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Vermutlich in der Schweiz geblitzt worden - wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid eintrifft?

Themenstarteram 13. März 2020 um 12:35

Hallo,

ich wurde vermutlich gestern mit dem Firmenwagen in der Schweiz innerorts geblitzt.

Es war ein stationärer Blitzer mit Induktionsschleifen, welcher nur von hinten blitzt.

Ich bin mir nicht zu 100% sicher ob ich tatsächlich geblitzt wurde.

Wie lange dauert es denn ungefähr bis ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz in Deutschland eintrifft?

Vielen Dank

-janosch128

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZiKla schrieb am 15. März 2020 um 05:55:12 Uhr:

Man denke an den Deutschen, der in Deutschland eine Haftstrafe wegen eines Verkehrsdeliktes in der Schweiz absitzt (der berühmte Tunnelraser). Das hätte niemals passieren dürfen. Was geht es uns an, wenn die Schweizer unverhältnismäßig hohe Strafen wegen Verkehrsvergehen verhängen und der Täter mit deutschem Paß wieder in Deutschland ist? Aber so läuft das leider nicht.

Einmal unabhängig davon ob das alles rechtens ist oder nicht (es wird wohl rechtens sein!) und ob die Schweiz Verkehrsdelikte zu hoch oder zu hart bestraft, ist ein Kraftfahrzeugführer, der mit bis zu 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel rast geistig und charakterlich nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen. (Punkt).

Das die Schweizer höhere bzw. härtere Strafen haben, kann man als allgemein bekannt voraussetzen. Dass der Tunnelraser seine Haftstrafe absitzt oder abgesessen hat, da muss ich ehrlich sagen, habe ich keinerlei Mitleid mit ihm. Zumindest bringt er oder brachte er während seiner Haft keine andern Verkehrteilnehmer in Gefahr, denn das was der abgezogen hat, ist schlicht kriminell!

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Ja, mach dir ein Kreuz im Kalender und berichte hier dann weiter.

Innerhalb von 2 Monaten weiss man es in der Regel. Wenn nicht alle in Quarantäne sind :(

Ja, im Moment könnte es durchaus etwas länger dauern.

am 13. März 2020 um 19:27

Ansonsten sind die Eidgenossen mit dem Bescheid sehr schnell. Dafür rufen die auch hohe Strafen auf. :(

Blöde Idee: muss man das bezahlen? Das kleine Ländchen könnte man ja auch in Zukunft locker umfahren..

Gruß marin

Zitat:

@marin2008 schrieb am 13. März 2020 um 21:42:01 Uhr:

Blöde Idee: muss man das bezahlen?

Wenn man wieder ins Land will/muß, sollte man das tun.

Themenstarteram 13. März 2020 um 22:54

Ich fahre diese Strecke sehr oft und weiß auch dass dort ein Blitzer steht, mir ist erst im Nachhinein aufgefallen, dass ich nicht wirklich auf meine Geschwindigkeit geachtet habe, vermutlich bin ich aus Routine innerhalb des Tempolimits geblieben.

Der Blitzer befindet sich in einer Ortseinfahrt, sodass es auch gut möglich wäre, dass ich wesentlich zu schnell unterwegs war (ca.20km/h).

Das wäre bei den Schweizer Bußgeldern innerorts schon eine erhebliche Strafe.

Soweit ich weiß wäre das auch mit einer Anzeige verbunden.

Ich bin nicht dazu gezwungen in die Schweiz zu fahren, wäre es dann theoretisch möglich die Strafe nicht zu zahlen und die Schweiz in den nächsten 3 Jahren zu meiden?

Kann ich in Deutschland dafür zur Kasse gebeten werden?

am 14. März 2020 um 5:03

Die Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt i.d.R. am Tag der Tat zu laufen.

Bitte bedenke, dass bei Nichtzahlung u.U. eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt werden kann.

https://www.baselland.ch/.../ersatzfreiheitsstrafe

Grundsätzlich können deutsche Behörden Dich zwar auffordern, das schweizerische Bussgeld zu zahlen, eine Vollstreckungsgewalt besteht jedoch nicht. Ein Vollstreckungsabkommen besteht nur mit anderen EU-Staaten.

 

am 14. März 2020 um 21:24

Falls eine den Tatsachen entsprechende Rechnung kommt, würde ich dazu raten, diese zu bezahlen. In der Regel würde das weniger als ca. drei Wochen dauern, aber was ist heute schon die Regel.

 

Der Führerschein kann für sowas, selbst wenn es mehr als die genannten max. 20km/h Differenz wären, von einer ausländischen Behörde nicht kassiert werden, aber Strategien wie "das Land ein paar Jahre umfahren und die Sache ansonsten ignorieren" funktionieren je länger je weniger gut.

am 15. März 2020 um 4:55

Hi!

Ab einer gewissen monetären Grenze vollstrecken insbes. die Deutschen hanebüchene Strafen aus dem Ausland gerne gegen ihre eigene Bevölkerung.

Man denke an den Deutschen, der in Deutschland eine Haftstrafe wegen eines Verkehrsdeliktes in der Schweiz absitzt (der berühmte Tunnelraser). Das hätte niemals passieren dürfen. Was geht es uns an, wenn die Schweizer unverhältnismäßig hohe Strafen wegen Verkehrsvergehen verhängen und der Täter mit deutschem Paß wieder in Deutschland ist? Aber so läuft das leider nicht.

Aber bei kleineren Geschwindigkeitsübertretungen werden die Deutschen für die Schweizer nicht aktiv.

Wenn Du ohnehin für 3 Jahre nicht mehr nach CH musst, kannst Du das Ticket, das üblicherweise nach 2-6 Wochen eintrudeln wird, wegwerfen.

Bedenke aber, dass ein Jobwechsel in dieser Zeit denkbar ist, der einen für Dienstreisen nach CH führt, man eine nette Schweizerin kennenlernt o.ä.

Daher halte ich persönlich es so, dass ich Tickets aus der Schweiz bezahle und dort sehr gut aufpasse.

Sollten aber irgendwelche wilden 30.000 Eur - Forderungen kommen, würde ich die Schweiz zukünftig meiden.

Dafür muss man aber schon gewaltig Gas geben, was ich dort nicht tue.

ZK

Zitat:

@ZiKla schrieb am 15. März 2020 um 05:55:12 Uhr:

Man denke an den Deutschen, der in Deutschland eine Haftstrafe wegen eines Verkehrsdeliktes in der Schweiz absitzt (der berühmte Tunnelraser). Das hätte niemals passieren dürfen. Was geht es uns an, wenn die Schweizer unverhältnismäßig hohe Strafen wegen Verkehrsvergehen verhängen und der Täter mit deutschem Paß wieder in Deutschland ist? Aber so läuft das leider nicht.

Einmal unabhängig davon ob das alles rechtens ist oder nicht (es wird wohl rechtens sein!) und ob die Schweiz Verkehrsdelikte zu hoch oder zu hart bestraft, ist ein Kraftfahrzeugführer, der mit bis zu 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel rast geistig und charakterlich nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen. (Punkt).

Das die Schweizer höhere bzw. härtere Strafen haben, kann man als allgemein bekannt voraussetzen. Dass der Tunnelraser seine Haftstrafe absitzt oder abgesessen hat, da muss ich ehrlich sagen, habe ich keinerlei Mitleid mit ihm. Zumindest bringt er oder brachte er während seiner Haft keine andern Verkehrteilnehmer in Gefahr, denn das was der abgezogen hat, ist schlicht kriminell!

Zitat:

@janosch128 schrieb am 13. März 2020 um 23:54:44 Uhr:

Ich fahre diese Strecke sehr oft und weiß auch dass dort ein Blitzer steht, mir ist erst im Nachhinein aufgefallen, dass ich nicht wirklich auf meine Geschwindigkeit geachtet habe, vermutlich bin ich aus Routine innerhalb des Tempolimits geblieben.

Der Blitzer befindet sich in einer Ortseinfahrt, sodass es auch gut möglich wäre, dass ich wesentlich zu schnell unterwegs war (ca.20km/h).

Das sind aber jetzt schon zwei sehr unterschiedliche Aussagen.

Hast Du denn einen Blitz beim Vorbeifahren aus dem Rückspiegel wahrgenommen? Ich bin einmal in Frankreich von hinten geblitzt worden und hab den Blitz deutlich gesehen. Ist allerdings nie etwas gekommen.

Bei mehr als 16 km/h innerorts kann es schon richtig teuer werden aber das hast Du vermutlich selbst schon gegoogelt.

Ich bin noch nie in der Schweiz geblitzt worden aber was man so mit bekommt, sind die eigentlich recht flott mit dem Versenden von Strafmandaten.

Brief wegen Blitzer kam im Oktober, Busgeldbescheid bzw Strafverfahren wegen über 15 km/h (es waren 17) war nach 2 Wochen im Briefkasten. Hab jetzt erstmal Einspruch erhoben, da kein Beweisbild dabei war. Sie müssen mir erstmal beweisen, dass auch ich gefahren bin.

Die Frage ist nur ob ich jetzt nach dem zweiten Brief mit Geldaufforderung noch widersprechen kann. Egal, die wollen 660€ von mir, im Brief hab ich geschrieben, ob die überhaupt noch ganz sauber sind.

Zahlen werde ich das sicherlich nicht.

am 15. März 2020 um 13:46

Bitte bedenken:

In der Schweiz gilt seit 2014 die Halterhaftung.

Wenn also ein Fahrer nicht ermittelt werden kann, so haftet der Halter.

Ja aber das gilt ja so nicht bei uns in Deutschland. Da ich Deutscher bin, trifft das für uns in Deutschland trotzdem nicht zu.

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