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Verkehrsrecht, wer kennt sich damit aus?

Audi
Themenstarteram 14. März 2011 um 11:28

Hallo,

hatte gestern Abend (leichte Dämmerung) folgenden Fall auf der A31 (unbegrenzte km/h):

Fuhr auf der rechten Fahrbahn, mit ca. 220km/h. Verkehrsaufkommen gering, sprich alle 500-1000m 2-3 Autos. Sehe vor mir 2 PKW die hintereinander auf der Rechten Spur fahren.

Merke, dass die wesentlich langsamer sind als ich, und versuche frühzeitig auf der linken Spur zu wechseln, um auch zu zeigen, dass ich wesentlich schneller bin.

Nun denn, als ich ca. 100m (wirklich geschätzt!!) auf der linken Spur die beiden überholen möchte...., setzt der Hintere den Blinker und zieht sofort(!) rüber auf die linke Spur.

Ich kenne so eine Situation öfter hier im Norden, aber dieser PKW hatte keine gelben Nummernschilder, so dass ich nicht mit der Aktion gerechnet hätte.

Ich hab also kurz über eine Vollbremsung nachgedacht, aber bin dann doch rüber auf die rechte Fahrspur und noch so eben vor dem Überholenden auf die Linke zurück...auf Deutsch: Habe den PKW rechts überholt. Alles andere wäre in eine Vollbremsung geendet, wenn ich es überhaupt geschafft hätte.

Den PKW den ich rechts überholt hatte, war wie wild mit der Lichthupe am werkeln.

Nun meine Frage, FALLS er mich anzeigen sollte (was ich nicht glaube):

Wer ist im Recht?

Hätte ich meine Geschwindigkeit im Vorfeld so weit drosseln müssen, dass ich hätte bremsen können, Thema: Vorausschauendes Fahren, Fahrzeug muss im Sichtfeld zum Halten gebracht werden können,

oder:

Hätte der PKW vor mir nicht ausscheren dürfen, da ich mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit angekommen bin.

Ich tendiere natürlich ganz klar zu Version 2, ;-), aber ist das wirklich auch rechtlich so?

Gruß,

Stefan

Beste Antwort im Thema
am 15. März 2011 um 7:23

Aber 220 auf ner zweispurigen ab findet ihr schon normal, oder? Irgendein Irrer kann immer mal rausziehen und wenn du bei dem Tempo einschlägst, können deine Kinder zur Beerdigung kommen. Deine Situation ist ein gutes Beispiel dafür, der Typ hätte ja nur etwas später rausziehen müssen.

Hinzu kommt, dass es ab einem bestimmten Tempo sehr schwer wird, das Tempo einzuschätzen. Man kann im Ruckspiegel nicht sehen, ob einer 180 oder 250 fährt.

Denkt beim Fahren immer dran, dass zu Hause Familie sitzt und nicht alle ihren Wagen so unter Kontrolle haben wie ihr. Das ist zwar doof, wird sich aber nie ändern.

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scheiß dir nicht ins hemd... da passiert/kommt schon nichts ;)

hätte eventuell genauso reagiert, weil...

warum kann er nicht, nachdem du vorbei bist, überholen?!

hattest du licht an?!

Variante 1.....

 

Wer schneller als Richtgechwindigkeit (130 Km/h ) fährt, ist bei einem Unfall der aus der "überhöhten" Geschwindigkeit resultiert auch mit haftend....

Das ist aber nur eine laienhafte Betrachtung.....

 

Du könntest den Fahrer natürlich auch wegen Nötigung anzeigen..... ;-)

Sehe ich auch so. Wenn´s so wäre, dann hätte ich ein Vorstrafenregister grösserer Ordnung. Solche "Schnarchnasen" und Rückspiegel-Faule" gibts leider viel zu oft. Diese Leute bekommen von mir Lichthupe, dann überlegen Sie sich es nochmal, ob sie wirklich noch rausziehen, oder doch wieder zurückziehen. Einer hats trotzdem gemacht und meinte, er müsse mich zusätzlich noch ausbremsen. Konnte nur mit Mühe und Not den Dicken noch abfangen, sonst hätte ich den Heini in seinem Trompetenblech-Civic voll aufgeraucht.

Wenn ich einen Linksspurblockierer weit vor mir sehe, dann bekommt er auch ein kurzen Hinweis via Lichthupe (wenn er es dann immernoch nicht kapiert, dann fahr ich auch rechts vorbei, was mich morgens um 6Uhr relativ wenig interessiert, und ich weiss, dass ich damit kein gutes Beispiel bin). Dies ist keineswegs verboten oder Nötigung, solange es den Gegenverkehr nicht blendet und es nicht bei einem Abstand von 3,5m Dauerzustand wird (Warnzeichen vor einem Überholvorgang - siehe StVO).

Eigentlich könntest du den Spieß rumdrehen und den Lichthupen-Fahrer wegen Nötigung anzeigen...bla bla. Macht auch keiner, ausser vielleicht der berühmte "Knöllchen Horst".

mfg

am 14. März 2011 um 11:41

Es wäre Aussage gegen Aussage, ohne Zeugen...

am 14. März 2011 um 11:42

Zu befürchten ist nichts.

1. Im Falle wäre es Aussage gegen Aussage

2. Zugen? Gibt es wahrscheinlich nicht.

3. Identifizieren (beschreiben) kann ja keiner wer gefahren ist.

Rechtlich stimmt es dass die Richtgeschwindigkeit von 130 einzuhalten ist, anderfals ist man auch haftbar. (Teilschuld)

Zum rechtsüberholen, ich würde es ausweichen in einer Notsituation nennen, und weiterhin ist ja nix passiert. Die Lichthupe von dem anderen könnte man schon als Nötigung auslegen.

P.S.

Schon gehört?

-Drängeln wird am schlimmsten bestraft

-Für rechts überholen -> geringere strafe

-Für überholen auf dem Seitenstreifen -> noch weniger

-Und wenn du Blaulicht benutzt, dann kriegst nur ne geldstrafe

Total bescheuert, hab die genauen Geldbusen leider nicht mehr im Kopf.

Ich wäre mal vorsichtig mit 'Aussage gegen Aussage'.

Wir hatten in 2010 richtig Ärger: Meine Frau fährt auf die Autobahn auf. Ein heranbrausender Sprinter hält voll auf Sie zu um dann mal eine Vollbremsung hinzulegen. Danach Lichthupe, Hupe und entsprechende Gesten. Der hat meine Frau dann 20 km weit verfolgt und Sie dann aus dem Auto gezerrt und übelst beschimpft. Man könnte auch schon von Handgreiflichkeiten sprechen...

Kurze Zeit später hatten wir Besuch von der Polizei. Der Typ hat die Sache zur Anzeige gebracht. Also ab zum Anwalt mit dem Thema. Die Unterlagen gingen dann zur Staatsanwaltschaft und so bekam der Anwalt endlich Einsicht:

Der Kerl hat meine Frau wegen der angeblichen Nötigung auf der AB angezeigt. Zusätzlich hat er noch zu Protokoll gegeben, dass Sie im Verlauf der 20 km einem weiteren Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen hätte. Ohne weitere Zeugen etc. Das führt dann - weil Wiederholungsfall - direkt zum Führerscheinentzug. Außerdem wollte er Entschädigung, weil seine Ladung bei der Vollbremsung aus 185 km/h verrutscht sei. Ohne Worte.

Nach langem hin- und her wurde das Verfahren eingestellt. Jetzt ging's an die Ordnungswidrigkeitenstelle und die wollen ein Paar Punkte verteilen. Also wieder ab zum Anwalt ...

Fazit: Jeder Depp kann dich anzeigen und braucht nur deine Autonummer. Ohne Anwalt kann's dann ganz schnell böse werden.

Webwanze.

am 14. März 2011 um 11:58

Wie gesagt muss er dich beschreiben können.

So weit ich weiß gab es auch schon gerichtliche entscheide, dass der Halter des Fahrzeuges nicht verpflichtet ist für strafen aufzukommen die er selber nicht verursacht hat, und muss auch nicht nachweisen wer gefahren ist.

Wenn er dich identifiziert, oder noch Zeugen hat, und dich anzeigt, dann wirst du eingeladen zu einer Abgabe deiner Stellungnahme und dann gehts zu der Staatsanwaltschaft wenn es sich um Nötigung bzw. eine Straftat handelt. Die entscheiden dann wie es weiter geht.

Wenn es soweit kommt, dann hast du längere Zeit damit zu tun.

§ 1 (2) StVO

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 7 (5) StVO

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen, dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.

Wenn Dich der Pkw-Führer "übersehen" hat, könnte er Ordnungswidrig gegen o.g. Vorschriften verstoßen haben.

Sollte es der Typ "Verkehrserzieher" gewesen sein, könnte auch eine strafrechtliche Betrachtung erfolgen.

Der Fahrstreifenwechsel zum Ausbremsen könnte in diesem Fall eine Nötigung sein. Sollte man durch so ein Verhalten auch noch in Gefahr geraten (Schleudern, etc.) oder es kommt zum Unfall, liegt der Verdacht nah, dass der andere sich gem. § 315 c StGB -Gefährdung des Straßenverkehrs- strafbar gemacht haben könnt.

So wie Du es schilderst hast Du rechts überholt, weil das gefahrloser möglich war als eine Vollbremsung.

Somit wäre das ein Rechtfertigungsgrund.

"Wer schneller als Richtgechwindigkeit (130 Km/h ) fährt, ist bei einem Unfall der aus der "überhöhten" Geschwindigkeit resultiert auch mit haftend...."

Dabei stellt sich aber die Frage, was war kausal für den Unfall? Die Geschwindigkeit oder der Vollidi.. der sich auf Deine Spur drängt und einfach hätte warten MÜSSEN, bis Du auf der Überholspur vorbei gefahren bist...

Aber das ist auch nur meine laienhafte Meinung.

Aber jeder Richter ist frei in seiner Urteilsfindung... Und vor Gericht erlebt man echt lustige bzw. unverständliche Urteile.

 

Themenstarteram 14. März 2011 um 12:05

Hallo,

hab mich wohl falsch ausgedrückt:

Ich "scheiß mir nicht ins Hemd" (was soll diese Aussage, bin fast 40 und seit dem 3. Lebensjahr trocken!!??) und habe auch keine Angst vor einer Anzeige...

Ich wollte nur mal die rechtliche Seite hören, falls es jemand wirklich (!!) weiß.

Danke,

Stefan

da muß ich webwanze zustimmen.

hatte auch so einen fall: wollte in der 30er links auf mein grundstück abbiegen (vorgeschriebenes regelrechtes verhalten von mir) und die seit etwa 1km im abstand von 2m fahrende rollerfahrerin fuhr in mich dann rein, überholte also und fuhr dann vom tatort davon. also: trotz 30er zone zu schnell gefahren (weil überholt), trotz absolutem überholverbot bei linksabbiegen überholt, fahrerflucht trotz zurufen (sie hat gar nicht gemerkt, daß sie mich gerammt hat)

es kam zur verfolgungsfahrt mit info an die polizei. schlußendlich kam alles vor den richter, weil ich ihr, als sie mich überholte mit dem linken hinterrad über den rechten fuß gefahren sein soll, als sie schneller war als ich:confused::confused::confused: also eine straftat von mir soll ich begonnen haben: körperverletzung. die fahrerflucht konnte sie geschickt unter den tisch kehren so á la "kurzschlußreaktion".

schlußendlich bekam ich wegen einer teilschuld (50%) 60% ersetzt.

zum eingetlichen thema: dem vorausfahrenden kann man auf jeden fall eine rücksichtslose fahrweise unterstellen, welche schon deswegen fahrlässig ist und einen tatbestand der nötigung berechtigt. sein verhalten danach sowieso. naja, und was das mit dem thema aussage gegen aussage rauskommen kann, haste ja gelesen. behaupte in diesem fall das totale gegenteil, oder lüge bis sich die balken biegen. anhand meiner erfahrung kommste damit wohl gut durch. zumindest die tante bei mir hat das gut geschafft.

Ich denke hier (KLICK!) bist du besser aufgehoben.

Bevor wieder irgendwelche Hobbyanwällte meinen ihr Halbwissen zum Besten geben zu müssen, und damit meine ich nicht die Vorredner!

Zitat:

Original geschrieben von wesso

Hallo,

hab mich wohl falsch ausgedrückt:

Ich mache mir nicht in die Hose (was soll diese Aussage, bin fast 40 und seit dem 3. Lebensjahr trocken!!??) und habe auch keine Angst vor einer Anzeige...

Ich wollte nur mal die rechtliche Seite hören, falls es jemand wirklich (!!) weiß.

Danke,

Stefan

Wirklich wissen kann es keiner! Jeder Fall, wenn er den angezeigt wird und vor Gericht geht, wird dort verhandelt und der Richter fällt das Urteil. Und da kommt es auf einen guten Verkehrsrechtsanwalt und auf die Entscheidung des Richters an. Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen.

am 14. März 2011 um 12:10

Da gibt es kein Schwarz oder Weiß.

Im Grunde durftet ihr beide nicht das tun was ihr getan habt. Eure Aussagen werden aufgenommen und dann wird dannach entschieden.

Wenn der Fahrer aussagt dass er dich übersehen hat hat es eine ganz andere Bedeutung wie wenn er sagt, der ist ja angerast gekommen wie ein verrückter, da bin ich halt raus, oder ...

Da kann alles dabei rauskommen.

Zitat:

Original geschrieben von wesso

Hallo,

hab mich wohl falsch ausgedrückt:

Ich "scheiß mir nicht ins Hemd" (was soll diese Aussage, bin fast 40 und seit dem 3. Lebensjahr trocken!!??) und habe auch keine Angst vor einer Anzeige...

Ich wollte nur mal die rechtliche Seite hören, falls es jemand wirklich (!!) weiß.

Danke,

Stefan

das smily dahinter nicht gesehen? :)

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