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Verkehrsunfall - Risiko bei den Kosten?

Hallo,

vor ca. 3 Monate ereignete sich ein Verkehrsunfall. Ein Fahrzeug hatte meine Spur plötzlich mit benutzt und fuhr dann weg. Ich habe Lackschäden an der Fahrerseite und Kotflügel. Heute bekam ich den Anruf von meinem Anwalt, dass ich ein Gutachten erstellen kann. Auf meine Frage, nicht, dass der Verursacher mit Flucht sagt, er weiß nix davon oder es ist meine Schuld? Ein Gutachten kostet ein haufen Geld und ich will da nicht drauf sitzen bleiben.

Kann mir jemand was dazu sagen?

Bedanke mich im voraus!

Beste Antwort im Thema

Du hast einen Rechtsanwalt, warum stellst du dem nicht die Frage oder glaubst du, das hier jemand bessere Ratschläge hätte, ohne auch nur ansatzweise die Lage einschätzen zu können.

19 weitere Antworten
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19 Antworten

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:01:12 Uhr:

Kann mir jemand was dazu sagen?

Diese Frage kann dir NUR dein Anwalt beantworten - da wir nicht die genaue Faktenlage kennen...insofern können wir hier nicht mehr als dass das Kostenrisiko bei dir liegt sagen.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 27. November 2015 um 16:09:10 Uhr:

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:01:12 Uhr:

Kann mir jemand was dazu sagen?

Diese Frage kann dir NUR dein Anwalt beantworten - da wir nicht die genaue Faktenlage kennen...insofern können wir hier nicht mehr als dass das Kostenrisiko bei dir liegt sagen.

also kann ich mich nicht drauf verlassen, wenn der anwalt sagt, dass ich ein gutachten machen kann? sollte ich besser einen kostenvoranschlag von einer werkstatt besorgen, da die kosten der erstellung niedriger ist?

Ohne genaue Infos kann man nichts dazu sagen.

Du solltest schon mehr zu dem Vorfall schreiben.

Schuldfrage eindeutig geklärt?

Zitat:

@klamann15 schrieb am 27. November 2015 um 16:26:20 Uhr:

Ohne genaue Infos kann man nichts dazu sagen.

Du solltest schon mehr zu dem Vorfall schreiben.

Schuldfrage eindeutig geklärt?

meines wissen nach nicht.

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:27:21 Uhr:

Zitat:

@klamann15 schrieb am 27. November 2015 um 16:26:20 Uhr:

Ohne genaue Infos kann man nichts dazu sagen.

Du solltest schon mehr zu dem Vorfall schreiben.

Schuldfrage eindeutig geklärt?

meines wissen nach nicht.

Es scheint so als wenn du uns zu dem Vorfall/Unfall im dunkeln lassen willst.

Wie soll dann jemand was dazu sagen können???

Zitat:

@klamann15 schrieb am 27. November 2015 um 16:32:31 Uhr:

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:27:21 Uhr:

 

meines wissen nach nicht.

Es scheint so als wenn du uns zu dem Vorfall/Unfall im dunkeln lassen willst.

Wie soll dann jemand was dazu sagen können???

sry, war nicht meine absicht. was soll ich genau schildern?

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:33:47 Uhr:

Zitat:

@klamann15 schrieb am 27. November 2015 um 16:32:31 Uhr:

 

Es scheint so als wenn du uns zu dem Vorfall/Unfall im dunkeln lassen willst.

Wie soll dann jemand was dazu sagen können???

sry, war nicht meine absicht. was soll ich genau schildern?

Ohje, ich bin dann mal weg hier.

Du hast einen Rechtsanwalt, warum stellst du dem nicht die Frage oder glaubst du, das hier jemand bessere Ratschläge hätte, ohne auch nur ansatzweise die Lage einschätzen zu können.

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:01:12 Uhr:

...

vor ca. 3 Monate ereignete sich ein Verkehrsunfall.

...

Heute bekam ich den Anruf von meinem Anwalt, dass ich ein Gutachten erstellen kann.

...

Also, wenn ich die Gegenseite wäre, würde ich ein Gutachten über unfallbedingte Lackschäden, erstellt nach 3 Monaten, anfechten. Da kann ja inzwischen sonstwas mit dem Wagen passiert sein.

Anfechten kannst du vor Gericht, nicht aber bei deiner Versicherung und ein Gutachter sollte in der Lage sein, die Schäden zuzuordnen.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 27. November 2015 um 17:55:50 Uhr:

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:01:12 Uhr:

...

vor ca. 3 Monate ereignete sich ein Verkehrsunfall.

...

Heute bekam ich den Anruf von meinem Anwalt, dass ich ein Gutachten erstellen kann.

...

Also, wenn ich die Gegenseite wäre, würde ich ein Gutachten über unfallbedingte Lackschäden, erstellt nach 3 Monaten, anfechten. Da kann ja inzwischen sonstwas mit dem Wagen passiert sein.

fotos wurden gemacht von der polizei.

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:18:49 Uhr:

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 27. November 2015 um 16:09:10 Uhr:

 

Diese Frage kann dir NUR dein Anwalt beantworten - da wir nicht die genaue Faktenlage kennen...insofern können wir hier nicht mehr als dass das Kostenrisiko bei dir liegt sagen.

also kann ich mich nicht drauf verlassen, wenn der anwalt sagt, dass ich ein gutachten machen kann? sollte ich besser einen kostenvoranschlag von einer werkstatt besorgen, da die kosten der erstellung niedriger ist?

Ja wieso hast du das nicht vor 3 Monaten schon gemacht? Ob für die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag ausreicht sollte durch ein Telefonat geklärt werden.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 27. November 2015 um 19:31:33 Uhr:

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:18:49 Uhr:

 

 

also kann ich mich nicht drauf verlassen, wenn der anwalt sagt, dass ich ein gutachten machen kann? sollte ich besser einen kostenvoranschlag von einer werkstatt besorgen, da die kosten der erstellung niedriger ist?

Ja wieso hast du das nicht vor 3 Monaten schon gemacht? Ob für die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag ausreicht sollte durch ein Telefonat geklärt werden.

weil vor 3 monaten nicht klar war, ob der verursacher versichertist und an die akte kam mein anwalt schwer ran. ist es nicht besser nach vwzu fahren und mir einkostenvoranschlag machen zu lassen, wenn es der versicherung nicht reicht, kann ich immer noch zum gutachter. lieber 50 euro für den Kostenvoranschlag als 400 euro, wenn es doch zu problematiken kommt?

Du wirst möglicherweise Probleme bekommen wenn du einen Kostenvoranschlag oder Gutachten mit dem heutigen Datum einreichst, ein Kostenvoranschlag von einer Freien Meisterwerkstatt kostet auch mal zwischen 0- 20 €

Und das hat nichts mit" Anwalt kommt an Akte schwer ran" zu tun das man sich vorab eine Einschätzung der Reparaturkosten besorgt.

Es Klingt für mich hier langsam sehr sehr suspekt, mit dem Kennzeichen bekommt man die Versicherung dort ruft man an und klärt das mit dem Sachbearbeiter ob Kostenvoranschlag oder Gutachten. Einen Anwalt beauftragt man wenn man selbst "Dreck am Stecken hat" und lässt das von Ihm alles regeln.

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