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Vermutlich Ex-Mietwagen und nur 2 Jahre Garantie
Guten Morgen,
https://suchen.mobile.de/.../264244591.html?action=parkItem
wir würden uns gerne dieses Auto anschauen, allerdings kommen mir da ein paar Fragen auf ob dies alles so seine Richtigkeit hat.
Laut dem aktuellen Besitzer hat er das Fahrzeug mit 5.000 KM von einem Händler gekauft. Der 1. Halter war wohl AVIS, also eine Autovermietung. Der TÜV wurde im Februar 2018 neu gemacht, vermutlich weil er nur ein Jahr TÜV hatte wie es bei einem Mietwagen üblich ist. Allerdings hat er wohl nur 2 Jahre Werksgarantie. Muss ein EX Mietwagen nicht noch zusätzlich 2 Jahre bekommen?
Das Fahrzeug könnten wir für 22.000€ haben. Ich empfinde dies als einen fairen Preis mit einer guten Ausstattung. Bin mir aber wie gesagt unsicher, da er nur 2 Jahre Garantie hat bzw. jetzt nur noch ein Jahr. Und dann kommt bei dieser Summe noch die Tatsache, dass es Privat ist und wohl ein ehemaliger Mietwagen.
Der Verkäufer sagt er weiß, von der zusätzlichen Garantie nichts und auch nicht das es ein Mietwagen war, aber was sollte es von AVIS sonst sein ?
Was wäre eure Empfehlung / Einschätzung des Fahrzeuges ?
Danke und freundliche Grüße
Ben
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33 Antworten
Das kann ja auch ein Dienstwagen von Avis sein, die 5000KM/12000KM sprechen eher dafür.
Warum sollte ein Mietwagen vier Jahre Werksgarantie haben? Die normalen zwei Jahre, die der VW-Konzern im mangelnden Vertrauen auf seine Produkte gibt, mehr ist nur gegen Extra-Geld.
Im Prinzip spricht nichts gegen einen Ex-Mietwagen. Nur würde ich vielleicht eher zusehen, so was direkt vom Vermieter (oder Händler) zu bekommen und nicht von dem zweiten Halter, der das Teil nach wenigen Monaten schon wieder los werden möchte.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Juli 2018 um 10:03:32 Uhr:
Warum sollte ein Mietwagen vier Jahre Werksgarantie haben? Die normalen zwei Jahre, die der VW-Konzern im mangelnden Vertrauen auf seine Produkte gibt, mehr ist nur gegen Extra-Geld.
Im Prinzip spricht nichts gegen einen Ex-Mietwagen. Nur würde ich vielleicht eher zusehen, so was direkt vom Vermieter (oder Händler) zu bekommen und nicht von dem zweiten Halter, der das Teil nach wenigen Monaten schon wieder los werden möchte.
Beim Händler mit ähnlicher Ausstattung und Laufleistung 2000-3000 € teurer.
Er bekommt wohl ein Firmenwagen und daher möchte er das Fahrzeug wieder verkaufen.
Steuerkette und 7-Gang DSG, aber man ja sein Glück mal versuchen.
Ob das ein Mieter war, kann man vllt bei Avis oder dem Händler herausfinden.
Garantie kannst Du verlängern, kostet bei 15tkm Jahresfahrleistung €860 für 24 Mte.
Ich würde den Preis noch drücken, weil a) die Garantie höchstens noch 11 Mte währt und b) 2 Vorhalter bei dem km-Stand einer zuviel ist. Wenn Du den nicht ein paar Jahre und reichlich km fahren willst, wirst Du beim Verkauf komische Fragen hören resp. weniger Interessenten finden.
Zitat:
@Railey schrieb am 24. Juli 2018 um 11:13:04 Uhr:
Steuerkette und 7-Gang DSG, aber man ja sein Glück mal versuchen.
Ob das ein Mieter war, kann man vllt bei Avis oder dem Händler herausfinden.
Garantie kannst Du verlängern, kostet bei 15tkm Jahresfahrleistung €860 für 24 Mte.
Ich würde den Preis noch drücken, weil a) die Garantie höchstens noch 11 Mte währt und b) 2 Vorhalter bei dem km-Stand einer zuviel ist. Wenn Du den nicht ein paar Jahre und reichlich km fahren willst, wirst Du beim Verkauf komische Fragen hören resp. weniger Interessenten finden.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ist das DSG Getriebe immer noch so anfällig? Ich dachte eigentlich die Probleme wären längst behoben..
Da ich mein Auto verkauft habe, benötige ich nun recht schnell ein neues Fahrzeug.
Beim Preis würde wohl nichts mehr gehen, dass ist wohl seine Schmerzgrenze.
Allerdings schrieb er gestern noch das er am 26.07 den Wagen in Zahlung gibt beim Händler, nun schreibt er in seiner Anzeige am 30.07 geht er zum Händler..
Der Halter sagt zunächst mal nichts über die Verwendung aus.
Wird zwar wahrscheinlich ein Selbstfahrervermietfahrzeug gewesen sein, kann aber auch ein Mietfahrzeug, Geschäftsauto oder auch Leasingwagen sein.
Wenn es ein Mietauto bzw. Selbstfahrervermietfahrzeug ist/war, muss das m.W. als Verwendungszweck in den Papieren eingetragen sein.
Von daher sollte das schon herauszufinden sein, wie das Fahrzeug vom Ersthalter verwendet wurde.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 24. Juli 2018 um 12:36:56 Uhr:
Wenn es ein Mietauto bzw. Selbstfahrervermietfahrzeug ist/war, muss das m.W. als Verwendungszweck in den Papieren eingetragen sein.
Von daher sollte das schon herauszufinden sein, wie das Fahrzeug vom Ersthalter verwendet wurde.
Es steht dort dann "Selbstfahrervermietfahrzeug" in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ob es nun eine Langzeitmiete oder ein Mietwagen für x-beliebige Kunden ist steht da nicht drin. Mit der Zulassung auf den Verkäufer als Privatperson wird dieser Eintrag entfernt und die alte Zulassungsbescheinigung Teil I vernichtet. So kann man es inzwischen nicht mehr nachvollziehen.
mal gefragt, wieviel er bei inzahlungnahme bekommt? wenn die händlerpreise tatsächlich so 2-3000€ höher liegen, ist bei 22500 wohl auch etwa der inzahlungnahmepreis.
am ende ist das alles egal. das auto ist 1jahr alt, ist gerade eingefahren vom kilometerstand und doch eine ganze mark günstiger als vergleichsweise fahrzeuge. anzahl halter, wayne. man erkauft sich das halt durch den besseren preis. und wenn er zb 22.000€ inzahlungnahme garantiert bekommt, hat er auch keinerlei druck das fahrzeug jetzt günstiger als seine 22.500 zu verkaufen.
eine garantieverlängerung ist kein problem und kann innerhalb der werksgarantiezeit direkt beim vertragshändler abgeschlossen werden (bei vollen garantieumfang).
wenn dir das auto gefällt, mach ne probefahrt und nimm das teil. es spricht nichts dagegen. irgendwo werden noch winterreifen rumfliegen, die solltest du dann noch dazubekommen und gut ist. nicht gierig werden, wenn der preis schon gut ist. denn deutlich einfacher für ihn ist die inzahlungnahme, da es von dort danach nie stress geben wird.
Na Avis kann das Fahrzeug vielseitig genutzt haben, muss nicht direkt als Mietwagen sein. Warum sollten sie einen Mietwagen auch schon nach so geringer Laufleistung wieder abgeben? Die werden in aller Regel schon länger genutzt.
Das der jetzige verkäufer den Wagen so fix wieder verkauft, kommt mir da eher komisch vor. Aber da muss man halt mal genau schauen, wegen Avis als Vorbesitzer würde ich mir in dem Fall wenig Gedanken machen.
Zitat:
@PayDay schrieb am 24. Juli 2018 um 13:22:36 Uhr:
mal gefragt, wieviel er bei inzahlungnahme bekommt? wenn die händlerpreise tatsächlich so 2-3000€ höher liegen, ist bei 22500 wohl auch etwa der inzahlungnahmepreis.
am ende ist das alles egal. das auto ist 1jahr alt, ist gerade eingefahren vom kilometerstand und doch eine ganze mark günstiger als vergleichsweise fahrzeuge. anzahl halter, wayne. man erkauft sich das halt durch den besseren preis. und wenn er zb 22.000€ inzahlungnahme garantiert bekommt, hat er auch keinerlei druck das fahrzeug jetzt günstiger als seine 22.500 zu verkaufen.
eine garantieverlängerung ist kein problem und kann innerhalb der werksgarantiezeit direkt beim vertragshändler abgeschlossen werden (bei vollen garantieumfang).
wenn dir das auto gefällt, mach ne probefahrt und nimm das teil. es spricht nichts dagegen. irgendwo werden noch winterreifen rumfliegen, die solltest du dann noch dazubekommen und gut ist. nicht gierig werden, wenn der preis schon gut ist. denn deutlich einfacher für ihn ist die inzahlungnahme, da es von dort danach nie stress geben wird.
Vielen Dank.
Laut DAB liegt der Händlereinkaufspreis wohl bei 18.600€, allerdings wird die Ausstattung nicht berücksichtigt, also ich denke er wird beim Händler seine 20.000€ bekommen. Eventuell gehen ja beim Preis noch ein paar Hundert Euro runter.
Ich persönlich finde Mietwagen besser als "normale" Leasingrückläufer.
Rein statistisch wird ein Großteil aller Fahrstile das Auto etwas bewegt haben. Da wurden vielleicht mal hier 50km getreten, dort 30 geschlichen usw.
Das Gro der Verkehrsteilnehmer bewegt einen Wagen aber immer noch "normal".
Wenn du jetzt einen Leasingrückläufer kaufst, kann es auch sein, dass der Vorbesitzer ein Idiot war und die vollen 5tkm den Wagen misshandelt hat. Dann bekommst du eine miserabel eingefahrene Karre und wirst evtl. nicht glücklich. Wer weiß.
Anders sehe ich das nur bei den typischr "Heizerautos". Der C63 wird tendenziell von oben genannten Idioten für ein Wochenende gemietet um es dann mal richtig krachen zu lassen. Da hätte ich dann keine Lust drauf.
Zitat:
@ben060293 schrieb am 24. Juli 2018 um 09:40:35 Uhr:
... Allerdings hat er wohl nur 2 Jahre Werksgarantie. Muss ein EX Mietwagen nicht noch zusätzlich 2 Jahre bekommen?
Warum?
Aus welchem Gesetz/was auch immer würde sich dieses "Muss" ergeben?
Zum Thema 7-Gang DSG, hier mal ein Thread, wo auch für heute 2 J. alte Fzge mit wenigen km Probleme berichtet werden (nebst vielen älteren):
https://www.motor-talk.de/.../...-mit-dem-7-gang-dsg-t5543007.html?...
Im Seat ist das DQ250 verbaut, das mit dem Drehmoment des 1.8l TSI gerade noch hin kommt.
Natürlich, man wird überwiegend von den Problemfällen lesen und weil nun mal jedes Jahr Millionen Fzge aus dem Konzern in Verkehr gesetzt werden, ergeben schon 1% Schadenfälle entsprechend viele Rückmeldungen. Trotzdem, dass das Problem gelöst sei, ist nicht mein Eindruck.
Ich persönlich halte vim VW Konzern aus diversen Gründen Abstand. Habe aber dennoch gehört, dass es ein "nasses" DSG gäbe, welches nicht mehr oder weniger Anfällig ist, als andere Antriebe.
Mit der Charakteristik eines jeden Direktschaltgetriebes muss man sich, davon mal abgesehen, aber sowieso anfreunden können.