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Verkehrsstreit: Fahrer steigt aus und will meine Tür öffnen
Hallo zusammen,
vorhin ist mir dies passiert: Ich fuhr an der Ampel los und war gerade am beschleunigen (ca. 40 km/h) als mir ein anderes Auto zunächst sehr nah kam, dann zum Überholen ausscherte. Vor uns kam die nächste Ampel mit einer kleinen Verkehrsinsel davor. Der Fahrer des anderen Autos scherte sehr knapp vor mir wieder ein, um nicht gegen die Verkehrsinsel zu fahren. Als Reaktion habe ich natürlich gehupt. Er fand dies anscheinend nicht so toll. Er stieg aus, versuchte meine Tür zu öffnen (waren verriegelt) und machte anschließend ein Foto von mir und meinem Kennzeichen und fuhr weiter.
Es ist doch sicherlich nicht rechtens, einfach auszusteigen und zu versuchen meine Autotür aufzumachen, um mir (anscheinend) zu drohen?! Und einfach mein Kennzeichen und vorallem mich zu fotografieren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Du lässt dein Auto beschädigen? Ich verteidige mein Leben und Eigentum bis zum bitteren Ende.
Im Jahr 2000 wollte mich auch jemand angreifen. Seiner Nase bekam das nicht und vor Gericht war es Notwehr.
Ich lasse lieber mein Eigentum beschädigen, habe das ganze aber samt der Person und seinem Kennzeichen auf meiner Speicherkarte, als dass ich
1. meine Gesundheit aufs Spiel setze (die ist nämlich mehr wert als so ein blödes Stück Blech namens Auto)
2. ihn körperlich angreife und es dann später bei der Gerichtsverhandlung zu meinen Ungunsten ausgeht (Stichwort Schadensersatz/Schmerzensgeld). Wie ist man denn davor gefeit, dass man auch später bei Gericht Recht bekommt?
Recht haben und Recht bekommen sind (leider) zwei verschiedene paar Schuhe!
Mein Vater hat vor 35 Jahren mal einem Griechen in Kassel die Tür abgefahren, weil der sie einfach aufgerissen hat.
Vor Gericht waren dann 15 Griechen als Zeuge geladen, die ganz genau bezeugen konnten, dass der Typ die Tür schon 5 Minuten offen hatte und mein Vater einfach dagegen gefahren ist.
Aber wenn du meinst, du wärst schlauer und sitzt am längeren Hebel als das viele psychopathische Pack hier in diesem Land...dann mach, was du für richtig hältst.
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250 Antworten
Hast du dir wenigsten sein Kennzeichen und sein Gesicht gemerkt?
Nein, darf er nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hast du dir wenigsten sein Kennzeichen und sein Gesicht gemerkt?
Gesicht würde ich wiedererkennen, beim Kennzeichen hab ich mir nur die Nummer nicht gemerkt.
So eine Geschichte habe ich auch schonmal erlebt. Hatte sie glaube ich im "Was mich im Straßenverkehr aufregt" hingeschrieben.
Bei mir war es so ,dass ich rechts um die Ecke gebogen bin, um dann auf eine kleine, enge Brücke zu fahren. Dort kann jeweils nur ein Auto passieren.
Der Verkehr von der anderen Seite hat Vorfahrt, jedoch kann man das so gut wie nicht einsehen, wenn man gerade um die Ecke biegt. Oft kommt es dort zu Streitigkeiten, weil Person A eingebogen ist, ohne es böse zu meinen und Person B beharrt auf seinem Recht.
Naja jedenfalls war da so ein Motorradfahrer, der wild "Scheinangriffe" mit seiner komischen Chopper auf mich gemacht hat, dann 5 cm vor meiner Motorhaube geparkt hat (hinter mir stauten sich mittlerweile auch Autos, ich konnte nicht vor und nicht zurück)
Dann hat er rumgetobt, hat versucht die Türen aufzureißen und was weiß ich nicht alles.
Zur Krönung kam noch ein Opa angelaufen und meinte, er hätte alles gesehen, und dass ich jetzt schuld wäre *lol*
Als ich gerade die Polizei rufen wollte, hat der Idiot sich beruhigt.
Schade, dass ich damals noch keine Dashcam hatte!
Was dir widerfahren ist, ist ebenfalls nicht rechtens, aber man muss es einfach abhaken. Ohne Beweise läuft die ganze Sache ins Leere!
Deshalb: Dashcam! Ich habe zwei Autos und werde jetzt auch das Zweite mit einer Dashcam ausstatten. Einmal habe ich die Rollei 110 und jetzt möchte ich mir noch die A-Rival kaufen.
Dann hat man in solchen Situationen wenigstens etwas in der Hand.
Ich habe letztens gelesen das täglich ca. 300 tätliche Übergriffe von VT auf VT stattfinden.
Man sollte heutzutage ganz vorsichtig sein wenn man anderen eine Lichthupe, oder ähnliches gibt.
Bei vielen reicht das um tätlich zu werden.
Nur so als Tipp.
Mich hat vor ca. 8 Jahren auch versucht einer aus dem Auto zu ziehen, ich bin ihm zu langsam gefahren, früh um 5 im November bei feuchter Straße und um die 0 Grad. Er hat immer gebrüllt: " Wo hundert ist musst Du auch 100 fahren." Seit dem bin ich sehr vorsichtig.
Ich habe ihn aber nie angezeigt, obwohl ich mir sein Kennzeichen gemerkt habe. Ich habe es auch lange keinem erzählt, ich konnte nicht wirklich drüber sprechen.
Erst hier habe ich gelernt wie manche Leute ticken.
Ne ordentliche Maglite, Schlüsselbund mit Kubutan und ein guter Meter Elektrokabelrest sind immer an Bord und dort auch sofort griffbereit, wenn es wirklich jemand so nötig braucht.
E-Kabel kam schon mal zum Einsatz
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Ne ordentliche Maglite, Schlüsselbund mit Kubutan und ein guter Meter Elektrokabelrest sind immer an Bord und dort auch sofort griffbereit, wenn es wirklich jemand so nötig braucht.
E-Kabel kam schon mal zum Einsatz
So mache ich das auch, leider darf man ja nur legale Sachen mitführen.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Ne ordentliche Maglite, Schlüsselbund mit Kubutan und ein guter Meter Elektrokabelrest sind immer an Bord und dort auch sofort griffbereit, wenn es wirklich jemand so nötig braucht.
E-Kabel kam schon mal zum Einsatz
Immer diese Leute "Ich hab ein Stromkabel im Auto. Soundsoviel Quadrat...das fetzt"
Was hat man davon, wenn man so einen Typen angreift?
Die haben meist nichts zu verlieren, gehen zum Arzt, fordern Schadensersatz und Schmerzensgeld und treiben noch irgendwelche Zeugen auf, die garnicht dabei waren.
Das Ganze geht vor Gericht und man verurteilt dich zu Schmerzensgeld.
Der Typ geht sein ganzes Leben lang zum Arzt und lässt sich immer neue Attests (oder Atteste...keine Ahnung ) ausstellen und du zahlst...
Toll....
Da lasse ich doch lieber das Auto verriegelt..habe meine Dashcam, die aufzeichnet, wie er mein Auto demoliert. Schlägt er die Scheibe ein, muss man halt Gas geben, auch wenn sein Fahrzeug (oder er) als Hindernis davor steht oder so.
Aber das wäre wirklich die letzte Option (also das Gas geben, wenn er die Scheibe eingehauen hat und dann da durchgreifen will)
Du lässt dein Auto beschädigen? Ich verteidige mein Leben und Eigentum bis zum bitteren Ende.
Im Jahr 2000 wollte mich auch jemand angreifen. Seiner Nase bekam das nicht und vor Gericht war es Notwehr.
Wenn man sich körperlich dazu in der Lage fühlt, kann man in solchen Fällen eine Jedermann-Festnahme nach § 127 StPO vornehmen. Dazu reicht dann eine stählerne Acht, um den Festgenommenen bis zum Eintreffen der Polizei ruhigzustellen. Die paßt in jedes Türfach.
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Du lässt dein Auto beschädigen? Ich verteidige mein Leben und Eigentum bis zum bitteren Ende.
Im Jahr 2000 wollte mich auch jemand angreifen. Seiner Nase bekam das nicht und vor Gericht war es Notwehr.
Ich lasse lieber mein Eigentum beschädigen, habe das ganze aber samt der Person und seinem Kennzeichen auf meiner Speicherkarte, als dass ich
1. meine Gesundheit aufs Spiel setze (die ist nämlich mehr wert als so ein blödes Stück Blech namens Auto)
2. ihn körperlich angreife und es dann später bei der Gerichtsverhandlung zu meinen Ungunsten ausgeht (Stichwort Schadensersatz/Schmerzensgeld). Wie ist man denn davor gefeit, dass man auch später bei Gericht Recht bekommt?
Recht haben und Recht bekommen sind (leider) zwei verschiedene paar Schuhe!
Mein Vater hat vor 35 Jahren mal einem Griechen in Kassel die Tür abgefahren, weil der sie einfach aufgerissen hat.
Vor Gericht waren dann 15 Griechen als Zeuge geladen, die ganz genau bezeugen konnten, dass der Typ die Tür schon 5 Minuten offen hatte und mein Vater einfach dagegen gefahren ist.
Aber wenn du meinst, du wärst schlauer und sitzt am längeren Hebel als das viele psychopathische Pack hier in diesem Land...dann mach, was du für richtig hältst.
In dem Moment denkt man nunmal nicht über die Folgen nach. Ich würde es immer wieder machen.
Mein Bekannter hatte mal einen Einbrecher überrascht und den ins Krankenhaus gebracht, war auch Notwehr. Sowas sind Ausnahmesituationen, wo man vorher nicht nachdenkt, sondern handelt.
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
2. ihn körperlich angreife und es dann später bei der Gerichtsverhandlung zu meinen Ungunsten ausgeht (Stichwort Schadensersatz/Schmerzensgeld).
Von Angriff war nie die Rede. Es geht hier nur um (Selbst-)Verteidigung, die durch den Notwehr-Paragraphen abgedeckt ist (der übrigens auch bei Delikten gegen das Eigentum greift).
Korrekt und diese ist immer angebracht.