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Verkehrsunfall - wer hat schuld?

Themenstarteram 30. Juni 2022 um 10:39

Hallo,

mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.

Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.

Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.

Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.

Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.

Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.

Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.

Wer hat hier schuld?

Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.

Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?

Vielen Dank im Voraus.

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214 Antworten

Wie in den meisten Fällen, wird auch das hier auf eine Quotierung hinaus laufen. Deinem Bruder wird man sicherlich eine Mithaftung aus der allgemeinen Betriebsgefahr aufbürden, außerdem kann ich mir vorstellen, dass man ihm vorwerfen wird, die im Verkehr übliche Sorgfalt usw. nicht ausreichend beachtet zu haben. Den Mopped-Fahrer - wenn er denn wirklich die anderen Fahrzeuge überholt hat - wird man aber hoffentlich ebenfalls mit dran kriegen, denn meiner Ansicht nach hat er in unklarer Verkehrslage überholt. Wäre auch noch die Frage, ob er obendrein (wie meistens) zu schnell war für die Situation. Zumindest deine Beschreibung klingt danach, seine Version könnte sich freilich anders anhören.

Das trifft nicht zu.

Derjenige, der reingewunken hat, hat lediglich auf seinen eigenen Vorrang verzichtet.

Folglich hat der Bruder die überwiegende Haftung zu vertreten.

Eine Haftungsverteilung von 75 zu 25 bis 2/3 zu 1/3 ist vertretbar.

Der Thread gehört in das Versicherungsforum. :)

Zitat:

@Manuel1695 schrieb am 30. Juni 2022 um 12:39:38 Uhr:

 

1. Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.

Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.

2. Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.

3. Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer. Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.

4. Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.

5. Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?

1. Kommt man aus einer Ausfahrt haben alle auf der Straße Vorfahrt. Egal ob von rechts oder links.

2. Fehler 1 = in so einer Situation einen herauswinken. Fehler 2 = sich auf dieses Winken zu verlassen

3. Und nachdem er diesen Motorradfahrer gesehen hat, musste er auch damit rechnen dass der überholt. Das ist ja innerorts nicht automatisch verboten. Und auch beim Überholen hat der Vorfahrt

4. ja, und? Dein Bruder hat ihm die Vorfahrt genommen

5. siehe 2 = Fehler

Meine Laienhafte Einschätzung: Hauptschuld trifft Deinen Bruder (der hat die Vorfahrt missachtet und ist unter Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt rausgefahren) und dem Rauswinkenden (der mKn eine gewisse Haftung übernimmt und für seine Weisung haftet). Den Motorradfahrer (sofern er nicht zu schnell war) mMn nicht. Wie gehts dem Motorradfahrer?

Wirft für mich alles auf jeden Fall die Frage auf, wie schnell das Mopped unterwegs war, wenn es gelingt, an 10 wartenden Autos (das sind dann gut und gerne 60 m) so schnell vorbei zu fahren, dass der aus der Hauseinfahrt Fahrende in der Zeit gerade mal die Straßenmitte erreicht. Bei normalem Anfahren vergehen darüber sagen wir mal 2 oder 3 Sekunden.

War das Mopped mit 20 m/s = 72 km/h unterwegs, d.h. besagte max. 3 Sekunden für die 60 m lange Autoschlange?

Waren es doch weniger als 10 Autos?

Oder ist der Bruder nach einigem Zögern dann doch etwas schlagartig aus der Hauseinfahrt "geschossen" und hat das Mopped dabei in eine nicht mehr auflösbare Gefahr gebracht?

Es wird auf die Details, Zeugenaussagen und Gutachten ankommen.

Man kann das Überholen auch als "Überholen bei unklarer Verkehrslage" definieren. Dann hätte der Motorradfahrer gar nicht überholen dürfen, wobei er dann die Hauptschuld bekommt.

Die Hauptschuld sehe ich beim Bruder. Der fährt aus einer Ausfahrt oder von einem Grundstück und ist somit allen anderne gegenüber wartepflichtig.

Jemand winkt ihn rein. Das ist nett, aber dein Bruder kann deshalb nicht darauf vertrauen, dass die Straße frei ist. Er muß also genauso gucken und ggf. warten, wie sonst auch.

Ob den Motorradfahrer eine Mitschuld trifft, ist schwer zu beurteilen. Wenn es eine breite Straße ist mit zweei Fahrspuren je Richtung, finde ich das Überholen legitim.

Ist es eine kleinere Ortsdurchfahrt und es ist klar erkennbar, dass der Verkehr stockt (weil der eine ihn reinwinkt) und der Motrorradfahrer zieht auf der Gegenfahrbahn vorbei, dann sehe ich das schon eindeutig als Überholen bei unklarer Verkehrslage an mit entsprechender Mitschuld.

Themenstarteram 30. Juni 2022 um 11:54

Die Straße ist innerorts, zweispurig.

Habe nochmal mit meinem Bruder telefoniert.

Es sind 4 Autos hinter dem Auto gestanden, das ihn rein gewunken hat.

Dahinter kam weit entfernt der Motorradfahrer, der anscheinend viel zu schnell gewesen sein muss, wollte diese überholen, weil auf der anderen Seite die Ampel grün wurde. Deshalb dachte sich der Motorradfahrer wahrscheinlich, ich überhole jetzt schnell alle Autos, bevor der Gegenverkehr kommt und ich dies nicht mehr tun kann.

Mal davon abgesehen, darf der Motorradfahrer eigentlich überhaupt links überholen? Innerorts, zweispurig?

Wo überholst für gewöhnlich? rechts?

Wenn in der Mitte keine durchgezogene Linie ist, bzw ein überholverbot gekennzeichnet,darf der Moped Fahrer natürlich überholen.

Themenstarteram 30. Juni 2022 um 12:00

Natürlich links - ich wollte das nur dazu schreiben, um es so detailliert wie möglich zu beschreiben.

Klar darf er überholen, nicht aber wenn er die 50 kmh nicht einhält, und das hat er sehr wahrscheinlich nicht.

Wie findet man denn raus, wie schnell er gefahren ist?

Durch ein Unfallgutachten?

Ist der Mopedfahrer wenigstens unverletzt geblieben?

Themenstarteram 30. Juni 2022 um 12:04

Ja, soweit alle unverletzt.

Grundsätzlich darf er natürlich überholen. Selbstverständlich unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Aber eine Fahrzeugkolonne von 4 Fahrzeugen, die innerorts anhält oder fast anhält, mit unvermindertem Tempo oder sogar beschleunigend zu überholen, ist schon eine Hausnummer. Dass die nicht zum Spaß bremsen oder anhalten, ist doch klar.

Da sehe ich schon den Tatbestand des Überholens bei unklarer Verkehrslage erfüllt.

Zitat:

@Manuel1695 schrieb am 30. Juni 2022 um 12:39:38 Uhr:

Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.

Es hat immer die komplette Straße vorfahrt!

Da wird die Haftung aufgeteilt (ich tippe jetzt einfach mal auf 70:30 :)).

Gruß Metalhead

Sollte es wie beschrieben gewesen sein dürfte den Motorradfahrer eine gewaltige Mitschuld treffen.

Stichwort (wie bereits zweimal mehrmals angeführt) Überholen bei unklarer Verkehrslage. Ganz schuldfrei wird aber auch dein Bruder da nicht rauskommen.

Das Reinwinken wird eher nicht zur Schuldminderung beitragen.

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