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Verkehrssituation rechter Fahrstreifen - Gas geben erlaubt?

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 10:24

Guten Morgen,

 

eine Frage, die mich bereits länger beschäftigt, es mir aber zu peinlich ist, einen Polizeibeamten um Rat zu fragen. Daher nun an euch, wie ihr es so handhabt:

Ort:

meistens Baustellen begrenzt auf 80km/h oder AB-Teilstücke mit Begrenzung auf 100km/h, etc.

Situation:

Da ich kein notorischer Linksfahrer bin, befinde ich mich natürlich immer auf dem rechten Fahrstreifen und warte sehnsüchtig auf das Schild "Geschwindigkeit (oder alles) aufgehoben", um dann voll draufzutreten, da ich ein Beschleunigungsfanatiker bin :p

Gefahr:

Jemand, der im Nachhinein meistens langsamer ist (bitte nicht als prollen auffassen!), ist links von mir und wartet natürlich auch auf das Ende der Begrenzung. Meistens ist es dann "Kopf-an-Kopf" mit rund 85km/h

Meine Frage:

Darf ich dann voll drauftreten? Das würde doch heißen, ich überhole rechts. Erst recht dann, wenn der andere vielleicht auch bereits eine halbe Wagenlänge vor mir ist. Muss ich ihn dann wirklich erst vorbei lassen, damit ich danach hinter ihn kann, bis er rechts rüber fährt, damit ich dann endlich auch voll beschleunigen kann? Ist doch quatsch, oder? Aber unter Umständen evtl. sehr teuer :(

Übrigens, nein, ich fahre nicht schneller vor Ende der Baustelle und ich hlate mich auch nicht links :D

Über jede Info, was rechtens ist, oder wie ihr es handhabt, freue ich mich sehr, vielen Dank.

... und nette Grüsse,

JOHN

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19 Antworten
am 20. Februar 2009 um 10:30

vorweg: ich bin kein paragraphenspezi und kenne die genaue Gesetzgebung in dem Fall nicht, aber:

ich mache das eigentlich genauso, denn ich verstehe unter dem Begriff überholen, dass ich hinter einem fahre und dann rechts vorbeifahre. Wenn man ca gleich auf ist und dann Gas gibt, war der andere ja noch nicht vor dir und sofern du keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdest / behinderst, sollte da auch nichts gegen sprechen.

allerdings versuche ich, sofern das Ende der Begrenzung absehbar ist, rechtzeitig links rüber zu kommen.

Es ist halt so, das wir mit unseren Autos doch etwas schneller wegkommen ;) (du ja noch einen tick schneller :P)

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 11:19

 

Es ist halt so, das wir mit unseren Autos doch etwas schneller wegkommen ;) (du ja noch einen tick schneller)

 

Hallo,

ja, und dabei immer recht sparsam: Ich sah, du fährst auch ein 3L-Auto... :D:D

Gruss

also prinzipiell und nach dem gesetz KANN es diese situation ja garnicht geben. links von dir DARF garniemand mit der selben geschwindigkeit fahren. er darf überholen. tut er aber wohl nicht. also ist das schon mal nicht erlaubt.

wenn du nun auf's gas steigst bist du weg. punkt. fertig. wieso sollte das strafbar sein? AUSSER: der linke überholt dich wirklich. da sagt das gesetz klar, dass du nicht schneller werden darfst, wenn du überholt wirst.

die frage also: überholt er, oder macht er es nicht?

ps: so ganz ernst darfst die fragen/antworten aber nicht nehmen. ist im prinzip alles haarspalterei, und ich denke nicht, dass du eine 100% hieb- und stichfeste antwort darauf erhalten wirst. im normalfall kräht doch kein hahn danach.

Hallo,

entsprechend des Verkehrsflusses und der vorgegebenen Geschwindigkeit darf man im Verkehrsfluss rechts vorbeifahren.

Bedeutet z. B.:

Zwei Spuren Begrenzung auf 100 Km/h. Enger Verkehrsfluss. Rechts kann man die vorgeschriebenen 100 Km/h fahren links sind vielleicht nur 80 Km/h möglich. So kann man rechts im Fluss an den links fahrenden Fahrzeugen vorbeiziehen.

Am Ender einer solchen Verkehrssituation ( meistens in Baustellen ), wo der Verkehrsfluss wieder normal verläuft darf nur links überholt werden. Ein Schnellstart auf der rechten Seite und dabei zwei, drei links fahrende Fahrzeuge kassieren kann als "Rechtsüberholen" gewertet werden und ist strafbar.

Hier müsste man etwas abwarten und dann den Spurwechsel nach links vollziehen und dann gemäß der vorgeschriebenen Geschwindigkeit überholen.

VG

Zitat:

Original geschrieben von Kosimo_H_77

Hallo,

entsprechend des Verkehrsflusses und der vorgegebenen Geschwindigkeit darf man im Verkehrsfluss rechts vorbeifahren.

Bedeutet z. B.:

Zwei Spuren Begrenzung auf 100 Km/h. Enger Verkehrsfluss. Rechts kann man die vorgeschriebenen 100 Km/h fahren links sind vielleicht nur 80 Km/h möglich. So kann man rechts im Fluss an den links fahrenden Fahrzeugen vorbeiziehen.

Am Ender einer solchen Verkehrssituation ( meistens in Baustellen ), wo der Verkehrsfluss wieder normal verläuft darf nur links überholt werden. Ein Schnellstart auf der rechten Seite und dabei zwei, drei links fahrende Fahrzeuge kassieren kann als "Rechtsüberholen" gewertet werden und ist strafbar.

Hier müsste man etwas abwarten und dann den Spurwechsel nach links vollziehen und dann gemäß der vorgeschriebenen Geschwindigkeit überholen.

VG

Hallo,

falls du dich hier auf die Autobahn beziehst, ist das so nicht ganz richtig. Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass wenn man rechts schneller fährt, man maximal 80 km/h und maximal 20 km/h schneller fahren darf als der auf der linken Spur. Sprich wenn links 40 km/h gefahren werden, darfst du rechts mit maximal 60 km/h vorbei - egal ob 100 zulässig sind, wie in deinem Beispiel. Und das gilt nur, wenn sich links eine Schlange von mindestens fünf Fahrzeugen gebildet hat. Wobei sich da die Richter nicht 100%ig einig sind. Es gibt auch Urteile, wo nur drei Fahrzeuge nötig waren.

Wie man dir einen Verstoß hier nachweisen will, ist eine andere Sache. Schließlich muss die Polizei ermitteln wie schnell links und möglichst gleichzeitig wie schnell du gefahren bist. Das wird wohl schwer, es sei denn du fährst doppelt so schnell wie die links.:cool:

Wenn also wie in deinem Beispiel links 80 km/h gefahren werden, darf rechts nicht schneller gefahren werden. Hier wäre der Nachweis wieder einfacher. :(

Zitat:

Original geschrieben von Bedman

Zitat:

Original geschrieben von Kosimo_H_77

Hallo,

entsprechend des Verkehrsflusses und der vorgegebenen Geschwindigkeit darf man im Verkehrsfluss rechts vorbeifahren.

Bedeutet z. B.:

Zwei Spuren Begrenzung auf 100 Km/h. Enger Verkehrsfluss. Rechts kann man die vorgeschriebenen 100 Km/h fahren links sind vielleicht nur 80 Km/h möglich. So kann man rechts im Fluss an den links fahrenden Fahrzeugen vorbeiziehen.

Am Ender einer solchen Verkehrssituation ( meistens in Baustellen ), wo der Verkehrsfluss wieder normal verläuft darf nur links überholt werden. Ein Schnellstart auf der rechten Seite und dabei zwei, drei links fahrende Fahrzeuge kassieren kann als "Rechtsüberholen" gewertet werden und ist strafbar.

Hier müsste man etwas abwarten und dann den Spurwechsel nach links vollziehen und dann gemäß der vorgeschriebenen Geschwindigkeit überholen.

VG

Hallo,

falls du dich hier auf die Autobahn beziehst, ist das so nicht ganz richtig. Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass wenn man rechts schneller fährt, man maximal 80 km/h und maximal 20 km/h schneller fahren darf als der auf der linken Spur. Sprich wenn links 40 km/h gefahren werden, darfst du rechts mit maximal 60 km/h vorbei - egal ob 100 zulässig sind, wie in deinem Beispiel. Und das gilt nur, wenn sich links eine Schlange von mindestens fünf Fahrzeugen gebildet hat. Wobei sich da die Richter nicht 100%ig einig sind. Es gibt auch Urteile, wo nur drei Fahrzeuge nötig waren.

Wie man dir einen Verstoß hier nachweisen will, ist eine andere Sache. Schließlich muss die Polizei ermitteln wie schnell links und möglichst gleichzeitig wie schnell du gefahren bist. Das wird wohl schwer, es sei denn du fährst doppelt so schnell wie die links.:cool:

Wenn also wie in deinem Beispiel links 80 km/h gefahren werden, darf rechts nicht schneller gefahren werden. Hier wäre der Nachweis wieder einfacher. :(

Wenn innerhalb des Verkehrsbereiches 100Km/h erlaubt sind und der Verkehrsfluss links zäher ist durch Schlangebildung etc. ( Stau ) und in diesem Fall links 80 Km/h möglich sind, rechts aber der Fluss besser ist und man 100 Km/h fahren kann, so ist der Überholvorgang rechts gestattet. Weil es kein wirklicher Überholvorgang ist sondern das Fahren im Verkehrsfluss. Man sieht dies oft auch im Stau. Wenns links plötzlich weiter stockt, gehen ja rechts nicht alle in die Eisen damit sie bloß nicht an den links fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren. So meinte ich das. Das bezieht sich ehr auf Stau- bzw. zähen Verkehrssituationen.

vg

Das hab ich schon verstanden. Trotzdem ist die Rechtsprechung wie von mir beschrieben. Das ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen. ;)

Wenn die Fahrzeuge links stehen, darf man analog nur mit 20 km/h vorbeifahren.

Ich möchte ja nur die Forummitglieder auf die Gefahren eines Bußgeldes hinweisen. Wie dann jeder fährt ist sein Ding. Dann muss er aber auch ggf. mit den Konsequenzen leben.

Zitat:

Original geschrieben von Bedman

Das hab ich schon verstanden. Trotzdem ist die Rechtsprechung wie von mir beschrieben. Das ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen. ;)

Wenn die Fahrzeuge links stehen, darf man analog nur mit 20 km/h vorbeifahren.

Ich möchte ja nur die Forummitglieder auf die Gefahren eines Bußgeldes hinweisen. Wie dann jeder fährt ist sein Ding. Dann muss er aber auch ggf. mit den Konsequenzen leben.

Ok, ich hatte das immer so wie von mir beschrieben verstanden.

Danke :-) so bewahrt mich der Thread vielleicht auch vor einem Verstoß.

Danke Dir :-)

Dann nehme ich meine Aussagen zurück

VG

Kein Problem. Dafür ist ein Forum ja da.

Ich hab nochmal nachgesehen, verbotenes Rechtsüberholen außerorts wurde jetzt im Februar auf 100 EUR und drei Punkte angehoben. Das kann auf Dauer teuer werden...

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von Kosimo_H_77

Danke :-) so bewahrt mich der Thread vielleicht auch vor einem Verstoß.

VG

Und genau das war auch MEIN Anliegen. Angenommen, die Polizei ist hinter uns (uns = Linksfahrer und ich), dann trete ich NICHT auf's Gas, aus Angst und Respekt vor einem Bußgeld.

Gibt es denn einen Gesetzestext, der besagt, wenn jemand links von mir fährt, dass ich dann weniger beschleunigen darf, als er selbst, weil es sonst eventuell sogar Nötigung wäre? ...angenommen, er wäre gleich schnell, wäre es ja auch Nötigung, weil ich ihn nicht vorbeilasse!

GRUSS JOHN

Herrliche Situation, auf längeren Strecken erlebe ich die immer wieder... ;) Handhabe es genauso wie du, teilweise auch wenn das Auto schon etwas vor mir ist(aber meine Front ist wenigstens noch auf Höhe vom Heck des anderen Autos). Mir passiert das immer, weil ich mich in den Bereichen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte und alle, die ich vorher überholt hatte(im unbegrenzten Bereich) überholen mich dann zurück, und der letzte, der das am Ende der Zone versucht, mit dem hab ich dann immer diese Situation. Teilweise sogar auf dreispurigen Straßen, und ich ganz Rechts. Meine Absicht ist es, auf 200+ zu beschleunigen, der links neben/vor mir will 130 fahren, und ganz links bahnt sich einer von hinten an, der will 160 fahren. Wenn ich mich jetzt erst zuende überholen lassen würde, dann dauert das ewig, bis ich erstmal nach links komme, und dann ist da ja auch noch der, der 160 fahren wollte... ;) Also zieh ich dann durch, meistens geht das auch so schnell(trotz "nur" 200Ps), dass sich der links neben/vor mir bestimmt nicht belästigt fühlt... Wenn ich natürlich in meinem Umfeld gerade Polizei sichte, dann muss ichs ja auch nicht drauf anlegen, bin mir nämlich auch unsicher ob das so 100% korrekt ist... ;)

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 13:11

... genau DIESE Situationen meine und hasse ich :rolleyes:

Ja diese Situationen kenne ich auch. Ich handhabe das genauso wie ihr. Ich bin recht firm im Verkehrsrecht. Ein Hobby von mir. Man muss ja wissen, wie weit man gehen darf. ;)

Aber hier bin ich auch etwas überfragt. Das dürften alles Einzelfallentscheidungen sein. Nach meinem Rechtsverständnis ist es aber wie weiter oben schon geschrieben wurde. Also wenn er (links) schneller wie du fährt, dann musst du ihn passieren lassen, da man als Überholtwerdender seine Geschwindigkeit nicht erhöhen darf. Auch wenn es nur 1,2s dauert bis er dein Heck sehen würde. Wenn er jedoch genauso schnell fährt und du noch auf seiner Höhe bist, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen davonzuziehen. Aber darauf gebe ich jetzt mal keine Gewähr.:)

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von Bedman

Ja diese Situationen kenne ich auch. Ich handhabe das genauso wie ihr. Ich bin recht firm im Verkehrsrecht. Ein Hobby von mir. Man muss ja wissen, wie weit man gehen darf. ;)

Aber hier bin ich auch etwas überfragt. Das dürften alles Einzelfallentscheidungen sein. Nach meinem Rechtsverständnis ist es aber wie weiter oben schon geschrieben wurde. Also wenn er (links) schneller wie du fährt, dann musst du ihn passieren lassen, da man als Überholtwerdender seine Geschwindigkeit nicht erhöhen darf. Auch wenn es nur 1,2s dauert bis er dein Heck sehen würde. Wenn er jedoch genauso schnell fährt und du noch auf seiner Höhe bist, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen davonzuziehen. Aber darauf gebe ich jetzt mal keine Gewähr.:)

Hallo,

 

macht Sinn und hilft auf jeden Fall weiter. Da ich bei 80er-Begrenzungen tatsächlich auch maximal nur 85km/h fahre, ist der links von mir, meistens immer einen Ticken schneller. Bis dato bin ich aber immer einen Meter vorangezogen, sodass wir dann wieder auf gleicher Höhe waren. Quasi hätte ich mich dann bereits strafbar gemacht?!

Also doch vorbeilassen, danach dahintersetzen, um ihn zu überholen

-> nächstes Problem: Drängeln, wenn man zu nah dahinter ist :D:D

Nee, Scherz ... aber ich kenne das, irgendwann ist man der blöde, weil es dann von hinten (oder oben?) "gefilmt" wird und man dann zur Kasse gebeten wird.

Ich komme nicht drumherum, doch einen Rechtsvertreter zu fragen?

... gerade einer anwesend? :D

GRUSS

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