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Verkehrsrecht - Ich war heute am Haken

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 15:04

Moin,

 

heute ist mir was ganz dummes passiert, ich habe leider ein abgesenkten Bordstein zugeparkt vor einem Behindertenheim *schäm*

Ich weiß auch garnicht wie ich sowas übersehen habe, aber ich hatte es verdammt eilig und musste so schnell wie möglich ein Parkplatz finden. Naja aufjedenfall komme ich zurück zu meinem Auto und was sehe ich da? -Richtig ein Abschlepper der grade dabei ist mich abzuschleppen. Ich war zwar am Haken aber nicht auf dem Abschlepper, d.h. mein Fahrzeug stand noch auf der Straße..

So jetzt habe ich der Politesse gefragt, wie teuer dieser Spaß kosten wird und sie meine ca. 80-90 € Anfahrtkosten und ca. 80 € Verwarnungsgeld inkl. Bearbeitungsgebühren.

 

Jetzt kommt das Beste:

Der Abschleppdienst darf mir keine Anfahrtskosten anrechnen wenn ich das richtig in erinnerung habe, weil nachdem er mich wieder abgelassen hat stand da ein weiteres Fahrzeug im Parkverbot und der wurde abgeschleppt. Somit musste er nicht leer zurückfahren, die frage ist aber was wird alles auf mich zu kommen und mit wieviel Euros darf ich rechnen? 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

weil nachdem er mich wieder abgelassen hat stand da ein weiteres Fahrzeug im Parkverbot und der wurde abgeschleppt.

du hast dabei den abschlepper vergessen, der ursprünglich für das andere fahrzeug gedacht war und der seine anfahrt abgebrochen hat, weil du dein auto vom haken gerettet hast.....

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So jetzt habe ich der Politesse gefragt, wie teuer dieser Spaß kosten wird und sie meine ca. 80-90 € Anfahrtkosten und ca. 80 € Verwarnungsgeld inkl. Bearbeitungsgebühren

 

Da stehen doch die Preise

 

Der 2 Wagen hat damit überhaupt nichts zu tun

Ich sehe auch hier die Keule schon schwingen..... :eek:

Naja, das Ticket vom Parken an sich natürlich, und wenn mans jetzt ganz genau nimmt:

Der Stundenlohn vom Abschlepper für ca. 3 Minuten Arbeit... ;)

Meinem Rechtsempfinden nach sonst eigentlich nichts!?

EDIT für MB:

Wenn er klagt, weil der Abschlepper ja keine Leerfahrt hatte, wird er gewinnen.

Ausser der Schlepper war so "cool", und hat dem 2ten Wagen keine Anfahrt berechnet! :)

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

weil nachdem er mich wieder abgelassen hat stand da ein weiteres Fahrzeug im Parkverbot und der wurde abgeschleppt.

du hast dabei den abschlepper vergessen, der ursprünglich für das andere fahrzeug gedacht war und der seine anfahrt abgebrochen hat, weil du dein auto vom haken gerettet hast.....

am 16. Februar 2011 um 15:14

Man muß das mal so sehen, daß der Abschlepper in der Zeit jemand anders hätte abschleppen können.

Ich glaube nicht, daß man die Leerfahrt auf 50% kürzen kann.

Zitat:

Original geschrieben von OhLord

Ich sehe auch hier die Keule schon schwingen..... :eek:

 

Naja, das Ticket vom Parken an sich natürlich, und wenn mans jetzt ganz genau nimmt:

Der Stundenlohn vom Abschlepper für ca. 3 Minuten Arbeit... ;)

Meinem Rechtsempfinden nach sonst eigentlich nichts!?

Sehe ich eigentlich genauso, wurde aber eines besseren belehrt. Ich hatte mein Auto sogar noch bevor der Abschlepper da war selbst entfernt.Da er aber schon unterwegs war musste ich Zähneknirschend bezahlen

Das ist doch noch einigermaßen günstig, ich würde

es als erhöhtes Lehrgeld hin nehmen und gut.

Mach das mal in anderen größeren Städten, die langen

teilweise richtig zu.

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 15:19

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201

 

Sehe ich eigentlich genauso, wurde aber eines besseren belehrt. Ich hatte mein Auto sogar noch bevor der Abschlepper da war selbst entfernt.Da er aber schon unterwegs war musste ich Zähneknirschend bezahlen

Wenn der nur für dein Wagen kommt dann ok, aber er war nicht für mich extra da

 

Und diese 3 min. Arbeitszeit für mein Auto kostet bestimt nicht 80 €

Das wird wieder ein Palaver werden ohne Ende. Das läuft wieder unter dem Motto: Mutti, ich hab' in Mathe eine 5, aber der Müller und der Maier eine 6.

Mann, steh zu Deinem Leichtsinn oder Deiner Nachlässigkeit und zahle. Oder soll mal hier wieder demonstriert werden, dass bei uns die Streitkultur höchsten Stellenwert besitzt?

Bei mir waren das auch 2 oder 3 Autos

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 15:25

Ich hab was gefunden und das steht hier aber nicht so

 

http://www.welt.de/.../Wie-Parksuender-die-Abschleppkosten-sparen.html

 

"Doch müssen Autofahrer sich klaglos damit zufrieden geben, ihren fahrbaren Untersatz nur wiederzubekommen, wenn sie ordentlich Geld dafür bezahlen? Grundsätzlich schon. Denn: Autofahrer müssen die Kosten für das Abschleppen tragen. Das gilt auch, wenn der Fahrer noch rechtzeitig zurückkommt – es sei denn der Abschlepper kann stattdessen gleich ein daneben stehendes Auto aufladen. Es gilt auch, wenn der Autofahrer korrekt geparkt hat und das Halteverbot nachträglich erlassen wurde. Und es gilt, wenn der Fahrer krank oder in Urlaub war, als die Halteverbotsschilder aufgestellt wurden."

Dann warte doch einfach erst einmal ab was kommt.

 

Und nicht nur das lesen was einem am besten gefällt;)

Der erste Keulenschwinger war ja schon da! :rolleyes:

 

BTT:

Hm...

Scheinbar gibts da verschiedene Arbeitsweisen....

Nicht mal "darauf" ist Verlass... :D

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 15:36

Naja ich weiß ist meine dummheit aber ich will nichts bezahlen was unnötig ist

 

Auf die Fahrtkosten werde ich widerspruch einlegen, das steht schonmal fest

Warte erstmal ab was tatsächlich kommt. Sollten die dir die ANfahrt in Rechnung stellen, kannste immer noch versuchen zu handeln. Klagen bringt garnix:

http://blog.beck.de/.../...er-weg-als-der-abschleppunternehmer-vor-ort

Zitat:

Werde der Abschleppvorgang - aus welchen Gründen auch immer - nicht komplett ausgeführt, könne der beauftragte Unternehmer die Hälfte dieser Pauschale als Entgelt beanspruchen. Dies gelte auch dann, wenn er nach dem abgebrochenen Abschleppvorgang ein anderes Fahrzeug abgeschleppt und auch hierfür Kosten in Rechnung gestellt habe."

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