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Verlängerung C/CE abgelehnt, Tipps für Widerspruch bei Behörde
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier im Unterforum richtig.
Kurz zu meinem Sachverhalt:
Habe 2012 meinen alten Bundeswehrführerschein umschreiben lassen. Ich hatte nie eine 95er Erlaubnis.
Gültigkeit war bis 29.03.2016.
Da ich nach 2016 keinen Bedarf hatte, habe ich mich nicht um eine Verlängerung gekümmert.
Letztes Jahr habe ich dann bei unserer Führscheinstelle nachgefragt und die Info bekommen, dass eine Verlängerung bis zu 7 Jahre nach Ablauf möglich ist, also der 29.03.2023.
Augenärztliches Attest habe ich mir letzten Oktober geholt, das ärztliche Attest erst im März da zwischendrin meine Tochter geboren wurde und ich keine Zeit hatte.
Im Anschluss wollte ich einen Termin zur Verlängerung C/Ce ohne 95er machen, um das ganze vor dem 29.03 über die Bühne zu haben.
Termine konnten nur online gestellt werden und der früheste Termin war heute.
Kontaktaufnahme mit der Führerscheinstelle war nicht möglich, ich habe meine Situation per mail geschildert, keine Antwort bekommen.
Also habe ich gedacht, nimm den Termin wahr, kannst ja nachweisen, dass du dich vorher gekümmert hast.
Was soll ich sagen, der Mitarbeiterin meine der Führerschein wird nicht verlängert. Habe dann mit der Abteilungsleitung gesprochen, die meinte ich hätte ja 7 Jahre Zeit gehabt und es wäre jetzt verfristet.
Ich war ein bisschen perplex, daher bin ich ohne schriftlichen Nachweis raus, man meinte nur man meldet sich bei mir schriftlich.
Wenn ich das Schreiben bekomme würde ich Widerspruch einlegen Wie seht ihr die Chancen?
Gibt es Tipps oder Gesetzesgrundlagen mit denen ich argumentieren kann?
Kann mir als Auflage eine neue Theorie und Praxisprüfung aufgelegt werden?
Zum Hintergrund. Ich möchte mich ehrenamtlich im THW engagieren und denke, dass eine vorhandenen Klasse C/CE nützlich wäre.
Freue mich auf euere Antworten.
Andreas
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29 Antworten
Mit 7 Jahren warst Du eigentlich gut bedient, insoweit ist für mich die Argumentation der FS-Stelle schlüssig.
Hier in Österreich könnte es Dir passieren, dass Du nach 2 Jahren schon nach Hause geschickt wirst.
Moin,
ich denke auch das ein Widerspruch nichts nützen wird, Du hattest 7 Jahre Zeit dafür.
Ist zwar ärgerlich, aber die Argumentation der Führerscheinstelle ist schlüssig.
Oder Du ziehst es richtig durch, notfalls bis zum EuGH falls Deine Rechtsschutz Versicherung mitspielt.
Gruß
Andre
normal sind 5 jahre , da sind sie ja richtig tolerant,
heisst dann im umkehrschluss was ? Das lässt sich nicht einfach rauslesen
für gewerblich ist die 95 intressant, aber was ist mit der Führerscheinklasse?
THW sucht doch Fahrer. Nimm die doch mit ins Boot. Die haben vielleicht noch andere Möglichkeiten.
Du hättest vielleicht, mit einsenden der Unterlagen, die Verlängerung schriftlich per Mail beantragen sollen. Nun auch wenn deine Tochter geboren wurde, kann ich nicht glauben, daß du seid dem ärztlichen Attest, cirka 5 Monate, keine Zeit gehabt hast, online einen Termin zu machen und vielleicht für maximal eine Stunde auf dem Amt einzufinden.
Es gibt keine Fristen für Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Gültigkeit. Im Text der entsprechenden Verordnung gibt es keine Vorgabe, der Umgang mit diesem Thema liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Da also verschiedene Fahrerlaubnisbehörden damit eigenmächtig unterschiedlich vorgehen, denke ich, dass der Rechtsweg erfolgreich sein könnte. Zumal die -von der Behörde nach eigenem Ermessen gesetzte Frist von 7 Jahren- gerade mal um 5 Wochen überschritten wurde. Und die ärztlichen Atteste noch innerhalb dieser Behördenfrist gemacht wurden. Die Bemühung um einen Termin vielleicht auch?
Wo ist denn diese Führerscheinstelle?
Zitat:
@Italo001 schrieb am 5. Mai 2023 um 15:46:11 Uhr:
Du hättest vielleicht, mit einsenden der Unterlagen, die Verlängerung schriftlich per Mail beantragen sollen. Nun auch wenn deine Tochter geboren wurde, kann ich nicht glauben, daß du seid dem ärztlichen Attest, cirka 5 Monate, keine Zeit gehabt hast, online einen Termin zu machen und vielleicht für maximal eine Stunde auf dem Amt einzufinden.
Ich habe am 01.3.2023 eine Mail geschrieben. Es kam nur eine automatisierte Antwort zurück. Darin wurde extra darauf hingewiesen, dass Antragsformulare nicht per Post geschickt werden dürfen.
Ich hatte dies extra in meiner Mail vorgeschlagen um die Frist zu halten.
Am 01.03.2023 hatte ich alle Unterlagen zusammen. Danach habe ich einen Termin gemacht, der 8 Wochen in der Zukunft und damit nach dem 29.03. lag.
Zitat:
@Kurpan schrieb am 5. Mai 2023 um 17:11:42 Uhr:
Es gibt keine Fristen für Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Gültigkeit. Im Text der entsprechenden Verordnung gibt es keine Vorgabe, der Umgang mit diesem Thema liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Da also verschiedene Fahrerlaubnisbehörden damit eigenmächtig unterschiedlich vorgehen, denke ich, dass der Rechtsweg erfolgreich sein könnte. Zumal die -von der Behörde nach eigenem Ermessen gesetzte Frist von 7 Jahren- gerade mal um 5 Wochen überschritten wurde. Und die ärztlichen Atteste noch innerhalb dieser Behördenfrist gemacht wurden. Die Bemühung um einen Termin vielleicht auch?
Wo ist denn diese Führerscheinstelle?
Ja, die Terminbestätigung war vom 08.03.2023. Habe eine Woche gewartet um es telefonisch oder per mail vorher zu klären und immer mal wieder geschaut ob ein früherer Termin frei wird.
Am 01.03.2023 habe ich meinen Fall per mail geschildert, Ohne Antwort. Führerscheinstelle möchte ich hier nicht schreiben. Ist in NRW.
Wenn ich das so als Beispiel lese,
muß man persöhnlich dort Erscheinen um
Den Antrag zu stellen!
den Führerschein kann man sich dann Schicken lassen,per Direktversand.
die Öffnungszeiten stehen ja auch dort-
https://www.kreis-unna.de/.../index.php?...
Voraussetzungen
(Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna
Vorbesitz mind. einer der oben genannten Klassen
Klasse nicht länger als 7 Jahre abgelaufen
Service & Kontakt
Der Antrag muss im Kreishaus Unna gestellt werden.
Möchten Sie den Führerschein nicht persönlich abholen, können Sie den Direktversand beantragen.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. Die Verlängerung für die oben genannten Fahrerlaubnisklassen kann ausschließlich im Kreishaus Unna erfolgen.
https://www.kreis-unna.de/.../...n-C1-C1E-C-CE-D1-D1E-D-und-DE.php?...
Kleiner Tip wenn der alte Fühterschein
bis 29.03.2016. Gültig war,
Ist die 7 Jahresfrist zur Verlängerung
aber am 28.03.2023 Mitternacht abgelaufen.
MfG
@ Atze220378 , das einzige, was du machen kannst, du meldest dich direkt bei der Fahrschule an.
Vielleicht bekommst du einen Zuschuss vom THW?
Mal in den Nachbarkreisen umschauen was die für Regeln haben und ggf. mal kurzfristig zu nem Bekannten ummelden.
Ich würde mit der Frage ans ,Verkehrs Portal. De gehen. Dort geht es meistens um recht haben auf Grund der Paragraphen.
Zitat:
@Atze220378 schrieb am 5. Mai 2023 um 17:17:07 Uhr:
Zitat:
@Kurpan schrieb am 5. Mai 2023 um 17:11:42 Uhr:
Es gibt keine Fristen für Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Gültigkeit. Im Text der entsprechenden Verordnung gibt es keine Vorgabe, der Umgang mit diesem Thema liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Da also verschiedene Fahrerlaubnisbehörden damit eigenmächtig unterschiedlich vorgehen, denke ich, dass der Rechtsweg erfolgreich sein könnte. Zumal die -von der Behörde nach eigenem Ermessen gesetzte Frist von 7 Jahren- gerade mal um 5 Wochen überschritten wurde. Und die ärztlichen Atteste noch innerhalb dieser Behördenfrist gemacht wurden. Die Bemühung um einen Termin vielleicht auch?
Wo ist denn diese Führerscheinstelle?
Ja, die Terminbestätigung war vom 08.03.2023. Habe eine Woche gewartet um es telefonisch oder per mail vorher zu klären und immer mal wieder geschaut ob ein früherer Termin frei wird.
Am 01.03.2023 habe ich meinen Fall per mail geschildert, Ohne Antwort. Führerscheinstelle möchte ich hier nicht schreiben. Ist in NRW.
Ich hätte die Unterlagen vorab per Mail zugesandt um einfach die Fristen zu halten.
Italo,
es geht doch nicht darum. was Du gemacht hättest. Sondern, was der TE JETZT noch machen könnte, um die Fahrerlaubnis zu verlängern. Oder sagst Du auch einem Ertrinkenden: ich wäre nicht ins Wasser gegangen...
In Berlin äußert sich die Führerscheinstelle zur Verlängerung der Fahrerlaubnis so:
"Die Antragstellung ist zu den gleichen Bedingungen möglich, wenn die Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf).
Ist die Gültigkeit schon sehr lange abgelaufen (z.B. 10 Jahre), kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden."
In Berlin scheinen also 7 Jahre noch nicht sehr lange zu sein. Und Maßnahmen wie erneute Prüfung oder anderes liegen im Ermessen der Behörde, es gibt da keine Vorgaben seitens der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV).