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  6. Vermutlich die X-te Frage zu dem Thema. Stema HP6070 / 80 KmH oder 100 KmH?

Vermutlich die X-te Frage zu dem Thema. Stema HP6070 / 80 KmH oder 100 KmH?

Barthau
Themenstarteram 4. August 2023 um 19:58

Hallo.

Ich will direkt zum Punkt kommen. Darf ich 100 fahren ? Was muss ich machen ?

Ich habe einen Stema HP6070 geschenkt bekommen. Habe nur Schein/Brief. Leider war kein COC Zertifikat dabei, und ich finde auch nirgends ein deutsches - nur ein schweizerisches.

750KG gesamt, ungebremst, gummigelagerte Achse, 200x100 Innenmaß.

Im Fahrzeugbrief steht unter Punkt T (Max. Geschwind.) nur ein Strichlein. Im Schein gibts den Punkt anscheinend nicht

Jetzt würde ich den Anhänger aber gerne zu einem Motorrad-Anhänger umbauen (1 oder 2 Konfiguration) , also 3 Wippen, 4x2m Airline-schienen. Evtl. noch Profilbleche für die Reifen.

Was ich bisher weiß:

Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre, sonst 80kmh.

Angehänge Last "ungebremst" nicht mehr als 30% des ziehenden Wagens Leergewicht.

Also bei meinem Kuga TDCI AWD Vignale mit 1700kg wären das ein maximales Anhängergewicht kombiniert von ~510kg Max.

Das würde mir ja reichen bei Gewichten pro Motorrad max. ~200Kg jeweils wäre sogar noch etwas Luft nach oben.

Ich wäre wirklich froh wenn mir jemand fundiertes Wissen nennen könnte, oder evtl. einen Link oder ähnliches zukommen lassen könnte.

Vielen dank schonmal.

Christian

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13 Antworten

Zitat:

Was ich bisher weiß:

Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre, sonst 80kmh.

Angehänge Last "ungebremst" nicht mehr als 30% des ziehenden Wagens Leergewicht.

Also bei meinem Kuga TDCI AWD Vignale mit 1700kg wären das ein maximales Anhängergewicht kombiniert von ~510kg Max.

Das würde mir ja reichen bei Gewichten pro Motorrad max. ~200Kg jeweils wäre sogar noch etwas Luft nach oben.

In einem Punkt irrst du leider etwas. das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers mal 30% darf das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. d.h. du müsstest den Hänger für tempo 100 ablasten lassen.

Themenstarteram 4. August 2023 um 20:24

Gerade hat das Telefon geklingelt. Du hast absolut recht aber offiziell ablasten soll man auf keinen Fall damit kann man sich blöd ins Knie schießen.

Mein Bekannter (Frachtfahrer) hatte mehrmals den Fall das ihn die Polizei bei einer Kontrolle fragte woher er denn sicher wüsste wie viel er ungebremst anhängen dürfe?!. Er nannte die 30% Regel und damit gab sich bisher jeder Polizist zufrieden. Sie wollen nur sehen das man am Ball ist. Sofern dann natürlich die Ladungsicherung / Bereifung und alles andere passt hat man nicht s zu befürchten.

Also ich DARF bei meinem Kuga (1700kg) NUR um die 500kg ungebremst anhängen ..aaaber bei einem Zugfahrzeug schwerer 2500kg Leergewicht - dürfen es die vollen (und maximalen) 750kg sein.

Das Gesamtgewicht das Anhängers MUSS immer individuell zum Zugfahrzeug berechnet werden.

Er meinte "hol dir nen gebremsten - damit darf dein Kuga 2,1 to ziehen" .. ungebremste waren schon immer blöde Kübel.

Hör auf Deinen Bekannten.

Mit dem ungebremsten bist Du entweder ein rücksichtsloser Raser oder total Überladen.

Du darfst diesen Stema nur mit 100km/h ziehen wenn du ihn Ablastet und das eingetragen ist! Nur der Anhänger ohne Umbauten wiegt ca 120kg dann kommen noch die Schienen Auffahrrampen, Airlineschienen, Wippen etc. dazu plus die Motorräder somit wirst du zu Schwer sein egal wie du es dir zusammenrechnest.

 

 

 

Nur mal anders gefragt, weist du denn wo du dann in Deutschland 100km/h fahren darfst?

 

Nur Autobahn und Kraftfahrstrassen! Auf Landstraßen usw etc Außerorts bleibt es bei den 80 km/h

Themenstarteram 5. August 2023 um 9:24

Ja es geht mir um Autobahn und die Fahrt zur Rennstrecke.

Das mit dem "ungebremsten" Anhänger wird aber immer blöder.

Er meinte es gibt Bundesländer da darf man nur 100 Autobahn fahren wenn man auf der Zulassung das 100 fahren "persönlich unterschrieben" hat.

Das wird dann im Register eingetragen das man "selbstunterweisender Anhängergespannfahrer" sei. Man unterschreibt also das man "selbstsorgend" sich um die aktuellen geltenden Regeln bildet usw... (wie die 6 Jahre-regel) zum Beispiel.

Das könne die Polizei wohl auch Online auf dem Rastplatz abfragen und da werden wohl im blödsten Falle auch einige Einläufe aufgezogen meinte er. Da gelte "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" .

Er hätte wohl schon Polizeireden auf dem Nachbarparkplatz gehört wie "Es wurde ihnen nie verboten eine Boeing zu fliegen, und doch fliegen sie keine?" - "Es wurde ihnen auch nie erlaubt solch einen Anhänger zu ziehen"

Hmm.. das mit dem "ungebremsten" muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen ob ich da weitermach.

Zitat:

@Der-Fiesta-Fahrer schrieb am 05. Aug. 2023 um 11:24:20 Uhr:

Er hätte wohl schon Polizeireden auf dem Nachbarparkplatz gehört

Hat er auch gehört das Kermit der Frosch schwul ist und Elvis Presley getarnt als Adolf Hitler in Frankreich lebt? :rolleyes:

Immer dieser Sabbelei, keine Ahnung aber alles munter weiter quatschen. Sorry, solche Leute regen mich tierisch auf!

 

Du musst (zusätzlich zu den technischen Auflagen) am Anhänger ein rundes 100 Schild anbringen und dieses wird von Deiner Zulassungsstelle gesiegelt, sonst ist es nicht gültig.

Im Gegensatz zur Justiz, Bildung und Kultur wo die Bundesländer selbst Gesetze erlassen können, werden bei der StVO/StVZO ausschließlich vom Bundestag/Bundesrat Änderungen beschlossen die somit bundesweit einheitlich gültig sind.

 

Gruß

Andre

Richtig ist natürlich, dass die Rechtslage gilt und nicht die Stammtisch-Geschichte die am häufigsten erzählt wird.

Mit der bundesweit einheitlichen Geltung des Straßenverkehrsrechts ist das allerdings so eine Sache:

Die Gesetze und Verordnungen werden zwar i.d.R. auf Bundesebene erlassen und gelten bundesweit. Aber der Vollzug dieser Vorschriften ist Sache der Länder, und die legen die gleiche Vorschrift bisweilen unterschiedlich aus.

Dazu kommen ggf. noch unterschiedliche Ausnahmeregelungen. Konkret für diesen Fall: Es ist wohl geplant, die Siegelung des Tempo-100-Schildes abzuschaffen (weil mit den Siegeln zu viel Missbrauch getrieben wurde). Im Vorgriff auf diese vielleicht einmal kommende Änderung gibt es wohl jetzt schon Zulassungsstellen, die das Schild nicht mehr siegeln.

Das kann man aber nur vor Ort bei der zuständigen Zulassungsstelle erfahren.

Mit nem ungebremsten Hänger ist der Faktor zwischen Leergewicht!!!!! zugfahrzeug und Anhänger zgm 0,3.

Falls du nen coc zum zugfahrzeug hast bzw ne wiegung beim tüv machst kannst du nochmal deutlich Leergewicht rausholen. Meine v Klasse hatte bei g2360 kg im coc 2560 Kilo und gewogen und eintragen lassen konnte ich 2610. fast 300kg mehr als ursprünglich eingetragen.

Damit konnte ich meinen Koch bei den vollen 750kg mit 100 zulassen.

Kann stema dir nicht die 100kmh Tauglichkeit bescheinigen ? Anbei mal die Eintragung bei meinem Koch.

Koch
Plakette mit kleinem Siegel unten

Zitat:

@tchibomann schrieb am 5. August 2023 um 15:55:32 Uhr:

Zitat:

@Der-Fiesta-Fahrer schrieb am 05. Aug. 2023 um 11:24:20 Uhr:

Er hätte wohl schon Polizeireden auf dem Nachbarparkplatz gehört

Du musst (zusätzlich zu den technischen Auflagen) am Anhänger ein rundes 100 Schild anbringen und dieses wird von Deiner Zulassungsstelle gesiegelt, sonst ist es nicht gültig.

Im Gegensatz zur Justiz, Bildung und Kultur wo die Bundesländer selbst Gesetze erlassen können, werden bei der StVO/StVZO ausschließlich vom Bundestag/Bundesrat Änderungen beschlossen die somit bundesweit einheitlich gültig sind.

 

Gruß

Andre

So sieht das dann aus.

IMG_2023-08-06_15-28-42.jpeg

Hallo,

Zitat:

...das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers mal 30% darf das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen...

Genau andersrum ist richtig.

750kg * 0,3 = 225kg wäre ein Ultraleicht-Zugfahrzeug :)

Wie bereits mehrfach geschrieben: nur Ablasten würde hier weiterhelfen. Das Eingetragene(!) gilt. Wenn die Rennleitung jmd. durchwinkt, der lediglich informiert ist: Glück gehabt. Genau deshalb wurde es so geregelt, daß nur mit den Zahlen in den Scheinen -und ohne Wiegen- Feststellungen getroffen werden können. Ja, die Beschränkungen gelten auch für Leerfahrten, was sinnfrei erscheint. An anderer Stelle wurde das bereits mehrfach ausgetauscht. Wo sollte sinnvoll die Grenze gezogen werden, ohne 'Augenschein' bzw. 'Willkür'?!?

Beispiel: ein Ersatzrad fest montiert gehört zur Hängerausrüstung. Ein Ersatzrad draufgelegt und gesichert wäre Ladung.

Das Bild mit dem Tieflader, welcher ein Bobby-Car vorschriftsmäßig gesichert geladen hat: auch ein Bobby-Car ist Ladung.

Nur 'nicht ungebremst' (bzw. 'gebremst') ist kein ausreichendes Kriterium: es gibt auch gebremste Hänger <751kg. Entscheidend: Schwingungsdämpfer müssen ebenfalls verbaut sein.

Die Stützlast muß auch maximal ausgereizt sein (von Fahrzeugkupplung und Anhänger der kleinere Wert).

Zitat:

...Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre [sein]...

Korrekt heißt es in der 'Ausnahmeverordnung': "...jünger als 6 Jahre...".

Damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt, bis wann etwas noch 'genau 6 Jahre' alt ist und ab wann 'älter als...' greift. Dazwischen könnte eine Woche bis knapp ein Jahr liegen, je nach Betrachtung.

Fazit: genau Auswiegen und offiziell Ablasten.

(Und sich bei Änderungen, Denkfehlern,... evtl. ins Knie schießen.)

Oder auf schwingungsgedämpft und gebremst umsteigen.

Oder max. 80 fahren... ;)

Noch einen schönen Restsonntag!

Zitat:

@olli132 schrieb am 6. August 2023 um 15:17:13 Uhr:

Kann stema dir nicht die 100kmh Tauglichkeit bescheinigen ?

Ab Erstzulassung 1990 müssen alle Anhänger technisch für 100 km/h geeignet sein. Eine Bescheinigung des Herstellers braucht man nur für ältere Fahrzeuge.

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. August 2023 um 16:01:53 Uhr:

Richtig ist natürlich, dass die Rechtslage gilt und nicht die Stammtisch-Geschichte die am häufigsten erzählt wird.

Mit der bundesweit einheitlichen Geltung des Straßenverkehrsrechts ist das allerdings so eine Sache:

Die Gesetze und Verordnungen werden zwar i.d.R. auf Bundesebene erlassen und gelten bundesweit. Aber der Vollzug dieser Vorschriften ist Sache der Länder, und die legen die gleiche Vorschrift bisweilen unterschiedlich aus.

Dazu kommen ggf. noch unterschiedliche Ausnahmeregelungen. Konkret für diesen Fall: Es ist wohl geplant, die Siegelung des Tempo-100-Schildes abzuschaffen (weil mit den Siegeln zu viel Missbrauch getrieben wurde). Im Vorgriff auf diese vielleicht einmal kommende Änderung gibt es wohl jetzt schon Zulassungsstellen, die das Schild nicht mehr siegeln.

Das kann man aber nur vor Ort bei der zuständigen Zulassungsstelle erfahren.

es gibt schon seit Jahren Zulassungsstellen die 100er Schilder ausgeben die ein Siegel gleich aufgedruckt haben und nicht mehr geklebt wird und so auch kein Missbrauch begangen werden kann

Zitat:

@Der-Fiesta-Fahrer schrieb am 4. August 2023 um 21:58:39 Uhr:

Hallo.

Ich will direkt zum Punkt kommen. Darf ich 100 fahren ? Was muss ich machen ?

Ich habe einen Stema HP6070 geschenkt bekommen. Habe nur Schein/Brief. Leider war kein COC Zertifikat dabei, und ich finde auch nirgends ein deutsches - nur ein schweizerisches.

750KG gesamt, ungebremst, gummigelagerte Achse, 200x100 Innenmaß.

Im Fahrzeugbrief steht unter Punkt T (Max. Geschwind.) nur ein Strichlein. Im Schein gibts den Punkt anscheinend nicht

Jetzt würde ich den Anhänger aber gerne zu einem Motorrad-Anhänger umbauen (1 oder 2 Konfiguration) , also 3 Wippen, 4x2m Airline-schienen. Evtl. noch Profilbleche für die Reifen.

Was ich bisher weiß:

Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre, sonst 80kmh.

Angehänge Last "ungebremst" nicht mehr als 30% des ziehenden Wagens Leergewicht.

Also bei meinem Kuga TDCI AWD Vignale mit 1700kg wären das ein maximales Anhängergewicht kombiniert von ~510kg Max.

Das würde mir ja reichen bei Gewichten pro Motorrad max. ~200Kg jeweils wäre sogar noch etwas Luft nach oben.

Ich wäre wirklich froh wenn mir jemand fundiertes Wissen nennen könnte, oder evtl. einen Link oder ähnliches zukommen lassen könnte.

Vielen dank schonmal.

Christian

hier gibt es einen Rechner wo dir genau sagt was du ziehen darfst

https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/100-kmh-regelung/

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