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Verkehrskontrolle mit Druck

Audi
Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 16:02

Hallo Freunde :)

Ich heiße Lisa und bin beim Autofahren wirklich extrem genervt von der Polizei.

So langsam habe ich echt genug davon, deshalb würde ich gerne wissen wie die rechtliche Situation für eine Verkehrskontrolle aussieht.

Die Ausgangssituation ist die, dass ich einfach so, ohne irgendwelche Fahrauffälligkeiten angehalten werde. Hierbei spielt es absolut keine Rolle wann, wo und unter welchen Umständen das passiert. Ich habe mich in irgendwelchen Fragen nie mit Drogen in Verbindung gebracht und immer gesagt dass ich keine konsumiere. Desweiteren war ich noch niemals auffällig im Bezug auf BTM-Verstoss oder Alkoholeinfluss am Steuer oder sonst wo!

 

1. Wie hat eine Verkehrskontrolle abzulaufen?

2. Inwieweit bin ich verpflichtet den Polizisten Auskunft zu geben?

3. Müssen die Polizisten irgendeinen Verdacht haben um mich zu einem Drogentest aufzufordern oder ist es rechtlich zulässig jeden Verkehrsteilnehmer grundlos auf Drogenkonsum zu überprüfen?

4. Für den Fall das ein Verdacht vorliegen muss...wie hat er auszusehen?

5. Bin ich verpflichtet vor Ort mehr zu tun als meine Papiere zu zeigen?

6. Sind diese Drogenschnelltests und Koordinationstests nun wirklich freiwillig?

7. Ist es im Rahmen einer Verkehrskontrolle zulässig eine Person zu durchsuchen?

8. Ist es zulässig das Fahrzeug zu durchsuchen?

9. Darf ein Bluttest durchgeführt werden wenn ich einen Drogenschnelltest verweigere?

10. Wer trägt die Kosten für den Fall das ich den Schnelltest verweigere und die polizei einen Bluttest fordert? (Damit meine ich alle anfallenden Kosten wie z.B. Transport, Absicherung meines Fahrzeugs, Bluttest usw.)

11. Sind Polizisten verpflichet mir ehrliche Auskunft zu geben wenn ich ihnen Fragen über meine Rechte und Pflichten stelle?

12. Habe ich das Recht mir vor Ort einen schriftlichen Beleg über ihre Auskunft geben zu lassen?

13. Sind Polizisten verpflichtet mir Ihre Identität preis zu geben?

14. Bin ich verplichtet "rechts ran zu fahren" wenn hinter mir das "Stop Polizei" Schildchen leuchtet, oder kann ich bedenkenlos mitten auf der Straße anhalten?

15. Darf ein Polizist mein Auto weg fahren nachdem er mich angehalten hat? Oder darf eine Person von mir das Fahrzeug wegfahren und die Polizei muss warten bis das Fahrzeug weggefahren wurde?

16. Wer muss die Kosten für mein Heim fahren von der Blutentnahme Stelle tragen wenn ich nachts um 3:00 Uhr keine Möglichkeit mehr finde?

Könnt ihr mir bitte helfen,

Ich möchte mich als Frau nicht in solchen Situationen benachteiligt fühlen.

Ein Nachbar von mir Robert hatte auch diesen Fall.

Liebeliebe liebe Grüße

Lisa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pardonpardon

Die Ausgangssituation ist die, dass ich einfach so, ohne irgendwelche Fahrauffälligkeiten angehalten werde.

da dir das scheinbar mehrfach passiert, scheinst du in irgendeinerweise ins raster einer 'zielgruppe' zu passen - das kann an deinem fahrzeug und/oder auch an deinem äußeren erscheinungsbild liegen!

Zitat:

14. Bin ich verplichtet "rechts ran zu fahren" wenn hinter mir das "Stop Polizei" Schildchen leuchtet, oder kann ich bedenkenlos mitten auf der Straße anhalten?

in deinem eigenen (sicherheits)interesse, solltest du rechts rann fahren!

 

ot: fällt nur mir das auf, oder haben wir hier in letzter zeit viele polizei-bashing-threads?! :confused:

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Hallo Lisa,

also es ist so, sobald Die Netten Herren den Verdacht auf BTM haben, hast so gut wie keine Chance dagegen was zu unternehmen, allerdings ist es so, wenn du negativ getestet wurdest, müssen die Beamten Dich zu Deinem Fahrzeug zurück bringen, ikk hatte das auch vor drei Jahren, und hab extra nachgefragt, wie das nun ist, ob ikk jetzt zum Auto laufen müsste, nein, Sie sind negativ, also werden wir sie selbstverständlich zu ihrem Fahrzeug bringen bzw. fahren.#

Der Polizist darf aber nicht dein Auto fahren, er muss es zur Not Abschleppen lassen....

Auf jeden Fall sind Die Herren verpflichtet, sich auszuweisen, du kannst auch auf deren Dienst Nr. bestehen, um hinterher gegen diesen Herren vor zu gehen.

Wenn das zu oft vor kommt, solltest Du einen Anwalt konsultieren, vor allem wenns immer die gleichen Herren sind.

Vor 15 Jahren haben die mich sage und schreibe 15mal hinteinander auseinander genommen und konnten mir nix, beim 15 mal hab ikk mit ner Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht, von dort an hatte ikk ruhe, vergiss nur eins nicht wenn sie dein Auto durchsuchen, dürfen sie nicht deine Wohnung durchsuchen, für diese benötigen sie einen Richterlichen Beschluss, noch jeden falls....

Zitat:

Original geschrieben von pardonpardon

Die Ausgangssituation ist die, dass ich einfach so, ohne irgendwelche Fahrauffälligkeiten angehalten werde.

da dir das scheinbar mehrfach passiert, scheinst du in irgendeinerweise ins raster einer 'zielgruppe' zu passen - das kann an deinem fahrzeug und/oder auch an deinem äußeren erscheinungsbild liegen!

Zitat:

14. Bin ich verplichtet "rechts ran zu fahren" wenn hinter mir das "Stop Polizei" Schildchen leuchtet, oder kann ich bedenkenlos mitten auf der Straße anhalten?

in deinem eigenen (sicherheits)interesse, solltest du rechts rann fahren!

 

ot: fällt nur mir das auf, oder haben wir hier in letzter zeit viele polizei-bashing-threads?! :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

..

ot: fällt nur mir das auf, oder haben wir hier in letzter zeit viele polizei-bashing-threads?! :confused:

Nein, nicht nur Dir.

Moin,

 

für eine Kontrolle durch die Rennleitung, kann es viele Gründe geben

- auffällig verbasteltes KFZ - Überprüfung ob alles eingetragen ist -

- auffällige Fahrweise - auch zu langsam fahren ist auffällig - unsichere Fahrweise

- sichtbare Defekte - Scheinwerferbirnen -

- besonders ungepflegte KFZ  - hier könnte ein BTMV vorliegen -

- herumhampeln im KFZ - verkehrstüchtig ? -

- langsame Reaktionen - verkehrstüchtig ? -

usw

 

Zitat:

Original geschrieben von pardonpardon 

Könnt ihr mir bitte helfen,

....wir nicht, aber evtl.ein fachanwalt für verkehrsrecht.

am 9. Oktober 2013 um 21:40

Zitat:

Hallo Lisa,

also es ist so, sobald Die Netten Herren den Verdacht auf BTM haben, hast so gut wie keine Chance dagegen was zu unternehmen, allerdings ist es so, wenn du negativ getestet wurdest, müssen die Beamten Dich zu Deinem Fahrzeug zurück bringen, ikk hatte das auch vor drei Jahren, und hab extra nachgefragt, wie das nun ist, ob ikk jetzt zum Auto laufen müsste, nein, Sie sind negativ, also werden wir sie selbstverständlich zu ihrem Fahrzeug bringen bzw. fahren.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückfahrt, ist allenfalls eine Serviceleistung.

 

Zitat:

Der Polizist darf aber nicht dein Auto fahren, er muss es zur Not Abschleppen lassen...

Ebenfalls Unsinn, mit Lisa Einwilligung oder, im Falle von Lisa Weigerung darf der Polizist auch Lisas Fahrzeug - zur konkreten Gefahrenabwehr - beiseite fahren.

Abschleppen wäre ebenfalls eine Option.

Zitat:

Auf jeden Fall sind Die Herren verpflichtet, sich auszuweisen, du kannst auch auf deren Dienst Nr. bestehen, um hinterher gegen diesen Herren vor zu gehen.

Erneut Unsinn, Ausweispflicht ist einzelfallabhängig zu prüfen und auf die Dienstnummer kannst du bestehen bis du langsam verschimmelst, die gibt es nur im Tatort, der Name genügt.

 

Zitat:

Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht, von dort an hatte ikk ruhe,

Möglich, aber nur weil sie vor Lachen nicht mehr Streife fahren konnten.

Zitat:

vergiss nur eins nicht wenn sie dein Auto durchsuchen, dürfen sie nicht deine Wohnung durchsuchen, für diese benötigen sie einen Richterlichen Beschluss, noch jeden falls...

Unsinnsepisode letzter Teil

Wenn im Auto belastendes Material gefunden wird, kann die Wohnungsdurchsuchung - Einzelfallabhängig - auch ohne richterlichen Beschluß erfolgen.

Ich muss bei einer Polizeikontrolle lediglich meine Personalien nennen. Danach kann man schweigen wie ein Grab!

am 9. Oktober 2013 um 22:13

Ich glaube nicht, daß die Dich ohne Grund anhalten.

Schau mal was ich für ein Auto habe... ich hab eigentlich mit täglichen Kontrollen gerechnet. Zu meiner Überraschung hatte ich seit dem (1 Monat) nur eine Kontrolle. Und sie war toll! Ich war freundlich, die Polizisten waren super drauf und hatten sogar Spaß, so wie es aussah ^^

Wenn man schon generell ne Abneigung gegen Polizisten hat, dann kann das ja nix werden... ich würd mal gern wissen wie Du und Dein Auto aussiehst... vielleicht würde das ja einiges erklären?? Keine Ahnung...

Hmm - irgendwie kommt mir die Fragekaskade sehr bekannt vor: Klick . :rolleyes:

am 10. Oktober 2013 um 3:03

Ich versteh es aus nicht. So ganz Grundlos aus spass an der Freude werden die sicherlich nicht immer die selbe Person kontrollieren. Ich denke auch das in einem solchen Fall das Fahrzeug bzw die Person eine Rolle spielt.

 

Und mal was zur ersten Antwort. Fuer mich liest sich dieses ,,ikk`` einfach nur grauenhaft. ,,Ikk hab... ikk bin...`` Nix gegen Dialekt, aber geschrieben wird es laestig. ;)

am 10. Oktober 2013 um 7:17

Falls du ADAC Mitglied bist, sende deine Fragen (sehr schön aufbereitet) doch einfach an die Rechtsberatung des ADAC. Ist für dich völlig kostenlos.

Lisa, wenn man häufig und scheinbar ohne Grund angehalten wird, dann liegt das möglicherweise an einem Eintrag (Datensatz) im "Polizeicomputer"*. Der kann sich auf Dich oder auf das Fahrzeug (oder dessen Vorbesitzer) beziehen, oder auf den Vorbesitzer des Kennzeichens. Leider löscht die Polizei die Daten nicht in dem an sich geforderten Maße, und so sind immer wieder Kontrollen an der Tagesordnung, die sich auf veraltete Daten beziehen.

Aber ohne Grund wird man nicht angehalten (jedes Anhalten ist auch für die Polizeibeamten Arbeit und oft auch Stress, das tut man sich nicht ohne Grund an). Oder einer der Beamten steht auf dich...

 

----------------

* bewußt vereinfacht

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