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Verkehrszeichen 264

Themenstarteram 25. Dezember 2010 um 13:03

Moin,

wie ist das eigentlich bei diesem Verkehrszeichen? So wie ich das verstehe bedeutet es, dass niemand mit einem Gefährt, welches insgesamt, d.h. inkl. Außenspiegeln breiter als 2 Meter ist dort lang fahren darf. Das würde ja auch auf die meisten Pkw zutreffen. Man dürfte z.B. nicht mal mit einem Golf (Seite 33) dort fahren. Häufig ist es ja z.B. auf der linken Spur in Autobahnbaustellen zu sehen. . Beachten tut das ja niemand! Oder werden aus mir nicht ersichtlichen Gründen Außenspiegel nicht mitgerechnet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@leuni schrieb am 15. März 2020 um 21:16:29 Uhr:

Ihr macht euch da mit euren Pkw also tatsächlich Gedanken drüber?!

Der Einzige, der sich momentan Gedanken darüber macht, bist du, denn schließlich war der Thread ja nicht umsonst 10 Jahre tot.

 

Gruß

Uwe

 

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am 25. Dezember 2010 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von GaGaGonzo

Beachten tut das ja niemand! Oder werden aus mir nicht ersichtlichen Gründen Außenspiegel nicht mitgerechnet?

Wo kein Kläger… natürlich werden Außenspiegel mitgerechnet, aber welcher Fahrzeugführer weiß schon, wie breit sein Fahrzeug tatsächlich ist? Und wenn er erstmal (im wahrsten Sinne des Wortes) in der Klemme steckt, wird's zum Eiertanz - kann man häufig genug auf Autobahnbaustellen sehen :rolleyes:

Es ist so, wie du es beschreibst. Zeichen 264 meint die Breite des Fahrzeugs "über alles". Normalerweise sind das die Außenspiegel, es könnte aber auch (nicht gerade beim PKW) die Ladung sein.

Warum sich viele nicht dran halten? Die einen wissen es vielleicht gar nicht und es gibt nur selten Verwarnungen deswegen.

Zu dem Thema gab es vor einigen Wochen hier einen Blogeintrag.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Zu dem Thema gab es vor einigen Wochen hier einen Blogeintrag.

Klick

Zitat:

Original geschrieben von GaGaGonzo

Häufig ist es ja z.B. auf der linken Spur in Autobahnbaustellen zu sehen. . Beachten tut das ja niemand!

Was gedenkst Du denn zu tun, vor der Baustelle auf der BAB

in die Eisen latschen, umdrehen und zurück fahren?

Ich verstehe Dich jetzt nicht wirklich....

er meint, dass die linke spur das zeichen hat und er meint, dass man dann auf der rechten spur bleiben muss

und selbst ich mit meinen kleinen Colt komm mit ausgeklappten spiegeln drüber... nur wenn ich sie einklapp komm ich drunter

aber auf den meisten baustellenschildern auf der BAB ist das abgebildet, obwohl es öfters breiter ist

und sollten es mal wirklich nur 2m sein wirds sehr gefährlich, besonders wenn der LKW plötzlich anfängt zu schlängen, obwohl man noch daneben ist

 

 

mal was anderes wieso müssen LKW-Fahrer mit 60 in einer Ortschaft auf die linke Spur und in der kurve überholen?

ich versteh nich was er sich dabei gedacht hat, wenn er dann die spur net halten kann und mich aufm Bürgersteig rüber drängt

Zitat:

Original geschrieben von Questor

 

Was gedenkst Du denn zu tun, vor der Baustelle auf der BAB

in die Eisen latschen, umdrehen und zurück fahren?

Ich verstehe Dich jetzt nicht wirklich....

:D

neeeeeeeee, nur anhalten, Zollstock raus und Auto ausmessen obs denn auch passt...umdrehen darf man doch gar nicht auf der BAB, mensch Questor, das mußte doch wissen :D:D

Ich dreh dann am Knopf,die Spiegel klappen an,und die Karre ist

garantiert keine 2m breit !

Ob dann die Freunde in Grün o. Blau nen Problem haben ?

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Ob dann die Freunde in Grün o. Blau nen Problem haben ?

Nein,

mit zugeklappten Spiegeln fahren ist ebenso unzulässig. Den verlinkten Blog lesen, da findet sich sogar ein Gerichtsurteil zu dieser Idee.

Außer für einen vermeidlich obercoolen Spruch in einem Forum reicht das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von GaGaGonzo

Beachten tut das ja niemand! Oder werden aus mir nicht ersichtlichen Gründen Außenspiegel nicht mitgerechnet?

Wo kein Kläger… natürlich werden Außenspiegel mitgerechnet, aber welcher Fahrzeugführer weiß schon, wie breit sein Fahrzeug tatsächlich ist? Und wenn er erstmal (im wahrsten Sinne des Wortes) in der Klemme steckt, wird's zum Eiertanz - kann man häufig genug auf Autobahnbaustellen sehen :rolleyes:

Ich weiß wie breit mein Fahrzeug tatsächlich ist: Im Schein stehen 1675 mm und es sind mit Spiegeln 1,86 m.

Zitat:

Ich weiß wie breit mein Fahrzeug tatsächlich ist: Im Schein stehen 1675 mm und es sind mit Spiegeln 1,86 m.

ich hab grad mal nachgerechnet... ein spiegel bei dir ist ca.10cm groß oder ich sag lieber klein

meiner ist ohne spiegel 1695mm breit

und mit bin ich bei rund 2050mm breite

Themenstarteram 26. Dezember 2010 um 8:33

Meine Güte, hier wird man ja implizit gleich als Pedant beschimpft...

Ich hatte mich ja lediglich über diese Regelung gewundert und mich gefragt, wer nach Meinung des Gesetzgebers eigentlich diese Spuren benutzen soll (Motorräder und Trabbis?).

Bekloppt finde ich das ja auch. Gleichwohl ist es schon bedenklich, dass der Gesetzgeber da nicht auf die Realität reagiert und die Spuren so auslegt, dass man mit sagen wir mal 2,10m durch gut durch passt.

Zitat:

Original geschrieben von GaGaGonzo

Gleichwohl ist es schon bedenklich, dass der Gesetzgeber da nicht auf die Realität reagiert und die Spuren so auslegt, dass man mit sagen wir mal 2,10m durch gut durch passt.

Das liegt einfach daran das die dümmsten aus dem Volk die Gesetze machen dürfen, siehe "Winterreifenpflicht" und M+S-Kennzeichnung :D

Vermutlich wird es auch weiterhin niemanden interessieren wer auf der linken Baustellenspur fährt, interessant wird es dann vielleicht mal im Schadensfall, dann fällt der Versicherung vermutlich ein das man aufgrund der Fahrzeugbreite auf dieser Spur ja gar nichts zu suchen hatte und seinen Schaden selbst bezahlen darf...

Die Spurbreiten waren in aller Regel schon da, als man sich das Auto gekauft hat. Da kann der Gesetzgeber nichts für.

Wenn man sich nun mal einen solchen Riesenprotzschlitten gekauft hat, sollte man auch mit den Nachteilen leben und nicht nach dem Gesetzgeber schreien.

Abgesehen davon, dass in den meisten Baustellen ein Tempolimit von 80km/h gilt.

Auf der rechten Spur werden diese von den LKWs in der Regel auch gefahren. Also gibt es eigentlich garkeinen Grund sich links vorbeizuquetschen. Es sei denn man legt auf die 25 Sekunden wert, die man in einer 5km langen Baustelle gewinnen würde, wenn man 90 statt 80 fährt.

Mfg Zille

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