0 Promille beanstandungsfrei fortzusetzen. :D

Andernfalls hätte ja die Rennleitung Recht und somit einen offensichtlich begründeten Verdacht. :D :D

am 30. August 2005 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich nehme an, die Frage von JokerSchulle bezog sich darauf, wer bei einer negativen BE für die Kosten der Aufwandsentschädigung für den zu unrecht beschuldigten Fahrer aufkommt.

Welche Aufwandsentschädigung?

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Welche Aufwandsentschädigung?

Schadenersatz wäre wohl der bessere Ausdruck gewesen.

Zum Beispiel für:

- vergeudete Zeit

- verpaßte Termine

- Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit

- etc.

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