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Verlust der Zulassung nach Änderungen

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 18:17

Hallo,

meine Frage in aller Offenheit:

Wir haben in einem Elektronikforum ständig Diskussionen wenn es um das Thema Autoelektrik geht. Da gibt es eine Hardlinerfraktion die befürchtet bzw. unterstell bei der kleinsten Änderung den Verlust der Zulassung.

Mal ein konkretes Beispiel: Jemand hat ein Motorrad gekauft bei dem der Tacho mit einer blauen LED beleuchtet ist. Kann man deswegen die Zulassung verlieren?

Es muss doch bei der Autoelektrik einen sicherheitsrelevanten Teil wie ABS oder Airbag geben von dem man die Finger lassen sollte,

einen zulassungsrelevanten Teil wie Blinker und Bremslicht, der gewisse Vorschriften zu erfüllen hat

ja und den Teil, den der Gesetzgeber nicht so gern mag wie Unterbodenbeleuchtung und ähnliche Lichteffekte

aber am Rest muss man doch rumlöten dürfen - einen Spannungsregler für den Betrieb einer Playstation in die Mittelkonsole einbauen zum Beispiel, einen selbstgebauten Drehzahlmesser einbauen oder so.

Oder sehe ich das falsch?

Danke

Bernhard

Beste Antwort im Thema
am 12. Juni 2012 um 18:46

Hallo Bernhard,

was Du Zulassung nennst, wird eigentlich als Betriebserlaubnis (BE) bezeichnet. Diese BE kann erlöschen, wenn am Fahrzeug unzulässige Modifikationen vorgenommen werden. Welche das sind wird in §19 StVZO dargestellt:

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Durch Manipulation an der Beleuchtung des Fahrzeugs wird weder die Fahrzeugart geändert, noch das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Wohl kann es aber zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnemmer kommen, wenn etwa durch unzulässige Xenonumbauten der Gegenverkehr geblendet wird. Bei einer Änderung der Farbe der Tachobeleuchtung ist das definitiv nicht der Fall, so daß ein Erlöschen der BE ausgeschlossen werden kann. In anderen Fällen kann dies jedoch durchaus strittig sein und gegebenenfalls erst durch ein Gericht abschließend geklärt werden.

Hänsel

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am 12. Juni 2012 um 18:46

Hallo Bernhard,

was Du Zulassung nennst, wird eigentlich als Betriebserlaubnis (BE) bezeichnet. Diese BE kann erlöschen, wenn am Fahrzeug unzulässige Modifikationen vorgenommen werden. Welche das sind wird in §19 StVZO dargestellt:

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Durch Manipulation an der Beleuchtung des Fahrzeugs wird weder die Fahrzeugart geändert, noch das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Wohl kann es aber zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnemmer kommen, wenn etwa durch unzulässige Xenonumbauten der Gegenverkehr geblendet wird. Bei einer Änderung der Farbe der Tachobeleuchtung ist das definitiv nicht der Fall, so daß ein Erlöschen der BE ausgeschlossen werden kann. In anderen Fällen kann dies jedoch durchaus strittig sein und gegebenenfalls erst durch ein Gericht abschließend geklärt werden.

Hänsel

am 12. Juni 2012 um 18:52

moin Bernhard,

du meinst sicher den Verlust der ABE - allgemeine Betriebserlaubnis.

Sicher wird ein einbau eines spannungsreglers wohl nicht zu dem Verlust der ABE führen.

Dann dürften viele musikanlagen in so manchen auto garnicht betrieben bzw erst eingebaut werden.

wir haben in 70 -ern auch voltmeter und öltemp anzeige in unseren autos nachgerüstet,

ohne das die ABE verloren ging.

Ob eine veränderte tachobeleuchtung dazu führt glaube ich auch nicht, genau so wenig

wie ein selbstgebauter drehzahlmesser.

Aber durch die elektronik ist es heut zu tage wohl eher schwer zu beurteilen, was noch geht

und was nicht, ab wann ein eingriff z.b. in die motorsteuerung vorliegt.

hierzu müsste man die gesamte beim bundesamt in flensburg hinterlegte Betriebserlaubnis einsehen können.

Wenn der hersteller einem keine kopie zur verfügung stellt, kann man diese - soviel ich mal gehört habe -

gegen ein gebühr, sich aus flensburg für den jeweiligen fahrzeug zusenden lassen.

Wenn schon die deaktivierung eines gurtwarners zum verlust der ABE führen kann, so sollte man

hier wirklich eine gewisse vorsicht an den tag legen, um nicht in der nächsten verkehrskontrolle böse

aufzuwachen.

gruss

willi

Alles was verbaut wird muss zusätzlich auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft sein.

Da gibts einiges was zum erlöschen der BE führen kann, sofern fest verbaut ;)

am 13. Juni 2012 um 6:14

Zitat:

Original geschrieben von haensel

Bei einer Änderung der Farbe der Tachobeleuchtung ist das definitiv nicht der Fall, so daß ein Erlöschen der BE ausgeschlossen werden kann.

Wenn die Farbe der Tachobeleuchtung dazu führt, dass der TE seine aktuelle Geschwindigkeit nicht mehr richtig ablesen kann, könnte es schon eng werden. Definitiv ist vor Gericht mal garnichts.

am 13. Juni 2012 um 7:56

Mal im Ernst, wer von den Schreibern hier glaubt daran, dass bei einer Verkehrskontrolle oder TÜV Vorfahrt die Tachobeleuchtung kontrolliert wird? Niemand!

Ich persönlich kann mich auch nur der Meinung meines Vorschreibers anschließen, dass die geänderte Tachobeleuchtung NICHT zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Beispiel: Wer weiß ob eine Sonnenschutzfolie, die OBEN auf der Windschutzscheibe angeklebt ist und man oft auf Autos sehen kann zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führt. Kaum jemand! Denn, es kontrolliert auch niemand, nicht mal die Polizei, die das jeweilige Fahrzeug SOFORT still legen müsste, da es OHNE Betriebserlaubnis herum fährt!

Sollte es da eine Regelung geben, die ich nicht weiß ... könntet ihr mich gerne korrigieren.

Tatsache ist, dass auf Deutschlands Straßen soviele "getunte" Fahrzeuge eigentlich illegal herum fahren und es niemanden interessiert, dass eine geänderte Tachobeleuchtung dagegen ein Ameisenfurz ist.

Ich bin mir auch ziemlich sicher, das selbst die sogenannten "Fachleute" nicht wissen ob sowas erlaubt ist oder ja, auch wenn es "irgendwo" steht. Im Zweifel wird es einfach aus Unkenntnis "übersehen".

Es sei denn, es ist ein ganz penibler Mensch, der sich gerade über die Blondine am Steuer geärgert hat, weil er ihr nix nachweisen konnte und guckt dann eben genauer hin. Und ... Verkehrkontrollen in der Dunkelheit sind relativ selten und TÜV Abnahmen finden im Dunkeln schon mal überhaupt nicht statt!

Also, wovon reden wir hier überhaupt? Wird das nun wieder ein Thema wo auf unzähligen Seiten Halbwissen und Vermutungen geäussert werden und niemand über das naheliegenste, von mir beschriebene, nachdenkt?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Tatsache ist, dass auf Deutschlands Straßen soviele "getunte" Fahrzeuge eigentlich illegal herum fahren und es niemanden interessiert, dass eine geänderte Tachobeleuchtung dagegen ein Ameisenfurz ist.

Da braucht man überhaupt gar keine Verhältnisse versuchen herzustellen. Entweder ist es illegal oder nicht. Es gibt nicht ein bisschen illegal...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Also, wovon reden wir hier überhaupt? Wird das nun wieder ein Thema wo auf unzähligen Seiten Halbwissen und Vermutungen geäussert werden und niemand über das naheliegenste, von mir beschriebene, nachdenkt?

Wenn man so Argumente bringt wie du, könnte die Vermutung nahe liegen...

am 13. Juni 2012 um 8:15

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Tatsache ist, dass auf Deutschlands Straßen soviele "getunte" Fahrzeuge eigentlich illegal herum fahren und es niemanden interessiert, dass eine geänderte Tachobeleuchtung dagegen ein Ameisenfurz ist.

Da braucht man überhaupt gar keine Verhältnisse versuchen herzustellen. Entweder ist es illegal oder nicht. Es gibt nicht ein bisschen illegal...

EIGENTLICH ... weil es niemand kontrolliert! :D Ok?

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wenn man so Argumente bringt wie du, könnte die Vermutung nahe liegen...

Sprich dich aus: Zustimmung oder Ablehnung? Oder sprechen wir uns ab Seite 8 wieder, ob ich recht hatte oder ja? ;)

Naja, in einer Kontrolle können die ja nichtmal feststellen ob die montierten Felgen und Reifengrößen zulässig sind.

Das heißt aber noch lange nicht das es legal ist.

Auch wenn der Tüver bestimmte Mängel übersehen hat, so ist es noch lange nicht in Ordnung.

Interessant wird die Angelegenheit immer dann, wenn es zum Unfall kommt und ein Sachverständiger die Karre auseinander nimmt. Da kann schnell der Vericherungsschutz eingeschränkt sein.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Da kann schnell der Vericherungsschutz eingeschränkt sein.

Die Versicherung kann sich einen Anteil vom Verursacher wieder holen ,steht aber in den AGB.

man muss hier wie oben schon erwähnt klipp und klar trennen. es gibt einmal eben die sachen die ohne abnahme zur verlust der be führen. diese dinge wie: felgen, fahrwerk, spoiler, etc sind aber klipp und klar geregelt. ich müsst den § bzw die rili mal zusammensuchen....

fakt ist das da auch gewisse elektrische sachen dabei sind. z.b. die beschaltung des lichts. also das bei fernlicht nicht die nebelscheinwerfer angehen etc...

ABER solche sachen wie tacho beleuchtung ändern (wen der spass noch abzulesen ist) etc ist natürlich zulässig. solche geschichten wie unterbodenbeleuchtungen etc sind auch klipp und klar geregelt: nämlich ZULÄSSIG bei einer gewissen beschaltung. haben im übrigen diverse fahrzeuge SERIENMÄSSIG! nur isses da eben eine ausstiegsbeleuchtung die auch als solches funktionieren muss. gibts auch als zubehör MIT ZULASSUNG! z.b. von foliatec. hier muss nur eben auf die beschaltung geachtet werden. ebenso (auch wens immer durch unwissenheit nicht geglaubt wird!) der ausbau oder das deaktivieren des serienmässigen airbags. auch zulässig unter gewissen gesichtspunkten. gibts von raid adapter fürs sportlenkrad OHNE airbag mit zulassung und auch von recaro MIT zulassung zum ausbau der sitzairbags. aber auch hier gilt dann: die auflagen beachten.

da eben drehzahlmesser und spannungskonstanter ebenso in der zulassungsrili fehlen sind diese ebenso zulässig (auch hier auflagen beachten, ein drehzahlmesser mit 1000watt scheinwerfern is eben net!) wie z.b. beleuchtete schaltknäufe, nebelscheinwerfer einbauen, cb funkgerät, das nachrüsten einer zv oder alarmanlage, 3. bremslichter (oder wie früher in den 80gern eben die 2 innenliegenden bremslichter auf der heckabalge), ein home cinema center mit 40 bildschirmen etc...

das probleme sehe ich auch eher wie r129 bei der versicherung. hier nicht zusehr in der haftpflicht sondern in der kasko. wen dir dein auto abfackelt und der gutachter stellt dann fest das die kiste durch eine nicht sachgemässe anlage oder durch das nicht fachgerechte anschliessen von nebelscheinwerfern (sicherung vergessen, falsche kabel etc) die ursache ist dann siehts ggf eben mau aus mich dem geld.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

durch das nicht fachgerechte anschliessen von nebelscheinwerfern (sicherung vergessen, falsche kabel etc) die ursache ist dann siehts ggf eben mau aus mich dem geld.

Tja, wenn man Pech hat gibt es nichts von wegen " selber schuld " . Davon abgesehen hätte ich es in meiner Sturm und Drangzeit auch wegen eines falsch angeschlossenen Kabels es fast geschafft die Karre abzufackeln.Zum Glück nur fast :rolleyes: .

am 13. Juni 2012 um 10:22

Ja ....................... in meinem ersten Auto, ein Borgward Cabrio (!) aber keins von "der Stange", die gab's da noch nicht, hatte ich eine Klingel (!) eingebaut! Hat ein Polizist gesehen und: "na, na, na ... das darf aber nicht" gesagt, weil ILLEGAL! Pöse, pöse ...

Oder, der erste TÜV ... Herr DipIng Becker (Gott hab' ihn selig) ... "entdeckte" eine Fanfare, die das Auto nicht haben dürfte, neben der "normalen" Hupe. Vergeblich suchte er dann den Umschalter, der sinnigerweise hinter einem Zigarettenhalter versteckt war ... Meine Lippen waren blutig, weil ich ja nicht lachen durfte ... Ok, ist über 40 jahre her und heute würde man über sowas nicht mal lächeln ...

Natürlich sind viele Dinge EIGENTLICH illegal ... EIGENTLICH deshalb, weil sie illegal sind, die "Kontrolleure" aber entweder keine Ahnung haben oder keine Lust die Vorschriften durchzukauen.

Erst dann, wenn etwas passiert und die Versicherungen "wach" werden ... wird's ernst. Nur ist das dem "EIGENTLICH Illegalereinbauer bis dahin ziemlich EIGENTLICH egal! PUNKT!

Ich will den Kontrolleur sehen (ob Polizei oder TüV) der mit dem nackten Auge und normalen Kopf die unoriginalität einer Tachobeleuchtung erkennt.

Im Prinzip ist es doch ganz einfach. Wird ein (Bau)teil verändert, was ein Prüfzeichen (z.B. Aussenbeleuchtung) erfordert oder im Schein spezifisch eingetragen ist (Felgen/Reifengrösse), dann erlischt erstmal die BE.

Ich habe noch nie ein Siegel oder sonstiges an einem Tascho gesehen. Ergo ist es egal ob die Lämpchen da drinnen mit einer grünen Birne, einer blauen oder sonstigen Birne betrieben werden, hauptsache der Tacho ist ablesbar.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Im Prinzip ist es doch ganz einfach. Wird ein (Bau)teil verändert, was ein Prüfzeichen (z.B. Aussenbeleuchtung) erfordert oder im Schein spezifisch eingetragen ist (Felgen/Reifengrösse), dann erlischt erstmal die BE.

klares NEIN! ;)

ich weiss auf was du raus willst...aber wen ich mir eben einen gfk kotflügel anstatt des originales bleches anbauen -> is essig. es wäre schön wen es so wäre wie du das beschrieben hast. is aber leider nicht sooooo einfach.

es muss/sollte abgenommen werden wen es nicht original ist. bzw nicht ein original nachbau ist. z.b. zubehörbremsen brauch ebenso eine zulassung wie ein reifen. hier muss eine prüfnummer vorhanden sein die man ggf kontrollieren kann (wen man den will). ein kotflügel oder eine stosstange braucht das zwar nicht ABER muss eben "baugleich" sein. also aus blech und auch von den abmasen her auch gleich. es sei den der kotflügel stammt von einem anderen modell das die selbe be hat.

beispiel:

golf 2, der klassiker. hier hat z.b. der popel golf mit 55ps die selbe be wie der jetta. somit is ein anbau von jetta scheinwerfern ohne abnahme in ordnung. dummerweise hat aber der 2er golf RALLYE eine andere be. somit ist der anbau von serien scheinwerfern vom rallye oder gar der anbau von rallye kotflügeln NICHT ZULÄSSIG ohne abnahme.

das thema ist wirklich nicht einfach. den manche sachen gehen einfach, manche bedarf es einer abnahme und manche gehen garnet. dann kommen noch zeitliche gesetzesänderungen ins spiel die baujahrbedingt sind (z.b. braucht eben ein 87er 2er golf keinen mindestabstand von der lichtaustrittskante zum boden, ein 89er braucht es aber, die gutachten für die fahrwerke gelten aber für ALLE modelle)....

wiegesagt da kann man ewig drüber diskutieren was nun einfach erlaubt ist und was eben net. aber so pillepalle elektrik änderungen sind natürlich rechtlich erstmal zulässig. versicherungstechnisch besteht aber immer ein gewisser zweifel.

das problem ist eben immer das man beim elektrischen auch eine gewisse ausbildung braucht. mag zwar lächerlich sein für den einen aber wen ich mir so manche bastellösungen im hifi bereich oder wie an meinem letzen wagen den ich gekauft hab: die nebelscheinwerfer dann ist das auch gut so.

@bootsmann

das problem ist das die kontrollierenden leute wie z.b. die polizei keine ahnung haben müssen. der teilt dir seine zweifel über die zulässigkeit des fahrzeuges mit. und wens gut läuft gibts ne mängelkarte oder eine mündliche verwarnung, wens schlecht läuft wird der wagen vor ort stillgelegt. klaro kannst du dagegen rechtlich vorgehen....bringt dir dein auto aber auch nicht sofort wieder her und die fahrt zum tüv bei ner mängelkarte musst trotzdem machen ;)

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