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Verkehrszeichenerkennung Funktion Nachrüsten!
Hallo Leute,
Bei der Bestellung von mein neuer Golf 7 hat man versehentlich vergessen die Verkehrszeichenerkennung Funktion zu konfigurieren und zu bestellen.
Die Frage ist jetzt ob es möglich ist diese Verkehrszeichenerkennung Funktion Nachzurüsten, damit der Fehler behoben ist?
Mein G7 hat Lane und Light Assist sowie Xenon Plus und auch das große navi Discover Pro ist an Bord.
Gruß von ein zufriedener Golf 7 Fahrer.
Beste Antwort im Thema
Sicher?
Und wenn man einen Golf bestellt und bezahlt hat und dann einen Polo geliefert bekommt? Dann bekommt man wohl auch nur die Differenz des Kaufpreises zurückgezahlt ...
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242 Antworten
Zitat:
Bei der Bestellung von mein neuer Golf 7 hat man versehentlich vergessen ...
Wer ist 'man'?
Wenn du das bist - ok.
Ansonsten steht es ja im Vertrag. Ich habe den dreimal kontrolliert, dass auch alles passt.
Dann muss der Händler das korrigieren.
Man ist der Händler!
Der meint das er nichts mehr machen kann.
Und da bin ich mir nicht so sicher.
Alle Komponenten sind doch da, ich denke/hoffe das allein die Software fehlt und das die Nachträglich zu installieren ist.
Zitat:
Man ist der Händler!
Dann ist das einfach.
Du legst dem Händler den Vertrag vor und gibst ihm eine gewisse Frist zur Nachbesserung.
Kann oder will er nicht nachbessern, gibst du den Wagen zurück und bestellst einen neuen.
Zitat:
Original geschrieben von jofrax
Zitat:
Man ist der Händler!
Dann ist das einfach.
Du legst dem Händler den Vertrag vor und gibst ihm eine gewisse Frist zur Nachbesserung.
Kann oder will er nicht nachbessern, gibst du den Wagen zurück und bestellst einen neuen.
Ganz so einfach funktioniert es nicht aber prinzipiell kann man da schon etwas machen... was stand denn in der AB?
Du hattest dann nicht das Fahrassistenz-Paket genommen, oder ?
Da war die VZE bei Mod'13 immer mit dabei.
Und da sie, in Verbindung mit dem Lane-Assist und Discover Pro,
keinen Aufpreis kostet, könnte man vermuten das sie, mit Glück,
freigeschaltet werden kann.
Zumindest wurde es, bei andere VW Modellen im VCDS Forum, diskutiert.
Zitat:
Original geschrieben von John.Golfje
Hallo Leute,
Bei der Bestellung von mein neuer Golf 7 hat man versehentlich vergessen die Verkehrszeichenerkennung Funktion zu konfigurieren und zu bestellen.
Die Frage ist jetzt ob es möglich ist diese Verkehrszeichenerkennung Funktion Nachzurüsten, damit der Fehler behoben ist?
Mein G7 hat Lane und Light Assist sowie Xenon Plus und auch das große navi Discover Pro ist an Bord.
Gruß von ein zufriedener Golf 7 Fahrer.
Hallo,
bei mir das gleiche problem. Ich habe auch Verkehrszeichenerkennung bestellt aber ist nicht geliefert. Hat jemand mit Verkehrszeichenerkennung vielleicht VCDS damit man vielleicht ein log machen kann ?
GRUSS,
Ron
Habt ihr mal eure Auftragsbestätigungen kontrolliert? Stand dort die VZE dabei oder nicht? Falls nicht habt ihr wohl keine Chance, da kein Wiederruf eingelegt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Bieg
bei mir das gleiche problem. Ich habe auch Verkehrszeichenerkennung bestellt aber ist nicht geliefert.
Wenn du es wirklich bestellt hast (sprich: steht auf der Rechnung), muss es dein Händler richten und ganz gewiss nicht du selbst.
Wenn es auf der Rechnung steht, hat man es auch mit bezahlt. Man wird das Geld für die VZE wiederbekommen. Mehr wird nicht passieren.
Sicher?
Und wenn man einen Golf bestellt und bezahlt hat und dann einen Polo geliefert bekommt? Dann bekommt man wohl auch nur die Differenz des Kaufpreises zurückgezahlt ...
Zitat:
Original geschrieben von MarkN
Wenn es auf der Rechnung steht, hat man es auch mit bezahlt. Man wird das Geld für die VZE wiederbekommen. Mehr wird nicht passieren.
Das wäre der absolute Bringer. Der TE hat Discover Pro und Lane Assist (und voraussichtlich dazu das LIFE-Paket). Dann kostet die VZE laut Konfigurator 0,00 €.
Generell hat das BGB für solche Fälle die Paragrafen 437 und 439 parat.
Sobald der Käufer bemerkt, dass ein Mangel vorliegt, muss er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Neulieferung setzen. In diesem Fall wird es sich sicherlich um Nachbesserung drehen, da eine Neulieferung in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand steht.
Gelingt die Nachbesserung nicht (weil technisch nicht möglich), müsste prinzipiell ein Rücktritt nach §323 in Frage kommen - ABER: Dort heißt es in Absatz 5: "(...) kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist."
Vermutlich würde es also im Ernstfall auf die Frage hinauslaufen, ob die fehlende VZE ein "erheblicher" oder "unerheblicher" Mangel ist. Und ein Richter wird da eher zu "unerheblich" tendieren und einen Rücktritt verweigern. (Vgl.: http://www.focus.de/.../...en-mit-bagatellmangel-leben_aid_832849.html ) Ansonsten gibt es die Möglichkeit der Rechnungsminderung, was bei einem Preis von 0€ albern ist. Und evtl. Schadenersatz - da ist es wohl reine Verhandlungssache, den Schaden zu definieren.
Zitat:
Original geschrieben von HVL0815
[...]
Das heißt, wenn ein unerhebliches Ausstattungsmerkmal dadurch für umsonst oder sehr günstig zu bekommen ist, dass es zB in einem Ausstattungspaket enthalten ist, wie beim GTI die Funktion Front Assist im Business Paket, dann kann VW das ohne Folgen 'vergessen' ...?
Zitat:
Original geschrieben von Don_Blech
Das heißt, wenn ein unerhebliches Ausstattungsmerkmal dadurch für umsonst oder sehr günstig zu bekommen ist, dass es zB in einem Ausstattungspaket enthalten ist, wie beim GTI die Funktion Front Assist im Business Paket, dann kann VW das ohne Folgen 'vergessen' ...?
Nicht ohne Folgen. Man kann ja auf Nachbesserung bestehen. Wenn die nicht erfolgt / nicht möglich ist, dann kommt ein Rücktritt in Frage. Und erst dann muss im Zweifelsfall ein Richter entscheiden, ob der Mangel "erheblich" oder "unerheblich" ist. Ansonsten s.o.