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Verkehrsschild gültig/ungültig
Guten Abend zusammen,
kurze und knackige Frage, bevor ich ein Ticket kassiere.
Ist das Verkehrsschild durch den orangenen Streifen noch gültig?
Danke und viele Grüße
Quent
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42 Antworten
Im Zweifelsfall denjenigen fragen, der für den Behindertenparkplatz zuständig ist. Kann ja ein Spaßvogel aufgeklebt haben. Auf Privatgrundstücken bestimmt also der Eigentümer die Regeln. Mal abgesehen davon gibt's AFAIK auf Privatgrundstücken keine Bußgelder im Sinne der StVO. Aber wie beim normalen Parken auch, kann es eine Hausordnung geben bzw. gut sichtbar die Parkgebühren-Ordnung aushängen, wo geregelt sein kann, was mit Leuten passiert, die z. B. bei Vollmond mit lila blassblau gepunkteten Autos auf ihrem Grundstück parken (soll heißen: Auf Privatgrund hat der Eigentümer sehr viel Gestaltungsfreiraum für seine Regelungen, solange es nicht z. B. mit Anti-Diskriminierungsregeln kollidiert).
notting
Das ist ein öffentlicher Parkplatz. Die Stadt ist nicht mehr zu erreichen. ^^
Da darf keiner parken....
Die Eigentschaft "Behindertenparkplatz" ist dort aufgehoben. Wenn dort generell geparkt werden darf, dann eben auch dort. Wenn nicht, dann nicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Juni 2023 um 19:39:39 Uhr:
Die Eigentschaft "Behindertenparkplatz" ist dort aufgehoben. Wenn dort generell geparkt werden darf, dann eben auch dort. Wenn nicht, dann nicht.
Danke.
ich würde ein Foto machen mit meinem Auto und Schild ;-)
Alles durchgestrichen, nix mehr mit parken, egal wer.
Da ist nicht nur das Zusatzschild durchgestrichen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Juni 2023 um 20:27:24 Uhr:
Alles durchgestrichen, nix mehr mit parken, egal wer.
Da ist nicht nur das Zusatzschild durchgestrichen.
Ich muss dazu sagen, dass sich dieser Parkplatz in einer Parkzone befindet. Diese ist noch gültig und sollte doch eigentlich gelten, wenn dieses Schild entfällt.
Rechts am Straßenrand ist das Parken generell erlaubt. So auch hier.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juni 2023 um 20:34:59 Uhr:
Rechts am Straßenrand ist das Parken generell erlaubt. So auch hier.
Auf dem Bild sieht man nix von "rechts am Straßenrand". Da fehlen noch ein paar Unbekannte bevor hier "generell" das parken erlaubt ist.
Hier fehlt noch eine Bild von der Umgebung.
ja, nix "rechter Straßenrand"...
was man erkennen kann, ist, dass sich die P-Plätze längsseitig vor einem Gebäude befinden, mehr erkennt man nicht.
Vielleicht eine Behörde oder ein Privatunternehmen, die dort sonst ihre Behindertenparkplätze bereitstellt und jetzt - warum auch immer (Baumaßnahme?) - die Nutzung zeitweilig untersagt. Wenn dem so ist, gilt das dann aber für alle - logisch.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 1. Juni 2023 um 21:06:16 Uhr:
ja, nix "rechter Straßenrand"...
was man erkennen kann, ist, dass sich die P-Plätze vor einem Gebäude befinden, schon komisch..
vielleicht eine Behörde, die dort sonst ihre Behindertenparkplätze bereitstellt und jetzt - warum auch immer - die Nutzung zeitweilig untersagt. Das gilt dann aber für alle - logisch.
Wie gesagt, das ist ein öffentlicher Parkplatz. Aber egal, ich habe jetzt mal umgeparkt. Sicher ist sicher ^^
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Juni 2023 um 20:27:24 Uhr:
Alles durchgestrichen, nix mehr mit parken, egal wer.
Da ist nicht nur das Zusatzschild durchgestrichen.
Warum muss immer die schon gegebene richtige Antwort wieder verfälscht werden? berlin-paul hat es richtig beantwortet: "Wenn dort generell geparkt werden darf, dann eben auch dort. Wenn nicht, dann nicht."
Wenn dort also parken auch ganz ohne Zeichen erlaubt ist, dann bleibt es das auch mit durchgestrichenem Zeichen, denn woraus sollte das Verbot resultieren? Wenn es aber verboten ist, dann ist es eben weiterhin verboten. Die Zeichen sind sozusagen nicht vorhanden.
Zitat:
@Rockville schrieb am 1. Juni 2023 um 21:25:19 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Juni 2023 um 20:27:24 Uhr:
Alles durchgestrichen, nix mehr mit parken, egal wer.
Da ist nicht nur das Zusatzschild durchgestrichen.
Warum muss immer die schon gegebene richtige Antwort wieder verfälscht werden? berlin-paul hat es richtig beantwortet: "Wenn dort generell geparkt werden darf, dann eben auch dort. Wenn nicht, dann nicht."
Weil ich ein Recht auf eine eigene Antwort habe. Hier ist nicht automatisch Schluss wenn eine richtige Antwort kommt.
Und in meinen Augen beantwortet die Antwort von Paul nicht die Frage vom TE.
Auf das Bild gibt es keine Antwort, da fehlen noch einige Informationen denn auch wenn dort generell geparkt werden darf, gibt es die verschiedensten Gründe warum es jetzt nicht gestattet ist.