- Startseite
- Forum
- Dialog
- Sagt's uns!
- Verlinkungen - Urteil des LG HH und vorangegange Rechtsprechung des EUGH - Folgen für MT?
Verlinkungen - Urteil des LG HH und vorangegange Rechtsprechung des EUGH - Folgen für MT?
Hallo und Moin Moin,
heute morgen fand ich in der hiesigen Tageszeitung folgenden Artikel:
http://www.shz.de/.../...g-verlinken-kann-teuer-werden-id15556081.html
So ganz klar sind mir die möglichen Folgen, die sich daraus entwickeln können, aber noch nicht.
Es steht dort zwar, dass private User, derzeit noch nicht belangt werden, scheint dann aber wohl nur noch eine Frage der Zeit zu sein....
Nun zu meinem eigentlichen Problem:
Auf Grund des Urheberrechts vermeide ich es schon seit Jahren, z. B. bei Hilfestellungen oder Fragen im Forum, Bilder aus dem Netz zu kopieren und als eigene als Anhang zum Post einzustellen. Ich bediene mich dabei der Linkfunktion.
Nun gibt es auch Fragen zu bestimmten Teilen und Einbaupositionen. Im VW-Bereich empfiehlt sich da ETKA, der VW-Ersatzteilkatalog. Dieser ist selbstverständlich urheberrechtlich geschützt, kann also nicht verwendet werden. Hilfe bieten dabei dann ausländische Seiten, die diesen Katalog oder Teile davon offen zur Nutzung bereitstellen. Links dahin werden gerne zur Veranschaulichung gesetzt.
Ergeben sich daraus nun ernsthafte Probleme für den User oder MT?
Der Disclaimer für die Verwendung von Links auf externe Webseiten scheint ja nach Auffassung des LG nutzlos zu sein.
Was also tun?
Wird MT solche Links zukünftig löschen? Nutzer verwarnen oder gar sperren?
Beste Antwort im Thema
Hi,
keine Panik, alles bleibt wie es ist. Der EuGH hält weiterhin daran fest, dass wir als Betreiber bei Kenntnis dem nachgehen. Und das tuen wir seit Jahren. Egal, ob es sich um einen Bildrechtsverstoß oder aber eine kritischen Bewertung zu einer Werkstatt handelt. Zwecks Verlinkungen kamen bis jetzt nur Personen auf uns zu die alte, kaputte Links getauscht haben wollten.
Also: weitermachen .
Viele Grüße aus der Werkstatt
Bianca
Ähnliche Themen
23 Antworten
Zumutbare Nachforschung?
Das wird ja immer bekloppter.
Wie und wieso sollte ich als Verlinkender prüfen, ob auf der Zielseite Urheberrechtlich alles in Ordnung ist?
Das kann ich als Normalo überhaupt nicht, dafür braucht's u.U. ganze Rechtsabteilungen.
Unter Umständen!
Die offensichtlichen Dinge, wie Online-Etkas, sind ja sehr einfach zu erkennen, aber fehlende Quellangaben auf Fremdseiten.....
Abartig.
Gerichte sollten sich zu solchem Blödsinn gar nicht erst hinreißen lassen.
Da merkt man mal wieder das zwischen dem realen Leben und der Gesetzessprechung Welten liegen.
Werde das Gefühl nicht los, dass die Amerikanisierung und dessen Rechtsprechung immer mehr Einzug bei uns erhält.
Bei ETKA Links können es nur Fremdseiten sein, die Bilder in den Anlagen bei ETKA sind verhältnismäßig leicht zu erkennen.
Nur was passiert mit diesen "alten" Bildern/Links?
Zumindest in meinen betreuten Bereichen versuche ich aktuell diese Bilder entfernen zu lassen.
Jedoch eine 100%ige Sicherheit kann niemand geben, hier wäre wirklich der User in der Pflicht, theoretisch gesehen.
Wenn es aber danach geht, wäre dieses ...sorry... Drecks Frazenbuch schon lange leer ...
Btw:
Was passiert mit Beiträgen die seit Beginn des Forums in den Tiefen von MT noch schlummern?
Das Problem sieht der Kolumnist der Zeitung ebenso:
http://www.shz.de/.../...-digitalen-lebenswirklichkeit-id15559216.html
Das Problem ist wohl aber tatsächlich, dass MT mit den User-Beiträgen in Foren, Blog, News & Co Geld über Werbung generiert. Nach einer Lösung für ihr Problem Suchende finden über Internetsuchmaschinen und im Endeffekt durch urheberrechtlich geschützte Beiträge hier vielfach Hilfe. Dass man da dann auch den Webseitenbetreiber in die Verantwortung nimmt, ist somit nicht abwegig. Entsprechend muss man sich auf Anbieterseite wappnen. Die NUB helfen da sicherlich nur wenig.
Würde für mich dann aber für die Zukunft ebenfalls bedeuten, auf Links zu diesen ETKA-Seiten verzichten zu müssen. Wer weiß, ob es da nicht zukünftig Regressansprüche an entsprechend verlinkende User gibt.
Daher die Frage: was tut MT? Wie verhält man sich zukünftig?
Zitat:
@blue daddy schrieb am 10. Dezember 2016 um 10:50:18 Uhr:
Zumutbare Nachforschung?
Das wird ja immer bekloppter.
Ja, die spinnen total (hoffentlich geht das in die nächste Instanz)
Zitat:
Wie und wieso sollte ich als Verlinkender prüfen, ob auf der Zielseite Urheberrechtlich alles in Ordnung ist?
Das kann ich als Normalo überhaupt nicht, dafür braucht's u.U. ganze Rechtsabteilungen.
Eben, woher zum Teufel soll ich wissen wer das Foto produziert und wer nachträglich daran rumgefummelt hat????
Gruß Metalhead
Der Heise-Verlag versucht gerade, dem Gericht die Unsinnigkeit der eigenen Entscheidung vor Augen zu führen: Link
Ich befürchte nur, dass man beim LG Hamburg leider zu weltfremd ist, um den selbstverzapften Blödsinn zu erkennen. Der Wahnsinn aber ist, dass man wohl nur einer Richter-Entscheidung auf EU-Ebene folgt. Es ist schon traurig, dass dort Menschen urteilen, die von der Materie offenbar nicht den Hauch einer Ahnung haben.
Zitat:
heise online:
Ich darf Sie daher bitten, uns schriftlich verbindlich zu bestätigen, dass sämtliche der im Rahmen Ihrer Webpräsenz verwendeten urheberrechtlich geschützten Inhalte in keiner Form und an keiner Stelle gegen die Vorgaben des Urheberrechts oder verwandter Gesetze verstoßen.
Genial!
They made my day!
Mag das ein Urteil eines LG sein, das keine Allgemeingültigkeit entwickelt, so muß man trotzdem bedenken, dass es wohl auf Grund von EU-Vorgaben ergangen ist. Da dürfte man wohl eher aus dieser Richtung mit einer Klarstellung rechnen als von so einem Provinzgericht.
Naja, ich denke inzwischen, dass die Auswirkungen auf Forenbetreiber gering sein dürften.
Wenn der Betreiber in seinen eigenen News verlinkt, kann man von ihm die Prüfung erwarten.
Vom User, der was verlinkt kann man das nicht.
Hier muss
Zitat:
... berücksichtigt werden, dass der Betreffende nicht weiß und vernünftigerweise nicht wissen kann, dass dieses Werk im Internet ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht wurde.
Betreibt man eine eigene private Website zum Spaß - genau das Gleiche.
Eigene Website mit "Gewinnerzielungsabsicht" - uffbasse!
Ich denke, es wird demnächst eine Abmahn- und Abzockwelle losrollen.
Als erste Adressaten dürften deutsche große Foren- und Frageseiten sein.
Die bekommt man am leichtesten zu fassen.
Doch das soll uns ja gar nicht interessieren.
Mich interessiert in erster Linie, ob es von Seiten MT entsprechende Beschränkungen oder Sanktionen geben wird. Grds. gibt's es ja die NUB und den Disclamer.....verfolgt oder geahndet wurde bisher nix. Wie ich aber dem Beitrag von @ONKELTOM7777 entnehme, gibt es bereits an anderer () Stelle entsprechende Reaktionen.
was ich ansprechen wollte sind einfach nur die urheberrechtlich geschützten Dokumente, Einbauanleitungen aus ETKA, ERWIN und co.
Dies ist aber schon in den Nutzungsbedingungen beschrieben.
unter
5. Verantwortlichkeit, verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
*Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte oder Eigentumsrechte verletzen;
Links zu solchen Seiten mit entsprechendem Material sehe ich nicht als "Veröffentlichung" (Bilder aus dem Netz laden und als eigenen Angang posten) oder "Übermittlung" (wie Veröffentlichung nur nicht übers Forum sondern per PN, wobei dort nur Texte möglich sind, da Bilder bei Normalusern nicht mgl. sind)
Und genau schlägt das Urteil nun ein. In Punkt 5.2. erklärt MT, dass man für den veröffentlichten Inhalt und an anderer Stelle auch für den Inhalt hinter User-Links nicht haftet.
Ich denke, hier nun eine Klarstellung nötig.
Es steht in keinem der beiden Urteile was geschrieben, dass Betreiber für durch User erstellte Links haften.
Nur dass Betreibern zugemutet werden kann, durch sie selbst verlinkte Inhalte zu prüfen.
Das sehe ich anders.
Zitat:
Nutzer für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden können, wenn diese auf einer von ihnen verlinkten Seite stattfinden. Es sei ihre Aufgabe zu prüfen, ob Videos, Bilder und sonstige Inhalte dort legal zu sehen sind. In dem aktuellen Urteil ist die Rede von Webseitenbetreibern, die mit ihrem Online-Auftritt, auf dem der Link gesetzt ist, Gewinnerzielung betreiben.
Ich schreib es mal nach meinem Verständnis um:
MT für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden kann, wenn diese auf einer von ihnen verlinkten fremden/dritten Seite stattfinden. Es sei MTs Aufgabe zu prüfen, ob Videos, Bilder und sonstige Inhalte auf der fremden Seite legal zu sehen sind. In dem aktuellen Urteil ist die Rede von Webseitenbetreibern (MT), die mit ihrer eigenen MT-Seite auf der der Link gesetzt ist, Gewinnerzielung (MT=juristische Person=Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht z. B. durch Werbung) betreiben.
Und dann geht es doch weiter. Der Webseitenbetreiber (MT) wird doch im Nachgang versuchen sich schadfrei zu halten und den Verursacher (versuchen) zur Kasse zu bitten/in Regress zu nehmen.
Es geht bei all dem (EU und HH) nur um vom Betreiber einer Seite selbst erstellte Links.
Der erste Fall war ja auch schon selten dämlich, da der Seitenbetreiber schon vor der Veröffentlichung vom Rechteinhaber aufgefordert wurde, dies zu unterlassen.