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Verlorener Fahrzeugbrief - Fremder eidesstattliche Versicherung
Vor einigen Monaten hatte ich sämtliche Papiere meines alten T3 Busses wiedergefunden, der schon seit Jahren bei einem Bauernhof untergestellt ist.
Im Internet wird ja der Vorgang bei Verlust aufgeführt.
Gut. Kann nicht auch ein Fremder den Vorgang anstoßen? Man hat keine Unterlagen mehr. (Kaufvertrag, Vers.Unterlagen, ist schon 10 Jahre abgemeldet)
Gibt es da nicht noch Sicherungen?
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16 Antworten
Dafür ist ja die Aufbieteung gedacht. Motto: Wer die Papiere hat oder Eigentum geltend machen möchte möge sich jetzt melden oder für immer schweigen.
Sowas ist aber auch schon passiert. Wenn derjenige seine Rechte auch beweisen kann hat derjenige, der die neuen Papiere hat, meistens schlechte Karten.
Du bist Eigentümer des T3 und hast jetzt die Papiere wieder gefunden oder wie ist das gemeint?
Was meinst du mit Sicherungen?
Und warum will man eine Aufbietung machen?
Kapiere den Sachverhalt nicht so ganz.
Verstehe auch nix.
Er hat Auto, und sämtliche Papiere. Wozu jetzt dieses Verfahren?
Ich glaube das sind nur Gedanken, die ihm gerade gekommen sind ohne bestimmten Anlass Marke "was wäre wenn?".
Zum Vertiefen der Gedanken:
https://www.motor-talk.de/.../...tliche-versicherung-t8170587.html?...
Danke. ich werde mal bei uns in der Zulassungsstelle nachfragen, wie es dort gemacht wird.
Könnte natürlich etwas kurios klingen, wenn Du keine Erinnerung und Unterlagen hast.
Denn, man muss wohl bestimmt als Besitzer auftreten. Ob da eine dubiose Schenkung von einem lange verstorbenen Verwandten akzeptiert würde.
PS: Gut, daß ich als Papiermessie alles habe, aber nicht in welcher Kiste......
Jetzt wird es noch undurchsichtiger.
Kannst du das mal hier klarstellen?? Sonst kann man das hier auch zumachen.
Ich und viele andere verstehen überhaupt nicht um was es hier eigentlich geht.
Fragen beantwortest du auch nicht.
Vermutlich wird er wissen wollen wie leicht oder schwer es wäre sich auf diesem Weg ein Auto zu ergaunern.
Gehst mit nem gefakten Kaufvertrag zum Amt und meldest das der Hund die ZUB1 & 2 gefressen hat. Wird bei der Aufbietung Kontakt zu Vorhaltern aufgenommen? Der Vorbesitzer aus dem Kaufvertrag kontaktiert o.ä.? Oder steht das "nur" in irgendeinem Amtsblatt kein normaler Mensch liest?
Ich habe auch einen Oldtimer der im Idealfall auch mal 1/2 Jahr unberührt in seiner Garage steht. Wenn der im Dezember verschwindet merke ich das wenn es dumm läuft erst im Frühjahr, also weit nach der Aufbietungsphase. Bis dahin hätten böse Buben den Papierkram erledigt.
Das es danach dann schwierig für die bösen Buben wird weil ich mit den Originalpapieren das wieder korrigieren kann steht ja auf einem anderen Blatt.
Meine Werkstatt hat bei einer Reparatur mal meinen Fahrzeugschein verbummelt. Da ich eh wegen Ausweisangelegenheiten zum Amt musste habe ich das "erledigt" und den Schein für verlustig erklärt. Bei der nächsten Reparatur ein halbes Jahr später (neuen Schein ganz bewusst nicht dagelassen) tauchte der alte Schein auf einmal wieder auf und ich habe den alten Schein still und leise geshreddert.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 20. März 2025 um 13:59:32 Uhr:
Wird bei der Aufbietung Kontakt zu Vorhaltern aufgenommen?
.
Nein natürlich nicht!
Dafür gibt's
Dashier. Für die Eigentumssicherung ist jeder selbst verantwortlich, denn § 14 FZV Abs (7) " Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte"
Das kann man toppenZitat:
@onzlaught schrieb am 20. März 2025 um 17:04:12 Uhr:
Wenn ein Käufer dann noch mit „gutem Glauben“ argumentiert kann das ganz bitter enden.
. Geld weg UND Auto weg.

Korrekt. Als ich mich im "Internet " informiert habe, dachte ich: Moment, kann "jeder" einfach eine eidesstattliche Versicherung abgeben. In Deutschland.
Natürlich sind das nur absolute Nischenanwendungen, aber ich war auch überrascht, daß nach 7 Jahren alles gelöscht wird.