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Verlust der Werksgarantie wenn ich Standheizung selbst einbau ?

Themenstarteram 4. August 2010 um 18:15

Wenn Ich in unseren Golf 6, bis januar 2011 Werksgarantie, eine Standheizung selbst einbaue, verliere Ich dann die Werksgarantie :confused:

Beste Antwort im Thema

Sofern VW seine Garantiebestimmungen die letzten Jahre nicht grundlegend geändert hat oder sofern diese nicht völlig von den üblichen Regelungen im Automobilbereich abweichen, gilt eigentlich folgender Passus:

"Garantieverpflichtungen bestehen ferner nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

- in das Fahrzeug Teile an- oder eingebaut worden sind, deren Verwendungen die Volkswagen AG nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von der Volkswagen AG nicht genehmigten Weise verändert worden ist (z. B. Tuning) ..."

Insofern sollte eine Garantie erst erlöschen, sofern zwischen konstruktiver Veränderung und reklamiertem Mangel ein kausaler Zusammenhang besteht.

Eine Garantie, die vollständig für das gesamte Fahrzeug erlischt sobald irgendwelche Veränderungen vorgenommen werden, ist im Übrigen auch ziemlich ralitätsfern. Dann würde diese auch gelten, wenn man Felgen eines Drittanbieters (Stichwort: Winterreifen) verwendet oder Tuning-Spiegelkappen montiert.

MfG

roughneck

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Vom Verlust der Garantie einschließlich Kulanz gehe ich aus , da der Einbau der Standheizung sehr aufwendig ist und bestimmt nicht mit einem Radioeinbau zu vergleichen ist. Heißt selber einbauen selber oder Fachwerkstatt ??

am 5. August 2010 um 6:44

ja du würdest die Garantie definitiv verlieren

Da erzählt dir eine Webasto-Werkstatt garantiert das Gegenteil.

am 5. August 2010 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von navec

Da erzählt dir eine Webasto-Werkstatt garantiert das Gegenteil.

Ja die wollen auch Geld verdienen, es kann mir niemand erzählen, dass die Werksgaratie erhalten bleibt , wenn ich das ganze Auto wegen einer Standheizung auseinander nehme und Kulanz pp. dürfte sich dann auch erledigt haben. Aber man ja einfach beim Händler fragen wie siich verhält .

Greetings

am 5. August 2010 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von navec

Da erzählt dir eine Webasto-Werkstatt garantiert das Gegenteil.

Die Webasto-Werkstatt muss ja nur für die SH geradestehen. Aber der nach-

trägliche Einbau einer ST (auch fachmännisch) stellt einen Eingriff in das

Fahrzeug dar, der laut Garantiebed. nicht zulässig ist.

du verlierst damit die garantie auf die dazugehörigen teile...

wenn dir jetzt z.b. das Radlager defekt wird,dann hast da trotzdem noch immer deine Garantie...hast aber i-wo ein leck an der kraftstoffleitung (da diese ja für die SH bearbeitet wurde) ,dann sieht es da schlecht aus.

Die Autohersteller stellen sich schon sehr an, wenn an ihren Autos selber geschraubt wird. Gerade bei einer Standheizung würde ich schon aus Sicherheitsgründen nicht selber schrauben. Wozu auch, Webasto und auch Ebersbächer haben derzeit noch recht gute Angebote. Es soll auch VW-Werkstätten geben die diese Preise machen. Mein :) hat z.b. Sonderpreise wenn man den Wagen zu bestimmten Zeiten reparieren lässt. Also einfach einmal Angebote machen lassen.

Eine Frage wurde ja bisher nicht beantwortet...

Raucht das Auto ab und die SH der Auslöser...wirds

ein nettes Erwachen ohne Versicherungsschutz geben,

wenn der Gutachter den Einbau ohne

zert.Fachwerkstatt attestiert.

Gruß Volker

am 5. August 2010 um 16:20

Im Zweifelsfall würde ich Wolfsburg per Brief oder Mail um eine bindende schriftliche Stellungnahme bezüglich der Herstellergarantie bitten, bevor Du eine Entscheidung pro Standheizung triffst.

Schildere dem Werk, daß der Einbau in einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterwerkstatt, Innungsmitglied) vorgenommen wird. Schildere auch, welche SH (Typbezeichnung) verbaut werden soll.

Sollte Wolfsburg auf eine derartige Anfrage antworten, hast Dua uf jeden fall etwas Schriftliches zur Hand, wenn es um Garantieleistungen geht.

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

Im Zweifelsfall würde ich Wolfsburg per Brief oder Mail um eine bindende schriftliche Stellungnahme bezüglich der Herstellergarantie bitten, bevor Du eine Entscheidung pro Standheizung triffst.

Schildere dem Werk, daß der Einbau in einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterwerkstatt, Innungsmitglied) vorgenommen wird. Schildere auch, welche SH (Typbezeichnung) verbaut werden soll.

Sollte Wolfsburg auf eine derartige Anfrage antworten, hast Dua uf jeden fall etwas Schriftliches zur Hand, wenn es um Garantieleistungen geht.

Der einzig sichere Weg, Deine Fähigkeiten stelle ich nicht in Frage aber die Risken des Abfackelns ohne Versicherungsschutz, von der Garantie gar nicht zu reden, sind da zu hoch. Ggf. solltest Du mal mit einer Werkstatt reden ob das von ihr attestiert werden kann, mit VW dann sowieso.

Mir ist flüchtig in Erinnerung, dass ich in den 90ern noch einen TÜV von der Werkstatt brauchte. Der Einbau war akribisch vorgeschrieben.

Gutes Gelingen

 

Gruß Peter

Hat hier eigentlich schon mal jemand in die entsprechenden Garantiebestimmungen reingeschaut oder redet ihr nur über euer Bauchgefühl ;)

MfG

roughneck

am 5. August 2010 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von piotor

Der einzig sichere Weg, Deine Fähigkeiten stelle ich nicht in Frage aber die Risken des Abfackelns ohne Versicherungsschutz, von der Garantie gar nicht zu reden, sind da zu hoch.

Nur zur Klarstellung: ich gehe davon aus, daß der Einbau tatsächlich in einer Fachwerkstatt erfolgt.

Solltest Du es wirklich selbst machen, wird es aller Voraussicht nach keine Garantie mehr geben.

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Hat hier eigentlich schon mal jemand in die entsprechenden Garantiebestimmungen reingeschaut oder redet ihr nur über euer Bauchgefühl ;)

MfG

roughneck

Also für einen Selbsteinbau der Heizung reicht das Bauchgefühl;-). Den Rest sollte man VW erledigen lassen, sonst landet man schnell im Fernsehen in der Sendung der Größten Rechtsirrtümer;-)).

Ich melde Dir aber, dass ich mich bemüht habe die Lösung zu finden, leider gabs da nichts Gescheites, außer mein gutes Bauchgefühl;-).

Gruß Peter

Sofern VW seine Garantiebestimmungen die letzten Jahre nicht grundlegend geändert hat oder sofern diese nicht völlig von den üblichen Regelungen im Automobilbereich abweichen, gilt eigentlich folgender Passus:

"Garantieverpflichtungen bestehen ferner nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

- in das Fahrzeug Teile an- oder eingebaut worden sind, deren Verwendungen die Volkswagen AG nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von der Volkswagen AG nicht genehmigten Weise verändert worden ist (z. B. Tuning) ..."

Insofern sollte eine Garantie erst erlöschen, sofern zwischen konstruktiver Veränderung und reklamiertem Mangel ein kausaler Zusammenhang besteht.

Eine Garantie, die vollständig für das gesamte Fahrzeug erlischt sobald irgendwelche Veränderungen vorgenommen werden, ist im Übrigen auch ziemlich ralitätsfern. Dann würde diese auch gelten, wenn man Felgen eines Drittanbieters (Stichwort: Winterreifen) verwendet oder Tuning-Spiegelkappen montiert.

MfG

roughneck

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