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Verkehrsordnungswidrigkeit falsch Parken
Hallo,
mir sind so eben zwei tolle Schreiben von Stadtamt Bremen ins Haus geflogen.
In Klammern: Angaben des zweiten Schreibens.
"Sehr geehrter.......
Ihnen wird vorgeworfen am 4.1. (5.1.) von 15:03 - 15:09 Uhr (15:11 - 15:17 Uhr) in Bremen, xxxStraße als Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen xx-x-xxx, Fabkrikat xxxx, Fahrzeugfarbe xxxx, foilgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben:
Tb-Nr. 112402: Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.
§12 Abs 4, §49 StVO, §24 StVG. 52 BKat
Beweismittel: *gähnende Leere*
Anzeigenerstatter: xxxxxx Dienststelle: xxxxxxx Zeugen: *gähnende Leere*
Belehrung....[...]"
Ich habe zwei dieser Schreiben heute erhalten.
Bei mir vor der Tür (30 Zone) wird mit einer Seite des Fahrzeuges auf dem "Gehweg" geparkt. Es gibt einen gesonderten Streifen der den Parkstreifen vom Gehweg abtrennt. Jedoch KEINE weißen Linien. Hier wird seit Jahrzehnten so geparkt ohne Strafzettel!
Nun hab ich die Strafzettel im Briefkasten. Ich hatte keine Knöllchen am PKW. Der PKW wurde nicht bewegt in diesem Zeitraum (zwischen 4.1. und 5.1.). Ist es Rechtens mir ersten übrhaupt Strafzettel zu schicken, ohne Beweismittel, ohne Zeugen.
Ist es zweitens Rechtens mir gleich 2 davon zu schicken, für den ein und den selben Tatbestand?
Ich stehe schon immer so dort, wie alle anderen auch, darf ich nun befürchten dass mir jeden Tag 2 Strafzettel ins Haus flattern??? Weil habe ja erst heute mitgeteilt bekommen dass das ja wohl was von mir falsch gemacht wurde.
Ist irgendjemand sowas schon mal passiert oder zu Ohren gekommen?
Ich finds ne Frechheit.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MitsubishiColt85
Bei mir vor der Tür (30 Zone) wird mit einer Seite des Fahrzeuges auf dem "Gehweg" geparkt. Es gibt einen gesonderten Streifen der den Parkstreifen vom Gehweg abtrennt. Jedoch KEINE weißen Linien. Hier wird seit Jahrzehnten so geparkt ohne Strafzettel!
Ich stehe schon immer so dort, wie alle anderen auch, darf ich nun befürchten dass mir jeden Tag 2 Strafzettel ins Haus flattern??? Weil habe ja erst heute mitgeteilt bekommen dass das ja wohl was von mir falsch gemacht wurde.
Du wirst damit rechnen müssen, daß man das geltende Recht in Zukunft konsequenter durchsetzen wird.
Im Unrecht kann man sich nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen.
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43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MitsubishiColt85
Bei mir vor der Tür (30 Zone) wird mit einer Seite des Fahrzeuges auf dem "Gehweg" geparkt. Es gibt einen gesonderten Streifen der den Parkstreifen vom Gehweg abtrennt. Jedoch KEINE weißen Linien. Hier wird seit Jahrzehnten so geparkt ohne Strafzettel!
Ich stehe schon immer so dort, wie alle anderen auch, darf ich nun befürchten dass mir jeden Tag 2 Strafzettel ins Haus flattern??? Weil habe ja erst heute mitgeteilt bekommen dass das ja wohl was von mir falsch gemacht wurde.
Du wirst damit rechnen müssen, daß man das geltende Recht in Zukunft konsequenter durchsetzen wird.
Im Unrecht kann man sich nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen.
Wird denn das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehsteig durch ein Schild erlaubt?
Staat, Länder, Städte, Kommunen brauchen Geld.
Da werden schon mal bis jetzt geduldete Vergehen jetzt bestraft.
Mein Tip, nicht jammern, bezahlen und wo anders parken.
Dann bekommst du auch keinen Strafzettel mehr.
Zitat:
Original geschrieben von MitsubishiColt85
Nun hab ich die Strafzettel im Briefkasten. Ich hatte keine Knöllchen am PKW. Der PKW wurde nicht bewegt in diesem Zeitraum (zwischen 4.1. und 5.1.).
Ist es zweitens Rechtens mir gleich 2 davon zu schicken, für den ein und den selben Tatbestand?
Ja, das ist rechtens. Der Tatbestand wurde an zwei aufeinanderfolgenden Tagen verwirklicht. Ob der Wagen zwischenzeitlich bewegt wurde oder nicht, braucht die Behörde nicht zu prüfen.
Und es ist auch rechtens dass keinerlei Knöllchen am PKW hinterlassen werden? Ich also weiterhin so geparkt habe ohne zu wissen dass ich etwas falsch gemacht habe? Und wenn das seitdem jeden Tag so läuft bekomm ich 15 weitere Strafzettel wegen Falschparkens? Hätte ich nen Knöllchen gehabt, hätte ich das Fahrzeug sofort anders geparkt. Sollte das so sein, kommt nen Anwalt dazu. Ich drücke doch nicht knapp 300 € an den Staat ab, nur weil der die Anwohner abziehen will.
Zitat:
Original geschrieben von MitsubishiColt85
Und es ist auch rechtens dass keinerlei Knöllchen am PKW hinterlassen werden?
Ja. Wenn die Anschrift des Halters bekannt ist und in Fußreichweite, kann die Benachrichtigung auch direkt in den Briefkasten gelegt werden.
Lieber TE, du weisst doch ab sofort, dass woanders Parken angesagt ist. Die beiden Beträge überweisen und gut ist's. Spar dir den RA. Morgen scheint die Sonne wieder, wende dich angenehmeren Dingen zu. Ist gut für die Seele.
Zitat:
Original geschrieben von MitsubishiColt85
Ich also weiterhin so geparkt habe ohne zu wissen dass ich etwas falsch gemacht habe?
Ich habe das jetzt so verstanden, daß ihr (du und deine Nachbarn) seit Jahrzehnten wußtet, daß ihr etwas falsch macht, aber gleichzeitig ein Gewohnheitsrecht angenommen habt, was in dieser Form aber nicht bestanden hat.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Lieber TE, du weisst doch ab sofort, dass woanders Parken angesagt ist. Die beiden Beträge überweisen und gut ist's. Spar dir den RA. Morgen scheint die Sonne wieder, wende dich angenehmeren Dingen zu. Ist gut für die Seele.
Ist richtig, aber, ich werde nicht 300 € tatenlos überweisen.
Ich wohne 10 Meter von der Stelle entfernt, habe aber erst nach über 2 Wochen davon erfahren. Weil eben kein Knöllchen am PKW war oder Posteinwurf stattgefunden hat.
Zitat:
Original geschrieben von MitsubishiColt85
ich werde nicht 300 € tatenlos überweisen.
300 Euro ? Habt ihr da einen speziellen Bußgeldkatalog ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von MitsubishiColt85
Ich also weiterhin so geparkt habe ohne zu wissen dass ich etwas falsch gemacht habe?
Ich habe das jetzt so verstanden, daß ihr (du und deine Nachbarn) seit Jahrzehnten wußtet, daß ihr etwas falsch macht, aber gleichzeitig ein Gewohnheitsrecht angenommen habt, was in dieser Form aber nicht bestanden hat.
Nein, es ist hier niemand bewusst. Die Straße ist ca 1 km lang. Über die volle Länge wird so geparkt. Sogar die Polizei parkt hier so! Genauso wie andere öffentliche Stellen.
Muss das Parken mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig explizit mit einem Schild in einer 30 Zone erlaubt bzw verboten werden?
Das wird sich alles zu deinen Gunsten klären lassen. Nimm SOFORT die beiden Schreiben mit zu den Leuten aufs Amt. Das sind keine Unmenschen, die sich vernünftigen Argumenten bestimmt nicht verschließen. Damit bringst du die Sache schon mal schneller über die Bühne als mit dem Gang zum RA.
Zitat:
Original geschrieben von MitsubishiColt85
Muss das Parken mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig explizit mit einem Schild in einer 30 Zone erlaubt bzw verboten werden?
Das ist grundsätzlich verboten und nur zulässig, wenn es mit einem Schild explizit erlaubt wird.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von MitsubishiColt85
ich werde nicht 300 € tatenlos überweisen.
300 Euro ? Habt ihr da einen speziellen Bußgeldkatalog ?
Nein, ab 4.1. parke ich wohl falsch. Nun haben wir den 20.1.. Für den 4.1. und den 5.1. habe ich bereits Post erhalten. Aber wenn nun für die 15 bereits vergangenen Tage auch noch Post kommt, sind wir bei locker 300 €.