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  5. Verkersunfall ! Polizei sieht die Sachlage so wie ich! Gegner sieht es anders mit....

Verkersunfall ! Polizei sieht die Sachlage so wie ich! Gegner sieht es anders mit....

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 16:10

....0.3 Promille im Blut.

Also Leute die Sachlage ist absolut klar ich bin es nicht schuld, sieht auch die Polizei so. Habe auch ne Zeugin dafür (meine Freundin) sie saß mit im Auto!!

Bloß mein Unfallgegner (mit 0,3 Promille im Blut) sieht es nicht ein.

Jetzt ist guter rat teuer!

Was erwartet mich jetzt?

War heute schon beim Anwalt! Der Sachvollständiger kommt morgen um 11h. Der wagen ist Verkehrs unsicher! Reifen laufen ineinander!

Und wie geht’s nun weiter??

Muss ich auf den Gerichtsbeschluss warten! Wann zahlt die Versicherung?? Zahlt die überhaupt?? Wer kann mir was sagen!!!

 

Danke Danke leute!

Mit freundlichen Grüßen Rene

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tigra-mann

GEWONNEN :-)

danke fuers hochholen eines beitrags von ende januar 2006 :rolleyes:

und auch mit soviel info ^^

generell ja OK

aber DANN bitte auch mit allen infos?

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Zusammen mit dem polizeilichen Unfallbericht wird der beauftragte RA alle erforderlichen Schritte einleiten können und Du solltest umfassend informiert sein.

Sorry, was soll der Thread noch?

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 16:49

Ne bin nicht so gut informiert junge!!!!! Sonst würde ich mir diese Arbeit nicht machen oder???

Also jemand der mir wirklich weiter helfen kann! Immer gerne!!!!

Telefon nehmen,

RA anrufen und nochmals alles erklären lassen.

Alles andere ist sinnlos, da Dein RA den Job macht und nur er Dir die richtigen Anweisungen geben kann.

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 17:55

Ja danke dir schon mal für die antwort!

Aber ich will ja gar nix machen!

Will ja nur wissen ob leute hier schon mal mit sowas erfahrung gemacht haben und was dabei herraus kam :-)

Entscheidend ist die Schuldfrage.

Und dazu haben wir keinen Sachverhalt (Unfallhergang).

Die 0,3 Promille sind jedenfalls nicht entscheidend.

Melde den Unfall deiner eigenen Versicherung vorsichtshalber und der gegnerischen Versicherung.

Um alles andere muß sich dein Anwalt kümmern, da die Sachlage hier nicht bekannt ist, kann mann Dir keine Ratschläge geben.

Der Anwalt hat in Deinem Auftrag volle Akteneinsicht und kann alles weitere veranlassen.

letztendlich entscheidet der Richter am Amtsgericht, wenn es denn soweit kommt

was die Polizei vorher gemeint oder zu meinen geglaubt hat, ist nicht relevant

und ohne genaue Schulderung der Unfalldetails kann keiner hier genauers sagen

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 17:52

Der Unfallhergang:

Ort:

Ein Dreispuriger Kreisverkehr.

 

Mein Unfallgegner Befand sich auf dem innersten Kreis eines Kreisverkehrs. Diese Spur darf man nur an einer Stelle des Kreisverkehrs in grade aus Richtung verlassen.

Ich war auf der mittleren Spur des Kreisverkehrs. Ich hatte die Möglichkeit rechts abzubiegen, oder auch Geradeaus zu fahren (parallel zu meinem Unfallgegner).

Ich wollte grade aus fahren.

Aber mein Unfallgegner wollte dort recht abbiegen wo er es nicht dürfte. Verkehrspfeil NUR grade aus.

Na ja an dieser Stelle erwischte er mich denn genau.

Polizei sah dies auch so wie ich.

 

Will ja hier ein Anhang reinbringen aber die Bitmap Datei ist zu groß und eine Word darf ich hier gar nicht reinstellen.

Wie kann ich euch die Skizze zeigen ??

Mit freundlichen Grüßen ich

Zitat:

original schrieb smitti81...

 

Melde den Unfall deiner eigenen Versicherung vorsichtshalber und der gegnerischen Versicherung.

Als (vermeintlicher) Geschädigter soll er seiner Versicherung vorsichtshalber was melden?

Die Schadenmeldung an die gegnerische Versicherung sollte in diesem Fall der Geschädigte einem Ra überlassen. Der Ra hat möglicherweise Vorortkenntnisse, kann Unfallbilder auf Brauchbarkeit sondieren und vor allem den Schadenersatzanspruch dem Grunde nach richtig und mit einer brauchbaren Unfallhergangschilderung begründet stellen.

Jeder kann was - aber nie alles.

Schlecht beschrieben.

Geradeaus im Kreisverkehr bedeutet im Kreisverkehr zu bleiben.

Wenn ich es richtig verstanden habe:

a) wollte der Unfallgegner den Kreisverkehr verlassen

b) hat dabei versucht in die von Dir besetzte Spur zu wechseln bzw. diese zu kreuzen

c) und dadurch den Unfall verursacht.

b) bedeutet ein Verschulden Deines Unfallgegners.

Eine Teilschuld ist aufgrund Deines Berichtes nicht ersichtlich.

Eine Teilschuld könnte begründet werden, wenn Du beispielsweise zu schnell unterwegs warst und nur dadurch in die Seite bzw. Heck des Abbiegenden gefahren wärst.

Themenstarteram 18. Januar 2006 um 16:58

ja ihr habt es richtig verstanden!

aber der Gegner sieht dies nicht ein!

Jetzt kann mir doch gut pasieren das die gegneriche Versicher trotz alle dem erst mal nicht bezahlt oder??

Das wäre sehr schlecht.......

Und das ist meine gröste Sorge und frage.

Danke jungs........

am 18. Januar 2006 um 17:21

Im schlimmsten Fall mußt Du warten bis die Schuldfrage endgültig geklärt ist. Das kann im Zweifel nur ein Gericht. Wenn die Situation aber eindeutig ist wird es wohl nicht so weit kommen.

Gruß

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von tigra-mann

...aber der Gegner sieht dies nicht ein!

Entscheidend für dich ist nicht, ob der Gegner sein Fehlverhalten einsieht, sondern ob die Sachlage eindeutig zu deinen Gunsten steht und dies auch von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und vom Gericht so interpretiert wird.

Die gegnerische versicherung wird sich unter Berücksichtigung der Aussage ihres Versicherten, des Polizeiberichtes ein eigenes Bild machen.

Wenn es sich so darstellt wie Du es schilderst wird die Versicherung regulieren.

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