- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Vermutlich betrunkenen LKW-Fahrer melden?
Vermutlich betrunkenen LKW-Fahrer melden?
Moin,
heute auf dem Heimweg von der Arbeit bin ich auf einer vielbefahrenen Bundesstraße unterwegs gewesen. Vor mir fuhr ein LKW, der zunächst sich scheinbar nicht für die Geradeaus- oder Abbiegespur entscheiden konnte und die Fahrt verlangsamte. Gut, das kommt da häufiger vor, da recht unübersichtlich, viele Ortsfremde, usw. Er fuhr dann geradeaus weiter vor mir her und mir fie auf, dass er einen sehr merkwürdigen Fahrstil hatte. Er beschleunigte mal sehr stark auf 90km/h, bremse dann wieder stark runter, hatte Probleme, die Spur zu halten, wechselte sinnlos die Fahrspuren und kam sogar mal zur Hälfte über die Fahrbahnmarkierung auf die Seite des Gegenverkehrs (da kam zu der Zeit abe rniemand).
Zuerst dachte ich, das schlechte Spurhalten liegt am starken Wind, aber so stark, dass der LKW so weit abdriftet, wars nun auch nicht und wenn, dann fährt man eher langsam. Auch dachte ich an medizinische Probleme oder technische Probleme mit dem LKW. Aber dann fuhr der LKW sehr langsam und unsicher auf die Autobahn. Das würde man ja eher nicht tun, wenn man schon vorher irgendwelche Probleme bemerkt.
Ich hatte mein handy nicht griffbereit, daher blieb ich auf der Bundesstraße, hielt bei nächster Gelegenheit an und informierte die Polizei. Die ließen sich alle Daten vom LKW geben und wollten einen Streifenwagen losschicken, der ihn auf der Autobahn abfängt.
Ich habe noch nie einen anderen autofahrer gemeldet und m,an kennt es ja, kurz unachtsam, man kommt von der Spur ab, bemerkt es, korrigiert ud dann gehts normal weiter. Aber so wars hier nicht. Dazu war die Strecke zu lang und die Fahrmanöver zu widersinnig.
Naja, meine eigentliche Frage: Wenn man sowas meldet, kann man irgendwo nachschauen, was daraus geworden ist? Also ob man recht hatte mit der Vermutung?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gast356 schrieb am 26. September 2019 um 22:25:07 Uhr:
...getretene Hunde bellen.
Dieser Thread hier spricht für sich... muß man seine Heldentat ja in der Öffentlichkeit kund tun um sich beklatschen zu lassen - ja, die Lorbeeren muß man sich schon abholen, dafür dass man einem kleinen LKW-Fahrer womöglich seine Existenz mit einem mickrigen Gehalt kaputt gemacht hat.
Wir hatten in der Firma auch schon mal einen Fall, dass der Fahrer eines Speditions-LKW bei einer Kranmontage sichtlich etwas zuviel getankt hatte bzw. in entsprechendem Zustand dort aufgetaucht ist... das wurde eben nicht an die große Glocke gehängt sondern es wurde im Vertrauen der Chef dieser Spedition angerufen und dafür gesorgt, dass der Fahrer erstmal eben nicht losfährt und eine entsprechende Pause macht.
Aber dafür ist man sich ja zu fein Empathie zu zeigen und sich um einen "dreckigen stinkenden Untermenschen" ala LKW-Fahrer zu kümmern... mal eben per Handy die 110 zu wählen und zu denunzieren ist da natürlich viel bequemer.
Geht mal auf die Rastplätze... das wären wirkliche Heldentaten, sich um diese am Wochenende dort gestrandeten Fahrer, die sich dort vollaufen lassen zu kümmern.
Also so einen Blödsinn muß man sich auch erstmal ausdenken.
Unterstellen wir mal, ich hatte Recht und der Fahrer war betrunken:
ICH habe ggf. einem LKW-Fahrer seine Existenz kaputt gemacht? Nein, das hat der LKW-Fahrer schon selbst getan, indem er sich betrunken ans Steuer gesetzt hat. Das war entweder seine freie Entscheidung oder er kann sein Trinkverhalten nicht mehr steuern, da er Alkoholiker ist. Im ersten Fall muss er dann bis zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit den LKW stehen lassen, im zweiten Fall bis er seine Sucht überwunden hat.
Und selbst wenn durch den Anruf seine Existenz zerstört wurde, da hält sich mein Mitleid in Grenzen. Durch seine Fahrmanöver hätte er auch die Existenzen unbeteiligter Verkehrsteilnehmer ruinieren können. Das wurde ja dann auch billigend in Kauf genommen.
Dass jemand per Telefon einen betrunkenen Fahrer meldet, ist sicher keine Heldentat. Es verlangt keinen heldenhaften Einsatz und passiert sicher merhfach pro Tag in Deutschland. Jemand der ein Unfallopfer aus einem brennenden Auto zieht und dabei riskiert, selbst verletzt zu werden, das ist heldenhaft.
Mir ging es hier weder darum, Lob einzuheimsen, noch als Held dazustehen (allein schon der Gedanke ist abwegig, da es nichts mit Heldentat zu tun hat) sondern einfach um das Wissen, ob ich Recht hatte.
Und ein Wort zum Schluss: Jeder entscheidet selber, ob und wieviel und wann er Alkohol trinkt. Das gilt auch für die Fahrer auf den Parkplätzen. Dass die Situation dort mehr als schlecht ist und niemand ein Wochenende auf 4qm auf einem Autobahnparkplatz verbringen will, steht ausser Frage. Dass es deshalb als normal gilt, dass man sich dann halt besäuft, ist fpr mich aber nicht nachvollziehbar.
Ähnliche Themen
70 Antworten
Nein, außer du wirst als Zeuge geladen und auch dann ist fraglich, ob du bei der Urteilsverkündung dabei bist.
Ich war als Zeuge geladen, aber nicht in den Gerichtssaal gelassen worden, da der Täter die Tat dann doch zugegeben hat. Dieses konnte ich einer Gerichtsdienerin (oder was auch immer die für eine Aufgabe hatte oder genannt wird) entlocken und das damit der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist. Wie die Strafe aussah, durfte sie mir nicht sagen.
Ach ja. Ein weitere Indiz ist, wenn man vorab von der Polizei als Zeuge geladen wird, dass da etwas im Busch ist. Stellen sie diesen auf "frischer Tat", kann jedoch vermutlich auf deine Aussage verzichtet werden.
Fahrzeugführer die ein Handy am Ohr haben legen oft auch so einen Fahrstil zu Tage.kannste hier in Berlin auf dem Stadtring täglich erleben.
B 19
"Nein, außer du wirst als Zeuge geladen und auch dann ist fraglich, ob du bei der Urteilsverkündung dabei bist."
Was soll daran fraglich sein? Sofern der LKW-Fahrer betrunken und nicht minderjährig war, wäre eine Strafverhandlung gegen ihn öffentlich. Und da kann jeder, also auch die im Verfahren gehörten Zeugen bei der Urteilsverkündung anwesend sein.
Sollte dank "Alexander Holt" und "Barbara Salesch" eigentlich zum Allgemeinwissen gehören.
Danke Euch.
Ich kenne es auch so, dass Verhandlungen grundsätzlich öffentlich sind und sich jeder die Verhandlung ansehen kann und auch bei der Urteilsverkündung dabei sein kann.
Ja, das hatte ich auch überlegt, ob er abgelenkt ist durch Handy oder Navi, aber das starke Beschleunigen udn wieder abbremsen passte da irgendwie nicht rein. Und das wiederholte Pendeln des Aufliegers und das deutliche Überfahren der durchgezoegenen Linie würde schon auf sehr starke Ablenkung hindeuten.
Ich war halt da, in der Ladung stand eindeutig, dass man bis zum Aufruf draußen zu warten hat, jedoch kam es nicht zu dem Aufruf, ergo war ich bei der Urteilsverkündung nicht dabei und wurde auch nicht gefragt, ob ich mir diese anhören möchte. Ich wurde lediglich gefragt, worauf ich warten würde und bekam obige Info. Daher ist es fraglich, ob man die Urteilsverkündung mitbekommen wird.
Ist die Verhandlung öffentlich und man bekommt den Termin mit, dann spricht wohl nichts dagegen hinzugehen, wenn man sich dafür Urlaub nehmen möchte.
Ist schon klar, das bei den Fernsehrichtern alles nicht gestellt ist. Da wird nichts verfälscht und man ist direkt dabei. Ansonsten wäre ja der Unterhaltungswert zu gering, wenn sich da noch jemand etwas zudichten würde und es käme eventuell unglaubwürdig rüber.
Zitat:
fehlzündung schrieb am 18. September 2019 um 16:50:16 Uhr:
Naja, meine eigentliche Frage: Wenn man sowas meldet, kann man irgendwo nachschauen, was daraus geworden ist? Also ob man recht hatte mit der Vermutung?
Naja... WENNS 'ne Pressemeldung dazu gibt, dann hier:
Ist schwierig. Da wird zunächst nur veröffentlicht, das jemand aufgefallen ist. Wenn dann Monate später mal ein Urteil gesprochen (und veröffentlicht) wird, kann niemand mehr den Zusammenhang herstellen.
Soweit interessiert es mich gar nicht, ich wollte nur wissen, ob ich recht hatte mit meienr Vermutung. Ob und wie das vor Gericht ausgeht, ist mir nicht so wichtig.
Genau, bei Presseportal wollt eich auch mal gucken, danke.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. September 2019 um 18:07:14 Uhr:
Was soll daran fraglich sein? Sofern der LKW-Fahrer betrunken und nicht minderjährig war, wäre eine Strafverhandlung gegen ihn öffentlich. Und da kann jeder, also auch die im Verfahren gehörten Zeugen bei der Urteilsverkündung anwesend sein.
Wie willst du denn wissen wer überhaupt da im LKW gesessen hast?
Ja theoretisch kannst du Anwesend sein während der Verhandlung, außer du bist Zeuge, aber dazu musst du ja überhaupt erstmal den Namen des Fahrers oder den Gerichtstermin selbst kennen. Wie willst du bei völliger Ahnungslosigkeit die richtige Verhandlung finden?
Kann auch Übermüdung des Fahrers gewesen sein. Womöglich hat er auch einen Termin einzuhalten ?
Und es muss nicht zwangsläufig vor Gericht enden.
Wir nähern uns immer mehr dem ersten Wort aus meinem ersten Beitrag an ;-)
War ein Baustellen-LKW aus der Region, daher vermutlich keine Übermüdung (klar, möglich wärs schon). Übermüdung würde wohld as Schlingern erklären aber nicht das abbremsen und beschleunigen ohne Grund. Das ständige Abbremsen und dann auffällig langsam fahren spricht auch eher gegen Zeitdruck.
Aber genau deshalb wollte ich gern wissen, ob man irgendwie rausfindet, was mit dem Burschen los war.
Ich würde da Miss Marple und und dern Herrn Hr. Stringer befragen,leider nur in Schwarz /Weiss
B 19
@TE
Sind deine Personalien aufgenommen worden? Hast du den Fahrer gesehen und würdest ihn wiedererkennen?
Erst dann wirst du eventuell geladen und in der Regel auch nur dann wenn der LKW nicht angehalten sondern parkend angetroffen und der vermeintliche Fahrer ermittelt wurde und wirklich getrunken hat. In deinem Fall laden Sie dich aber vielleicht auch wenn er angehalten wurde, da du Zeuge der Fahrweise bist.
Erfahren wirst du, ohne dass du geladen und die Verhandlung bis zum Schluss verfolgst nicht, ob sich das mit dem Alkohol bestätigt hat.
Wenn du geladen und nicht gehört wirst ist es ebenfalls schwierig weil du nur zur Belehrung kurz im Saal bist und den Rest vor der Tür sitzt.