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Verkehrsunfall (Fahrrad) ohne Versicherungsschutz
Folgendendes ist mir passiert, ich (Autofahrer) wurde von einem Fahrradfahrer angefahren. Habe sofort die Polizei angerufen, und den Sachverhalt polizeilich aufnehmen lassen. Der Fahrradfahrer hat die Schuld bekommen und musste zugleich 35€ Verwarnungsgeld bezahlen.
Nun folgendes Problem, der Unfallverursacher also der Fahrradfahrer hat keine private Haftpflichtversicherung und ist zudem seit 4 Jahren Arbeitslos und auch nicht in der Lage den Schaden zu regulieren. Am Unfallort hat er mir versichert das er den Schaden "irgendwie" bezahlen wird, doch nach dem Unfalltag hat er sich weder bei mir gemeldet noch geht er an meine Telefon anrufe.
Ich bin leider nicht Rechtsschutzversichert. Habe aber eine Teil und Vollkasko Versicherung jedoch müsste ich 500 € selbstbeteilung bezahlen.
Wie kann und soll ich nun weiter vorgehen , wäre für Rat echt dankbar. (Wenn es ein kleiner Schaden wäre oder mein auto sehr alt wäre würde ich es sogar noch selbst bezahlen aber dem ist leider nicht so :-(( )
Ich finde es schade, das man im strassenverkehr solchen Gefahren ausgesetzt ist und leider so wie es ausschaut auf den vermeidbaren Kosten sitzten bleibt. Das kann sicherlich nicht im Sinne des sozialen Rechtsystem sein ...
Bedanke mich für alle tips im voraus....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dadas2525
Ich finde es schade, das man im strassenverkehr solchen Gefahren ausgesetzt ist und leider so wie es ausschaut auf den vermeidbaren Kosten sitzten bleibt. Das kann sicherlich nicht im Sinne des sozialen Rechtsystem sein ...
Das, mein Freund, nennt man "Allgemeines Lebensrisiko"
Soll heissen, wenn ich am allgemeinen Leben teilnehme, erst Recht mit einem Fahrzeug im Strassenverkehr, kann mir IMMER etwas unvorhergesehenes passieren.
Frage: Willst du einem Hartz IV-Empfänger verbieten, mit dem Fahrrad zu fahren? Oder sogar, dass er überhaupt auf die Strasse geht (er könnte dir ja auch vor das Auto laufen)?
Siehste!
Man geht immer ein Risiko ein, es könnte z.B. dir auch ein volltrunkener entflohener Sträfling mit einem geklauten Fahrzeug, welches weder zugelassen, noch versichert ist, in´s Auto fahren.
Und dann?
Wer zahlt den Schaden dann?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Rede doch mal mit Deiner Vollkaskoversicherung. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, daß sie den Schaden übernimmt und Du ihr die Forderung, die Du an den Verursacher hast, abtrittst.
Die Vollkasko wird den Schaden in jedem Falle übernehmen, sofern er dort gemeldet wird.
Der TE muss den Schaden auch nicht an die Versicherung abtreten - der Anspruch geht von ganz allein auf die Versicherung über, welche ihrerseits Regress nehmen kann - aus gesetzlichen Regelungen heraus!
Nur: Wenn nix da ist, kann auch die Versicherung nix holen.
Folglich bleibt der Vertrag belastet (Schadenfreiheitsrabatt geht flöten) und die SB beim TE hängen.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Möglicherweise kann hier die eigenen private Haftpflichtversicherung in's Spiel gebracht werden. Manche springen in der hier geschilderten Situation (man selbst ist geschädigt und der Schädiger kann nicht zahlen) ein.
Hilft hier nur bedingt.
Aus den Bedingungen, was eine Forderungsausfallversicherung (so nennt sich das Dingens) überhaupt ist:
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
Na denn, viel Erfolg und vor allem Geduld.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ob hier ein versicherungsfond/hilfsfond (weisser ring ; verkehrsunfallhilfe) dabei aufkommt, kannst nur erfragen.
die 500eur VK SB sind ja auch nicht die einzigen kosten auf dauer.
Der Weisse Ring hilft KRIMINALITÄTSopfern (was hier nicht gegeben ist), andere Fonds (hat Schreddi schon richtig gepostet) springen lediglich bei Personenschäden ein.
Ein Unfallfond ist KEINE Ersatzvollkaskoversicherung.
@TE
Blöd gelaufen: Nimm die Vollkasko in Anspruch, oder zahle den Schaden selbst - eine andere Möglichkeit gibt es nicht - klipp und klar!!
Und: Jammer hier nicht rum (von wegen soziales Rechtssystem und so).
Im Gegensatz zum Schädiger kannst du dir
1. Ein Auto und
2. Eine dazugehörige Vollkasko leisten, welche dich vor dem allgemeinen Lebensrisiko schützt.
Den Schutz kannst du selbst noch verbessern, nimm einfach eine VK ohne SB.
Kling jetzt hart?
Mag sein, ist aber nun mal die Realität!
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46 Antworten
Rede doch mal mit Deiner Vollkaskoversicherung. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, daß sie den Schaden übernimmt und Du ihr die Forderung, die Du an den Verursacher hast, abtrittst.
Möglicherweise kann hier die eigenen private Haftpflichtversicherung in's Spiel gebracht werden. Manche springen in der hier geschilderten Situation (man selbst ist geschädigt und der Schädiger kann nicht zahlen) ein.
Oliver
die chancen sind mMn gering ( ich kenne einen aehnlichen fall; allerdings ca 24J her ( kein geld bisher))
ob hier ein versicherungsfond/hilfsfond (weisser ring ; verkehrsunfallhilfe) dabei aufkommt, kannst nur erfragen.
die 500eur VK SB sind ja auch nicht die einzigen kosten auf dauer.
meehsters vorschlag wäre ideal, aber ich als VS wuerde mich darauf nicht einlassen. fragen kostet aber auch hier nichts.
Harry
Hallo,
die eingerichteten Versicherungsfonds greifen bei Personenschäden durch nicht versicherte Verkehrsteilnehmer - nicht bei Sachschäden.
Die Idee mit der VK ist zwar nicht so schlecht, jedoch leider realitätsfern.
Warum sollte sich die Versicherung auf so einen Deal einlassen?
Realistisch betrachtet bleibt es nur bei dem, was os-m meinte - das jedoch ist meistens ne Zusatzleistung und nicht im "Standard-Versicherungspaket" mit drin. Ich z.b. habs, aber meines Erachtens ist das doch auch noch gar nicht soooo lange Zeit aufm Markt.
Ansonsten:
Entweder VK oder eben selber tragen - vom Verursacher wird man sich nichts erwarten können (einem nackten Mann in die Tasche greifen ist bekanntlich zwecklos)..
Ob die VK-Inanspruchnahme sich lohnt, kann Dir Deine Versicherung ausrechnen.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von dadas2525
Ich finde es schade, das man im strassenverkehr solchen Gefahren ausgesetzt ist und leider so wie es ausschaut auf den vermeidbaren Kosten sitzten bleibt. Das kann sicherlich nicht im Sinne des sozialen Rechtsystem sein ...
Das, mein Freund, nennt man "Allgemeines Lebensrisiko"
Soll heissen, wenn ich am allgemeinen Leben teilnehme, erst Recht mit einem Fahrzeug im Strassenverkehr, kann mir IMMER etwas unvorhergesehenes passieren.
Frage: Willst du einem Hartz IV-Empfänger verbieten, mit dem Fahrrad zu fahren? Oder sogar, dass er überhaupt auf die Strasse geht (er könnte dir ja auch vor das Auto laufen)?
Siehste!
Man geht immer ein Risiko ein, es könnte z.B. dir auch ein volltrunkener entflohener Sträfling mit einem geklauten Fahrzeug, welches weder zugelassen, noch versichert ist, in´s Auto fahren.
Und dann?
Wer zahlt den Schaden dann?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Rede doch mal mit Deiner Vollkaskoversicherung. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, daß sie den Schaden übernimmt und Du ihr die Forderung, die Du an den Verursacher hast, abtrittst.
Die Vollkasko wird den Schaden in jedem Falle übernehmen, sofern er dort gemeldet wird.
Der TE muss den Schaden auch nicht an die Versicherung abtreten - der Anspruch geht von ganz allein auf die Versicherung über, welche ihrerseits Regress nehmen kann - aus gesetzlichen Regelungen heraus!
Nur: Wenn nix da ist, kann auch die Versicherung nix holen.
Folglich bleibt der Vertrag belastet (Schadenfreiheitsrabatt geht flöten) und die SB beim TE hängen.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Möglicherweise kann hier die eigenen private Haftpflichtversicherung in's Spiel gebracht werden. Manche springen in der hier geschilderten Situation (man selbst ist geschädigt und der Schädiger kann nicht zahlen) ein.
Hilft hier nur bedingt.
Aus den Bedingungen, was eine Forderungsausfallversicherung (so nennt sich das Dingens) überhaupt ist:
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
Na denn, viel Erfolg und vor allem Geduld.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ob hier ein versicherungsfond/hilfsfond (weisser ring ; verkehrsunfallhilfe) dabei aufkommt, kannst nur erfragen.
die 500eur VK SB sind ja auch nicht die einzigen kosten auf dauer.
Der Weisse Ring hilft KRIMINALITÄTSopfern (was hier nicht gegeben ist), andere Fonds (hat Schreddi schon richtig gepostet) springen lediglich bei Personenschäden ein.
Ein Unfallfond ist KEINE Ersatzvollkaskoversicherung.
@TE
Blöd gelaufen: Nimm die Vollkasko in Anspruch, oder zahle den Schaden selbst - eine andere Möglichkeit gibt es nicht - klipp und klar!!
Und: Jammer hier nicht rum (von wegen soziales Rechtssystem und so).
Im Gegensatz zum Schädiger kannst du dir
1. Ein Auto und
2. Eine dazugehörige Vollkasko leisten, welche dich vor dem allgemeinen Lebensrisiko schützt.
Den Schutz kannst du selbst noch verbessern, nimm einfach eine VK ohne SB.
Kling jetzt hart?
Mag sein, ist aber nun mal die Realität!
Ich jammere nicht herum, ich will auch dem Hartz 4 empfänger nicht verbieten fahrrad zu fahren. Ich finde es nur schade das er unversichert und zugleich fahrlässig ist ....
Es steht jedem frei eine vernünftige akademische Bildung und zugleich einen vernünftigen Bildungsweg einzuschlagen. Nur ist es schade das du jemanden ( in diesem fall, einen fahrlässigen Hartz4 empfänger ) in schutz nimmst und mich, jemanden der Arbeitet und zugleich noch ein Studium besucht beschuldigst.
Zitat:
Original geschrieben von dadas2525
Ich jammere nicht herum, ich will auch dem Hartz 4 empfänger nicht verbieten fahrrad zu fahren. Ich finde es nur schade das er unversichert und zugleich fahrlässig ist ....
Deswegen befürworte ich, daß´der Beitrag für eine private Haftpflichtversicherung von der ARGE übernommen wird und daß die private Haftpflicht zur Pflichtversicherung wird.
Zitat:
Original geschrieben von dadas2525
Es steht jedem frei eine vernünftige akademische Bildung und zugleich einen vernünftigen Bildungsweg einzuschlagen. Nur ist es schade das du jemanden ( in diesem fall, einen fahrlässigen Hartz4 empfänger ) in schutz nimmst und mich, jemanden der Arbeitet und zugleich noch ein Studium besucht beschuldigst.
Laß mal das gelbschwarzbraune Gewäsch aus diesem Forum raus! Klar hat der Kerl Mist gebaut, aber wenn er nicht zahlen kann, kann er nicht zahlen. Punkt.
Es steht Dir jedoch frei, einen gerichtlichen Titel zu erwerben, so daß Du die nächsten 30 Jahre Anspruch auf Begkleichung Deines Schadens zzgl. Kosten und Zinsen hast. Vielleicht erbt er ja mal oder kommt sonst irgendwie zu Geld - und damit dann auch Du zu Deinem.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Man geht immer ein Risiko ein, es könnte z.B. dir auch ein volltrunkener entflohener Sträfling mit einem geklauten Fahrzeug, welches weder zugelassen, noch versichert ist, in´s Auto fahren.
warum musst du jetzt wieder mich als Beispiel nennen, seuftz .......
Zitat:
habe heute mal gute Laune Gruss Delle
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Zitat:
Laß mal das gelbschwarzbraune Gewäsch aus diesem Forum raus! Klar hat der Kerl Mist gebaut, aber wenn er nicht zahlen kann, kann er nicht zahlen. Punkt.
Es steht Dir jedoch frei, einen gerichtlichen Titel zu erwerben, so daß Du die nächsten 30 Jahre Anspruch auf Begkleichung Deines Schadens zzgl. Kosten und Zinsen hast. Vielleicht erbt er ja mal oder kommt sonst irgendwie zu Geld - und damit dann auch Du zu Deinem.
genau sowas würde ich machen , leider hast du ja auch keine Rechtsschutz , das ist dann natürlich erstmal Vorkasse für dich.
Zitat:
Original geschrieben von dadas2525
Es steht jedem frei eine vernünftige akademische Bildung und zugleich einen vernünftigen Bildungsweg einzuschlagen. Nur ist es schade das du jemanden ( in diesem fall, einen fahrlässigen Hartz4 empfänger ) in schutz nimmst und mich, jemanden der Arbeitet und zugleich noch ein Studium besucht beschuldigst.
Jetzt frage ich mich, was das jetzt soll.
Wo habe ich hier jemanden (dich) beschuldigt und wo habe ich jemanden in Schutz genommen?
Am besten, du liest dir mein Posting nochmal in aller Ruhe durch und überlegst nochmal deinen obigen Text.
Klar würde ich mich auch ärgern, wenn so etwas passiert, wer würde das nicht?
Du hast hier eine Frage gestellt und diese Frage hast du von mir umfassend und in aller Klarheit beantwortet bekommen - ohne wenn und aber.
Wenn dir der Inhalt nicht passt, dann kannst du dir ja denselben nochmals kostenpflichtig bei einem Rechtsanwalt deiner Wahl bestätigen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Klar hat der Kerl Mist gebaut, aber wenn er nicht zahlen kann, kann er nicht zahlen. Punkt.
Kurz und bündig auf den Punkt gebracht - genau so ist das!
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Es steht Dir jedoch frei, einen gerichtlichen Titel zu erwerben, so daß Du die nächsten 30 Jahre Anspruch auf Begkleichung Deines Schadens zzgl. Kosten und Zinsen hast. Vielleicht erbt er ja mal oder kommt sonst irgendwie zu Geld - und damit dann auch Du zu Deinem.
Vollkommen richtig, vermutlich die einzige Lösung in diesem Falle.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
warum musst du jetzt wieder mich als Beispiel nennen, seuftz .......
Da siehste mal, Delle - du kannst hier nur noch als schlechtes Beispiel dienen
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Es steht Dir jedoch frei, einen gerichtlichen Titel zu erwerben, so daß Du die nächsten 30 Jahre Anspruch auf Begkleichung Deines Schadens zzgl. Kosten und Zinsen hast. Vielleicht erbt er ja mal oder kommt sonst irgendwie zu Geld - und damit dann auch Du zu Deinem.
das ist so komisch es klingt der einzigste weg an geld vom unfallverursacher zu kommen falls er zahlungsunwillig (bzw. fähig) ist......ne rsv würde dir da auch nicht helfen....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das ist so komisch es klingt der einzigste weg an geld vom unfallverursacher zu kommen falls er zahlungsunwillig (bzw. fähig) ist......ne rsv würde dir da auch nicht helfen....
Doch, die würde insoweit helfen, als dass sie zunächst die Kosten des Verfahrens, auch des Zwangsvollstreckungsverfahrens übernehmen würde.
Hat der TE keine, so bleiben diese Kosten auch noch an ihm hängen - siehe Posting von HighspeedRS.
Naja ich werde mal morgen zu meiner Versicherung hinfahren und das problem schildern, hoffe die können mir weiterhelfen....
@twelferider "Blöd gelaufen: Nimm die Vollkasko in Anspruch, oder zahle den Schaden selbst - eine andere Möglichkeit gibt es nicht - klipp und klar!!
Und: Jammer hier nicht rum (von wegen soziales Rechtssystem und so).
Im Gegensatz zum Schädiger kannst du dir
1. Ein Auto und
2. Eine dazugehörige Vollkasko leisten, welche dich vor dem allgemeinen Lebensrisiko schützt.
Den Schutz kannst du selbst noch verbessern, nimm einfach eine VK ohne SB.
Kling jetzt hart?
Mag sein, ist aber nun mal die Realität"
Das ist ja sowas von daneben , redest ihm ja noch ein er ist selbst schuld dran weil er ein Auto hat und auch nutzt,
tztztz
Die Realität die ich kenne sieht anders aus....
Jawoll - "mach ne VK ohne SB" - der Unfallgegner ist doch der der total unverantwortlich handelt - ohne jeglichen Mindestversicherungsschutz rauf aufs Rad
und ab gehts - Hartz IV machts möglich oder wie ??
.....