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Verkehrszeichen "PKW FREI"
Hallo Zusammen,
ich habe leider bisher hierzu nichts gefunden und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe auf einer Straße in Berlin geparkt, wo in der gesamten Umgebung die bekannten Pakschilder mit dem Hiwneis "mit Parkschein oder Bewohnerausweis für Zone xy" angebracht sind. In einem Abschnitt von ca. 40 m war jedoch ein Bereich, bei dem unterhalb das Schild PKW frei angebracht war. (siehe Foto) Daher stand ich mit nem PKW ohne Ticket da. Natürlich gab es sofort ein Knöllchen. Meine Frage, was ist der Sinn hinter dem zusätzliche Schild PKW frei? Dachte hier müssten Transporter oä zahlen und ich nicht ;-)...
vg ME
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34 Antworten
Etwas verwirrende Beschilderung...
Meine Interpretation was gemeint sein könnte: hier sollen nur PKW mit Parkschein oder Ausweis, nicht aber LKW parken. Dann müsste die Beschilderung aber "anders herum" sein: Parkverbot mit dem Zusatzschild PKW mit ... frei.
Danke, aber wenn das so sein sollte, kann ich keine rechtliche Grundlage für eine Verwarnung erkennen..., Ich kann ja nen Blitzer auch net falsch einstellen, weil ich was anderes denke... :-) Aber vielleicht weiß es jmd aus der Community genau. vg
Das "frei" bedeutet "ausgenommen" und entbindet PKW von der beschränkenden Regelung des oberen Zusatzzeichens. Gemeint war vermutlich "nur für PKW" - dafür gibt es Zusatzzeichen 1010-58 (ohne das "frei"). Die Beschilderung ist daher falsch (den vermeintlichen Regelungsgehalt betreffend).
Diese Beiträge können m.E. nicht mehr sinnvoll ergänzt werden, denn alles ist richtig gesagt.
Wer trotzdem noch Bedarf hat, viel Text dazu zu lesen, der kann auf dieser Seite schauen: http://www.vzkat.de/.../Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm
Da wird auch das "frei" sehr schön erklärt und mit Worten nicht gespart.
Die Beschilderung ist doch eindeutig.
Bewohner mit Anwohnerausweiß mit PKW können da immer kostenfrei parken.
Hat ein Bewohner einen LKW brauch er zu den angegebenen Zeiten einen Anwohnerausweiß oder er muss ein Ticket ziehen.
Stimmt, eigentlich @Diedicke1300, ich muss mich korrigieren:
Dort steht, dass Autofahrer in den angegebenen Zeiten mit Bewohnerausweis oder Parkschein parken dürfen - gleichgültig, mit welchen Fahrzeug - und PKW von dieser Regelung befreit sind. Das läuft auf Dein Ergebnis raus.
Diese Kombination ist Laserdings offensichtlicher Unsinn. Die Behörde weiß eben nicht, was "XYZ frei" bedeutet.
Zitat:
@NOMON schrieb am 7. Oktober 2022 um 19:19:29 Uhr:
Nein, das ist genau nicht, was dort steht. Vielleicht das, was gemeint ist.
War ja nur ein Spaß !
In Berlin gilt aber eine andere StVO und die Gerichte sind auch unberechenbar.
Ich würde Einspruch gegen das Knöllchen erheben.
Zitat:
@ME1978 schrieb am 7. Oktober 2022 um 15:00:51 Uhr:
Hallo Zusammen,
ich habe leider bisher hierzu nichts gefunden und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe auf einer Straße in Berlin geparkt, wo in der gesamten Umgebung die bekannten Pakschilder mit dem Hiwneis "mit Parkschein oder Bewohnerausweis für Zone xy" angebracht sind. In einem Abschnitt von ca. 40 m war jedoch ein Bereich, bei dem unterhalb das Schild PKW frei angebracht war. (siehe Foto) Daher stand ich mit nem PKW ohne Ticket da. Natürlich gab es sofort ein Knöllchen. Meine Frage, was ist der Sinn hinter dem zusätzliche Schild PKW frei? Dachte hier müssten Transporter oä zahlen und ich nicht ;-)...
vg ME
Post nach Einspruch:
"Ihre Einlassung wurde geprüft, konnte Sie aber nicht entlasten"... ein Grund wurde nciht angegeben...Die Paragraphen waren wieder die selben wie im ersten Schreiben, kein Parkschein bei Parkuhr
Was stand denn im Einspruch?
Außerhalb und auch innerhalb der angegebenen Zeiten sollten doch PKW kostenlos hier parken dürfen…auch ohne Parkschein.Scheibe.Anwohnerausweis…hätte ich jetzt gedacht. Ist dem nicht so? Hast Du auch wirklich mit einem reinen PKW dort geparkt?
Aus dem Forum sind keine sinnvollen Hinweise mehr zu erwarten. Die Rechtslage ist eindeutig und auch die Entscheidungspraxis der Gerichte (siehe mein Link oben). Jetzt kommt es darauf an, wie mutig und streitwillig der TE ist. Da der Kurs bereits eingeschlagen ist, würde ich nicht mehr zurückweichen, sondern die Sache eine Verkehrsrichterin (oder ähnlich) prüfen lassen.
Auch OWi-Verfahren können eingestellt werden.
...ein Beispiel... allerdings aus Frankfurt am Main, wo es auch um ein Parkknöllchen und eine mistige Beschilderung ging...