- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Verkehrsschild gültig?
Verkehrsschild gültig?
Moin,
eine Frage: Ist das Verkehrsschild gültig?
Gruß & Danke
Ghost
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2019 um 08:56:46 Uhr:
Hallo Zusammen,
entschuldigt, dass ich den alten Thread hochhole.
Ich hätte noch so einen Fall. Siehe Bild.
Darf das Schild so aufgestellt werden?
Ist es so überhaupt gültig für den Straßenverkehr?
Vielen Dank und Grüße,
diezge
Ist gültig und zu beachten!
https://dejure.org/gesetze/StVG/5b.html
Zitat:
(6) Können Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen aus technischen Gründen oder wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht auf der Straße angebracht werden, haben die Eigentümer der Anliegergrundstücke das Anbringen zu dulden. [...]
Ähnliche Themen
36 Antworten
Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind.
Dies Schild scheint privat aufgestellt zu sein, und es scheint sich um ein Privatgrundstück zu handeln.
Außerdem scheint es nicht nur gültig, sondern auch sinnvoll zu sein, da scheint der Platz gebraucht zu werden, die haben ja extra noch nen Streifen geteert und den Zaun umgesetzt. Da kommt wohl öfter einer ausm tor und ums Eck
Wenn der Hausrechtinhaber beschließt, daß aufm Hof die Straßenverkehrsordnung gilt, dann ist das so.
In dem Privatgrundstück in dem dieses Schild steht kann es gültig sein wenn der Eigentümer dies am Zugang ankündigt (hier gilt die SVO o.ä.)
Eingezäunt ist es für den Strassenbereich sicher nicht relevant.
Moorteufelchen
Die Strasse ist öffentlicher Verkehrsraum, das Schild steht auf Firmengelände.
Moin,
so wie es aussieht, wurde der Zaun versetzt, damit Fahrzeuge rechts in die Toreinfahrt
einbiegen können.
Man sieht es auch am frischen Asphaltstreifen.
Das Schild hätte vorm Zaun das Vorhaben behindert, deswegen hintern Zaun.
- Das Ganze ist natürlich gültig, per Mail längst an alle verteilt.
Ist doch eine industriemäßige Anlage, der Veranwortliche und seine Versicherungen bestimmen
schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Die Strasse ist öffentlicher Verkehrsraum, das Schild steht auf Firmengelände.
............hinter einem Zaun , also nicht im öffentlichen Verkehrsraum.
Definitiv nicht gültig.
Moorteufelchen
Das Schild hätte nur in einer Einbahnstraße Gültigkeit, sollte das Schild offiziell aufgestellt sein, ist mindestens ein gravierender Fehler vorhanden:
Das Schild müsste andersherum stehen und weiter hinten ab wo das Haltverbot gelten soll, um Fahrzeuge das Halten dort zu untersagen.
Das Schild gilt nur auf der aufgestellten Straßenseite und würde so aufgestellt keinen Sinn ergeben (außer wie erwähnt in einer Einbahnstraße).
Zudem steht das Schild hinter einem Zaun auf irgendeinen Privatgrundstück.
Ich würde sagen ja. Als Verkehrsteilnehmer weiß man nicht, ob der Zaun an der richtigen Stelle steht. Das Problem ist, das einige Schilder und Laternen auf einem Privatgrundstück neben der Fahrbahn stehen. Zieht der Eigentümer einen Zaun hoch gibts dieses Unglück.
Wenn das Schild vom Grundstücksbesitzer zu unrecht aufgestellt wurde ist es aus meiner Sicht einen Eingriff in den Straßenverkehr.
Ich vermute die deppen die dort abbiegen mussten um zum Haus zu gelangen sind ständig über die Wiese gefahren. Das hat dem Besitzer der Wiese nicht gepasst und er hat so weit aussen wie es ging einen Zaun hingestellt. Da dies leider mit dem Verkehrsschild kollidierte, steht dieses leider nun etwas fehl am Platz. Doch das ändert meiner Meinung nach nicht ob es gültig ist oder nicht.
Schick dieses Foto doch mal mit den Ortsangaben an die Polizei und frag diese. Denn da es anscheinend eine öffentliche Strasse ist, wären die schlussendlich für das bekannte Knöllchen zuständig und daher wissen diese auch ganz genau ob es gültig ist oder nicht.
Ergibt das Zusatzschild an dieser Stelle denn Sinn? Müsste der Beginn des Halteverbot-Bereichs nicht mit eben dem Halteverbotsschild und einem Pfeil nach rechts und das Ende entsprechend mit einem Pfeil nach links gekennzeichnet sein?
Es müsste sich um eine Einbahnstraße handeln, damit das Schild auf der linken Seite einen Sinn ergibt, ansonsten darf man ohnehin nicht entgegen der Fahrtrichtung halten/parken.
Was das Schild imho darstellen soll ist eine Art Halteverbotszone auf den nächsten 30m. Soweit ich weiß gibt es aber nur Parkverbotszonne, die dann auch mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet werden.
Ob das Schild nun Gültigkeit hat oder nicht kann ich nicht sagen. Die Idee dahinter kann man sich aber durchaus erschließen und die Absicht wohl auch nachvollziehen. Korrekt ist diese Beschilderung aber imho nicht.
Nein, es ist nicht gültig, da es völlig verblasst ist und farblich in keiner Weise dem Katalog entspricht. Ein geschickter Rechtsverdreher würde das - vermutlich erfolgreich - so darstellen.
Weiterhin ist es - wie schon erwähnt - nicht im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt.
Ob es alleine aus diesem Grunde jedoch keine Gültigkeit hat, wage ich zu bezweifeln.
Unabhängig von alledem würde ich dort wegen der engen Einfahrt nicht parken.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Aufstellung eines Verkehrsschildes durch den öffentlichen Träger (Verantwortlichen, z.B. Stadt, Landkreis, Gemeinde, Land u.s.w.) ein Verwaltungsakt und hat rechtliche Gültigkeit. Sollte ein Privatperson dies zur Aufstellung gebracht haben, dann ist das nicht so.
Inwieweit das Schild, welches scheinbar nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum steht, noch eine rechtliche Gültigkeit hat, sollte man ggf. über den verantwortlichen Träger (s.oben) klären.
Viele diese Träger veranstalten derzeit " Entrümpelung des Schilderwaldes ". Hier sind die Brüger gebeten dem zuständigen Träger unnütz aufgestellte Schilder anzuzeigen, damit deren Abbau geprüft und ggf. gemacht werden kann.
Also TE, sollte sich dies in Deiner Nähe befinden, frage zu zuständigen Träger, ob das Schild dort noch einen Sinnn macht, dort hingehört oder vielleicht aubgebaut werden kann ?
Ich frage mich gerade nach der Relevanz... also unnütze Verkehrsschilder und deren Kosten sind das eine (bei der Kommune kann man fragen, da das die Allgemeinheit bezahlt, bei einem Unternehmen muss das der Unternehmer selbst wissen), ob dort überhaupt mal jemand halten oder parken will.
Gab es einen Strafzettel oder...
Es sieht mir zwar eigentlich nicht wie eine öffentliche Strasse aus, eher wie Privatgelände, aber egal.
Mir scheint die Lage klar zu sein, laut StVO §12(3) 3. kann auch das Parken gegenüber einer Ausfahrt verboten sein, das dürfte hier der Fall sein.
Das selbstgebastelte Schild ist also nur ein Hinweis an die Autofahrer das Parkverbot zu achten, eine zusätzliche, eigene Wirkung hat das Schild nicht. Ist übrigens nicht ungewöhnlich, in (engen) Wohngebieten sieht man doch oft so ein Parkverbotschild ans Garagen-/Hinterhoftor genagelt - auch nur als mahnender Hinweis ohne rechtliche Wirkung.