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Verkehrszeichen 120 (Fahrbahnverengung)
Hallo, ich bin ein junger Autofahrer und habe meinen Führerschein noch nicht besonders lange und ich wollte mal erfahrene Autofahrer fragen ob ich in der folgenden Situation falsch gehandelt habe oder gar schuldig bin.
Es ist eine zweispurige 70er Zone mit Ampeln, nach der Ampel wird es aber einspurig wird mit dem Verkehrsschild der Fahrbahnverengung (Verkehrszeichen 120). Ich war auf der linken Spur und auf der rechten Spur war ein BMW X5 sah auch ziemlich sportlich aus, er fuhr ungefähr 60 und ich dachte mir das ich ihn noch überhole weil danach eine 100er Zone kommt und ich ehrlich gesagt keine Lust hatte ihm jetzt mit wahrscheinlich 80 hierher zu fahren.
Ich beschleunigte also auf ca 80-85 und plötzlich beschleunigte er mit mir was ich aber erst im Nachhinein realisiert habe, kurz nach dem das Schild kam fuhr er aber immer noch neben mir indem Moment drehte ich mein Kopf zur Seite um zu schauen wieso er noch neben mir ist genau in dem Moment bremst er stark ab und hupt wie wild und setzt gleichzeitig mehrmals die Lichthupe ein, ich hatte nur kurz die Hupe angetippt als „Antwort“ aber es sollte eher ein „was willst du denn“ heißen.
Wenig später stand er an der Ampel hinter mir, ich konnte im Rückspiegel beobachten wie er mich anschrie, wild gestikulierte ich fand das ganze eigentlich in dem Moment ganz lustig und hatte nur den Daumen hoch gezeigt daraufhin hat er mir den Zeigefinger gezeigt weiter irgendwas rumgebrüllt und einen Schluck aus seiner Thermosflasche genommen haha :-) Neben ihm saß übrigens ein Kind das sich vor Schreck unterm Amaturenbrett versteckte, hätte ich das gewusst hätte ich weder gehupt noch mich irgendwie auf so einen Mist eingelassen.
Jetzt stell ich mir nach Stunden immernoch die Frage ob ich schuld habe das der Herr so reagiert hat? Meines Wissens nach hat man bei den Verkehrsschild keine Vorfahrt sondern gegenseitige Rücksichtsnahme?
Ich hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten.
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25 Antworten
Sowas passiert ab und zu mal an solchen Stellen…. Da macht man nix abhaken es passiert irgendwann nochmal nur anders
"Meines Wissens nach hat man bei den Verkehrsschild keine Vorfahrt sondern gegenseitige Rücksichtnahme?"
Da hast du Recht, aber optimal habt ihr beide euch nicht verhalten.
Richtig ,keine Vorfahrt , 50/50 bei einem Unfall .
Leider gibt es meist keine rücksichtnahme mehr sondern nur ich ich ich , ich muss die Auto lange vor dem anderen sein...
Zitat:
@ibk42 schrieb am 21. September 2024 um 21:40:51 Uhr:
Meines Wissens nach hat man bei den Verkehrsschild keine Vorfahrt sondern gegenseitige Rücksichtsnahme?
Eigentlich nicht gegenseitige Rücksichtnahme, sondern Reißverschlussverfahren. Wer da nun wen hätte einscheren lassen sollen, kann man deiner Schilderung nicht entnehmen.
Ich frage mich, wie du das Kind sehen konntest, das sich vor Schreck unter dem Armaturenbrett versteckt hat.
Zitat:
@Rockville schrieb am 21. September 2024 um 22:57:58 Uhr:
Zitat:
@ibk42 schrieb am 21. September 2024 um 21:40:51 Uhr:
Meines Wissens nach hat man bei den Verkehrsschild keine Vorfahrt sondern gegenseitige Rücksichtsnahme?
Eigentlich nicht gegenseitige Rücksichtnahme, sondern Reißverschlussverfahren. Wer da nun wen hätte einscheren lassen sollen, kann man deiner Schilderung nicht entnehmen.
Ich frage mich, wie du das Kind sehen konntest, das sich vor Schreck unter dem Armaturenbrett versteckt hat.
Reißverschluss wäre ja nur falls es stockender Verkehr wäre oder so beschildert ist? Bin mir selber nicht sicher aber im Internet steht auch das dort gegenseitige Rücksicht ist.
Hab ein kleines Kind am Beifahrer Sitz gesehen das sich mit beiden Händen an der Amateur fest hielt und nur mit dem halben Kopf ängstlich hoch schaute, tat mir ganz schön leid.
Die Frage ist nicht, was richtig ist, sondern wo gerade die Prioritäten liegen. Das jemand unerlaubter-Weise gas gibt, wenn er überholt wird, ist nicht neu und muss eingeplant werden. Das jemand ab dem 100-Schild beschleunigt, obwohl gerade überholt wird, ist hingegen erlaubt. Der überholende sieht das Schild, muss es beim überholvorgang mit einplanen. Bei Gegnverkehr haben jedoch beide die Arschkarte.
Wer das Risiko nicht eingehen will, überholt an so einer Stelle nicht mehr.
Zitat:
@ibk42 schrieb am 21. September 2024 um 23:03:57 Uhr:
Reißverschluss wäre ja nur falls es stockender Verkehr wäre oder so beschildert ist?
Für das Reißverschlussverfahren ist weder stockender Verkehr noch ein Schild notwendig. Die Regel aus § 7 Abs. 4 StVO ist:
"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)."
Ob es zutrifft, ist eine andere Frage, da bei "2 in 1" gar kein durchgehender Fahrstreifen existiert.
Zitat:
@MvM schrieb am 21. September 2024 um 23:05:30 Uhr:
Die Frage ist nicht, was richtig ist, sondern wo gerade die Prioritäten liegen. Das jemand unerlaubter-Weise gas gibt, wenn er überholt wird, ist nicht neu und muss eingeplant werden. Das jemand ab dem 100-Schild beschleunigt, obwohl gerade überholt wird, ist hingegen erlaubt. Der überholende sieht das Schild, muss es beim überholvorgang mit einplanen. Bei Gegnverkehr haben jedoch beide die Arschkarte.
Wer das Risiko nicht eingehen will, überholt an so einer Stelle nicht mehr.
Das 100 Schild kommt erst nach der Verengung, davor sind 70 erlaubt gewesen, aber wenn ich mit 60 rechts fahre wieso gib ich dann plötzlich Gas wenn einer mich noch überholen will Und die Fahrbahn zu einer wird. Ich hätte ja noch irgendwo verstanden wenn er kurz gehupt hätte aber das dauerhafte Hupen mit endlosen Lichthupen und der ganze Quatsch wegen so etwas?
Wie regieren solche Menschen denn wenn wirklich mal was ernstes passiert steigen sie aus und schlagen sich die Köpfe ein?
Also ich kenn das jetzt meist so, das langsame Fahrer oder lkws rechts bleiben damit noch die „schnellen Autos“ sie überholen können, an der Stelle hatte ich sogar schon einige die den Blinker rechts anmachten also „überhol ruhig“
Beim nächsten mal gibst du früher ordentlich Gas und bist dann längst dran vorbei.
Zitat:
@Rockville schrieb am 21. September 2024 um 23:06:13 Uhr:
Ob es zutrifft, ist eine andere Frage, da bei "2 in 1" gar kein durchgehender Fahrstreifen existiert.
Ich wusste doch, dass es da etwas vom BGH gibt:
"Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120 nach Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 und 7 StVO) gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht." (VI ZR 47/21)
Also kein Reißverschlussverfahren.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. September 2024 um 23:18:35 Uhr:
Beim nächsten mal gibst du früher ordentlich Gas und bist dann längst dran vorbei.
Problem war ja, das er erst langsam fuhr und mit mir plötzlich mitbeschleunigte und bewusst neben mir auf gleicher Höhe fuhr, hab das aber erst spät realisiert nachdem ich es realisiert hab hat er stark gebremst.
Zitat:
@Rockville schrieb am 21. September 2024 um 23:19:45 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 21. September 2024 um 23:06:13 Uhr:
Ob es zutrifft, ist eine andere Frage, da bei "2 in 1" gar kein durchgehender Fahrstreifen existiert.
Ich wusste doch, dass es da etwas vom BGH gibt:
"Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120 nach Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 und 7 StVO) gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht." (VI ZR 47/21)
Also kein Reißverschlussverfahren.
Ja genau, dass hatte ich auch so im Netz gelesen
Wurde schon Paragraf 5 Absatz 6 genannt?
Ich nehme an der BMW fuhr rechts und du links?.
Wenn er wirklich erst beim überholen durch dich angefangen hat zu beschleunigen hat der BMW gegen meinen oben genannten Paragrafen verstoßen.
„ Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.“
Eventuell hat derjenige Vorfahrt, welcher zuerst die Engstelle passiert?